Ehe - Trennung - Scheidung und Wiederverheiratung Was sagt die Bibel dazu? Ist die Ehe nicht auch mit einer Strasse, wie auf dem Titelbild, vergleichbar, von der wir nicht wissen, wo sie endet und, ob wir einmal an unser gestecktes Ziel kommen? Voller Hoffnung und Zuversicht starten viele Paare diese Lebensreise. Was sie hinter dem Horizont erwartet, wissen sie nicht. Verliert sich die breite Strasse in einem steinigen Weg oder endet sie irgendwo im Niemandsland? Da fragt man sich: Haben wir uns verirrt? - Niemand weit und breit, der uns helfen kann? - Also Scheidung? Nein: Nehmen wir die Bibel zur Hand, um zu erfahren, was Gott zum Ehebund, den möglichen Schwierigkeiten und zu Scheidung und Wiederverheiratung sagt. Ernst Burkhart, Präsident des Protestantischen Vereins Kirche und Glaube, Bischofszell / Schweiz Ehescheidung und Wiederheirat- Zusammenfassung und Ausblick Von Dr. theol. Lothar Gassmann, Pforzheim (Deutschland) A. Die Regel lautet: grundsätzlich keine Scheidung und Wied er heirat Mann und Frau werden hei der Eheschließung ein Fleisch. Sie schließen miteinander einen Bund vor Gott, in dem sie einander Liebe und Treue bis zum Tod geloben. Scheidung ist deshalb grundsätzlich gegen Gottes Willen. Gott hasst Scheidung. Scheidung ist Sünde oder Folge geschehener Sünde. Getrennt Lebende oder voneinander geschiedene Gläubige, in denen beiden der Heilige Geist wohnt, sind aufgerufen, sich zu versöhnen. Dies geht z.B. aus folgenden Bibelstellen eindeutig hervor: Maleachi 2,16: ..Ich hasse die Ehescheidung, spricht der HERR, der Gott Israels, und dass man sein Kleid mit Frevel zudeckt, spricht der HERR der Heerscharen; darum hütet euch in eurem Geist und seid nicht treulos! ” Matthäus 19,4-6: „Der im Anfang den Menschen geschaffen hat, schuf sie als Mann und Frau und sprach (1. Mose 2,24): 'Darum wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und an seiner Frau hängen, und die zwei werden ein Fleisch sein'. So sind sie nun nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was nun Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden! " Markus 10,11-12: „Wer sich scheidet von seiner Frau und heiratet eine andere, der bricht ihr gegenüber die Ehe; und wenn sich eine Frau scheidet von ihrem Mann und heiratet einen anderen, bricht sie ihre Ehe ” (siehe auch Verse 2-10). Lukas 16,18: ,, Wer sich scheidet von seiner Frau und heiratet eine andere, der bricht die Ehe; und wer die von ihrem Mann Geschiedene heiratet, der bricht auch die Ehe. ” Römer 7,2-3: ,,Eine Frau ist an ihren Mann gebunden durch das Gesetz, solange der Mann lebt; wenn aber der Mann stirbt, so ist sie frei von dem Gesetz, das sie an den Mann bindet. Wenn sie nun bei einem anderen Mann ist, solange ihr Mann lebt, so wird sie eine Ehebrecherin genannt; wenn aber ihr Mann stirbt, ist sie frei vom Gesetz, so dass sie nicht eine Ehebrecherin ist, wenn sie einen anderen Mann nimmt ” 1. Korinther 7,39: „Eine Frau ist gebunden, solange ihr Mann lebt; wenn aber der Mann entschläft, ist sie frei, zu heiraten, wen sie will; nur dass es in dem Herrn geschehe! ” 1. Korinther 7,10-11: „Den Verheirateten aber gebiete nicht ich, sondern der Herr, dass die Frau sich nicht von ihrem Manne scheiden soll - hat sie sich aber geschieden, soll sie ohne Ehe bleiben oder sich mit ihrem Mann versöhnen - und dass der Mann seine Frau nicht verstoßen soll. Den übrigen sage ich ...” Anmerkung zu 1. Korinther 7,10-11: ..Verheiratete" kann sich hier nur auf zwei gläubige Ehepartner beziehen. da ab V. 12 „die anderen” oder „übrigen” (nämlich Partner in Mischehen) angesprochen werden (siehe unter B.2. das zu 1. Korinther 7.12-16 Gesagte). Gläubige Ehepartner sollen sich grundsätzlich nicht voneinander scheiden lassen oder aber - bei be- reits geschehener Trennung oder Scheidung - ohne Ehe bleiben oder auf Versöhnung hinarbeiten. Da in beiden Gläubigen (vorausgesetzt, dass sie wirklich gläubig sind!) der Heilige Geist Gottes wohnt, ist dies keine unerfüllbare Forderung. Liegt freilich Ehebruch (griech. moicheiä) oder Unzucht (griech. porneia) ohne Bereitschaft zur Umkehr und Versöhnung vor (was den „Glauben" des Schuldigen infrage stellt), dann kann es trotzdem zur Scheidung kommen. In diesem Fall gilt das unter B.l. zu Matthäus 5,32 und 19,9 („Ehebruch”) Gesagte. B. Die Ausnahmen: Scheidung und Wiederheirat bei Ehebruch, Mischehen und Herzenshärte I. Ehebruch Ehebruch, Treuebruch, Unzucht ohne Umkehr machen den Ehebund zunichte. In diesem Fall ist Scheidung nicht ausgeschlossen, sondern