oder Märtyrer-Spiegel der Taufs-Gesinnten. 601 in weißen Kleidern, mit großer xFreimütigkeit, als tapfere Helden und Bekenner Christi mit den klugen Jungfrauen d! vom Bräutigam zu seiner Hochzeit eingelassen werden, wo sie ewige Freude 2genießen, und das Reich des Vaters, das ihnen von Anfang bereitet ist, ererben werden, Amen. Nachbericht von des Hans Landis Person und Tode Nachdem! uns durch unsere guten Freunde B. Louwe und H. Vlaming ein Auszug aus einem Briefe, geschrieben im Jahre 1659 am 19. bis 29. Juli, in die Hände gekommen ist, aufge- setzt von einem Prediger in Ziirich, der des vorgemeldeten Mär- tyrers Tod mit angesehen hat, so haben wir für gut befunden, denselben (so viel zur Nachricht nötig ist) hier beizufügen. Ferner» erinnert ihr euch (schreibt er) daß Hatavier Salr. den Hans Landis hat enthaupten sehen, was mir auch noch in frischem Andenken ist, indem ich solches selbst auf der Wolfsstatt gesehen habe; der ganze Vorgang ist mir so neu, als ob er (erst) vor einigen Wochen sich ereignet hätte 2c. Jm Verlaufe beschreibt er die Gestalt seiner Person und die Weise seines Todes, indem er sagt: Hans Landiss war groß von Gestalt, hatte ein angenehmes Aeußere, einen langen schwarzen Bart und eine männliche Stimme. « Als« er nach der Wolfsstatt (welches ein zum cknthaupten eingexichteter Richtplatz war) sehr ruhig und wohlgemut an eine " Seile hinausgeführt wurde, hat der Scharfrichter, Mr. Pa l Volmar, das Seil fallen lassen, seine beiden Hände gen Himmel erhoben und die Worte gesagt: Ach) Gott miisse sich erbarmen; Jhm sei es geklagt, daß du, Hans, mir in solcher Lage in »die Hände gefallen bist; vergieb es mir um Gottes willeu, was ich an dir tun muß 2c. Hans Landiss tröstetete den Scharfrichter und sagte, er hätte es ihm schon vergeben; Gott wolle es ihm auch vergeben; er wisse es wohl, daß er der Obrigkeit Befehl vollziehen müsse; er sollte itnerschrocken sein und sehen, daß« ihn daran nichts ver- hi11dere 2c. « « Darauf wurde er enthauptet« Nachdems sein Haupt über die Seitegebracht war, fragte der Scharfrichter: Herr Vogt des Reichs, habe ich diesen Mann nach kaiserlichem Rechte und Ur- teile gerichtet? (sonst war esgebräUchIicIJ zu sagen: ,,diesen armen Menschen» 2c.)—als ob er der Ansicht gewesen, daß er selig und reich gestorben wäre. Das« Volk war der Meinung, daß der Scharfrichter, als er das Seil losließ, dem Hans damit habe Gelegenheit geben wol- len zu entlaufen; er wisse auch, daß allgemein gesagt worden sei: Wäre er davon"gel-aufen, so wäre ihm Niemand nachgefolgt, um ihn aufzuhalten 2c.-So weit vorgemeldeter Auszug. W e it e r e r B e r i ch t. Hier» dient noch dasjenige zur Nachrich«t, was-durch glaubwürdige Zeugen berichtet wird, näm- lich, daß, als mehrgemeldeter Hans Landis auf dem Richtplatze stand, um getötet zu werden, seine liebe Hausfrau und Kindlein mit betrübtem Geschrei und Jammer« zu ihm gekommen seien, um zuletzt noch, als zum ewigen Abschiede, ihm gute Nacht zu sagen. xOfsenb w; B. yMattlx Es, to. :Matth. AS, H» sAusgang aus einem Briefe eines Predigers aus ptzxtax von Hans Landis Tod. JEr hatte solches selbst gesehen und es war ihm now Inn. frischem Gedächt- nis. sDes Hans LandtsGestalt und Umstände» « Was sie) zugetragen hat, als Hans Landis nach der Wolfsstatt zism Tode gesulzrt wurde, »Der Scharfrichter bejammert ihn. SAber Hans Landis hat ihn»getrostct. 7Was nach Landis Tod uescheben ist. sWas das Volf davon gearteilt have. Visrzählnng dessen, was durch sein Weib und seine Kinde: aus dem Richtvlatze aescheben ist, als er sterben sollte. «» Sie weinten. " Er« aber, als er dieselben ansah, hat gebeten, daß sie ihn verlassen sollten, damit sein guter Vorsatz und wohlgemutetes Herz zu dem bevorstehenden Tode durch ihr Schreien und durch ihre Betrübnis nicht gerührt oder verhindert werden möchte. Als solches geschehen, und er seine Seele den Händen Gottes a11befohlen hatte, hat der schnell darauf folgende Schwertschlag sein Leben geendigt. Von einem Verbote, durch die von Aerdenburg gegen die Taufsgesinnten bekannt gemacht, und was die Herren General Staaten der vereinigten Niederlande zur Abschaffung desselben getan haben. - Jm Jahre 1615. ManI fing auch an, zu Aerdenburg in Flandern, verschies dene Mittel zur Verfolgung der Taufsgesinnten, die dort wohn- ten und den Klauen des römischen Wolfes entflohen waren, ins Werk zu richten, wozu ein Verbot, welches durch den Schults heißen und Rat dieser Stadt erlassen wurde, Veranlassung gab. Jn demselben war diesen Leuten zuförderst die Freiheit, ihren Gottesdienst zu halten, entzogen und überdies befohlen, daß sie sich weder in der Stadt, noch in den Grenzen ihrer Herrschafh versammeln sollten. Davauf2 ist erfolgt, daß man dort diese unschuldigen und wehrlosen Menschen nicht nur mit schweren Strafen oder Bußen, sondern auch mit Arretirungen und gefänglichen Einziehungen belästigte 2c., welcher betrübte Anfang (allem Anscheine nach) zu größerem Unheile der vorgemeldeten Leute geführt haben würde, wenn nicht die Hochmögenden Herren General Staaten der ver- einigten Niederlande die davon Nachricht erhielten, sich dagegen mit einem Befehle aufgelehnt hätten, wodurch die Urheber dieser Verfolgung verhindert wurden, mit Vollziehung ihres vorge- meldeten Verbotes fortzufahren, und es ist im Gegenteile den Verfolgten Relsigionsfreiheit vergönnt worden. Der Jnhalt des vorgemeldeten Befehls lautet wie folgt: A b s ch r i f t. Die General Staaten 2c., dem Schultheißem Bürgermeister und den Ratsherren von Aerdenburg . Ehrenfeste ehrsamen. Wir! haben mit Verwunderung vernommen, daß gegen un- sern Beschluß der E; E. auf unsern Befehl durch den Commissu- rius Jan Bogard mitgeteilt worden, ihr die Gemeine-Mitglie- der, die man Taufsgesinnte oder Mennoniten nennt, die in Aet- denburg und den dazu gehörigen Ländern wohnen, noch immer in der Freiheit ihrer Versammlung und Ausübung ihrer Reli- gion in Aerdenburg verhindert, störet und sie beschwert mit Verbietuiig ihrer Versammlungen, mit Arreststrafen (Amen- den) 2c. Wir« beschließen aber, daß die vorgenannten Gemeine- Glieder der Taufsgesinnten in ihrem Gemüte, Gewissen, in ihren Versammlungen und Uebungen in Aerdenburg so frei in aller Stille und Bescheidenheit geduldet werden sollen, als an andern Orten in den Ländern, Städten und Plätzen der ver- einigten Niederbande, ohne irgend einen Widerspruch oder Ge- genrede. Dennoch sollt ihr über ihre Versammlungen die Auf- sicht haben, insoweit es sie gut dünkt, und sollen sie zu dem Ende, so oft sie sich versammeln wollen, es euch wissen lassen; also sollt ihr euch nach dem, was wir hierin verordnen, genau richten, damit Ruhe, Friede und Einigkeit in vorgemeldeter Stadt desto- U Er befiehlt. ihnen hinweg zu geben 2c. 1Von dem Befehle derer von Aerdenburg gegen die Taussgesinntem »Man beschwerte sie mit schweren Strafen, Arrest 2c., doch haben die Generalstaaten der vereinigten Niederlande deshalb Vorsorge getan. » IZU Aerdenburg wurden die Taufsgesinnten gegen den Befehl der Herren Generalstaaten verfolgt. »Die Versammlung der Taufsgesinnten wie auch die Uebung ihrer Religion wird zugestanden. 602 Der blutige besser unterhalten werde. Auch« solle1i vorgemeldete Glieder wegen ihrer früher gehaltenen Versammlungen mit keinem Arreste oder Strafe beschwert werden, worauf wir uns verlassen und auch ihr euch verlasse1i sollt sc. Geschehen den 1. Mai 1615. Jst einstimmig mit dem Originale, welches in Jhrer Hochnm Kanz- lei liegt. Unter-schrieben: N. Ruysch Nacherinncriiiixr Im Jahre 1619. Als« vorgemeldeter Befehl ausgefertigt und auf Befehl der Hochmögenden an gehörigen Ort übersandt worden war, hatte man Hoffnung, daß man solchem nachkommein und die ge- wünschte Ruhe dadurch wieder hergestellt würde; aber solches ist nicht der Fall gewesen (weil neidifche, mißgünftige Menschen dazwischen kanien), denn man suchte, trotz dieses Vefehls, unter dem Scheine des Rechtes, Gelegenheit zu finden, mehrgemeldete Leute um ihre Freiheit zu bringen und ihre Ruhe zu stören. Hierzui diente, oder gebrauchte man wenigstens, eine Ver- ordnung, die im Juli des Jahres 1619 -auf Befehl der Hochmös genden zum Nachtheile einiger Leute erlassen war, wiewohl solche keineswegs« ·die Taufsgesinnteii betraf, und gleicl)wohl ver- hinderte man sie an ihrer Versammlung und ihrem Gottes- dienste Daher Ioandteii sie fiel) abermals mit demütigen Bitt- schriften an die Hochmögeiiden der vereinigten Niederlande, daß sie von Unruhe befreit und ihnen die freie Ausübung ihres Gottesdienstes (wie zuvor verordnet worden war) zugestanden werden möchte, worauf ein anderer Befehl an den Gouverneur von Sluys und den Schultheiszeii und die Obrigkeit zu Aerden- burg erfolgt ist, welcher lautet, wie folgt: Auszug. Die Staaten 2c. an den Herrn von Haultaiin Gouverneur von Slutss un-d der umliegenden Länder, wie auch« an den Schultheißen nnd die Obrigkeit der Stadt Aerdenburg Edle, Gestrenge, Ehrenfeste, Ehrfame, Liebe, Besondere! Wir senden hiermit beigelegte, an uns überreichte Bitt- schrift der Gemei1ie-Glieder, die man Mennoniten oder Taufsges sinnte nennt, die zu Aerdebnurg wohnen, die sich beklagen, daß sie in der freien Uebung ihrer Religion gestört würden, die wir ihnen doch in vorgemeldeterStadt zugestanden haben, und zwar unter dem Vorwande eines Befehls, der von uns verga1igenen dritten Juli erlassen worden ist. Darauf» haben wir nötig erachtet, uns zu erklären und euch zu berichten, daß es nicht un- sere Meinung sei, daß die Klagenden unter dem vorgemeldeten Befehle vom vorgenannten dritten Juli begriffen sein sollen, sondern daß die Kläger diese ihre Religionsfreiheit behalten, genießen und darin in Aerdenburg fortfahren sollen, die sie auch zuvor gehabt haben. Darum verordnen wir, daß ihreuch dar- nach richtet und daß ihr die Kläger weiter nicht beschwert, son- dern daß ihr dem nachkonimeiy was zuvor von uns zugestanden und beschlossen worden ist. Darauf wollen wir uns verlassen und euch in den heiligen Schutz des Allmächtigen empfehlen. Jn dem Hang, den 16. November «1619. tein timmi mit dem Ori inalepwelcles in rer o m. Kan - lei nådergesegt ist? Unterschrielizenr J Jh RHRchuy f ils. z Anmerkung, was hierauf erfolgt sei. Nach« diesem zweiten Befehle ist in vorgemeldeter Stadt d« Sie solllten nicht wegen der vorhergehenden Buszen ergriffen oder gestraft wer en. « lDem vorhergehenden Befehle der Herren Staaten lourdes nicht nachgefolgh denn man suchte noch immer vie Ruhe der Taufsgesinnten zu stören. »Man mißt-tauchte hierzu eine gewisse Verordnung der Herren Staaten, welche sie doch nichts anging. Solches gaben die Taufsgesinnten den Herren Staaten zu erken- nen, die deswegen Verordnungen machten. »Der Vorn-and und Deckmantel, worunter man die Verfolgung zu Aervenburg zu verbergen meinte, wird hier von den Herren Staaten binweggenommen und di verlorene Ruhe wieder hergestellt. « Die wahre Fsiiihe folgte erst nach diesem zwe en Befehle. Schauplatp und in ihrem Gebiete die gehoffte Ruhe erfolgt, wenigstens in so weit, daß uns nichts von einer erheblichen Unruhe oder Ver- hinderung des Gottesdieiistes bekannt geworden ist. » Unterdesseiis brach das Unheil wieder an andern Orten, insbesondere zu« Deve1iter aus, obgleich n1-a1i sich dort zur refer- mirten Religion bekannte, indem die Obrigkeit dieser Stadt (die durch einige neidische und feindfelige Leute aufgehetzt worden ist) die· Versammlungen Derjenigem die den Glauben der Taufs- gesninten bekennen, durch eine Bekanntmachung die verschiedene Strafen gegen dieselben enthielt, zu stören gesucht haben, wor- uber wir sogleich Mitteilung machen werden. Von einem Befehle derer von Deventer, unter andern gegen die genannten! Mennoniteii oder Taufsgesiiinteiu Im Jahre 1620. Qlls1 das fechszehnhuiidert und zwanzigste Jahr nach der Geburt Christi herangekommen war, haben die vorgemeldeten Obrigkeiten nicht allein gegen die Römischen (von welchen sie zu- vor unterdriickt worden si1id), sondern auch gegen sdie Mennoni- ten, oder Taufsgesinntem die sich allezeit friedsam und liebreich neben und unter ihnen bewiesen, einen Befehl erlassen, in wel- cl)em sie unter andern auch die Versammlung der Taufsgesinnten verboten, jedoch nicht bei Todesftrafe Um dieses wohl zu verstehen, wollen wir den Befehl, so viel er gegen die Taufsgesinnten gerichtet ist, getreulich abschreibeih und dem Unparteiischen Leser mitteilen. Bekanntmachung Die Obrigkeit der Stadt Deventer gebietet allen Bürgern und Eingefessenen ihrer Stadt, daß die Mennoniten &c. keine. heimliche, oder öffentliche Versammlung, oder Zusammenkunft halten sollen, worin eine Predigt. . . . 