2. Mose 22, 1

Das zweite Buch Mose, Exodus

Kapitel: 22, Vers: 1

2. Mose 21, 37
2. Mose 22, 2

Luther 1984:Wenn ein Dieb ergriffen wird beim Einbruch und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):Wird ein Dieb beim Einbruch betroffen und totgeschlagen, so ist dies für den Täter nicht als Mord-1- anzusehen; -V. 1-3: Versreihenfolge in Originalüs: 3, 2b, 1, 2a. 1) o: Blutschuld.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:- Falls der Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen wird-a-, so daß er stirbt, so ist es ihm-1- keine Blutschuld. -1) d.h. dem Schläger des Diebes. a) Jeremia 2, 34.
Schlachter 1952:Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig;
Schlachter 2000 (05.2003):Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, sodass er stirbt, so hat man keine Blutschuld;
Zürcher 1931:Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und totgeschlagen wird, so trifft den Täter keine Blutschuld.
Luther 1912:Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen.
Buber-Rosenzweig 1929:wird der Stehler beim Einbruch betroffen und wird geschlagen, daß er stirbt, ist seinetwegen keine Blutlast;
Tur-Sinai 1954:Wenn beim Einbruch der Dieb betroffen wird und er wird geschlagen, daß er stirbt, hat man keine Blutschuld.
Luther 1545 (Original):Wenn ein Dieb ergrieffen wird, das er einbricht vnd wird drob geschlagen, das er stirbt, So sol man kein Blutgericht vber jenen lassen gehen.
Luther 1545 (hochdeutsch):Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird drob geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen.
NeÜ 2024:(22, 1) 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, liegt keine Blutschuld vor.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt wird, und er wird geschlagen, sodass er stirbt, so ist es ihm, [dem Schläger], keine Blutschuld.
English Standard Version 2001:If a thief is found breaking in and is struck so that he dies, there shall be no bloodguilt for him,
King James Version 1611:If a thief be found breaking up, and be smitten that he die, [there shall] no blood [be shed] for him.
Westminster Leningrad Codex:אִם בַּמַּחְתֶּרֶת יִמָּצֵא הַגַּנָּב וְהֻכָּה וָמֵת אֵין לוֹ דָּמִֽים



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