erlaubt. Die Ausstellung des Scheidebriefs schließt nach jüdisch-alttestamentlichem Verständnis, das auch in den Aussagen Jesu im Hintergrund steht, die Möglichkeit der Wiederheirat ein. 5. Mose 24,1-4: Wenn jemand eine Frau zur Ehe nimmt und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, und er einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Haus entlässt - und wenn sie dann aus seinem Haus gegangen ist und hingeht und wird die Frau eines anderen - und wenn dieser andere Mann ihrer auch überdrüssig wird und einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Haus entlässt oder wenn dieser andere Mann stirbt, der sie sich zur Frau genommen hatte - dann kann sie ihr erster Mann, der sie entließ, nicht wieder zur Frau nehmen, nachdem sie unrein geworden ist - denn solches ist ein Gräuel vor dem HERRN - , damit du nicht Sünde über das Land bringst, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat” (5. Mose 24,1-4). Diese Stelle hat von Anfang an bis heute zahlreiche unterschiedliche Interpretationen erfahren. Eindeutig ist Folgendes: Unter bestimmten Umständen kann nach dem Gesetz des Moses ein Scheidebrief ausgestellt werden, der das Recht zur Wiederheirat einschließt. Umstritten ist vor allem, was das „Schändliche” ist, welches die Scheidung rechtfertigt: schwere sexuelle Sünden wie z.B. Unzucht, Ehebruch, Sodomie und Homosexualität (Rabbi Schammai) - oder aber bereits ein äußerer Mangel oder eine Ungeschicklichkeit der Frau, z.B. in Gestalt eines angebrannten Essens (Rabbi Hillel). Jesus als der lebendige Sohn Gottes beschränkt die Scheidungsgründe auf „porneia” (sexuelle Sünden, Ehe- und Treuebruch) (siehe unten zu Matthäus 5,32 und 19,9; vgl. auch Je-remia 3,6-91). Jeremia 3,1.6-9: „Und er sprach: Wenn sich ein Mann von seiner Frau scheidet und sie geht von ihm und gehört einem anderen, darf er sie auch wieder annehmen? Ist's nicht so, dass das Land unrein würde? Du aber hast mit vielen gehurt und solltest wieder zu mir kommen?, spricht der HERR ... Israel, die Abtrünnige, ging hin auf alle hohen Berge und unter alle grünen Baume und trieb dort Hurerei. Und ich dachte, nachdem sie das alles getan hat, würde sie zu mir zurückkehren. Aber sie kehrte nicht zurück. Und obwohl ihre Schwester Juda, die Treulose, gesehen hat, wie ich Israel, die Abtrünnige, wegen ihres Ehebruchs gestraft und ihr einen Scheidebrief gegeben habe, scheut sich dennoch ihre Schwester, das treulose Juda, nicht, sondern geht hin und treibt auch Hurerei. Und ihre leichtfertige Hurerei hat das Land unrein gemacht; denn sie treibt Ehebruch mit Stein und Holz. " Jesaja 50,1: ,,So spricht der HERR: Wo ist der Scheidebrief eurer Mutter, mit dem ich sie entlassen hätte? Oder wer ist mein Gläubiger, dem ich euch verkauft hätte? Siehe, ihr seid um eurer Sünden willen verkauft, und eure Mutter ist um eurer Abtrünnigkeit willen entlassen. ” Auch wenn hier bei Jeremia und Jesaja symbolisch geredet wird, so ist doch deutlich: Gott selbst gibt seinem Volk einen Scheidebrief! Scheidungsgründe sind Untreue. Ehebruch. Hurerei und Abtrünnigkeit, verbunden mit Unbußfertigkeit. Matthäus 1,18-19: ,,Die Geburt Jesu Christi aber geschah so: Als Maria, seine Mutter, dem Josef verlobt war, fand es sich, ehe er sie heimholte, dass sie schwanger war von dem Heiligen Geist. Josef aber, ihr Mann, war gerecht und wollte sie nicht in Schande bringen, gedachte aber, sie heimlich zu verlassen. " Eine Verlobung wurde im Judentum und in neutes-tamentlicher Zeit als Anfang der Eheschließung betrachtet und demgemäß rechtlich behandelt. So wird Josef als „Mann” der Maria bezeichnet. Bevor der Engel ihn über den wahren Sachverhalt aufklärte, musste Josef annehmen, dass Maria die Ehe gebrochen hatte. Um rechtliche Konsequenzen - bis hin zur Steinigung! (vgl. 3. Mose 20,10; Johannes 8,5) - zu vermeiden, wollte er sie „heimlich” verlassen, das heißt: ihr ohne öffentliches Strafverfahren den Scheidebrief geben und so den Bund mit Maria auflösen. Dabei fällt auf, dass Josef als „gerecht" beschrieben wird. Ehebruch war also als legitimer Scheidungsgrund selbstverständlich. Matthäus 19,3: „Da traten Pharisäer zu ihm und versuchten ihn und sprachen: Ist 's erlaubt, dass sich ein Mann aus irgendeinem Grund von seiner Frau scheide? ” Zur Zeit Jesu gab es unterschiedliehe Lehrmeinungen, die 5. Mose 24,1-4 (siehe oben) zum Teil sehr frei interpretierten (z.B. Scheidung schon wegen eines angebrannten Essens). Die Pharisäer wollen wissen, ob Jesus auch Scheidung „aus