2-Trauen,«oder eine son- stige Uebung der Religion verrichtet wird, es sei auch unter welchem Vorwande es wolle; Diejenigen aber, die als Diener dieses Dienstes ermittelt werden, sollen tätlich gestraft und auf ewig des Landes verwiesen werden; auch soll Jeder, der in der Versammlung angetroffen wird, um das Oberkleids und fünf- undzwanzig Gulden an Geld, zum zweiten Male um das Ober- kleid und fiinfzig Gulden, das dritte Mal aber willkiirlich ge- straft werden. Wer endlich solchen Versammlungen sein Haus einräumt, soll hundert Gulden Strafe zahlen, zum zweiten Male zweihundert Gulden, zum dritten Male aber ewige Landesver- weisung erleiden. Siehe in P. J. Ttvisck KroniL das 17. Buch, gedruckt 1620, auf das Jahr 1620, Brig. 1825, KoL 1 Je. Von schweren Lästerungen wider die Tanfsgesiniiteii in der Provinz Holland 2c., zur Evweckung der Verfolgung» und wie sie sich vor den Staaten dieses Landes verantwortet haben, im Jahre 1626, den s. Oktober. unterdessen! hörte man nicht auf, zu lästern und von der Lehre der Taufsgesiniiten übel zu reden, insbesondere über den Artikel ihrer» Bekenntnis von Gott, wie auch von der Menschwev dung des Sohnes Gottes 2c., als ob sie dort ganz ungereimte, ja ungöttliche Meinungen ver-breitet hätten, um (wenn-es möglich wäre) diesen Leuten, selbst mitten in den —Niederlanden, eine Verfolgung auf den Hals zu«laden. «·- An andern Orten entstand noch mehr Unheil, wovon die von Deventer die Hauptursache waren. - ZVon dem Befehle zu Deventer. 2Was hier zwischen steht, geht vie p - vistische Religion an, darum haben wir es ausgelassem EIN-er, der in. der Versammlung angetroffen wird, soll gestraft werden, und zwar 1) durch Gew- ftrase, 2) durch Strafe an dem Oberrocke, s) durch Strafe asi dem Leibe und durch! Zanlciiksdsiiszkoeifungd n b c d wid di T is si t s ch ur ern un e er»e en er e au -ge nn en n te man eja- Uiiterdrlcctuiig oder Verfolgung uber sie zu erwecken. oder Märtyrer-Spiegel der Taufs-Gesiittitcsi. 693 Esk haben aber die hoheii Obrigkeiteii und die Staaten des. Landes selbst hiervon Oiotiz genommen, und iii11 eine klare An- schauung in der Sache zu gewinnen, haben sie verschiedenen Ge- meinden der Taufsgesiiiiiteii Befehl erteilt, iiber jene Artikel ein einstimmiges Bekenntnis abzulegen, nnd dasselbe an Jhro E. E. Groszmögeiide zu überreichen. Hierzu« haben sich vorgemeldete Taufsgesinnte willig fiii- den lasseii, indem sie diese Artikel schriftlich ausgesetzt und den s. Oktober im Jahre 1626 den Bevollmächtigten des; holliind Hofe-k- iibergebeii haben, deren Jnhalt ist, wie folgt: »Von deni einigen Gott, Vater, Sohn und heiligen Geist. Wir! glauben von Herzeii und bekennen hiermit nach dem Zeugnisse des Wortes Gottes, daß ein einiger, ewiger, allmächti- ger, barmherziger und gerechter Gott sei. 5. Mose G, 5. Yiattli 19, 17. Psalni 90, L. Jes 40, L8. Röm. 16, L5. l. Mose 17, 1. Psalm 10s, s. Pl)il. L, 4. Daii. 9, 7, nebst andern, 1· Kot. 8, 59. Der«- kein Gleicliiiis hat. L. Niose 8, 10. Jes 46, 8· Dessen Größe unernießlich ii11d dessen Gestalt iinbesehreiblicli ist. L. Kron G, is. Hiob 11, s. 9. Vor welchein, über ioelcheni und neben roelclieni kein anderer ist. Jes 48, 11. 5. Niose 10, 17. 5.Mose sL,s9. Der von sich selbst ist, was er ist. L. Mose s, 14. Voii welchem alle Dinge, die da sind, das haben, daß sie sind. - l. Mose 1, 1, nnd durchgeheiids Psalm 146, 6. Apostelg ·t·4, is. DE« das A und O, der Erste und der Letzte, der Lin- fiaiig und das Ende ist. Offenb 21, 6. Jes 41, 4. Der« alle Dinge weiß, sieht und hört. Psalm 94, 11. l. Joh. Z, L0. Pf. Bis, 11, 94, I. Der-·« alleiii gut und alles Guten Quelle und Ursprung ist. Matth 19, 17. Jatj l, 17. Darum« kommt Ihm, idem Gesegneteih allei1i alle göttliche Ehre, Furcht, Liebe und Gehorsam zu, und muß Jhm gegeben werden, Psalm L9, 1. Luk. L, 14. 5.» Mose 10, 1L. L0, Kcip. 6, 5. Mattl). LL, s6. Jer. 11, 7, welche man auch Niemanden anders, es sei Engeln, Nienscheiy oder irgend andern hiniinlischeii, oder irdischen Crea- turen erzeigen oder beweisen soll. » Qffenb 9, 10. Apostelg 10, L6. Denn7 Er will seine Ehre keinem andern geben, noch seinen Ruhm den Götzen. Jes 48, 11, Kap. 4L, 8. We1111gleich aber Gott auf diese Weise durch sein Wort im Allgenieineii sich selbst offenbart und bekannt macht, so giebt Er sich doch auch durch dieses sein Wort als unterschieden und insbesondere zu erkennen, nämlich, daßs Drei im Himmel seien, die da Zeugen. 1. Joh. 5, 7. Nicht drei Götter, sondern ein Vater, ein Wort oder Sohn, und ein heiliger Geist, wie solches sich gezeigt hat,. als der Herr Christus getauft wurde, Matth s, 16, und auch in den Reden Christi gelehrt toird, wenn Er seinen Jüngern be- fiehlt, im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes zu taufen, Matth 28, 19. Daher ist nach dem Worte Gottes, der Vater ein wahrer Vater des Sohnes. Matth 7, L1, Kap. 10, sL. ss, Katz. is, 17. Mark. 14, s4. Joh 17 durchgeheiids Von« deinselben ist der Sohn auf eine unbegreifliche Weise von Einigkeit ausgegan- gen und vor allen Ereatnren geboren worden. Mich. 5, 1. Kol. 1, 15. Darum ist der Sohn auch ein wahrer Sohn des Vaters. Psalm L, 7. 1L. Mattl). s, 17, Katz. 17, Z. SDie hohen Obrigkeiten waren deswegen bemiilit lind ersnchteii die Taufs- gesiiinten um eiii einstimmige-« Pekeiiiitnis iiber die Sinne, iiber ioelche sie ne- lästert wurden. «! Dieses haben sie gutwillig getan. lDasz Gott ein einiger, ewiger, allmiichtigey barmherzigen gerechter te. sei. ·-’1. Ohne Gleichnisx L. iinerineßlichz s. iin schre denn iiber oder neben Gott ist kein anderer; Gott ist. was Er ist. aus sich selbst. « Er ist das A und das O. « Er weis; alle Dinge. JEr ist allein gut. Eshmallein gebührt Liebe, Ehre te. 7 Er will seine Ehre keinem Andern geben. sDrei sind im Himmel, die Zeugnis geben, aber nicht drei Götter, obwohl der· Vater, Sohn nnd heiliger Geist unterschieden sind. D Der Sohn Gottes ist auf eii1e iinlieareiiliclie Weise von! Vater ausgegangen. Lluch"’ ist der Vater, in so weit Er Vater ist, iiicht der Sohn. Joh s, 16. 17. Röi«i«i. s, s. Gut. 4, 4. Und der Sohn, in so ireit Er der Sohn ist, ist nicht der Vater. Joh Its, 28. Röm. 5, 10. Sondern hierin ist der Vater ein anderer als der Sohn, und der Sohn ein anderer als.- der Vater. Joh 5, s«2. s7·. Kap. 10, L5. L9, Kap. 15, L4. Lliich der Vater und der Sohn, in so weit sie Vater und Sohn sind, sind nicht der Heilige Geist, und der Heilige Geist, in so weit er von dem Vater in dem Namen des Sohnes:- aiisgeht, oder gesandt wird, ist ein anderer, als der Vater, oder der Sohn. Aber," wenn der Vater Gott, ewig, nicht erschaffen, sondern ein Schöpfer aller Dinge genannt wird, und Ihm andere göttliche Eigenschaften beigelegt werden, so glauben ii:—ir, das; der Sohn und der Heilige Geist mit dem Vater eins seien, denen eben dieselbe Benennung, Gott, im höchsten Sinne, ioie auch die Ehre, der Dienst und Gehorsam zukommt. Doch wir halten dafür, daß die Weise, wie und worin Vater, Sohn und Heiliger Geist drei und auch eins sind, uns von Gott nicht voilkoniiiieii in seinem— Worte offenbart worden sei, so daß auch die vollkommene Erkenntnis« hiervon zur Seligkeit nicht not- irendig ist, weil e:- eiii liohes und tiefes; Geheimnis ist, das hier in· diesem Leben nur, wie in einein dunkeln Spiegel, stiickweise erkannt werden kann. l. Kur. is, 1L. So daß die vollkommene Erkenntnis und das wahrhafte tilnschaiieii durch den Glauben zwar in diesem Leben gehofft, dereinst aber in dem ewigen Leben erst vollkommen erkannt wird. 1. Joh s, Daher« ist auch die tiefe Untersuchung derselben iiber dass; Wort Gottes hinaus inehr eine Spiizfiiidigkcsih cilLi siniple Einfalt. Das Wort Eines:- Weseiis, wie auch die Worte« Dreifaltigkeit und drei Personen, welche die Alten in früheren Zeiten ersonnen haben, vermeiden wir, weil die Schrift dieselben nicht kennt, 1iiid weil es gefährlich ist, in der Benennung Gottes andere Worte zu gebrauchen, als die eigenen Worte der heiligen Schrift. Durch die Worte drei im Wesen, oder drei ein Wesen, welche vormals Jaeqiies Outer- man, wie auch einige unserer Lehrer, gebraucht haben, wird iiichts anderes verstanden, als was dieses unser voriges Be- kenntnis in sich begreift. Von der Nienscliloerdiiiig des Sohnes Gottes. Wir1 glauben und bekennen, daß Gott, als Er seine größte Liebe an dem menschlichen Geschlechte, welches durch die Sünde in den Tod und großes Verderben gefallen war, beweisen, und sei1ie gniidigeii Verheißungeih den Llltviiterii gegeben, in der Tat erfüllen wollte l. Mose 15. 1. Mose 1L, s. 1. Blase 2L, 18. 5. Mose is, 18. Er hat zu dem Ende seinen einigen, Joh s, 16, lieben, Luk. I, s5, und werten Sohn, Matth s, 17, der von Ewigkeitk her gewesen ist, Hebt. l, L, durch welchen alle Dinge erschaffen und gemacht sind, Kot. 1, its. Hebr 1 in diese Welt gesandt, Joh 17 und 1. Joh 4, 9, welcher seines Va- ters Willen gern gehorsam gewesen ist. Psalm 40, 9. Hebt: 10, 7. Jst« von oben, Juli. s, 19 und 8, 18 vom Hiinmel ge- kommen. Joh s, 13 111id G, 6L. Von seinem Vater ausge- gangen, Joh. 16,«28. Hat seine göttliche Klarheit verlassen, Joh 17, 5, Phil. L, G, Gestalt und Reichtum, L. Kur. 8, 9. 10 Der Vater ist eigentlich iiiiht der Sohn, noch der Sohn der Vater, noch der heilige Geist der Vater« oder Sohn. I! DeoSohn und der heilige Geist sind mit dem Vater eins, und gebishrt ihnen eiiieclerEliie nnd e3ottesdieiist. I«- Die doll- koinmene Erkenntnis »der Gottheit kann in« diesem Leben iiieinals erlangt werden, sondern in dem zcik»uiiitigen. »Die tieie liiitersurjiiiiig von diesem allem ist Svitzfindigkeit »« Die Worte: Eines» Wesens, Dreiiaitigkeih Personen 2c., sind nicht gegründet in der heiligen Schritt: doih haben die Worte ,,Drei iin Wesen 2e." keine andere Bedeutung, als ivie oben bekannt niorden ist. 1Dasz Gott, als Er seine große» giebe beweisen wollte, seinen einigen Sohn gesandt habe. Gott wollte ieine gniidigeiisp Lierheisziiiicien ni der Tat vollbringen, als Er seinen Sohn in»die Welt sandte. -D·e«r Sohn Gottes iit von Ewigkeit her geladen. alle Dniae sind durch Jhn erschauen. IIEr ist von Oben iiiid vom Himmel gekommen, voni Vater ausgegangen, herabgestiegen Je. 604 Liesz sicl) herunter, Eph. 4, s. Und ist in diese Welt gekommen, Joh 16, L8, so« das; Jhn die Jungfrau Btaria durch die Kraft des Allerhöchsteiu Luk. 1, Si, empfangen hat. Jes «7, l4. Matth 1, 23. Luk. L, 7. Lluch ist Er selbst nnd kein anderer von ihr geboren worden. Jes 7. Matth. 