2. Mose 22, 13

Das zweite Buch Mose, Exodus

Kapitel: 22, Vers: 13

2. Mose 22, 12
2. Mose 22, 14

Luther 1984:Wenn es jemand von seinem Nächsten leiht und es kommt zu Schaden oder stirbt, wenn der Besitzer nicht dabei ist, so soll er's ersetzen.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):Wenn ferner jemand ein Stück Vieh von einem andern entlehnt hat und dieses zu Schaden oder zu Tode kommt, so muß er, wenn sein Eigentümer nicht zugegen war, unweigerlich-1- Ersatz leisten; -1) o: vollen.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Wenn jemand von seinem Nächsten (ein Stück Vieh) leiht und es bricht sich (einen Knochen) oder stirbt - falls sein Besitzer nicht dabei war, muß er es erstatten-1-; -1) w: unversehrt machen.
Schlachter 1952:Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,
Schlachter 2000 (05.2003):Leiht jemand etwas von seinem Nächsten und es wird beschädigt oder kommt um, ohne dass der Eigentümer dabei ist, so muss er es ersetzen;
Zürcher 1931:Wenn jemand von einem andern (ein Tier) entlehnt, und es bricht ein Bein oder stirbt, ohne dass der Besitzer dabei ist, so muss er Ersatz leisten.
Luther 1912:Wenn’s jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er’s bezahlen.
Buber-Rosenzweig 1929:Wenns aber jemand von seinem Genossen entlehnt, und es wird verstümmelt oder stirbt: war sein Eigner nicht bei ihm, zahle, bezahle er,
Tur-Sinai 1954:Hat es aber jemand von seinem Nächsten entliehen, und es kommt zu Bruch oder stirbt: War sein Eigentümer nicht dabei, soll er es bezahlen.
Luther 1545 (Original):Wenn jemand von seinem Nehesten entlehnet, vnd wird beschedigt oder stirbt, das sein Herr nicht da bey ist, so sol ers bezalen.
Luther 1545 (hochdeutsch):Wenn es jemand von seinem Nächsten entlehnet, und wird beschädiget oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.
NeÜ 2024:(13) Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Wenn jemand sich [eines] von seinem Nächsten ausborgt, und es bricht sich [ein Glied] oder stirbt: war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es zur Gänze erstatten.
-Parallelstelle(n): ausborgt Psalm 37, 21
English Standard Version 2001:If a man borrows anything of his neighbor, and it is injured or dies, the owner not being with it, he shall make full restitution.
King James Version 1611:And if a man borrow [ought] of his neighbour, and it be hurt, or die, the owner thereof [being] not with it, he shall surely make [it] good.
Westminster Leningrad Codex:וְכִֽי יִשְׁאַל אִישׁ מֵעִם רֵעֵהוּ וְנִשְׁבַּר אוֹ מֵת בְּעָלָיו אֵין עִמּוֹ שַׁלֵּם יְשַׁלֵּֽם



Bibeltext der Schlachter 2000 Copyright © Genfer Bibelgesellschaft
Wiedergegeben mit freundlicher Genehmigung. Alle Rechte vorbehalten.

Predigten über 2. Mose 22, 13
Sermon-Online