irgendeinem Grund"’ erlaubt. Als Antwort weist Jesus zunächst auf 1. Mose 2,24 (das „Ein-Fleisch-Sein” von Mann und Frau) hin und betont den grundsätzlichen Willen Gottes: „Was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden!" (Verse 4-6; siehe oben unter A.). Matthäus 19,7-8: „Da fragten sie: Warum hat dann Mose geboten, ihr einen Scheidebrief zu geben und sich von ihr zu scheiden? Er sprach zu ihnen: Mose hat euch erlaubt, euch von euren Frauen zu scheiden wegen euer Herzenshärte: von Anfang an aber ist's nicht so gewesen. " Durch den Sündenfall kam die Herzenshärte (Unversöhnlichkeit. Egoismus; siehe unten) in die Welt. Das veranlasste Mose, den Scheidebrief zu erlauben (nicht zu „gebieten", wie die Pharisäer suggerieren). Jesus nimmt die Erlaubnis des Moses nicht zurück, er konkretisiert sie lediglich und wehrt ihrem ausufernden Missbrauch (siehe die Erklärung zu Matthäus 5,32 und 19.9). Er weist allerdings daraufhin, dass Herzenshärte und die daraus sich ergebende Scheidung nicht der ursprüngliche Zustand und die Bestimmung des Menschen („von Anfang an": vor dem Sündenfall) waren (Schöpfungsordnung). Nun aber befinden sich Menschen leider in dieser Situation, und nun kann der Scheidebrief in menschlich ausweglosen Situationen eine letzte Möglichkeit sein (als „Notordnung“). Matthäus 19,9: „Ich aber sage euch: Wer sich von seiner Frau scheidet - es sei denn wegen Ehebruchs -und eine andere heiratet, der bricht die Ehe. ” Nun antwortet Jesus auf die Ausgangsfrage der Pharisäer aus Vers 3 und sagt: Es ist nicht erlaubt, sich „aus irgendeinem Grund“ zu scheiden, sondern nur im Fall von „porneia" (Unzucht, Ehebruch). Ehebruch -verbunden mit Unbußfertigkeit auf Seiten des Ehebrechers und fehlender Vergebungsbereitschaft auf Seiten des betrogenen Ehepartners - löst die Ehe auf. Wer sich aus einem anderen Grund als dem Ehebruch des Partners scheidet und eine(n) andere(n) heiratet, der bricht die Ehe. Wird aber die Ehe aufgrund des Ehebruchs des Partners / der Partnerin geschieden, dann bedeutet eine Wiederheirat des unschuldig Geschiedenen (also desjenigen, der selber nicht die Ehe mit einem Dritten gebrochen hat) keinen Ehebruch, sondern ist legitim, da ja die erste Ehe nicht mehr besteht. Matthäus 5,31-32: „Es ist euch gesagt (5. Mose 24,1): 'Wer sich von seiner Frau scheidet, der soll ihr einen Scheidebrief geben.' Ich aber sage euch: Wer sich von seiner Frau scheidet - es sei denn wegen Ehebruchs — , der macht, dass sie die Ehe bricht; und wer eine Geschiedene heiratet, der bricht die Ehe. ” Auch in der Bergpredigt nennt Jesus Ehebruch als einzigen rechtmäßigen Scheidungsgrund. 2. Mischehen Im Alten Testament wird von Gott die Auflösung von Mischehen geboten, in denen Angehörige seines Bundesvolkes Angehörige heidnischer Fremdvölker geheiratet hatten. Im Neuen Testament wird Scheidung erlaubt, wenn der ungläubige Teil sich trennen will. Der Gläubige ist in diesem Fall nicht an den Ungläubigen gebunden. Esra 10,10-12: „Und Esra, der Priester, stand auf und sprach zu ihnen: Ihr habt dem Herrn die Treue gebrochen, als ihr euch fremde Frauen genommen und so die Schuld Israels gemehrt habt. Bekennt sie nun dem HERRN, dem Gott eurer Väter, und tut seinen Willen und scheidet euch von den Völkern des Landes und von den fremden Frauen! Da antwortete die ganze Gemeinde und sprach mit lauter Stimme: Es geschehe, wie du uns gesagt hast!" (siehe auch Nehemia 13,1-3.23 ff.). Mischehen mit einem heidnischen Partner verunreinigten das Volk Gottes. In der alttestamentlichen Zeit des mosaischen Gesetzes konnte deshalb von Gott die Scheidung in solchen Fällen sogar geboten werden: Die Mischehen waren aufzulösen! Im Neuen Bund allerdings - in der Zeit der Gnade, in der wir leben -soll der Gläubige nicht von sich aus die Scheidung suchen, sondern ihr nur zustimmen, wenn der Ungläubige darauf besteht. Das wird in folgender Stelle deutlich: 1. Korinther 7,12-16: ,Jden anderen aber sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder eine ungläubige Frau hat und es gefällt ihr, bei ihm zu wohnen, dann soll er sich nicht von ihr scheiden. Und wenn eine Frau einen ungläubigen Mann hat und es gefällt ihm, bei ihr zu wohnen, dann soll sie sich nicht von ihm scheiden. Denn der ungläubige Mann ist geheiligt durch die Frau, und die ungläubige Frau ist geheiligt durch den gläubigen Mann. Sonst wären eure Kinder unrein: nun aber sind sie heilig. Wenn aber der Ungläubige sich scheiden will, dann lass ihn sich scheiden. Der Bruder oder die Schwester ist nicht gebunden in solchen Fällen. Zum Frieden hat euch Gott berufen. Denn was weißt du, Frau, ob du den Mann ret- ten wirst? Oder du, Mann, was weißt du, ob du die Frau retten wirst? ” Gab es im Alten Bund bei Mischehen in bestimmten Fällen eine Scheidungsp/Z/c/?