1, L5. Luk. l. Gal. 4, 4. Denns obgleich Maria den Sohn Gottes in einer andern Gestalt geboren hat, als Er bei dem Vater vor Grundlegung der Welt war, so ist es doch eben derselbe, dessen Ausgang von Lili- fiang und Ewigkeit gewesen ist. Mich. 5, 1. Jes. I, 5. Denn des Wort oder Sohn ist Fleisch geworden. Joh. l, 14. Ja, der Gott gleich war, ist wie ein anderer Mensch geworden. PhiL L, 7. Der Sohn Gottes ist erschienen in der Gestalt des sündlis chen Fleisches. Röm. 8, Z. Gott ist offenbart im Fleische, 1. Tini. Z, 15, so« daß der zweite Biensch Christus der Herr selbst vom Hininiel ist. 1. Kor. 15, O. Daher war das, was die Apostel an Christo mit ihren Augen sahen nnd mit ihren Ohren hörten, auch mit den Händen betasteten, vom Worte des Lebens, so daß sie das Leben gesehen haben, das ewig bei dem Vater war. 1. Joh l. Denns Gott hat seinen erstgeborenen Sohn in die Welt gesandt, den alle Engel tin-d Menschen a1ibeten müssen, Hebr. 1, G. Phil L, 10. Wenn wir demgemäß glauben, so haben wir Gottes und aller Frommen Zeugnis für uns, welche einträchtig, wie mit einer Stimme rufen, das; der sicl)tbare Mensch Christus, Gottes Sohn sei. Matth. Z, 17. Joh. I, L und 9, 37. Joh. 11, L7. Matth. 16, 16. 1. Joh. 4, 11. l. Joh 5, 5. Der unter den Menschen gewohnt hat. Joh. 1, 14. Zach L, 10. Var. 3, 18. Auchs ist Er von den Hohen- priestern, weil Er sich selbst als Gottes Sohn bekannt hat, zum Tode verurteilt worden. Mark. 14, 16. Joh. 18, Z7. Denn sie kannten ihn nicht, darum haben sie den Herrn der Herrlich- keit, das ist den Herrn vom Himmel, I. Kor. 15, 47, aus Kreuz ge1iagelt. 1. Kor. L, 8. Daselbst hat der Sohn des lebe11digen Gottes gelitten. Hebr. 5, 10. Welchen Gott nicht verschont hat, Röni. 8, ZL, sondern hat Jhn für das Leben der Welt dahinge- geben, Joh. Z, 16. 1. Joh. 4, 14, auch zum allerschändlichsteii Kreuzestode Phil L, G. Daran hat der Sohn Gottes sein teures Blut zur Vergebung unserer Sünden vergaffen. Apostelg L0, L8. Kol. 1, 14. l. Joh l, 17. Offenb 1, 5. Durch« welchen Gott die Welt gemacht hat, der hat die Reinigung unserer Sünden durch sich selbst geniacht. Hebt. 1, L. Jst be- graben, und am dritten Tage durch die Herrlichkeit des Vaters wieder von den Toten auferweckt worden. l. Kot. 15, 1L. Apostelg Z, 26. Röm. 6, 4. L. Thess 1, 10. Jst« aufge- fahren dahin, wo Er zuerst war. Joh. Z, 1Z. Joh. s, 6L, 16, L8. Eph. 4, 48. 1. Tim. Z, 15. Sitzt daselbst zur Rechten der Majestät seines Vaters, Eph. 1, L0, Hebt. 1, Z, von wo Er kommen wird in den Wolken des Himmels, zu richten die Leben-« digen und die Toten. Matth L4, Z0. Apostelg. 10, 4L. Offenb 1, 7. Röm. 14, 9. 1. Kot. 5, 10. Der« Zweck der Sendung, Zukunft, Menschwerdung, des Leidens und Todes des eingebornen Sohnes Gottes in diese Welt ist der gewesen, die Sünder selig zu machen, 1. Tim. 1, 15, Matth. 18, 11, oder die sündhafte Welt mit Gott, dem Vater, zu versöhnen. Joh Z, 17. 1. Joh. L, L. 1. Kot. 5, 19. Darum ist Er auch der einige Grund, l. Kot. Z, 11, die einige Tür zum 4 Dieser ist durch die Kraft des Allerhlichften von Maria empfangen und ge- boren worden 2c. sDerfelbe ist von Maria geboren worden, dessen Ausgang von Ewigkeit ist 2c. »Der Mensch Christus ist selbst der Herr vom Himmel. 7 Gott bat seinen erstgebornen Sohn in die Welt gesandt, den alle Engel und Menschen anbeten müssen. SChriftus weil Er bekannte, daß Er Gottes Sohn sei, ist von den Hohenvrieftern zum Tode verurteilt worden te. Also ift es gefunden, daß selbst der Herr der Herrlichkeit ans Kreuz genagelt worden ist und gelitten bat. »Gott hat feines Sohnes nicht verschont, sondern Jhn in den Tod dahingegedein 10 Derjenigs durch den Gott die Welt gemacht: bat, bat die« Reinigung der Sünden durch fiel) selbst gemacht. UVon dem Endzweck der lvlenschtverdting nnd des Leidens des Sohnes Gottes. Der blutige Schandtat» Vater, Juli. 10, der einige Weg zum ewigen Leben, Joh. 14, 6, die einige riet-dienstliche Ursache der Rechtfertigung, Apostelg is, Eis, Röni Z, L4, und der ewigen Seligkeit, denn es ist in keinen! andern HeilÆ ist auch kein anderer Name, wie der Apostel Petrus sagt, den Ntenscheii gegeben, wodurch sie selig werden, als in dem Namen unseres Herrn Jesu Christi, Apo- stelg. 4, lL. Jhni sei Lob, Preis» und Ehre, von Ewigkeit zu Ewigkeit, Anien. Dieses war nnterzeichiiet von zwanzig Vorstehern der Taufsge- sinnten (die alle wohl bekannt sind) im Namen ihrer Genieinem als von Llnisterdann Harlenn Lenden, Delft, Rotterdann Dergouda Schw- dani, Vonnneh BIOckzlJeI er. « Dieses! Glaubensbekenntnis iiber den Artikel von Gott und der Pienschiverdung des Sohnes Gottes Je. hat, als sie an die Beliolliiiäcljtigteii den Hofes von Holland übergeben wurde, Jhro Hochniögende zufrieden gestellt und daher die Ruhe und die Frei- heit der Taufsgesiiinteii in diesem Lande, ziemlich wieder herge- stellt, wiewohl zum Miszvergniigen derer, die aus Neid zuerst ge- tracihtet hatten, ihre Ruhe zu stören und (we1i1i es ihnen gegliickt wäre) deren Unterdrückung oder Verfolgung zu bewirken. sinsd uns aus der Schweiz eben zu rechter Zeit zwei Handschrifteii in schweizerischer Sprache zugesa1idt worden, beide an verschiedene Gemeinen unserer Glaubensgeiiossein aber insbe- so1idere an die von Amsterdam und das ·auf Begehren und auf Veranlassung einiger u1iterdrückter Brüder, wie auch einiger Flikeiier und Qleltesteii (der Gemeine) in der Pfalz und dem aß. —- Das erste ist 1645 den 15. September geschrieben und volls endet mit dem Handzeichen des Jeremias Mangold Te. Das zweite im Monate Februar 1658 durch M. Mehli ge. Diese« beiden Büchlein, die zu gleicheni Zwecke und in glei- cher Absicht geschrieben und hierher gesandt worden sind, sollen zur Ausführung unseres vorgenommenen Werkes dienen, näm- lich, um die Beschreibung der heiligen Märtyrer, die um unseres allgemeinen christlicheii Glaubens willen gelitten haben, bis auf die neueste Zeit zu erstrecken und ans Ende zu bringen. Uni4 dieses aufs Beste zu tun und die Sachen, die in dem einen Buche sehr weitläufig, in dem andern aber sehr kurz und bisweilen in Bruchftücken beschrieben sind, in eine bequeme Form zu bringen und auszudrücken, soll uns keine Mühe ver- drießen; darum wollen wir es recht gründlich nehmen. und es nach der Zeitfolge vortragen, und jedesmal (damit hierin nicht geirrt werden möge) anführen, aus welchem Buche wir es ge- nommen haben. Von den Umständen der letzten Verfolgung in der Schsioeiz wie auch von den Ursachen derselben. 16Z5. Die! blühende Rose der Kirche Gottes im Schweizerlande hatte nun etwa Ll Jahre ziemliche Ruhe gehabt, und es läßt sich annehmen, daß die Dornen der Verfolgung, die vor und um das Jahr 1614 an derselben ausgewachsen waren, durch das Blut des letztgemeldeten Hans Landis ersättigt worden seien. Aber im Jahre unseres Herrn 1635 ist der alte Haß derje- nigen, die man mit Unrecht Reformirte nannte, in dasiger Ge- 1«—’ Es ist in keinem Andern Heil, als in Christo sein. lcsierdurch ist fiir diexaufsgesinnten Ruhe aeitiftet und die· Freiheit der Religion wieder mehr befestigt worden 2»c., wiewohl zuni Mißvergnugen Anderen »Von zwei Bächlein, die uns in fchweizerifcher Sprache von dieser Verfolgung in die Hände gekommen find. «« Zu welchem Zweae nnd Absehen uns diese Büch- lein dienen werden. iDas eine iit groß und weitlaufig das andere aber kurz ukidchabgebrochenx darum wollen wir sie beide gebrauchen nnd mit einander ver- g en. — lDaß die Dornen, die vor dem Jahre 1614 die Rose der Gemeine Christi nnterdriicltem durch das Blut des letztgenannten Hans Landis erfattigt gewesen zu fein schienen. »Aber daß der alte Haß der Zwinglifchastieforinirten gegen die Taufsgesinnten wieder. ausgebrochen sei. Hi,- rsder .;--:g’irrtnrer-Spicgcl der Taufs-Gesintttcn. gend sund insbesondere in der Stadt Zürich, der schon vor huns dert und zehn Jahren, nämlich i1n Jahre 1525 zu Zwinglics Zei- ten, als ihre Kirche erst fünf Jahre alt» war durch öffentlichen Befehl wider die Taussgesinnten angefangen hatte, wieder aus· gebrochen Dieses« entstand hauptsächlich durch die Bekehrung eines angesehenen, reichen und geachteten Mannes in der Stadt Zü- riih, genannt Henrich F» welcher, als er von der dortigen Obrig- keit zum Amtsfähiidrich erwählt war, seine Seele mit Angst und Not beladen fand und sich deshalb nicht zu dem Kriege gebrau- chen lassen wollte, den er nun· bedienen solltez er suchte daher Rat bei der Gemeine der wehrlosen Christen oder Taufsges sinnten, ließ sich mit ihnen in den Bund ein, verließ den Krieg und wurde dort durch die Taufe angenommen und für einen lieben Bruder der Gemeine erkannt. Dieses« wurde von der Obrigkeit jener Stadt auf Antrieb der dortigen Gelehrten sehr übel aufgenommen, und das um so mehr, weil er auf den Grenzen ihres Gebietes, gerade ihren Feinden gegenüber, nämlich den römischskatholischeih in Ruhe wohnen blieb. » Daraufs ist erfolgt, daß die Obrigkeit Befehl gab, daß alle Taufsgesiiinten (die verächtlich Wiedertäufer genannt wurden) mit ihnen in die Kirche gehen und ihrem Gottesdienste beiwoh- nen sollten, wenn sie anders ihre Freiheit behalten wollten. Als« sie aber solches nicht mit gutem Gewissen tun konn- ten, und daher sich dessen weigerten, hat die Obrigkeit (in ihrer Entrüstung) im Ausgange des Jahres 1635 viele von ihnen ge- fänglich eingezogen, welche aber alle bis auf drei (weil das Ge- fängnis nicht stark genug war) entkommen und aus der Verfol- ger Händen entflohen sind, die drei anderen aber, nämlich Ru- dolph Egltx Ullh Schmid und Hans Müller sind geblieben und wurden auf das Rathaus, Jeder in ein besonders Gefängnis gelegt, worin sie 20 Wochen unter viel Kreuz, Streit und An- fechtung, womit man sie von ihrem Glauben abzubringen suchte. geblieben sind. Als« sie aber nicht abfallen wollten und auch ihre Wider- sacher ihnen nichts abgewinnen konnten, indem sie angelobten, daß (wenn sie freigelassen würden)«sie ihren Obrigkeitem wie sie vorher getan hatten, alle gebührliche Ehre, Gehorsam und Schätzung abstatten, aber in ihre Kirchen (worum es am meisten zu tun war) nicht gehen, auch ihrem Gottesdienste nicht bei- wohnen wollten, so ist ihnen auferlegt worden, daß sie sich hierzu entschließen und um deswillen mit ihren Brüdern sich unterreden und besprechen sollten, weshalb sie einen Monat lang aus dem Gefängnisse und von ihren Banden befreit worden sind. Als« sie (dem ihnen auferlegten Befehle und ihrem Ver« sprechen gemäß) wiederkamen und noch nicht einwilligen oder dem mit gutem Gewissen nachfolgen konnten, was die Obrigkeit in Ansehung ihres Gottesdienstes von ihnen begehrte, hat man sie wieder in Verhaft genommen und festgesetzt. s Als« nun (nach vorhergehender Weise) ihrguter Vorsatz und fester Glaube nicht verändert werden konnte, hat man sie endlich auf die vorgemeldete Bedingung wieder freigelassen; aber sie sind nachher (weil sie erfahren haben, was sie zu erwar- s Hierzu war die Bekebrun eines Mannes in der Stadt Zürich keine geringe Ursache, weil er den Fcihndri sdienst, wozu er erwählt. war, verließ. tDieses wurde von der Obrigkeit aus gewissen Ursachen sehr übel ausgenommen. »Den Taussgesinnten wurde insgemein befohlen, mit ihnen in die Kirche zu gehen. «Sie weigerten sich dessen, weil sie es Inst gutem Gewissen: nicht tun konnten, darum nabcn die Obrigkeit viele Personen don ihnen ge angen, wovon drei in Verhaft blieben. sDiesen Gefangenen, als sie von ihrem Glauben und Vorneh- men ntcht abweichen wollten, wurde geraten, sich mit ihren Mitbrüdern zu be- sprechen, weshalb sie aus einen Monat losgelassen wurden. IAss sie wiederkamen, bat man sie abermals gefangen gcsetzt »Das-nach ließ man sie wieder los tanf die zuerst gemeldete Bedingungp aber sie kamen nicht wieder ohne Geleit, da sie erfahren hatten, was ihnen bevorstand. 