Luther 1984: | Wenn eine Frau dem HERRN ein Gelübde tut und sich zu etwas verpflichtet, solange sie im Hause ihres Vaters und ledig ist, |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Wenn aber eine weibliche Person, die in ihrer Jugend-1- im Hause ihres Vaters lebt, dem HErrn ein Gelübde ablegt oder sich zu einer Enthaltung verpflichtet -1) = unverheiratet. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und wenn eine Frau dem HERRN ein Gelübde ablegt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt im Haus ihres Vaters, in ihrer Jugend, |
Schlachter 1952: | Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wenn eine Frau dem HERRN ein Gelübde ablegt und eine Verpflichtung auf sich nimmt, solange sie noch ledig im Haus ihres Vaters ist, |
Zürcher 1931: | Und wenn ein Weib dem Herrn ein Gelübde tut oder sich eine Enthaltung auferlegt, solange sie noch ledig im Hause ihres Vaters ist, |
Luther 1912: | Wenn ein Weib dem Herrn ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist, |
Buber-Rosenzweig 1929: | Und wenn ein Weib IHM ein Gelübde gelobt, eine Bindung bindet im Haus ihres Vaters, in ihrer Jugend, |
Tur-Sinai 1954: | Wenn aber ein Weib dem Ewigen ein Gelübde tut oder sich eine Verbindlichkeit auferlegt im Haus ihres Vaters, in ihren Mädchenjahren, |
Luther 1545 (Original): | Wenn ein Weibsbilde dem HERRN ein Gelübde thut, vnd sich verbindet, weil sie in jrs Vaters hause vnd im Magdthum ist. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Wenn ein Weibsbild dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, weil sie in ihres Vaters Hause und im Magdtum ist; |
NeÜ 2024: | (4) Wenn eine Frau Jahwe etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt und sie ist noch ledig und lebt im Haus ihres Vaters, |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und wenn eine Frau Jahweh ein Gelübde gelobt oder eine Verpflichtungserklärung auf sich bindet im Haus ihres Vaters, in ihrer Jugend, |
English Standard Version 2001: | If a woman vows a vow to the LORD and binds herself by a pledge, while within her father's house in her youth, |
King James Version 1611: | If a woman also vow a vow unto the LORD, and bind herself by a bond, [being] in her father's house in her youth; |
Westminster Leningrad Codex: | וְאִשָּׁה כִּֽי תִדֹּר נֶדֶר לַיהוָה וְאָסְרָה אִסָּר בְּבֵית אָבִיהָ בִּנְעֻרֶֽיהָ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 30, 1: Dieses Kapitel fügte zu den Gesetzen über Gelübde in 3. Mose 27, 1-33 weitere Klarstellungen hinzu. Das grundlegende Prinzip für Männer wird in V. 3 wiederholt. Dann wurde das Recht durchgesetzt, dass ein Mann auch für die Gelübde verantwortlich war, die Frauen in seiner Familie ablegten (V. 4-17). Ein Vater oder Ehemann konnte über das Gelübde seiner Tochter oder seiner Frau bestimmen, aber wenn er von dem Gelübde wusste, aber schwieg, bedeutete das, dass es erfüllt werden musste. |