/ (siehe oben zu Esra 10,10-12), so ist diese im Neuen Bund insofern aufgehoben, als der ungläubige Ehepartner und die gemeinsamen Kinder durch den Gläubigen aufgrund des Sühneopfers Jesu Christi „geheiligt“ sind. Gott anerkennt diese Ehe als vollwertige Ehe. Geblieben ist allerdings das Frei-Sein (wörtlich: „das Nicht-Sklavisch-Gebundensein”) des Gläubigen im Blick auf den Ungläubigen, falls der Ungläubige seinerseits sich scheiden lassen möchte. Im Unterschied zum Ehebruch gibt also der Unglaube des einen Ehepartners dem anderen nicht das Recht, selbst die Scheidung zu betreiben. Vielmehr soll er versuchen. den Ungläubigen durch sein Leben für Jesus zu gewinnen. Wenn sich aber der Ungläubige nicht retten lassen will, sondern die Scheidung begehrt oder betreibt. dann ist der Gläubige nicht sklavisch an die Ehe gebunden, sondern frei. In diesem Fall ist die Ehe genauso aufgelöst wie bei Ehe- und Treuebruch: Der Gläubige ist mit dem Ungläubigen nicht mehr unter dasselbe Joch gebunden, er ist nicht wie ein Leibeigener an ihn „versklavt“ (vgl. 1. Korinther 7.23: 2. Korinther 6.14-18). Das „Nicht-Gebundensein” schließt demzufolge genauso wie bei Ehebruch die Freiheit zur Wiederheirat ein (vgl. Matthäus 19,9). Im Blick auf „Mischehen“ wird - im Gegensatz zur Ehe zwischen zwei gläubigen Christen (1. Korinther 7,10f.) - nirgends in der Bibel gesagt, dass der Gläubige nach der Entlassung durch den Ungläubigen unverheiratet bleiben müsse. Der „Unglaube“ in 1. Korinther 7,12-16 kann sich auf drei Situationen beziehen: > auf eine Ehe von ursprünglich zwei Nichtchristen, von denen einer später zum Glauben kommt und der andere nicht; > auf eine Ehe eines Christen mit einem Nichtchristen; > auf eine Ehe von ursprünglich zwei Christen (zumindest äußerlich schien es so), von denen einer später vom Glauben abfällt und sich durch sein Verhalten (z.B. Ehebruch, Betrug, Unversöhnlichkeit, Verachtung Gottes und seines Wortes) als Ungläubiger entpuppt. 1. Korinther 7,27-28: „Bist du an eine Ehefrau gebunden, dann suche nicht, dich von ihr zu lösen. Bist du los (griech: lelysai; wörtlich: bist du gelöst) von einer Ehefrau, dann suche keine Frau. Wenn du aber doch heiratest, sündigst du nicht. ” Diese Stelle hat unterschiedliche Deutungen erfahren. Eindeutig ist: Wer an eine Ehefrau gebunden (also verheiratet) ist, soll keine Trennung oder Scheidung suchen. Was aber bedeutet „lelysai„los" im Sinne von „ledig” - oder „gelöst” im Sinne einer wie auch immer aufgelösten Beziehung (z.B. durch Tod, Trennung, Scheidung)? Beide Erklärungen sind möglich. Im letzteren Fall würde die Stelle besagen: Bist du geschieden, dann suche keine Frau. Falls du aber doch als Geschiedener heiratest, sündigst du nicht. Voraussetzung ist freilich, dass ein rechtmäßiger Scheidungsgrund (Ehebruch oder Trennungswunsch des ungläubigen Partners) vorliegt, was sich vom gesamtbiblischen Zusammenhang her ergibt. 3. Herzenshärte Matthäus 19,8: ,,Mose hat euch erlaubt, euch zu scheiden von euren Frauen wegen euer Herzenshärte; von Anfang an aber ist's nicht so gewesen. ” Die Herzenshärte (Verhärtung des Herzens mit völliger Unversöhnlichkeit und Grausamkeit gegenüber dem Ehepartner) - letztlich eine Folge von Unglaube und Sünde - ist der dritte Grund, dass eine Scheidung unter Umständen unvermeidbar sein kann. Das Neue Testament ruft zwar gläubige Christen dazu auf, sich in der Ehe miteinander zu versöhnen (1. Korinther 7,11; siehe oben unter A) - was aber soll der versöhnungsbereite Teil tun, wenn der andere - und das auf Dauer - keinerlei Bereitschaft zur Versöhnung zeigt und sich damit durch sein Handeln als Ungläubiger offenbart? Ihm bleibt nur übrig, in den Trennungs- und Scheidungswunsch des Ehepartners einzuwilligen und diesen Gottes Barmherzigkeit anzubefehlen, denn es gilt: „Zum Frieden hat euch Gott berufen. Denn was weißt du, Frau, ob du den Mann wirst retten können? Oder du, Mann, was weißt du, ob du die Frau wirst retten können?