605 ten hätten) ohne Geleit nicht wieder vor ihnen erschienen. Hsec autem oninia Principiiini iueruiitlo Dolorum Panos. Aber alle diese Dinge waren nur ein Anfang der Schmerzen. Vergl. Jerem. Maug Buch nach der Vorrede, das erste Blatt A mit M. Wiehlis Buch, Blatt A. Fortsetzung der Umstände der vorgemeldeten letzten Verfolgung in det Schweiz, auf den Schlössern WadischwiL Knonau und Gröningem wie auch ans »der Chorherrenstube zu Zürich, in den Jahren 1636 und 1637. Jn« dem folgenden Jahre, nämlich 1636, den 17. März, wie auch den 17. August, den 8. September und auch im Aus- gange desselben Jahres, zuletzt aber im folgenden Jahre 1687 im Mai sind fast alle Taussgesinntem sowohl Brüder als Schwes stern, in der Schweizf hauptsächlich aber im Züricher Gebiete, vor gewisse von der Obrigkeit dazu verordnete, teils obrigkeit- liche, teils geistliche Personen gefordert worden. Erstlichi auf den Schlösfern Wadischwil, Knouau und Grä- ningen, wo sie sämmtlich ihre Namen und ihr Geschlecht angeben mußten, welche Notizen aufgeschrieben wurden. Zum« zweiten Male auf denselben Schlösserm wo ihnen vorgehalten wurde, sie sollten sich zu dem ösfentlich und gemei- nent Kirchengange daselbst bequemen, dessen sie sich aber wei- ger en. Zum« dritten Male zu Zürich auf der Chorherrenstube doch nicht alle, sondern nur einige, wo über drei Religionsartikel mit ihnen disputirt wurde, nämlich über den Artikel der Taufe, des Abendmahls und der Kirchenzucht oder des evangelischen Ban- nes, so daß, als sie hierüber wie auch über den ganzen Grund ihres Glaubens sich erklärt hatten, und die Bevollmächtigten fragten, ob man nicht bei solchem Glauben selig werden könnte, sie zur Antwort erhielten: Ja, man kann wohl dabei selig wer— den. Nichtsdestoweniger haben sie den Abend darauf, als solches geschehen war, abermals sehr über ihren Glauben gelästert, ge- scholten und ihnen gedroht; denn wo das Fuchsfell (wie man Ein tSprichworte sagt) nicht hinreicht, da braucht man die Löwen- au . Zum« vierten Male wiederum auf derselben Chorherrens finde, woihnen vorgelegt wurde, sie sollten alle ihre beweglichen nnd unbeweglichen Güter angeben, mit dem Versprechen, daß ihnen davon nicht ein Stüber genommen werden sollte; dies haben sie offenherzig getan und alles angegeben. Hiernächst wurden alle ihre Güter aufgeschrieben, in’s Buch eingetragen nnd sodann Arrest darauf gelegt. Zum’ fiinfteii Male abermals auf den vorgenannten Schlösi fern, wozu ihnen ein freier Geleitsbrief gegeben wurde. Hier wurden sie gefragt, wie» sie sich auf die Anforderung wegen des Kirchengangs bedacht hätten 2c.; darauf wurde ihnen ein Brief von dem Landvogte auf Befehl der hohen Obrigkeit vorgelesen, des Jnhalts, daß wenn sie nicht in die Kirche gehen und darin der Obrigkeit gehorsam fein wollten, sie gesänglich eingezogen irserdeii würden und keine Gnade zu erwarten hätten. unterdessen« haben vorgemeldete Brüder und Schwestern um die Erlaubnis, das Land zu räumen »(nämlich mit ihren Gütern), mehrmals nachgesuchk es ist ihnen aber nicht zuge- standen oder verwilligt worden, sondern es wurden ihnen zwei Bedingungen zur beliebigen Auswahl gestellt, nämlich sie sollten :0VI«::-ok;t, nåeriizenwseinpbidisnt zur EINIGE. B a on er e , ann e orgeme een au ge nntni d S die Bevollmächtigten der Stadt Zürich an verschiedene Titel-Wen etktdssotefcwgärgeik sind. EVon den Plätzen, wo solches geschehen ist. « Alls den Schlbssern Wadi chwtl sc. tAuf denselben Schlösser-it. sAnf der Chocherrenstitlse zu Judas. Ohms-· inals ans der Ehorherrenstiibe 7Auf den zuerst gerneldeten Sch1öfsem» »Die dorgeineldeten Bruder und Schwestern suchen an, aus dem Lande iehen zu Wesen, waåaigtliesi aber giichtvgugestandteixbwtrtz sorge-z! es weäden inen zwei nge zur a orgeeg, en e erm nen zur r ezu ge , d Gefängnisse-i, wohin man sie seyen würde, zu sterben. e« o» e« m de« 606 Der blutige Schauplatz, entweder mit ihnen in die Kirche gehen, oder sie müßten in den Gefängnisseih wohin man sie gefangen legen würde, sterben. Auf diese erste Bedingung haben sie nicht eingehen wollen, deshalb mußten sie das Letztere erwarten. Dieses waren die Umstände des Verfahrens, welches vor der letzten Verfolgung der Gläubigen in der Schweiz gegen dieselben zur Anwendung gebracht ist. Jer. 2V2;aiig. Buch, das Z. Blatt, A. B. Jtciii M. Wksehlis Buch, Blatt Z, A. B. 2c. . Von mehrgetneldeter Verfolgung selbst, dieselbe zugetragen habe, und wie zwölf Brüder» gefangen und iirich an den Ort Othenbach zu einigen Uebeltätern gesetzt worden seien; desgleichen was es damit im Jahre 1637 für ein Ende genommen habe. Nachdem nun vorgemeldete Verhandlung zwischen der Ob—- rigkeit in der Schweiz und den rechtsiniiigeii Gläubigen in den dortigen Gegenden stattgefunden hatte, und die Gläubigen nicht nach deren Wohlgefallen antworten konnten, weil ihre Gewissen ihnen darin zii mächtig waren, so haben mehrgenieldete Obrig- keiten, insbesondere aber die Obrigkeit der Stadt Zürich, im Monat Mai 1637 ihre Diener in Massen aus-gesandt, welche mit Rasen und Toben, Fluchen und Schwören, ja selbst mit Zustim- 1nung von Miszhaiidluiigein wie die reißenden Wölfe unter eine Heerde Schafe, in die Häuser der Gläubigen eingefallen sind und fast alle mitgenommen, die greifen konnten, ohne irgend Je- manden zu verschonen; Junge und Alte, Männer und Weiber, Schwangere und Säugenda Kranke und Gesunde, unter welchen insbesondere zwölf Brüder mit Namen genannt und in der Ab- handlung der Freunde aus Zürich angegeben werden. Diese sind alle in der Stadt Zürich in ein sehr feuchtes Gefängnis, Othenbach genannt, zu einigen Uebeltätern gesetzt worden, wo ihnen viel Herzeleid, Verdruß und Jammer allein um ihrer Standhaftigkeit willen in ihrem wahren Glauben widerfahren ist. Von denselben sind einige, die die Strenge des Gefängnisses den Mangel der Lebensmittel und sonst erlittenes Ungemach nicht ertragen konnten, in den Banden gestorben, andere aber sind ohne der Obrigkeit Wissen bei geöff1ietem Gefängnisse, un- verletzt an ihrem Glauben mit Gottes Hülfe herausgekommen, worüber gehörigen Orts ausführlicher gehandelt werden soll. wie sit? JsU Vergleiche dieses mit Jer. Mang., Blatt B, B. Ferner wolle1i wir aus den genieldeten Büchern der Aelis teste1i und Diener in der Schweiz anführen, welche Personen, so viel uns nämlich bekannt geworden ist, während dieser Verfol- gung in Verhaft genommen worden sind, desgleichen wie und auf welche Weise dieselben geendigt haben. Jm Monate Mai 1637 wurden drei Brüder, wovon zwei mit Na- men, nämlich Jakob Rusterholz und Peter Briibach, genannt werden, von dem Landvogte von Wadischwil an einen gewis en Ort beschieden und in Verhaft gehalten; auch wurde damals Hans -andis der Zweite, welcher ein befestigter Diener der Gemeine zu Horgerberg war, mit seiner Tochter Margaretha Lan-bis gefangen genommen, der wohl sechs- zig Wochen in Othenbach gelegen hat. Unterdessen hat die Obrigkeit ihre Güter verkauft und 7000 Gul- den davon gemacht, die sie fur sich selbst behielt. - Ferner einer, ·Rudolph Ggltx der nebgt zwei andern Brüdern zwei Jahre zuvor. namlich 1635, auf dem Rat ause zu Zürich gefangen ge- sessen hat, aber herausgekommen ist, wurde nun im Jahre 1637 aber- mals gefangen, ein Hast-is zerstört, die Kinder daraus vertrieben und alles verkauft, worausjiean 500 Gul-den lösten, welches Geld die Obrigkeit ebenfalls an sich gezogen hat. Darnsach hat man seine Hausfrau Mart a Lindingerin in Verhaft so genommen und in Othenbach in ein sehr fesu Jstes -Ge ängnis festgesetzt; eine Zeit lang hat man sie sehr hart und rauh geha ten und ihr scharf zugesetzt von wegen des Gemeiniengeldes welches den Armen der Ge- meine zugehörte und worüber ihr Mann die· Aufsicht hatte; man führte sie in den Folterkeller und ließ· den Scharfrichter holen, den man neben sie stellte, und drol)ete ihr mit sihwerer Pein und Marter, wenn sie ihnen nicht sagen tuiirde, wo das Geld wäre. Hierdurch wurde diese Frau schwach gemacht, so das; sie ihnen da- vszon Nachricht gab; darauf wurde sie losgelassen, die Güter der armen Heiligen aber angeschlagen, welches an Geld und Briefeii sich auf 2000 Reichsthaler belief. " · Weil aber, wie es scheint, ihr Geist nicht ruhen konnte, und sie sich mit grosse: Reue daruber beklagte, wurde sie eine geraume Zeit nachher abermals gefangen und in Othenbach festgesetzt, indessen niit gutem Cjelvisseti (durch das This-brechen) akif den Freitag vor Ostern nebst mehreren andern ihrer Bruider und Schwestern voii den Banden erlöst. Vergleiche mit einander beide Bücher, sotvohl des Msangolds als des Mehlis 2c. Erinnerung von der Beschaffenheit der nsachfolgenden Märtyrer. Hans Mchli (der Alte) und seines Sohnes Hausfrau. Um das· Jahr 1638. In« dem Llnite Knonau brach damals die Verfolgung hef- tig aus, so daß auf einmal dreiszig Bütteli in die Häiiser der Taufsgesiiiiiteii und wehrloseii Christen einfielen, viele Wächt- feuer tauchten, wobei sie rasten und tobten, Türen und Fenster cinfschlugeik mit bloßen Degen hin und her durch die Häuser liefen, dann aber ärger als Kriegsleute soffen und praßten Unterdesseiii wurde dass; Haus eines alten Mannes, Na- nceiis Hans Meyli, heftig überfallen; derselbe war ein Diener der Gemeine, welcher im Jahre 1637 gefangen gesetzt worden war; damals nahmen sie anch die Hausfrau seines Sohnes Martin mit, obgleich sie ein kleines säugendes Kind hatte. Nach- dem nian sie hart gebunden hatte, wurde sie in das Klosterges fängnis Othenbach bei Wasser und Brod gesetzt und sehr hart ge- halten, um sie zum Abssall zu bringen; aber in allen Anfechtuip gen ist sie standhaft geblieben, und endlich wunderbar durch die Gnade Gottes von den Banden erlöst worden. Nachher, als sie schwanger war, wurde sie abermals in Ver- haft genommen und zu Zürich aufs Rathaus, daiin aber in Othenbach hingesetzt, endlich ins Gsasthaus geführt und an die Kette gelegt, bis sie die Kindeswehen überfielen; dann erst wurde ihr die Kette abgenommen, worauf sie, als sie die Ge- lege1iheit zu ihrer Befreiung sah, noch einmal den Verfolgern entronnen. » Siehe das Buch vom Jahre 1645 durch Jer. Lltiaiim Blatt -t, B. und Blatt §, A. Cathariica Miillcriik Im Jahre 1639. Der Noitsdwind der Verfolgung erhob sich damals mehr und mehr in der Gegend von Knonau; dies hat sich unter andern an einer alten Schwester, Catharina Mülleriii genannt, gezeigt, welche man auch ergriffen und nach Zürich geführt hat; dort hat sie im Gefängnisse um des Glaubens und des Zeugnisses Jesn Christi willen viel ausstehen müssen; aber sie ist nachher, wie die vorhergehende, wider alle Hoffnung und Vermuten, von den Banden befreit worden. set. Mang. Buch, Blatt s, B. Den dritten Tag· des Mlonats Mai im Jahre 1689 wurden« die zwei Söhne des vorgenanntezi Hans Meyli, nämlich Hans Llldeijli. der jüngere, und Martin Wtehln sowie dieses Hans Wiehlis ausfrau sämmtlich gefangen und zu Zürich festgesetzt, wo ihnen, ins efondere IDie eigentliche Zeit, wann dieses geschehen ist, haben die Schreiber nicht ausgevrückh aber aus den Umständen finden wir, daß es um das Jahr 1638 gewesen sein muß, welchem wir nachgefolgt sind. »Das-ei waren zwei Predigeiz gt der schwelgerische Schreibey mit den gemeldeten Bütteln gegangen und halfen ihnen. »Die Obrigkeit hat auch die Hand an des alten Mannes beweg- liche und unbewegliche Güter gelegt, und als dieselben verkauft wurden, 14,000 snökdktti daraus gemacht, welches alles sie nicht erseht hat, sondern flir sich selbst e e . x oder Märtyrer-Spiegel der Taufs-Gesinnten. 