Hiob 34, 23

Das Buch Hiob (Ijob, Job)

Kapitel: 34, Vers: 23

Hiob 34, 22
Hiob 34, 24

Luther 1984:Denn es wird niemand gesagt, wann er vor Gott zum Gericht erscheinen muß.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):Denn er braucht einen Menschen nicht erst lange zu beobachten, damit er vor Gott zum Gericht erscheine:
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Denn er setzt dem Menschen keine Frist fest-1-, zu Gott vor Gericht zu kommen-a-. -1) eT.; MasT: Er richtet auf den Menschen nicht lange (sein Herz). a) Hiob 9, 3.
Schlachter 1952:Ja, er braucht den Menschen, der vor Gott zu Gerichte geht, nicht erst noch zu untersuchen.
Schlachter 2000 (05.2003):Denn er braucht nicht lange auf einen Menschen zu achten, damit der vor Gott ins Gericht kommt.
Zürcher 1931:denn nicht ist dem Menschen Tag und Stunde angesagt, / da er vor Gott treten muss zum Gericht. /
Luther 1912:Denn er darf auf den Menschen nicht erst lange achten, daß er vor Gott ins Gericht komme.
Buber-Rosenzweig 1929:Nicht setzt er denn noch einem Manne an, mit Gott ins Gericht zu gehn,
Tur-Sinai 1954:Denn nimmer braucht dem Mann er aufzulegen / daß zum Gericht zu Gott er gehe. /
Luther 1545 (Original):Denn es wird niemand gestattet, das er mit Gott rechte.
Luther 1545 (hochdeutsch):Denn es wird niemand gestattet, daß er mit Gott rechte.
NeÜ 2024:Er muss den Menschen nicht lang untersuchen, / bevor er vor Gott ins Gericht kommt.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):denn er braucht einen Menschen nicht erst lange zu umstellen(a), dass derselbe zu dem Starken ins Gericht gehe(b).
-Fussnote(n): (a) and.: zu untersuchen (b) o.: vor Gott ... im Gericht erscheine; o.: zu Gott ... ins Gericht komme.
-Parallelstelle(n): Hiob 9, 3
English Standard Version 2001:For God has no need to consider a man further, that he should go before God in judgment.
King James Version 1611:For he will not lay upon man more [than right]; that he should enter into judgment with God.
Westminster Leningrad Codex:כִּי לֹא עַל אִישׁ יָשִׂים עוֹד לַהֲלֹךְ אֶל אֵל בַּמִּשְׁפָּֽט



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:34, 1: Elihu sprach zu Hiob und seinen Anklägern. Sein Ansatz bestand darin, Hiob direkt zu zitieren (V. 5-9) und anschließend auf seine Klagen einzugehen, aber gelegentlich interpretierte er Hiobs Bemerkungen falsch und ein andermal legte er Hiob die Worte der Kläger in den Mund. Das offensichtlichste Beispiel für das letztgenannte Unrecht war in der Aussage zu finden, dass Hiob behauptete, sündlos vollkommen zu sein (V. 6). Hiob hatte das nie behauptet; in Wirklichkeit erkannte Hiob seine Sünde an (7, 21; 13, 26). Elihu wusste es nicht, aber Gott hatte Hiob als rechtschaffen bezeichnet (1, 8; 2, 3). Als Antwort auf Hiobs Klage, dass Gott ungerecht erschien, erinnerte Elihu ihn, dass Gott zu heilig ist, um etwas Unrechtes zu tun (V. 10); er ist gerecht im Umgang mit den Menschen (V. 11.12), mächtig (V. 13.14), rechtschaffen (V. 17.18), unparteiisch (V. 19.20), allwissend (V. 21.22), der Richter aller Menschen (V. 23) und der Herrscher, der seinen Willen ausführt, um Bösem vorzubeugen (V. 24-30).



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