Luther 1984: | Und wenn er die Stelle besehen hat, soll er es einschließen sieben Tage. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Der Priester soll dann den vorliegenden Schaden beschauen und den betroffenen Gegenstand sieben Tage lang unter Verschluß halten. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und der Priester besehe das Mal und schließe (das, woran) das Mal (ist, für) sieben Tage ein-a-. -a) V. 4. |
Schlachter 1952: | Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Und wenn der Priester das Mal besehen hat, soll er das befallene Kleidungsstück sieben Tage lang einschließen. |
Zürcher 1931: | Und wenn der Priester das Mal besehen hat, soll er den schadhaften Gegenstand sieben Tage lang einschliessen. |
Luther 1912: | Und wenn er das Mal sieht, soll er’s einschließen sieben Tage. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Besieht der Priester den Schaden, schließe er den Schaden ein Tagsiebent ein. |
Tur-Sinai 1954: | Sieht nun der Priester den Schaden, so soll er den Schaden sieben Tage einschließen. |
Luther 1545 (Original): | vnd wenn er das mal sihet, sol ers einschliessen sieben tage. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Und wenn er das Mal siehet, soll er's einschließen sieben Tage. |
NeÜ 2024: | Der Priester untersuche das Mal und schließe das Stück sieben Tage lang ein. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und der Priester besehe das Mal und schließe [das, woran] das Mal ist, sieben Tage ein. -Parallelstelle(n): sieben 3. Mose 13, 4.5.21.31 |
English Standard Version 2001: | And the priest shall examine the disease and shut up that which has the disease for seven days. |
King James Version 1611: | And the priest shall look upon the plague, and shut up [it that hath] the plague seven days: |
Westminster Leningrad Codex: | וְרָאָה הַכֹּהֵן אֶת הַנָּגַע וְהִסְגִּיר אֶת הַנֶּגַע שִׁבְעַת יָמִֽים |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 13, 47: Hier geht es um die Kleider von infizierten Personen. |