607 den Manns-personen, viel Jammer, Verdruß und Unheil zugefügt wurde, und zwar sowohl mit Fesselm Handschellem als eisernen Ban- den, in welche sie zweimal geschlagen worden sind, uni sie lion ihrem Glauben abfällig zu machen. Jhre Kinder, als arme verlasseiie Waisen, wurden unter Fremde et-an, »Welches, wie zu vermsuteii ist, keine geringe Betrübnis und liekiiinnieriiis in den Herzen der gefangeneii Eltern verursacht haben muß. Gleichwohl sind sie bei ihrem Glauben unverändert geblieben, so daß sie nicht abfallen wollten, unserachitet der Liebe zu ihren unter- drückten Kindern, zu welchen sie nicht kommen konnten, bis sie den Frei- tag vor Ostern im Jahre 1641, nach dreijähriger Gefangenschaft, nebst niehreren andern ihrer Wk.itbi:u«d-er, unvermutet und ohne Verletåzun ihres Gewissens von ihren Banden erlöst worden sind. Siehe das n ) von dem Jahre 1645, von Jer· Wkiang., Blatt H, A. B. Vier Schwestern, iiänilich Barbara Meyliiy Ottilia Müller-in, Barbara Kolbin und Elisabcth Niehliin Im Jahre 1639. Die Verfolgung aber war damit iioch nicht zu Ende, sondern man fuhr fort und legte auch die Hände an vier fromme Schwe- sterii, Varbara Meyliiy Ottilia Mülleriih Barbara Kolbin und Elisabeth Meyliiizdie auch mit aus dem bittereii Kelche der äiigst- lichen Gefangenschaft zu Zürich trinken mußten; aber der Herr hat sie bewahrt, so daß sie, ungekränkt in ihrem Glauben, un- verniutet nnd ohne der Obrigkeit Wissen aus dem Gefängnisse und Banden entkommen sind. Siehe das letztgeciannte Vieh, Blatt 10, A. 2c. Wir haben auf das Jahr 1635 von einem Hans Wiüller emeldet, welcher, als er mit zweien feiner Wditbrüdeo auf dem Rat ause zu Zürich gefangen saß, auf einen Nionat mit Bedingung losgeläickssgky her- nach aber nochmals gefangen genommen und mit derselben e ingung abermals von den Banden befreit wurde. Dieser wurde nachher—um das Jahr 1-639, wie die Umstände ausweisen——-abermals gr-ausam verfolgt; iwie denn selbst seine Nach- barn und ihre Häuser nicht verschont wurden; denn die Büttel liefeii durch dieselben wie rasende Wölfe, die einem Schafe nachspürem aber als sie an sein eigenes Haus kamen—aus dem er schon entflohen war— brachen sie mit Beißzangen -und anderm Werkzeuge Kisten und Kasten auf, in der Hoffnung, dasz sie der Gemeine oder der Armen Vorrat daselbst finden würden. Seinen kleinen Kindern droheten die Büttel in der Nacht mit blo- szen Schwertern, daß sie sie umbringen wolltsen, wenn sie nicht sagen würden, wo ihr Vater wäre. Als sie nunk seiner nicht habhaft wer-den konnten, nahmen sie seine Hausfrau mit, die sie in Othenbaeh gefänglich einsetzteir Hernach wurde in der Kirche ausgerufein daß Niemand Hans Müller, aus dem Amte Gröniiigeiy beherbergen oder ins Haus nehmen, und ihm weder Speise noch Trank geben sollte bei hoher Strafe und Ungnade der Obrigkeit. Als ihm nuii das Lebensalter genug gemacht wurde, so hat der Amtmaiin im Kloster Riuti im Namen »der Bürgermeister und des Riates zu Zürich einen Brief an ihn Isandr des Inhaltes, dasz er drei Wochen lang ein sicheres und freies -eleite haben sollte, um zu stehen 1ind zu gehen, wohin er wollte; auch dasz er ohne Gefahr zu ihm ins Kloster kommen und, wenn das vorgenommene Gespräch vollbracht, wieder frei und ohne Gefahr hinweg gehen möchte Hierauf hat er sich gutwillig, in einem sichern Vertrauen auf vor- gemeldete Zusage, ins Kloster begeben; aber weil er in die Vorstellung des Amtmsannes nämlichs in die Kirche zu gehen, nicht willigen konnte, o wurde er -da elbst»festgeisc:hlossen, Ta und Nacht ver-wahrt und umh- er nach Züri ) geführt, wo er eine Zeitlang auf dem Rathause und nachher in Othenb-a gefangen saß, iwelches der Ort war, wo auch seine ausfrau gefangen a . Dase bst wurde er ausgezogen, Es ig Wo- en lang« gefangen gehalten, in welcl er Zeit er sechszehn orhen lan in Eisen geschlagen war, bis er endli ) mit den andern Gefangenen, aii einen Freitag vor Ostern, unvermutet los kam. Darnach wurde er abermals mit unsimiiger ·Raserei aufgesuchh wie uoor, und von« einem Platze zum andern vertrieben, so daß er sich mit feinem Weibe in feinem Hause nicht aufhalten durfte. Unterdessen trug es sich zu, dasz seine Hausfrairmit willingen niedcrkam, -und, wurde, alssie kaum elf Tage im Kindbe e gelegen hatte, von zehn Biittelii überfallen, Juchhe, nachdem sie Nachts das Haus nniriiigt hatten, iiiit den Bedrohungeii hineinkamen, daß, cwenn sie nicht sa eii wollte, wo ihr Qltsami lockre, sie innerhalb sechs Wochen nicht aus i)rein Hause gehen sollte, oder sie niüszte in die siirche gehen; als sie nun solches nicht tun wollte» ind Zwei von den Zehn daselbst geblieben, welche ihrer Tag und Na Jt wahriiahmeik " Hierdurch wurde diese Frau in solchen Schreiten versetzt-denn sie sah, worauf es geniünzt war-daß sie in einer Nacht, bei großer Kälte, mit ihren zwei säiigenden Kindern ausgebrochen und einen weiten, nu- gebahiiten Weg über Berg und Thal gegangen ist. Also ist sie den Händen der Feinde entgangen, nnd hat alles verlassen, was sie hatte, welches die Obrigkeit Fremden ausgeliehen inid davon jährlich tausend Gulden Renten erhoben hat. Siehe Jer. Piiang Buch, Blatt III, A. Elisccbeth Hilziin Jm Jahre 1639. 111iterdessen1 handelte man viel härter und grausamer mit diesen, als mit den Vorhergehendenz denn es blieb nicht alleiii bei der Gefangenschaft, sondern man hat sie sogar aus LD?-aiigel, Armut und Elend sterben lassen. Unter die, welche den Tod erlitten haben, wird Elisabetlj Hilziii gezählt, eine gottesfiirchtige Frau und Schwester der Ge- nieine, welche, nachdem man sie ergriffen, gebunden und in Othenbach gefangen gesetzt hatte, so hart gehalten wurde, das; sie von der Zeit an wenig gesuiide Stunden mehr hatte. Gleichwohl hat man ihr weder Mitleiden noch Barmherzig- keit bewiesen, bis sie vo1i allem erlitteneii Ungemache erkrankte und starb, nachdem sie ihren Geist, den sie von Gott empfangen, Gott wieder übergeben hatte; aber der zweite Tod wird sie nicht treffen, iiach des Herr-n Verheiszung Qui vie-It, vecittsqum las-de- cuk a Iilorte secunda (wer überwindet, dein soll von deni andern Tode kein Leid geschehen Offeiib. L, 11 2c.) Siehe oben. Nachb erseht. Um diese Zeit 1639 wurde auch ein junger Mann von Horgerberg Namens Hans After, gefangen genommen; der-selbe wurde auch nach Ziirich in Othenbach geführt, eine Zeitlang niit Wasser und Brod gespeist, in den Banden ausgezogen 2c., nachher aber ist ihm durch einige seiner Miiitgeiiossen heraus geholfen worden. « « ·· Als dieses geschehen war» war er durch die schwere Gefangenschaft so ubel zugerichtet daß nian ihn iii der Nacht einen sehr weiten Weg tragen mußte. " llnterdessen wurde auch sci1ie Hausfrau mit ihren! kleinen saugen- den Kiiide gefangen und eine Zeitlang iii Othenbach fest eingeschlossen, sie ist aber nachher gleichsam dnrch ein göttliches Wunder den Händen der Feinde entgangen. Die Obrigkeit trieb ihre Kinder ins Elend und verkaufte ihr Haus nnd Hof, wofiir sie-stillt) Gulden bekam, ohne jemals wieder etwas da- von zurück zu geben. Als nnn den Eltern alles entzogen! war, mußten sie hart arbeiten, uni die Kost zu verdienen, worin sie sich aber mit Gottes? Verheißnngen getröstet haben. Das« Buch Tier. Mang und Oiehlis &c. Haus von Utickein Im Jahre 1639. Gleichwie ein heftiger Sturm alles erfaßt und was iiicht fest ist, mit sich fortreiszt, ebeiiso hat es sich auch bis auf diese Zeit mit der Verfolgung zugetrageir. Es wurden alle niitgenoms 1ne1i, die niit dem Namen Wiedertäiifer belegt wurden, wo man ihrer habhaft werden konnte. Die Gegend Wirken-Wage hat dadurch viel ausstehen müs- sen. Unter denen, die hier wohnten, legte man die Hände an einen frommen Bruder, genannt Hans von Uticken,1 mit dem IDie Obrigkeit hat dem hinterlaslenen Manne dieser Elisabeth Hilzin 500 Gulden als Strafe abgenommen. « I Der schweizerische Schreiber nennt diesen Hans von Uticken mlt dem Namen Hans Vlülllerk aber wir haben ibm den Namen Hans von Uticten ge. lassen, weil er von uticlensWege war, um ihn von Hans Müller zu unterscheiden, der tm Groninaer Amte geboren war, nnd von welchem wir vorher in der Zisgabx bei Barbata Blevlin und ihren Mitscbwestern Meldung aemacht haben. 608 Der blutige Zunamen Mülley welcher im Jahre 1639 ins Klostergefängnis zu Zürich gesetzt wurde. Man gab ihm nichts als Wasser und Brod zur Nahrung, entzog ihm die Kleidungsstücke in den Banden und ging sehr unbarmherzig mit ihm um, bis er, nachdem er hier zwei Jahre ausgehalten hatte, sehr krank wurde. So krank er aber auch wurde, so ist ihm doch durch einige seiner Ntitgenossen (die, wie es scheint, den unzeitigen Tod scheuten) aus dem Gefängnisse ge- holfen worden. Als er aber zu seiner Hausfrau und zu seinen Kindern kam und die Ruhe erlangte, konnte er sein Leben nicht länger erhalten und starb, jedoch mit einer fröhlichen Hoffnung und freudiger Seele, weil der Lauf seiner irdischen Wallfahrt nun ein Ende hatte und er in seinem Glauben und Gewissen nicht schwach ge» worden war. Darauf ist erfolgt, daß seine Hausfrau, weil sie ihren Mann beherbergt hatte, wie auch die Kinder, weil sie an ihrem Vater Barmherzigkeit geübt hatten, der Obrigkeit haben vierzig Pfund zur Strafe geben müssen. Siehe beide Bücher, Jer. Rang» Blatt 6 A, und M. Mehlh M. 7 B., Num. 13 re. « Jm ahre 1639 ist es ges hen, daß die Büttel der Stadt Ziirch unter AnFrihrun eines Kioiehekfdeieners daselbst, der ihnen mit einelm Lichte (Laterne, Fackel oder Kerze) vorl.euchtete, wie unsinnige verrüclte Menschen in das Haus eines frommen Bruders, genannt Rudolph a i, eingedrungen sind, welchen sie Lofort gefangen nahmen und in t enbach festsetzten, welches ein sen jtes und ungesundes Gefängnis in der Stadt Ziirich ist. Hier wurde er in den Banden ausgezogen und 83 Wochen lang efangen gehalten, in welche: eit er 16 Wochen, nebst andern seiner 1tgenossen, in Fesseln »und Ke ten gelegen hat. Unterdessen fetzten sie seiner Hausfrau stark. nach; aber sie fingen nsur ihr ältetes Kind, das sie znit eisernen Banden und Handschellen zu belasten droheten, wenn es nicht sagen würde, wo seine Mutter wäre. » Später aber fin en sie auch die Mutter, die sie ebenfalls ins Ge- fangms Othenbach fe tsetzten Diese alle aber sind nachlLer, als keine Erlösung zu erwarten war, mit ihren mttgefangenen Brü ern und Schwestern, durch ein gewisses Zlltitteh ohne daß sie vom Glauben abgefallen wären, wieder heraus ge- ommen. er. ils-Bang. Buch, Blatt 6 A, verglichen mit M. Miehli Buch bei dem amen Nudolph er. Burckhatd Anton. Im Jahre 1639. Burckhard Aman war ein« gottesfürchtiger Bruder, der am Züricher See wohnte; derselbe wurde von da nach Ziirich ge« führt und in Othenbach gefangen gesetzt Als er aber in seiner Gefangenschaft etwa anderthalb Jahre zugebracht hatte, ist er durch Zufall, ohne der Obrigkeit Wissen und unvermutet, frei geworden, und hat den Glauben in einem guten Gewissen bewahrt. Doch, weil er in den Banden sehr hart und jämmerlich trak- tirt worden ist, und sehr viel Ungemach und Leid erlitten hatte, ohne daß irgend eine wahre christliche Hülfe oder Liebe an ihm bewiesen worden wäre, so konnte auch sein Leben nicht lange währen; sondern er fiel in eine Schwindsuchh woraus endlich der Tod erfolgt istzspdarum ist er auch unter die Toten in Christo, cdieum seines Namens willen gelitten und gestritten haben, gerechnet. worden. . Siehe Jer, Rang. Buch von dem Jahre 1645, Blatt 20 A et. « Um diese Zeit sind auch zwei Schwestern, e rbare Frauen, am Zü- richer See in erhaft genommen worden, we · e nach ausgestandener Glaubensprobe von den Banden wieder befrei« worden sind. Siehe das gesehriebene Buch über das Jahr 1646. Burckhard Ame-n, obwohl et von den Banden wieder befreit Zkirdde starb doch bald darauf, in Folge des erlittenen Ungemachs und en s. . Schauplatz Jakob Egllx Im Jahre 1639. Es! hielt aber der Jammer der lieben Freunde und Kinder Gottes noch immer an, denn im Jahre 1639 legte man auch die Hände an einen frommen Helden und Ritter Christi aus dem Amte Gröningen, Jakob Eglh genannt. Diesen führte man ebenfalls nach Zürich, wo er im Klosterturme Othenbach festge- setzt wurde. Darin hat er in die siebenzig Wochen ausgehaltem er konnte aber zuletzt den ungesunden Kerker und die strenge Ge- fangenschaft nicht länger ertragen; also ist er endlich, als ihm die Kräfte mehr und mehr schwanden und seine Krankheit zu- nahm, mit einem getrosten Herzen durch den Tod aus diesem Leben geschieden, und hat seine Seele in die Hände Gottes be« fahlen. · Also hat er den Lauf seiner Wallfahrt vollendet und ist zur Ruhe der Heiligen eingegangen, und wird sdermaleinst triumphi- ren, wo weder Tod noch Leid, noch Geschrei, noch Schmerz, son- dern wo alles erneuert und in Freude verwandelt sein wird, nach der Verheiszung des Herrn. Offenb 21, 4. Siehe das Buch des Jer. Mian . vom