Luther 1984: | und sollt sie vererben euren Kindern zum Eigentum für immer; die sollt ihr Sklaven sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Israeliten, soll keiner über den andern herrschen mit Härte. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | und ihr könnt sie auf eure Kinder nach euch vererben, damit diese sie als Eigentum besitzen: auf ewig könnt ihr diese als Sklaven dienen lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, - da darfst du nicht, einer über den andern, mit Härte herrschen!» |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | und ihr mögt sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese mögt ihr für ewig dienen lassen. Aber über eure Brüder, die Söhne Israel, sollt ihr nicht einer über den andern mit Gewalt-1- herrschen. -1) w: du sollst nicht - einer über den andern - über ihn herrschen mit Gewalt. |
Schlachter 1952: | und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! |
Schlachter 2000 (05.2003): | und ihr könnt sie als bleibenden Besitz auf eure Kinder nach euch vererben. Diese könnt ihr für immer dienen lassen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israels, sollt ihr nicht mit Härte herrschen, ein Bruder über den andern! |
Zürcher 1931: | und ihr dürft sie als bleibendes Eigentum auf eure Nachkommen vererben, für alle Zeit dürft ihr sie als Sklaven halten. Unter euch Brüdern aber, den Israeliten, soll keiner dem andern ein harter Herr sein. -1. Könige 9, 22. |
Luther 1912: | und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. |
Buber-Rosenzweig 1929: | ihr mögt sie euch zueignen, euren Kindern nach euch zu erben als Hufenzugehör, in die Zeit mögt ihr euch ihrer bedienen, aber über eure Brüder, die Kinder Jissraels, ein Mann über seinen Bruder, nicht schalte über ihn mit Verfronung! |
Tur-Sinai 1954: | Ihr könnt sie euren Kindern nach euch vererben zum Erbeigentum, für immer mögt ihr sie zum Sklavendienst halten; aber über eure Brüder, die Kinder Jisraël, einer über den andern, darfst du nicht Gewalt üben in Grausamkeit. |
Luther 1545 (Original): | vnd solt sie besitzen vnd ewre Kinder nach euch, zum eigenthum fur vnd fur, die solt jr leibeigen Knechte sein lassen. Aber vber ewr Brüder die kinder Jsrael, sol keiner des andern herrschen mit der strenge. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | und sollt sie besitzen, und eure Kinder nach euch, zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, soll keiner des andern herrschen mit der Strenge. |
NeÜ 2024: | Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. "Sie" dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | und ihr mögt sie euren Söhnen nach euch vererben zu ‹erblichem› Besitz; diese mögt ihr für ewig ‹als Leibeigene› dienen lassen. Aber über eure Brüder, die Söhne Israels, sollt ihr nicht einer über seinen Bruder mit Härte(a) Herrscher sein. -Fussnote(n): (a) o.: mit Misshandlung; mit Gewalt |
English Standard Version 2001: | You may bequeath them to your sons after you to inherit as a possession forever. You may make slaves of them, but over your brothers the people of Israel you shall not rule, one over another ruthlessly. |
King James Version 1611: | And ye shall take them as an inheritance for your children after you, to inherit [them for] a possession; they shall be your bondmen for ever: but over your brethren the children of Israel, ye shall not rule one over another with rigour. |
Westminster Leningrad Codex: | וְהִתְנַחֲלְתֶּם אֹתָם לִבְנֵיכֶם אַחֲרֵיכֶם לָרֶשֶׁת אֲחֻזָּה לְעֹלָם בָּהֶם תַּעֲבֹדוּ וּבְאַחֵיכֶם בְּנֵֽי יִשְׂרָאֵל אִישׁ בְּאָחִיו לֹא תִרְדֶּה בוֹ בְּפָֽרֶךְ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 25, 39: Hier werden die Prinzipien für den Umgang mit Sklaverei erklärt. |