“ (1. Korinther 7,15-16). Die Tür zurück in eine zerstörte Ehe ist spätestens dann geschlossen, wenn der scheidungswillige Teil jemand anderen geheiratet hat. Sie kann aber auch bereits dann geschlossen sein, wenn dieser das völlige Fehlen seiner Versöhnungsbereitschaft definitiv erklärt und bekundet hat und durch den Wunsch nach Scheidung besiegeln möchte. Wie für den Fall des Unglaubens gilt auch für die - aus dem Unglauben folgende - Unversöhnlichkeit: ,,Es ist der Bruder oder die Schwester nicht gebunden in solchen Fällen“ (1. Korinther 7,15). Hier gilt also das gleiche wie im Fall einer Mischehe (s.o.)! Neben diesen Scheidungsgründen führen immer wieder weitere schwerwiegende Umstände zum Scheitern einer Ehe. Solche sind z.B.: > Gefahr für Leib und Leben durch fortgesetzte Brutalität und Aggressivität. > Massive und andauernde seelische Grausamkeit, die den anderen gezielt zugrunde richtet. > Sexueller Missbrauch und Vergewaltigung der Kinder. > Massiver Missbrauch von Alkohol und anderen Drogen mit der Lolge der Selbstzerstörung und der Zerstörung anderer. Solche und ähnlich massive Gegebenheiten fallen ebenfalls in den Bereich der Herzenshärte und können - wie Ehebruch oder Unversöhnlichkeit - eine Ehe völlig zerstören, wenn keine Bereitschaft zur Veränderung und Umkehr vorhanden ist. Viele Ehepartner - Männer wie Frauen — haben oft ein Leben lang unter solchen Umständen ausgeharrt und zum Teil Unbeschreibliches ertragen. Sie haben diese Last freiwillig auf sich genommen und nicht aufgehört, auf Veränderung zu hoffen. Dennoch wage ich zu sagen: Wer wollte denjenigen Menschen verurteilen, der eine solche Last nicht mehr ertragen kann und sich nach langem inneren Ringen schweren Herzens zu einer Trennung oder notfalls auch Scheidung entschließt, bevor er an der Last zugrunde geht? Der sich also nicht wegen einer bloßen „Zerrüttung“ trennt oder scheiden lässt, wie es heute weitverbreitet ist, sondern wegen einer wirklich menschlich ausweglosen Situation. Auch hier gilt: Gott will, dass der Mensch nicht sterbe, sondern lebe. C. Zusammenfassung der biblischen Sicht Der ursprüngliche Wille Gottes ist die lebenslange Einehe zwischen Mann und Frau als Schöpfungsordnung und Bund (1. Mose 1,27 f.; 2,22-24; Matthäus 19,4-6; Römer 7,2.3). Die ursprünglich gute Schöpfung Gottes wurde jedoch durch den Einbruch der Sünde bedroht: Es kam zum Bundesbruch, und zwar in der Ehe in der Gestalt von Treue- und Ehebruch sowie Elerzens-härte (1. Mose 3,1 ff.; Römer 1-3 u.a.). Gottes Antwort auf Sünde und Chaos ist die Regelung von Ehescheidung und Wiederheirat als Notordnung (5. Mose 24,1-4; Jeremia 3,1 ff.; Jesaja 50,1). Im Gefolge kam es jedoch zum Missbrauch der Notordnung Gottes durch verschiedene menschliche Systeme (z.B. unterschiedliche Interpretationen der Thora durch Rabbiner und den Talmud). Jesu Antwort auf den Missbrauch der Notordnung Gottes ist die Erinnerung an die Schöpfungsordnung sowie die eindeutige Regulierung der Notordnung: die Beschränkung der Scheidungsgründe auf porneia (Unzucht) (Matthäus 5,31-32; 19,1-9). Christen leben aufgrund des stellvertretenden Sühneopfers Jesu Christi in der Erlösungsordnung mit der Kraft zur Versöhnung. Sie sollen sich daher von sich aus nicht scheiden lassen, sondern dem Ehepartner treu bleiben und vergeben (1. Korinther 7,10.11). Im Fall einer Mischehe ist der Ungläubige durch seinen gläubigen Ehepartner in die Sphäre der Erlösungsordnung mit hineingenommen („geheiligt“), ohne dadurch automatisch auf ewig gerettet zu sein. Tritt jedoch der ungläubige Ehepartner bewusst und gezielt aus der Sphäre der Erlösungsordnung heraus, das heißt: sagt er sich willentlich von seinem gläubigen Ehepartner los und/oder verhärtet dauerhaft sein Herz gegen ihn und/oder bricht die Ehe und begehrt die Scheidung, dann ist der gläubige Ehepartner nicht wie ein Sklave an diesen gebunden, sondern - nach der Auflösung der Ehe - für einen anderen, gläubigen Ehepartner frei (1. Korinther 7,12-16.22.23.27.28). I). Zitate evangelischer Glaubensväter In der christlichen Welt gibt es heute unterschiedliche Ansichten über Scheidung und Wiederheirat. Sie reichen von der völligen Verdammung von Scheidung und Wiederheirat über die Erlaubnis in Ausnahmefällen bis hin zur völligen Freigabe. Welche Position ist richtig? Ich selber vertrete die mittlere Sicht: Scheidung und Wiederheirat in bestimmten, klar eingegrenzten Ausnahmefüllen, wie sie oben dargestellt wurden. Diese Position ergibt sich nicht nur aus der Bibel, sondern auch aus den Schriften der Väter des Protestantismus: der Reformatoren und auch verschiedener Begründer von Freikirchen (teilweise im Gegensatz zu heutigen Vertretern dieser Kirchen). Diese „Glaubensväter“ und ihre Bekenntnisse bestätigen und erhärten den biblischen