Jahre 1645, Blatt 18 B; ferner M. Meylis Buch, Blatt 7 A, E! um. 10 er. Jm Jahre 1639 wurde au der Bruder Georg Weber gefangen, der ein alter Mann aus der Gra schaft Kiberg war. Er wurde gleich«- xalls nach Zürich in das Kloster Othenbach geführt und daselbst nur mit Gasse: und Brod gespeist. Endlich ist er durch das Ungemach und die lange Gefangenschaft jämmerlich am Leibe verdorben nnd in eine schijvåre Zlsrcäiikheit gefallen, nachdem er daselbst 70 Wochen gefangen e e e at e. — g Zarnach wurde er durch einige seiner Mitgefangenem die das Ge- fängnis öffneten, erlöst, aber seine Güter hat er nicht wieder erlangt. Was den Hof dieses sGeorg Weber -wie auch den des Jakob Eglh angeht, so muß ein jeder Bestän-der der Obrigkeit jährlich 500 Gulden davon geben. Jer. Mang Buch, Blatt 19 A re. Ully Schedme, mit dem Zunamen Schneider. Im Jahre 1639. Das! von den Verfolgern angefachte Feuer brannte damals fort, uncd ihr rasender Zorn ließ nicht nach, bis sie auch eines eif- rigen und gottesfiirchtigen Vorstehers der Gemeine habhaft wur- den, genannt Ully Schedme, mit dem Zunamen Schneider und aus dem Hirschstalle im Amte Wadifchwil gebürtig. Diesem hat man im Gefängnisse viel Verdruß und Leid an« getan, um ihn zum gemeinen Kirchengange zu bewegen, und ihn von den Seinen, zu welchen er bis dahin Zugang gehabt hatte, abwendig zu machen. Als er aber nicht darein willigen konnte und die Zeit Verlies, erkrankte er in Folge des schlechten Unter· haltes und anderer erlittenen Widerwärtigkeiten allmählich, bis endlich seine Seele vom Leibe schied; er ist also um· seiner Treue willen, durch den natürlichen Tod ein Erbe des ewigen und seli- gen Lebens geworden, welchen vollkommenen Besitz der Herr am jüngsten Tage allen denen verleihen und mitteilen wird, die ihm treulich und stanidhast gedient haben. M: Vliehlis Buch, Blatt 6 B. Num. 4. Jakob Rusterhel von Horgerberg Jm Jahre 1639. Im« Jahre sechszehnhundert und neununddreißig, nach der Geburt Christi, wurde auch Jakob Rusterhel gefänglich nach Zürich gebracht, welcher ein alter Bruder der Gemeine am Hor- gerberge war. . IVon des Jakob Eglh Gesangenschast und Tod. IVon dem Tode des Ully Schedme oder Schetdey der« im Gefängnisse sein Leben ließ.—Quod reliquum est, reposita mibi «est jqstitiae voraus, quer-n reddet milii Damit-us in illo die» justus Juden» non Solum autcm mit-i. sed et omnihus qui expetiverint illustrem illum ipsius Advent-Im. (Weiter ist mir beigelegt- die Krone der Gerechtigleih welche mir der Herr, der gerechte Richter, an jenem Tage geben wird: doch nicht mir allein, sondern auch allen. die feine Erschetnuna lieb haben. 2. Tini. it, S. TBon des Jakob Rusterbel Gefangenschaft und Tod. oder RtärtiiretvSpiegel der Taufs-Gesinuten. Man setzte ihn in Othenbach gefangen, und handelte mit ihm sehr hart, grausam und unbarmherzig, so daß er endlich geiniitskraiik wurde, und einwilligte mit denen, die ihn gefangen genommen hatten, in die Kirche zu gehen, weshalb er auch auf freien Fuß gesetzt wurde. Als er aber zu sich selbst kam und überlegte, was er getan hatte, und welches große Aergeriiis hieraus entstehen würde, hat es ihn gerettet, so daß er seinen Fall bitterlich beweint und sich zu dem zukünftigen Streite wieder tapfer gerüstet hat. Darauf wurde er sehr krank und schwach, wiewohl er, der Seele nach, voll göttlicher Kräfte war, und sich in seinem Hause still und verborgen hielt. Dies konnte aber nicht länger verborgen bleiben, deshalb, als es bekannt wurde, wurde er verraten, abermals gefangen und, so krank er auch war, nach Zürich geführt, wo er, an eine Kette geschlossen, ins Gasthaus daselbst festgelegt wurde. Als er aber dieses nicht ertragen konnte, und die leiblichen Krankheiten ihn mehr und mehr iiberfielen, ist er daselbst im Elende, wiewohl mit einer fröhlichen Hoffnung, aus diesem Le- ben geschieden, und erwartet in seliger Ruhe den Tag der Aufer- stehung von den Toten, der ihn und alle wahre Liebhaber Gottes für alle erlittene Schaiide und jeden Verdruß mit ewiger Ehre und Freude krönen und trösten wird. Jer. Mang Buch über das Jahr 1645, Blatt 13, ferner M. Mehlis Buch Blatt S, B. Raum. 14 Je. Dieses haben wir aus der Schrift der Freunde aus der Schweiz von dem Jahre 1658 gezogen und muß unterschieden werden von dem, iwas in der Schrift vom Jahre 1645 stehet von dem Bruder Jakob Ru- sterholz, welcher fast zswei Jahre gefangen war, nachheizmit Weib und Kind aus -dem Lande vertrieben wurde unsd seine Güter zurrickließ, welche die Obrigkeit verkaufte und daraus 17000 Gulden lösete, ohne daß sie etwas davon zurückgegeben hätte. Siehe des Mangolds Buch über den Namen Jakob Rusterhel &c. Auch wenn verstanden werden müßte, das; beides von einer Person geschrieben tväre,—da die Zuna- men Rusterhel und Rusterholzblos in Klang und Ausspracha nicht aber in der Bedeutung unterschieden sind,—so müßte folgen, daß die- selbe Person zuerst vor einigen Jahren gefangen gewesen sei, jedoch n-achher, als man ihm nichts abgewinnen konnte, vertrieben, seine Güter aber angeschlagen und verkauft jworden seien,—-daß er aber endlich wieder gefangen und-als er, wie zuvor, standhaft blieb-im Gasthause an eine Kette geschlossen worden sei,»bis er. als er seine Seele Gott empfohlen hatte» gestorben. Vergleiche beide Bücher an den von uns angewiesenen Orten. Stephan Zechendcr von Byrmensdorf Im Jahre 1639. Den dreiundzwanzigsteii September des Jahres 1639, brachte man gebunden nach Zürich einen gottesfiirchtigem hochs bejahrten Bruder, genannt Stephan Zechenderf welche der Ge- meine zu Knonau angehörte, aber aus Byrmensdorf gebürtig war. — Dieser wurde im dortigen Klostergefängnisse, welches ein sehr dumpfiger, ungesunider Kerker war, sechszehn Wochen lang in eiserne Bande festgesetzh in den Banden entkleidet, mit Wasser und Brod gespeiset 2e., und in allen Stücken sehr hart gehalten, bis er solches nicht länger ertragen konnte, deshalb ist er, als er körperlich übel zugerichtet war, durch schweres Elend an seinem Fleische, zuletzt vom Tode überfallen worden, nachdem er seine Seele mit geduldigem und stantdhaftem Gemüte Gott anbefohs len hatte. Siehe Ier. Mangolds Beich, Blatt 7, B, verglichen mit M. Mieylis Beschreibung, Blatt S, B» Naiv. 6 2c. Um diese Zeit hielt sich eine alte Sch-wester, genannt Catharina Grobin, in dem Knonauer Amte heimlich bei ihrer Tochter um der Ver- folgung willen auf. Der Prediger der Kirche zu Risterschsivil aber, der solches wußte, kam und wollte sie, obgleich er allein war, gefangen nehmen. Die Tochter wollte sie aus kindlicher Liebe beschützen, aber er versetzte derselben (o, welche grausame Tat eines Predigers) einen 1 Von des Stevhan Zechender Gefangenschaft uiid Tod. 609 solchen Stoß, daß sie die Kindeswehen (denn sie war schwanger) anka- men und sie ein totes Kind zur Welt brachte. lluterdesseii aber ist die Mutter diesem ten-göttlichen Menschen aus den Hunden entronnen. Jahrållksållgeylis Buch, verglichen mit M. Miangolds Buch bei dem Ulrich Schneider mit seinen beiden Söhnen. Im Jahre 1639. Eben an demselben Tage, als Stephan Zechender zu Kno- nau gefangen genommen wurde, nämlich den 23. September des Jahres 1639, hat man auch im Amte Wadischwil die Hände an Ulrich Schneiderl gelegt, welcher, um seines rechtschaffenen Glaubens willen, und weil er mit seinen Widersachern nicht in die gemeinschaftliche Kirche gehen wollte, gebunden und in den Turm» Otheubach abgeführt wurde. Als er nun eine lange Zeit hier in eisernen Banden-Stand gehalten nnd außerordentlich viel Anfechtung, Kreuz und Streit (um ihn abwendig zu machen) erlitten hatte, auch. überdies in den Banden entkleidet worden war 2c., verließen ihn die Leibes- kräfte und er starb, als er seinen Geist Gott übergeben hatte, im Gefängnisse. Also hat er in dem vorgelegten Streite ritterlich und tapfer (ohne sdaß er in seinem Glauben geschwächt worden wäre) den Sieg erhalten. Seine« beiden Söhne wurden nach ihres Vaters Tod auch gefangen genommen, und in denselben Kerker, in welchem ihr Vater gestorben war, gesetzt, doch hat ihnen der Herr eine Erlö- sung gegeben, so daß sie, als man sich dessen am wenigsten ver- mutete, durch ein glückliches Ungefähr (doch mit gutem Gewis- sen) ohne der Obrigkeit Wissen, frei geworden sind. Unter-dessen« hat die Obrigkeit die ganze Haushaltung die« ser Familie zerstört, die Kinder in die Fremde gestoßen, Haus und Hof für 7000 Gulden verkauft, und das gelöste Geld für sich selbst behalten; die Verstoßenen und Verlassenen aber, haben den Raub ihrer Güter mit Freuden ertragen. Jerem Maria. Buch, Blatt· 11, A. te. Henrich .Gutwol von Lehumen Im Jahre- 1639. Einen! Monat und zwei Tage später, nachdem der letztges nannte Zeuge Jesu Christi gefangen wurde, nämlich den 25. Oktober 1639, starb gleichfalls im Turme- Othenbach sehr elen- dig, doch mit standhastem und fröhlichem Gemüte, Henrich Gut« wol von Lehumer, aus dem Amte Knonau, nachdem er daselbst viel Mangel, Armut und Elend erlitten hatte. Es wird aber dieses fein schmerzliches und langwieriges Elend, worauf der Tod erfolgt ist, dermaleinst an ihm (um feiner Stanidhaftigkeit willen in der angenommenen Wahrheit) in ein ewiges, freudenreiches und siegprangendes Leben verwan- delt werden, nach der Berheißung des Herrn: Sei» getreu bis in den Tod, so will ich dir die Krone des ewigen Lebens geben. Offenb. L, V. 10. Vergleiche beide Bücher, sowohl des Mangolds, als Meylis mit einander, das eine vom Iahre 1645, das andere vom Jahre 1658, in der Schweizerspracha über den Namen Henrich Gutwol re. 1Von des Ulrich Schneiders Gefangenschaft und Tod. IEinige sagen, im Kloster Otbenbackn andere, iin Tanne. noch andere aber, im Gefängnisse; es läuft indessen alles daraus hinaus, daß es in Otuenbaax in einem bekannten Gefängnisse zu Zürickniiescheben sei. DDie beiden Sohne dieses Ulricbs wurden nach seinem Tode gefangen und an denselben Plan, wo ihr Vater gestorben war, festgesetzt, sie sind aber durch die Hulfe Gottes, in ihrem Glauben ungeschwächd wieder frei geworden. « Die ganze Hausbaltung wurde zerstört, die Kinde: ver- stoßen und alles verkauft, ohne das; sie das Bei-kaufte den armen vertriebenen Waisen jemals wiedergegeben hätten. Wie wird man dieses am grossen Gerichts- tage verantworten können, wenn der Herr lommen wird und nach der Barmherzig- keit fragen? Blond. 