Luther 1984: | Dies ist das Gesetz des Gottgeweihten: Wenn die Zeit seines Gelübdes um ist, so soll man ihn vor die Tür der Stiftshütte führen. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | «FOLGENDE Vorschriften aber gelten für den Nasiräer-1-: An dem Tage, an welchem die von ihm gelobte Weihezeit zu Ende ist, führe man ihn an den Eingang des Offenbarungszeltes; -1) = Gottgeweihten. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und dies ist das Gesetz des Nasiräers-1-: An dem Tag, an dem die Tage seiner Weihe erfüllt sind, soll man ihn an den Eingang des Zeltes der Begegnung bringen. -1) d.h. des Abgesonderten o. Geweihten. |
Schlachter 1952: | Und das ist das Gesetz des Nasiräers: Wenn die Zeit seines Gelübdes erfüllt ist, so soll man ihn vor die Tür der Stiftshütte führen, |
Schlachter 2000 (05.2003): | Und das ist das Gesetz des Nasiräers: Wenn die Zeit seiner Weihe erfüllt ist, soll man ihn an den Eingang der Stiftshütte führen, |
Zürcher 1931: | Und dies ist das Gesetz über den Gottgeweihten: wenn die Zeit seiner Enthaltung um ist, soll man ihn an den Eingang des heiligen Zeltes führen, |
Luther 1912: | Dies ist das Gesetz des Gottgeweihten: wenn die Zeit seines Gelübdes aus ist, so soll man ihn bringen vor die Tür der Hütte des Stifts. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Und dies ist die Weisung des Geweihten: am Tag, da sich die Tage seiner Weihe erfüllen, bringe man ihn zum Einlaß des Zelts der Begegnung. |
Tur-Sinai 1954: | Und dies ist die Weisung für den Geweihten: Am Tag, da die Tage seiner Weihe voll sind, bringe man ihn an den Eingang des Erscheinungszeltes. |
Luther 1545 (Original): | Dis ist das gesetz des Verlobten, Wenn die zeit seines gelübds aus ist, So sol man jn bringen für die thür der Hütten des Stiffts. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Dies ist das Gesetz des Verlobten: Wenn die Zeit seines Gelübdes aus ist, so soll man ihn bringen vor die Tür der Hütte des Stifts. |
NeÜ 2024: | So lautet das Nasiräergesetz: Wenn die Zeit seiner Weihe um ist, soll man ihn an den Eingang zum Offenbarungszelt bringen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und dieses ist die Weisung des Nasiräers: An dem Tag, an dem die Tage seiner Weihe erfüllt sind, lasse man ihn an den Eingang des Zeltes der Begegnung kommen. -Parallelstelle(n): Apostelgeschichte 21, 23-26 |
English Standard Version 2001: | And this is the law for the Nazirite, when the time of his separation has been completed: he shall be brought to the entrance of the tent of meeting, |
King James Version 1611: | And this [is] the law of the Nazarite, when the days of his separation are fulfilled: he shall be brought unto the door of the tabernacle of the congregation: |
Westminster Leningrad Codex: | וְזֹאת תּוֹרַת הַנָּזִיר בְּיוֹם מְלֹאת יְמֵי נִזְרוֹ יָבִיא אֹתוֹ אֶל פֶּתַח אֹהֶל מוֹעֵֽד |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 6, 1: Während es in 5, 1-31 darum ging, das Lager zu reinigen, indem alles Unreine und Sündige verurteilt wurde, wird in 6, 1-21 gezeigt, wie es für jeden Israeliten möglich war, sich dem Herrn zu weihen. Obwohl nur Familienangehörige Aarons Priester sein konnten, konnte jeder Mann bzw. jede Frau eine Zeit lang (zwischen einem Monat und ein Leben lang) »priesterlich« sein (d.h. dem Dienst für Gott geweiht), indem das Gelübde des Nasiräers abgelegt wurde. Ein solches Gelübde wurde von Menschen abgelegt, die Gott und seinem Dienst außerordentlich hingegeben waren. |