Befund. Ich nenne daher nachfolgend aus Schriften und Bekenntnissen der Reformation und verschiedener evangelischer Kirchen einige grundlegende Zitate. Martin Luther schreibt in Bezug auf Matthäus 19,9: ,,Hier siehst du, dass Christus um des Ehebruchs willen Mann und Weib scheidet, von welchen der, welcher unschuldig geschieden ist, sich verän- dem kann. Denn damit, dass er sagt, es sei ein Ehebruch, wer eine andere nimmt und die erste verlässt, es sei denn um Hurerei willen, gibt er genügend zu erkennen, dass der nicht Ehebruch tut, der eine andere nimmt und die erste um der Hurerei willen verlässt ... Denn wer seine Ehe bricht, der hat sich schon selbst geschieden und ist für einen toten Menschen zu achten. Darum kann sich das andere wieder verheirate, gleich als wäre ihm sein Gemahl gestorben, wo er nach dem Recht verfahren und ihm nicht Gnade erzeigen will“ (M. Luther, Vom ehelichen Leben (1522), in: Luther Deutsch, hrsg. v. K. Aland, Band 7: Der Christ in der Welt, Göttingen 1983, S. 289 f.). Skulptur der Reformatoren am Berliner Dom Philipp Melanehthon: „So ist dies auch unrecht, dass, wo zwei geschieden werden, der unschuldige Teil nicht wiederum heiraten soll“ (Tractatus de po-testate papae, in: Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche, Göttingen, 8. Aufl. 1979, S. 495). Johannes Calvin schreibt kritisch an die Adresse Roms in energischem Ton: „Man möchte geradezu sagen, dass sie, indem sie aus dem Ehestand ein Sakrament machten, nichts anderes gesucht haben als einen Schlupfwinkel von Abscheulichkeiten. Sobald sie nämlich jene Lehre einmal durchgesetzt hatten, haben sie die richterliche Untersuchung der Ehesachen an sich gezogen — natürlich durfte doch die geistliche' Sache nicht von weltlichen Richtern angerührt werden! Alsdann haben sie Gesetze erlassen, mit denen sie ihre Tyrannei befestigten — aber die sind zum Teil offenkundig lästerlich gegen Gott, zum Teil von höchster Unbilligkeit gegen die Menschen. “ Als ein solches „unbilliges“ Gesetz nennt Calvin u.a. folgendes: „Sie setzen fest, dass ein Mann, der seine ehebrecherische Frau verstoßen hat, keine andere heiraten darf“ (J. Calvin, Unterricht in der christlichen Religion IV, 19,37, Neukir-chen-Vluyn, 5. Aufl. 1988, S. 1032). Im reformierten Westminster-Bekenntnis aus dem Jahre 1647 heißt es: „Nach dem Verlöbnis begangener Ehebruch oder Hurerei, die vor der Heirat aufgedeckt werden, geben dem unschuldigen Teil rechtmäßigen Grund, das Verlöbnis zu lösen. Im Falle von Ehebruch nach der Heirat ist es dem unschuldigen Teil erlaubt, eine Scheidung zu erwirken und nach der Scheidung einen anderen zu heiraten, als ob der schuldige Teil tot wäre. Obwohl die Verderbnis der Menschen von solcher Geschicklichkeit ist, sich Gründe dafür auszudenken, unrechtmäßig die auseinanderzubringen, die Gott miteinander in der Ehe verbunden hat, so ist doch nichts als Ehebruch oder solch mutwilliges Verlassen, dem nicht einmal von der Kirche oder der bürgerlichen Obrigkeit abgeholfen werden kann, ausreichender Grund für die Auflösung des Ehebundes, wobei eine öffentliche und ordentliche Verfahrensweise beobachtet werden soll und die davon betroffenen Personen nicht ihrem eigenen Willen und der Entscheidung in ihrer eigenen Sache überlassen bleiben sollen“ (zitiert nach: Bekenntnisse der Kirche, Wuppertal, 2. Aull 1997, S. 230). Ähnlich wird im Glaubensbekenntnis der deutschen Baptisten aus dem Jahr 1847 festgestellt: „ Wir halten die Ehescheidung, wenn sie aus Gründen, die mit dem Worte Gottes nicht übereinstimmen, geschieht, und die Wiederverheiratung solcher Geschiedener für unerlaubt. In Fällen des Ehebruchs aber und der böswilligen Verlassung glauben wir, dass eine Scheidung und die Wiederverheiratung des unschuldigen Teils, dem Worte Gottes gemäß, stattfinden könne. Bei der Ehescheidung müssen, wie bei der Verheiratung, die Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzes aufrecht- erhalten werden “ (zitiert nach: Bekenntnisse der Kirche, Wuppertal, 2. Aufl. 1997, S. 281; damals galt im bürgerlichen Gesetz noch das Schuldprinzip, nicht das Zerrüttungsprinzip!). John Nelson Darby, der „Vater“ der Brüdergemeinden („Darbysten“) schreibt: „Meine Absicht, wenn ich gesagt habe, dass das Band zerrissen war, war diese, dass Gott den Christen nicht erlaubte, das Band zu zerreißen; aber wenn Ehebruch getrieben worden war, hat derjenige, der das tat, das Band zerrissen, und der Herr gestand der anderen Partei zu, es als zerrissen zu betrachten und danach durch eine