25 re. lVon des Henrich Gutwol Tod. EDieser Platz war das Gefängnis des Klosters Othenbach in der Stadt Zürickx Iksstc iiclelis usque sei mortem et dsbo tibi coeca-m ein. 610 Der blutige Stils-nistet;- Hans Jakob Ließ, mit feiner Hausfrau. Im« Jahre 1639. Unterl denen, welche in der Verfolgung« in der Schweiz ge- litten haben, ist Hans Jakob Heß, ein erwählter und befestigter Diener sder christlichen Gemeine, keiner der unbedeutendsten ge- we en. Dieser wurde im Jahre 1639 zum dritten Male in Verhaft genommen, denn aus den beiden früheren Gefangenschaftem von denen die erste in das Jahre 1637 fiel, hatte ihn der Herr, über alles Vermuten (durch Hülfe derer, die mit ihm gefangen saßen) wunderbar erlöset, ebenso wie auch aus dieser dritten; es hat aber die erste neunzehn Tage, sdie zweite acht Wochen, die dritte aber; dreiundachtzig Wochen, oder über anderthalb Jahre ge- wä rt. Unterdessen aber hat man ihm d-as Leben sehr sauer und unangenehm gemacht, denn man entkleidete ihn und legte ihn, nebst seinen andern Ntitgenosseiy sechszehn Wochen lang in eiserne Bande 2c., welches er dennoch, mit standhaftem Gemüte, geduldig bis zur Zeit seiner Erlösung ertragen hat. Wahrend2 dieses geschah, nämlich in demselben Jahre, fing man auch seine Hausfrau, die zuerst auf das Rathaus, hier- nächst aber in Othenbach gesetzt wurde, wo man sie durch schlechte Behandlung und Kost dreiundsechszig Wochen hindurch so sehr schwächte, daß sie abzehrte, und, nach vielem erlittenen Elende, im Gefängnis starb. Dieses-s war also ldas Ende dieser frommen Heldin Jesu, welche, um das ewige, selige Leben zu empfangen (um der Rechtschaffenheit ihres Glaubens willen) erwählt hat, lieber eines langsamen Todes zu sterben, als die zeitliche Ruhe und Gemächlichkeit dieses Lebens zu genießen; darum wird der giitige Gott sie dermalei1ist, mit allen, die um seines Namens willen tapfer gelitten und gestritten haben, mit dem unverwelk- lichen Kranze der Ehren krönen und belohnen. J. Mangolds Buch, Blatt 16, A. B» und Blatt 17, A. re. Von einer Bekanntmachung derer von Ziirich, im Jahre 1639 zur Beschöiiigung der angefangenen Verfolgung erlassen. und von der Antwort. welche von den Ver- folgten zur Widerlegung daraus erfolgt ist. LlIs1 es nun geschah, sdasz um gemeldeter Mißhandlungen willen, die man an den Taufsgesiiiiiten in der Schweiz ausge- übt hatte, Diejenigen, die solches angefangen hatten, auch bei der Volks-Menge viel Widerspruch, Flüche und Läfterung sich aufbür- deten, so hat die Obrigkeit des Landes, insbesondere der Stadt Zürich, welche in dem ungöttlichen Werke dieser Verfolgung sich besonlders auszeichnetem im Jahre 1639 eine Bekanntmachung Schutzsllirift (so genannt) oder Verantwortung erlassen, in wel- cher sie zum Scheine dasjenige, was sie bereits an den Taufsge- sinnten getan und bewerkstelligt haben, beschönigten und ent- schuldigten. Weil« aber dieselbe viele Stücke enthielt die von der Wahr- heit abwichen, so haben sich viele Brüder in der Schweiz, die noch in Freiheit (aber doch in der Verfolgung) waren, mit aller Sitt- samkeit und Bescheidenheit christlich uncd ordentlich dagegen ver- antwortet. IDes Jakob Des; Güter bat die Obrigkeit an sich gezogen und dieselben ver- kauft. woraus sie 4000 Gulden löste, aber den Hinterlassenen nichts davon er- ftattete. O große Ungerechtigkeit! Wie wird man dieses vor dem gerechten Nichterftuble Jesu Christi verantworten können? sAuch wurde des Jakob Des; Hausfrau mit gefangen und so hart gehalten, dafz sie im Gefängnis starb. « Ein— einiges, unvergängliches und unverloellliches Erbe, das da behalten wird im Himmel für euch. 1. Petri .1, 4. 2c. TVon der Bekanntmachung oder Schiitzschrist derspsoerren zu Zürich zur Be- schönigung der angefangenen Verfolgung. IDoch darin ist in vielen Stücken die Wahrheit verfehlt worden, darum haben die verfolgten Brüder dieselbe widerlegt. » »Wir? könnten diese Antwort in ihrem ganzen Umfange hier beifugen (indem sie uns treulich eingehändigt worden ist), weil aber solches zu weitläufig sein und dieses Werk zu sehr ver- großern würde, so wollen wir nur das Wichtigste hier anführen. Auf« die erste Beschuldigung die ihnen in vorgemeldeter Bekanntmachung von den Herren zu Zürich gemacht wird, näm- lich, »daß sie sich von dem schuldigen Gehorsam der christlichen Kirche abgesondert hätten, geben sie diese Antwort: · Hier« geschieht uns gleich im Anfange großes Unrecht, denn wir wollen uns keineswegs von der christlichen Kirche absonder1i, sondern suchen bei derselben und dem reinen Worte Gottes zu bleiben, ja unsern Leib, unseresGüter und Blut dabei zu wagen. Daß wir uns aber zu ihrer, nämlich der genannten reformirten, Kirche nicht halten können, geschieht aus dem Grunde, weil ihre Lehre in vielen Stücken weder mit der alten, reinen apostolischen Lehre, noch mit den Worten und Geboten Jesu Christi übereis - kommt, un-d weil wir durch Gottes gnädige Erleuchtung eine bessern Weg vor icns haben, nämlich den rechten apostolischen Grund, bei welchem wir auch durch Gottes Hülfe bleiben wollen; wie denn 1iicht allein wir, sondern die ausgezeichnetsten Gelehr- ten diejenigen sind, die im Anfange (der Veränderung) in der Taufe, im Nachtmahle, im Bann, in der Gegenwehr oder Rache die rechte Meinung mit uns gehabt, aber sich« davon wieder abge- wansdt haben; solches wird» klar, wenn wir ihre ersten Lehren und Schriften von hundert und mehr Jahren her recht unter- suchen wollen. Hierauf iuird in derselben Antwort gemeldet, welche Lehrer im Anfange der Reformation gemeldete Stücke recht gelehrt haben, von denen sie nachher und insbe ondere ihre Pachkommem wieder abgewickäen fin , wie solches aus den Worten er ellt: » Erstlich! was die Taufe betrifft, so bezeugt folches die Con- ferenz oder Unterredung Zwinglis und Balthazar Hubmors im Jahre 1528 zu Zürich auf dem Graef gehalten, wo Zwingli öffentlich bekannt hat, daß man die jungen Kinder nicht taufen soll, ehe sie aufwachsen und zu einem ziemlichen Alter kommen. Er versprach auch, daß er in feinem Artikelbüchlein davon mel- den wollte, wie er denn auch im achtzehnten Artikel von der Firmung getan hat. Daselbst sagt er, daß es in früheren Zeiten nicht üblich ge- wesen sei, die Kinder zu taufen, sondern daß man sie öffentlich mit einander gelehrt habe, und daß dieselben, wenn sie zu Ver- stande kamen, Catechumenem das ist U11terwiesene des Wortes genannt wurden, worauf man sie, wenn ihnen solcher Gestalt der Glaube fest ins Herz gedrückt war und sie denselben mit dem Munde bekannt hatten, getauft hat. Er sagte, daß er wollte, daß dieser Gebrauch der Lehre zu dieser unserer Zeit wieder angenommen werden möchte Auch hat sein Mitgeselle Oecolampadiusi in einem Send- briefe an den vorgenaiiiiten Hubmor gesagt: Es find uns bis Dato noch keine Stellen der heiligen Schrift vorgekommen, die uns veranlassen, die Taufe der kleinen Kinder zu bekennen, so weit wir es nach unserer geringen Einsicht beurteilen können. Desgleichen über das sechfte Kapitel an die Römer, wo er von dem Worte handelt: an Igv0tstis- oder wisset ihr nicht (fchreibt er), daß ein jeder Christ zuvörderst Christum bekennen, und dann erst mit der auswendigen Taufe (des Wassers) getauft werden müsse. »Diese Antwort oder Widerlegung könnten wir ganz hierher seyen, aber halten es für unnötig. tVon der Widerlegiing der ersten Befchukdigung sMan beschuldigte sie, dasz sie sich von der wahren christlichen Kirche abgesondert- hätten. welches sie indessen verneinen, und« erklären, daß sie Leib und Leben dafür lassen wollen. DDie meisten Gelehrten sind im Anfange der Reformation in vielen Släitefen mit uns einig gewesen. V lVon dem Artikel der Taufe nnd dem Gesvräche zwischen Zwingli und Baltbasar Hub-nor. 9 Von Oecolamdadittå Zeugnis. wir oder Märtyrer-Spiegel der Taufs-Gesitcnten. So schreibt auch Sebastian Hofmeisters (Prediger) zu Schafshausem an denselben Hubmcm Wir haben vor dem Rate zu Schaffhauseii öffentlich bekannt, daß, wenn unser Bruder Zwinglius nur irgend will (gegen seine vorige Meinung), daß man die Kinder taufen soll, er hierin von dem rechten Gesichts- punkte abirrt, und nicht 11ach der Wahrheit des heiligen Evan- geliums handelt. Jm weiteren Verlaufe schreibt er: Jn der Tat, man hat mich dazu nicht zwingen können, daß ich mein Kind, das Zacha- rias heißt, getauft hätte; darum handelt ihr auch cl)ristlich, daß ihr die rechte Taufe Christi, die lange verschoben und unter- driickt war, wieder zum Vorschein bringt; wir wollen auch wagen, es gleichfalls zu unternehmen. Christophorus HogendorP (über den ersten Brief Petri, Kap. 8,) schreibt: Jhr höret, daß der Glaube vor die Taufe ge- setzt wird, indem nicht allein die Taufe, sondern daneben der Glaube der Taufe uns selig macht. Desgleichens schreibt Cellarius an den zuvor gemeldeten Hubmon Da du begehrst, ich soll dir mein Urteil von der Taufe und dem Nachtmahle des Herrn abgeben, so will ich dir herzlich gern und in der Kürze zu Willen werden. Zunächst ist es ein Gräuel in den Augen Gottes, daß man die jungen Kinder taust, welche Taufe weder mit der heiligen Schrift, noch mit den Exempeln der heiligen Apostel zu erweisen ist; demselben widersprechen auch die Gerichte Gottes, die sich in der Austeilung der geschaffenen Dinge offenbaren; denn im Anfange war die Erde wüste 2c. Die Prediger zu Straßburgü Wolfgang Capito, Caspar Hedim Matthäus Zell, Symphonas Pulte, Theobald Jäger, Jo- hannes Latomus, Anthonius Firn, Martinus Hatk und Marti- nus Butzer (in ihrem Buch, genannt Grund und Ursachen 2c., auf dem ersten Platte) schreiben, daß im Anfange der Kirche Niemand getauft, noch in die heilige christliche Gemeine aufge- nommen worden sei, als diejenigen, die sich unter das Wort Christi ganz gegeben hatten. Den Grund und die Ursache solcher Lehre führen sie aus der. heiligen Schrift an, nämlich, daß sie bekennen, daß der Anfang vor unserem chriftlichen Leben Sünde sei, und daß deswegen Jo- hannes der Täufer, Christus und die Apostel allezeit so angefan- gen und gesagt haben: Tut Buße Je. Ferner: Jn der Ver- sammlung Gottes ist das Bekenntnis der Sünden jederzeit das erste gewesen, das bei den Alten der Taufe vorhergegangen ist«, denn man hat gewöhnlichdie Verständigen und nicht die Kinder getauft re. Auf7 dem L. und Z. Blatte und weiter schreiben sie, daß ohne die Taufe des Heiligen Geistes die Wassertaufe nur ein Gaukelwerk sei. Was« den Artikel vom Kriege, oder von der Gegenwehr be- trifft, so haben auch die ausgezeichnetsten Lutherischen, die im Anfange mit den Calvinischen Reformirten einig waren, und Zwinglischen einiges mit uns geglaubt, z. B., daß es einem Christen nicht gezieme, Krieg zu führen oder Gegenwehr zu leisten, unter welchen wir zuerst Andreas Earlstatt anführen, welcher in einem Büchlein, das davon handelt, ob man Leiden und Aergernis vergeben sollte, gedruckt zu Zürich im Jahre« 1524, von der Gegenwehr Folgendes schreibt: Uns soll nicht verführen, daß uns vorgeworfen und gesagt wird, Krieg führen ist eine Strafe Gottes, darum muß ja allezeit Jemand sein, der den andern bekriegt; ferner, man hat im Alten Testament-g auch Krieg geführt &c. « Sebastian boftneilter in feinem Buche an P. Hut-mer. « Christovh Hagen- dorss Erklärung. C Eellarius Worte. « Die Erklärung der Straszburgcr Predigcu »Ohne die Taufe des Heiligen Geistes kann die Wassertaufe nicht bestehen te. sDas üizeugnis der Lutherischen, insonderheit das des Andreas Earlstccth vom Kriegf ten. 611 Antwort« auf den ersten Einwurf: Höret dagegen, was Christus Matth 18 sagt: Es niiissen allerdings Aergeriiisfe kommen; aber, wehe dem Menschen, durch welchen Aergernis kommt. Deshalb verdienen etliche Gottes Ungnade, daß er sie mit Krieg straft und peinigt, aber wehe dem, der sie bekriegt; denn Er, nämlich Gott, straft das Böse mit Bösem. Llntwortm auf den zweiten Einwurf: Die Kinder Jsrael habe« entweder gegen sündige Völker Krieg geführt, die sie nicht in das verheißene Land haben ziehen lassen wollen oder gegen solche, die dieselben, als sie darin waren, nicht in Ruhe gelassen haben, welches alles eine Bedeutung von dem geistigen Kriege gewesen ist, den wir gegenwärtig in Christo als wiedergeborene und neue Menschen; mit oder gegen alle Laster nnd den Unglau- ben führen müssen. Bald daraus schreibt er: Ferner werfen sie uns vor und sagen: Man muß die mit Gewalt und Waffen zwingen, die das Recht nicht zugestehen wollen Je. Olntworh Wenn wir recht nnd christlich von der Sache reden wollen, so geziemt uns der Krieg keineswegs; wir sollen nach der Lehre Christi für diejenigen bitten, die allerlei Böses von uns sagen, nnd uns für töricht halten, ja, wenn sie uns auf den einen Backen schlagen, den andern auch herholten, dann sollen wir Kinder des Allerhöcljsteii sein Je. So weit Carlstatt Von« Carlstatt geht der Schreiber auf Luther über und sagt: Jn einem Biichlein, zu Wittenburg gedruckt im Jahre 1520, sagt LutherÆ warum er des Papstes Bücher verbrannt habe; davon lautet der 22. Artikel also: Darum, weil er lehrt, daß es billig sei, das; ein Christ sich mit Gewalt gegen Gewalt beschütze, gegen die Reden Christi, Matth. 