formelle Scheidung zu handeln. Er fordert das nicht, aber er gesteht das zu ... Auf der anderen Seite kann ich nach 7. Korinther 7 nicht da- ran zweifeln, dass Christen, die offensichtlich durch den ungläubigen Partner verlassen wurden, in jeder Hinsicht frei waren, das will sagen, frei zum Heiraten; aber das unterstellt ein absichtliches Imstichlassen durch den, der wegging. Der Christ durfte das nie tun ... Gibt es Beweise von Untreue? Wenn das der Fall ist, lasst sie sich um eine offizielle Scheidung bemühen. Danach sind sie frei, wieder zu heiraten“ (J. N. Darby, Briefe, Band 2, S. 130). E. Seelsorgerliches Nachwort Wenn es zur Ehescheidung kommt, liegt das in der Regel nicht nur an einem Partner, sondern an beiden. Beide sind aneinander schuldig geworden. Der eine vielleicht mehr, der andere weniger. Aber in der Regel doch beide. Konkret stellen sich den einzelnen Betroffenen z.B. folgende Fragen: Hat mein Partner die Ehe mit jemand anderem gebrochen, weil ich ihn abgelehnt und ihm zu wenig Liebe geschenkt habe? Hat er zu trinken angefangen, weil er bei mir nicht die Geborgenheit gefunden hat, die er so sehnsüchtig suchte? Hat er sich zu wenig um die Familie gekümmert, weil ich alles allein machen wollte und ihm gar nicht die Möglichkeit ließ, sich bei der Erziehung unserer Kinder einzubringen? Jede Wirkung hat eine Ursache. Auch das Ausbrechen eines Partners aus der Ehe. Daher ist es wichtig, dass schon vor und nach einer Ehescheidung beide an sich arbeiten. Auch der „unschuldige“ oder - realistischer gesagt - „unschuldigere“ Teil. Insbesondere, wenn er die Möglichkeit einer Wiederheirat für sich in Erwägung zieht. Denn sonst ist die Gefahr groß, dass die gleichen Fehler wieder passieren. Und das soll nicht sein. Deshalb ist es wichtig, seelsorgerliche Hilfe zu suchen, von Herzen zu Jesus Christus umzukehren, Gott an sich arbeiten zu lassen und Veränderung zu erleben. Das lege ich allen Betroffenen ans Herz. Reden Sie mit einem Seelsorger bzw. einer Seelsorgerin. Entdecken Sie, worin Sie versagt haben. Sprechen Sie Ihre Schuld aus und bringen Sie sie vor Gott. Lass Sie sich zeigen, wo Ihre Probleme liegen. Arbeiten Sie daran, sie zu bewältigen. Und dann fangen Sie mit Gottes Hilfe neu an! Gott segne Sie! Zum Nachdenken Wenn es bei Gott nicht die Möglichkeit der Umkehr, der Vergebung und des Neuanfangs gäbe, dann hätte Mose keines der fünf Bücher Mose, der König David keinen Psalm und der Apostel Paulus keinen seiner Briefe schreiben dürfen. Denn Mose war ein Totschläger, David ein Ehebrecher und Mörder und Paulus - noch als Saulus -ein blutiger Verfolger der jungen christlichen Gemeinde. Aber nachdem sie ihre Schuld bereut hatten, setzte Gott sie (wieder) ein zu einem fruchtbaren und gesegneten Dienst. Dies ist ein Auszug aus folgendem Buch, das zur Vertiefung dringend empfohlen wird: Endlich Klarheit zu einem umstrittenen Thema! Fünf Autoren nehmen Stellung: i cjjn Verlag Inh» Cnimm (Hin l Ehescheidung und Wiederheirat. Eine biblische Fundamental Untersuchung Dürfen Geschiedene wieder heiraten? Was sagt die Bibel dazu7 Ehescheidung und Wiederheirat. Eine biblische Fundamentaluntersuchung Mit Beiträgen von Herbert Jantzen, Jürgen Kuberski, Baldur Gscheidle, Thomas Jettei und Lothar Gassmann Fromm-Verlag, Saarbrücken 156 Seiten, 29,- Euro (Print on Demand) Erhältlich bei: Dr. theol. Lothar Gassmann, Email: Loqass1@t-online.de http://l-qassmann.de/christliche- buecher/dr-qassmann/ehescheidunq-und- wiederheirat-eine-biblische- fundamentaluntersuchunq.html Dürfen Menschen, deren Ehe geschieden wurde, wieder heiraten? Auf diese Frage werden unterschiedliche Antworten gegeben: von einem absoluten Nein über ein bedingtes „Jein“ bis hin zu einem absoluten Ja. In und zwischen den verschiedenen Konfessionen tobt über dieses gewiss nicht einfache Thema eine zum Teil heftige Diskussion, so momentan auch in der Katholischen Kirche und in der evangelikalen Bewegung. Dabei wird der theologische Streit leider auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen, die sich oftmals ausgegrenzt und hilflos fühlen und dabei doch zugleich klare Orientierung und seelsorgerliche Hilfe suchen. Sie fragen: Bin ich als Geschiedene/r aus Gottes Gnade gefallen? Gehe ich auf ewig verloren? Kann ich jemals wieder Frieden finden? Muss ich mein ganzes Leben lang allein bleiben? Kann ich wieder heiraten? In diesem Buch werden diese Fragen grundsätzlich aus biblisch-theologischer Sicht betrachtet und beantwortet. Die fünf Autoren nähern sich dem Thema aus biblischexegetischer (Herbert Jantzen und Lothar Gassmann), systematischer (Jürgen Ku-berski), historischer (Baldur Gscheidle) und praktisch-seelsorgerlicher (Thomas Jettei) Perspektive und gelangen dabei übereinstimmend zum im Wesentlichen gleichen Ergebnis: Scheidung und Wiederheirat sollen gemäß Gottes grundsätzlichem Willen nicht sein. Es gibt jedoch Ausnahmen, die in der Bibel klar definiert sind und die sowohl bei der theologischen Diskussion als auch bei der praktischen Seelsorge ernst genommen werden müssen (Der etwas höhere Preis erklärt sich aus dem Print-on-Demand-/Druck-auf-Verlangen-Verfahren, das heißt, die Bücher werden immer einzeln auf Nachfrage hin gedruckt.) Inhaltsverzeichnis Lothar Gassmann: Einleitung Herbert Jantzen: Ehescheidung und Wiederheirat aus biblisch-exegetischer Sicht Jürgen Kuberski: Ehescheidung und Wiederheirat aus systematischer Sicht Baldur Gscheidle: Ehescheidung und Wiederheirat im Neuen Testament auf dem Hintergrund des talmudischen Judentums Thomas Jettet: Ehescheidung und Wiederheirat aus praktisch-seelsorgerlicher Sicht Lothar Gassmann: Ehescheidung und Wiederheirat -Zusammenfassung und Ausblick Die Autoren Lothar Gassmann, geb. 1958 in Pforzheim, 1977-84 Studium der ev. Theologie an der Universität Tübingen, 1992 Promotion zum Dr. theol., 1991-93 Vikariat in der badischen Landeskirche, 1993-97 Dozent für Dogmatik und Apologetik an der Freien Theologischen Akademie (je® Hochschule) Gießen, 1998-2008 Sekten- und Weltanschauungsbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft für Religiöse Fragen, seit 2009 Lehrbeauftragter des Christlichen Gemeinde-Dienstes (CGD) und Schriftleiter der Zeitschrift „Der schmale Weg“. Verfasser zahlreicher Bücher zu zeitkritischen, theologischen und seelsorgerlichen Fragen. Homepage: www.L-Gassmann.de Baldur Gscheidle, geb. 1936 in Stuttgart, Ausbildung als Chemielaborant, Arbeit als Techniker, 22 Jahre lang als Leiter einer christlichen Gemeinschaft tätig, was zu vielen praktischen seelsorgerlichen Erfahrungen führte. Intensives Studium der Bibel und verschiedener religiöser Schriften, etwa der Kabbala und des Talmud. Herbert Jantzen geb. 1922 in Hepburn/Kanada, Studium am Bethany Bible Institute in Hepburn und am Mennonite Brethren Bible College in Winnipeg, Abschluss 1950, 1950-54 in Kanada tätig in Evangelisation sowie als Bibelschullehrer und Gemeindepastor, seit 1954 als Evangelist, Bibellehrer und Missionsleiter hauptsächlich in verschiedenen Ländern Europas, 1971-81 Professor für Dogmatik an der Freien Evangelisch-Theologischen Akademie (jetzt STH) Basel, danach Gastvorlesungen an verschiedenen anderen Ausbildungsstätten. Verfasser der dogmatischen Reihe „Hauptlehren der Heiligen Schrift“ sowie einer Neuübersetzung der Bibel (bisher erschienen: „Das Neue Testament und die Psalmen und Sprüche“). Jürgen Kuberski, geb. 1961 in Freiburg/Br., 1981-85 Studium der ev. Theologie an der Freien Evangelisch-Theologischen Akademie (jetzt STH) Basel, 1985 Magister, danach als theologischer Publizist und Pastor tätig, 1993 Promotion zum Dr. theol., 1995-2000 Missionsdienst in Japan, seit 2001 Dozent für Praktische Theologie und Mis-siologie an der Akademie für Weltmission in Korntal. Diverse Veröffentlichungen zu theologischen Themen. Thomas Jettei, geb. 1959 in Österreich; seit 1995 wohnhaft in der Schweiz; 1979-82 und 1995-96: Studium der ev. Theologie an der Freien Evangelisch-Theologischen Akademie (jetzt: STH) Basel. 1989-95 Lehrer für Englisch und Geschichte. 1982-90 und 1992-95 Mitarbeit in Gemeinden im Land Salzburg, Österreich. 1991-92: USA-Aufenthalt: Jüngerschaft-Training-Programm in Kalifornien. Seit 1995: Freier Verkündiger im deutschsprachigen Raum und in Rumänien, Ungarn, Ukraine, Moldawien, Russland. Seit 2001 mitverantwortlich in einer freien Gemeinde in Ho-hentengen (Grenze CH-D). Seit 1997: Freie Zusammenarbeit mit Prof. Herbert Jantzen, vor allem in der Bibelübersetzung und Herausgabe diverser Schriften und Bücher. Gelobt sei der Gott und Vater unseres Herrn Jesus Christus, der uns aufgrund seiner großen Barmherzigkeit wiedergeboren hat zu einer lebendigen Hoffnung durch die Auferstehung Jesu Christi aus den Toten. 1. Petrus 1.3 Diese Broschüre ist auf Spendenbasis erhältlich bei: Protestantischer Verein Kirche und Glaube Sekretariat: Laubeggstrasse 5 CH-9220 Bischofszell SCHWEIZ Telefon: 0041 - (0)71 640 01 30 Telefax: 0041 - (0)71 640 01 31 info@pvkq.ch www.pvkq.ch Postkonto: 85-2299-5 IBAN: CH80 0900 0000 58500 2299 5