5: Wer dir den Rock, nimmt, dem lasse auch den Mantel. In« einem andern Biichlein, auch zu Wittenberg gedruckt im Jahre 1522, steht unter andern Artikelm die einer von der hohen Schule aus Paris als ketzerisch aus Lutherischen Büchern gezogen hatte, auch der, daß er (nämlicl) Luther) gelehrt habe, daßdie Worte Christi Matth 5: Wer dich auf den rechten Backen schlagt, dem biete den andern auch dar Jc.; ferner Röm. 12: Rächet euch selbst nicht, meine Allerliebsteii 2e., kein Rat seien (näinlicl) den man befolgen oder unterlassen könne), wie viele Gottes-gelehrte irren (sondern die man halten müsse) Je. » Ferner: ist den Christen verboten, vor Gericht ihr Recht zu fordern Ferner: Weil ein Christ die zeitlichen Giiter nicht lieb haben darf, so darf er auch um dieselben nicht schwören 2c. Es« ist kurz angegeben, daß Luther einegeranme Zeit wider die Gegenwehr Je. mkt Mund und Hand gewesen ist, bis er endlich von den Rechtsgelehrteii zu einem andern Glauben verführt worden ist, wie solches Sleydanus, Buch 8, Blatt 561, bezeugt. Siehe die älteste Auflage Einige« Blätter weiter kommt der Schreiber aus Pomerau Vrentius und mehrere Andere, die um die Jahre 1520, 1530, 1540 und später sich der Reformationssache aus dem Papstticm unternommen haben und dazu kräftige Hiilfsmittel gewesen sind, die gleichwohl damals nicht allein die Gegenwehr gegen die Feinde, sondern auch, nebst der Kindertaufe, den Eidschwur nnd andere Stücke, die nicht im heiligen Evangelium Jesu Christi gegründet sind, widerlegt, und dagegen solche Dinge gelehrt und behauptet haben, die darin gegründet sind und bei den Taufsge- sAntwort auf den ersten Einwurf. II« Antwort auf den zweiten Einwurf. 11 Von Luthers Zeugnis selbst. UDaranf wurde der Artikel 30 angezogen, aber ohne Not. IEHYon dem Auszuge der Sorbonna aus Lnthers Schriften, die als tetzersisch angesnhrt werden. IEDUII Luther eine Zeitlang mit Mund und Feder dem Kriege widersprochen habe. »« Von dein Zeugnisse des Pomeran Brentirts iåtiigfålnderecy nicht allein gegen den Krieg, sondern auch gegen die Kindertaufe, wur re. 612 Der blutige Schanptai3, sinnten noch heutigen Tages gelehrt werden, obgleich einige der vorgemeldeten Reformatoren selbst und insbesondere ihre Nachs kömmlinge wieder davon abgewichen sind. · Diese« und dergleichen Dinge wurden in gemeldeter Ant- wort der verfolgten Taufsgesimiten in der Schweiz den Herren von Zürich und denen, welche vorgemeldete Bekanntmachung zur Beschönigung d«er angefangenen Verfolgung ausgefertigt hatten, zur Prüfung übergeben, worin klar ausgedrückt wird, daß nicht dieTaussgesinnten, sondern sie selbst, von dem Grunde der Re- formation abgewichen wären; daß« daher nicht die Taufsge- sinnten, die bei ihrem Grunde geblieben waren, sondern die ab- gefallenen Reformirten selbst in diesem Stücke zu beschuldigen wären, und daß deshalb diejenigen, welche diese Bekannt- machung erlassen, übel getan hätten, weil sie gemeldete Taufs- gesinnte beschuldigten, daß sie sich von dem schuldigen Gehorsam der wahren christlichen Kirche abgesondert hätten, indem sie mit denen, die man Reformirte nennt, nicht in die Kirche gehen, noch ihren Gottesdienst (gegen ihre Seele und Gewissen) annehmen wollten. s Außer» diesem Punkte von dem Ungehorsam der Kirche wurden die Brüder in der Schweiz in der gemeldeten Bekannt- machung auch beschuldigt, daß sie der weltlichen Obrigkeit unge- horsam wären 2c., aber in gemeldeter Antwort haben sie geradezu erklärt, daß« ihnen solches mit Unrecht nachgesagt würde, ja daß sie willig und gern bereit wären, ihren Obrigkeiten in allen billigen Dingen zu gehorchen, für dieselbe zu bitten, ihr Scha- tzung, Ehre und Furcht nach Gebühr abzustatten, und wenn ihnen auch von derselben Unrecht geschähe, solches keineswegs zu rächen, sondern esum des Herrn willen in Geduld und Leid- samkeit zu ertragen re· » Dieses« waren die wichtigsten Stücke, deren in der Be- kanntinachung gedacht wird, und die von den verfolgten Brüdern widerlegt worden sind; die anderen Sachen sind von geringerem Gewichte, und es ist daher nicht nötig, solche hier anzuführen. Gleichwohl ist keine Erleichterung erfolgt, sondern man ist mit der Verfolgung fortgefahren, wie aus nachfolgender Be- schreibung ersehen werden kann. Wer-net Phister und seines Sohnes Hausfrau. Jm Jahre 1640. Das Ende des Jahres steckte der Verfolgung noch kein Ziel, und es komite auch alles nichts helfen, was zur. Entschuldiguiig beigebracht wurde. Dieses erhellt deutlich, denn das sechszehni hundert und vierzigste Jahr hatte kaum angefangen, so hörte man schon in der Gegend von Wadischwil wieder von Verfol- gung, so daß die Diener der dasigen Obrigkeit mit erschrecklichem Gerase und Getöse (wie brüllende Wölfe und Bären) das Haus eines alten frommen Dieners der Gemeine, genannt Werner Phister, überfallen, Tiiren und Fenster, und alles was im Hause war, in Stücken geschlagen, und ihn mit seiner Hausfrau und seines Sohnes Frau, gefangen genommen und nachZürich ge- sührg haben, wo sie in Othenbach fest geschlossen und verwahrt wur en. unterdessen hat die Hausfrau des alten Mannes (durch einen Zufall) ihre Freiheit erlangt, aber dieser alte fromme Die- ner selbst, wie auch seines Sohnes Weib, als sie keineswegs von ihrem Glauben abweichen, oder in die allgemeine Kirche gehen wollten, haben es mit dem Tode bezahlen müssen, denn man hat sie durch Mangel, Armut und Ungemach elend sterben lassen. I« Daß die sogenannten Refotmirten selbst von dem Grunde der Refor- tnation abgewichen seien. U Daß daher die Urheber der vokgemeldeten Belannv machung übel getan haben, daß sie die Tanfsgefinnten dieser Llbweichung be- chuldigten I« Antwort der Brüder in der Schweiz aus die Beschiildigung das; te der Obrigkeit nicht gehorchen wollten. IIDie vornehmsten Stücke der Be- chugdigrifng find oben erzählt worden. AsDaß die Verfolgung nicht gemildert vor en e . Sie werden aber dereinst weder Hunger noch Durst leiden, noch von Leiden oder vom Tode angefochten oder überfallen wer- den, wenn sie der Herr, nach seiner Verheißung, mit dem ewigen, glückseligen Leben belohnen und krönen wird. « Irr. Many. Buch, Blatt 14 B, verglichen mit M. Meylis Buch, geschrieben 1658, Blatt G, Num. 2 re. Wir haben zuvor auf das Jahr 1637 in einer Note von einem Bruder gemeldet, genannt Peter Brubach, welcher, als er damals nebst zwei andern unserer Glaubensgenossen gefangen war, endlich heraus-- gekommen ist. Dieser swurde im Jahre 1640 rausam verfolgt, so daß (-den S. Mai) sein Haus verheert, seine Kne te und Dienstmä de verja -t, die Kinder aus dem Hause vertrieben, Haus und Hof, Buså und Fe d, be- wegliche und unbewegliche Güter ihm enommen, ein Teil davon an Otsenbaeh überschriebem das andre ver auft, und daraus neuntausend Reichstaler gemacht worden, welches die Obrigkeit an sich zog. Nicht« lange nachher wurden die drei Söhne dieses Mannes in Othenbach fest -ese t, wo sie jämmerlich zugerichtet wurden er. Irr. Rang. Buch, ges ri en 1645 &c. Gallus Schneider. 1640. Auch wurde ein sehr alter Mann, genannt Gallus Schnei- der, aus der Herrschaft Wadischwil, im Jahre 1640 in Verhaft genommen, nach Zürich gebracht und in den dasigen Klosterturm gefangen gesetzt. Man legte ihn sechszehii Wochen in eiserne Bande und hielt ihn sehr hart, bis er endlich, als sein Glaube zur Genüge geprüft und unveränderlich erfunden wurde, in den Banden sein Leben gelassen und solchergestalt seine Seele Gott, von dem er sie em- pfangen hatte, übergeben hat. Veizgleiche Jer. Man-g. Buch, Blatt 15 -B, mit M. Mevlis Buch, Blatt 7 , Num. 7. Um diese Zeit wurde eine alte Schwester vom Horgerberkz ge- nannt Verena Albi, auck in Vierhaft enommen; ist aber nachher durclt ein gewisses Mittel wi - er von den Fanden befreit worden, und muß fiel) nun noch heimlich halten. Rang. und Mehlis Buch 2c. Rndolph Vachmanw 1640. Gleichwie man der Jugend um der Blüte ihres Lebens willen nicht schonte, ebenso hatte man auch mit alten, abgelebten Leuten kein Ntitleidem ja selbst mit denen nicht, die körperlich sehr schwach und krank waren. Unter diese gehörte auch Rudolph Bachmanin aus der Herr- schast WadischwiL welcher im Jahre 1640 ergriffen wurde; er wurde aber, weil er in Folge seines hohen Alters und seines schwachen, gebrechlichen Körpers wegen, nicht gehen konnte, auf einen Schlitten gesetzt, und auf solche Weise aus seinem Hause ins Gefängnis, welches von demselben weit abgelegen war, gebracht. Nachher hat man ihn in das nächste Gasthaus geführt und eine Zeitlang an Ketten geschlossen, und ihn, weil er in seinem Glauben standhaft blieb, derselben nicht eher entledigt, bis er ge« starben ist. Aber er wird dafür dereinst von den ewigen Banden der Finsternis befreit und zur Freiheit der seligen Kinder Gottes eingeführt werden, wogegen derjenige, der (S1" quis i« csptivb tatem agit, in captivitatem abit) ins Gefängnis führt, selbst ins Gefängnis gehen wird. Offenb. is, 10. Alsdann wird man sehen, was für ein Unterschied zwischen »den wahren Dienern Gottes und denen sei, die dieselben verfolgt haben, denn ein Jeder wird an seinem Leibe empfangen, je nach- dem er getan hat, es sei gut oder böse. L. Kot. 5, 10. Ver- glichen mifMeylis Buch, gesehn 1658, Blatt 6 B, Nnni 3 Je. Damals 16zi0 wurde»auch« Heinrich Schebbi eingezogen, aus dem Amte Knonau,·ein· gottes ··rchtcger Bruder, Ireicher zu etlichen Uebel- tätern zu· Zürich ins Ge an snisgeworfen wurde, die · m viel Leid und Unheil zugefügt haben: och it er zuletzt wieder aus em Gefäng- nisse frei geworden. Irr. Rang. Buch re. oder« Märtyrer-Spiegel der Taufs-Gesiniiteit. » Jm Jahre 1641 wurde Hans Rudolph Banmanm ein sehr gottes- fürchtiger Mann nnd ein Diener der Gemeine Jesu Christi am Horgev berg, mit nach Ziirich gefuhrt, und· daselbst in dem Klostergefan n.isse" eiii esperrt, wo er mehr als sechszi Wochen sehr genau und fet be- wa rt, und eine geraume Zeit mit « asser und Brod gespeist, auch in eiserne Bande gele t wurde, wodurch er in eine schwere Krankheit fiel. Unterdessen it er durch seine mitgefangenen Brüder auf einen Charfreitag befreit worden, weil er aber aus Schwachheit nicht gehen noch stehen konnte. haben sie ihn aufgehoben un-d eins großes Stü Wegs getragen. also ist er den Händen der Berfolger entgangen. Hierauf wurde sein Haus und of verkauft, Weib und Kinder dar- aus gestoßen, und aus dem verkau ten Gute dreitauseiid Gulden ge- löset. welches die Obrigkeit behielt. Der Herr aber wird einem Jegli- chen vergelten nach seiner Gerechtigkeit und na seinem Glauben er. 1. Sam. 26 2e. vergleiche mit Jer. Mang Buch, latt 12 A re. Ulrich Piiillcn Jiii Jahre 1640. Den! ist. August des Jahres Its-it) wurde Ulrich Miiller eingezogen; derselbe war ein Diener des Wortes Gottes in der Grafschaft Kiburg Man führte ihn von da nach Zürich, wo er auf dein Rat- hause eingesperrt und nach einigen Tagen in den Klostertiirm gefetzt wurde. Hier liat man fiinf iiiid dreißig Wochen lang sehr un- barmherzig iiiit ihm gehandelt; dadnrch hat sein Körper sehr gelitten, und er ist, weil er bei seineni Glauben blieb, in großer Standhaftigkeit in den Banden Entschlafen. Nach seinem Tode mußten seiiie Kinder (zur Strafe) der Obrigkeit für ihren Vater hundert Gulden geben, der (wie man glaubte) als ein Ketzer gestorben war. Vergleiche bei-de Bücher des Mang un-d Mehli init einander über den Namen Ulrich sc. — Damals, nämlich im Jahre 1640, wurde auch Oswald Landis, sammt seiner Hausfrau und die Frauen seiner beiden Söhne eingezo- gen, welche insgesammt in das Xloster Othenbach fest-gesetzt wurden. Jakob Landis, des Oswalds Sohn, wurde, sammt seiner ganzen Fa- milie oder Haushaltung ins Elend vertrieben. Unterdessen kamen die beiden gefangen-iii Frauen seiner Söhne, die säiigende Kinder hatten, Nachts aus dem Gefängnisse, welches dem alten Manne, sammt seiner Hausfrau, später auch widerfuhrz aber sie« mußten alle ihre Güter im Stiche lasseii und in der Armut herum- wandern. Jer. Zwang. Biich er. · · Jm folgenden Fahre 1641, legte man die Hände abermals an ver- schiedeiie fromme Christen, die im Amte Knoiiau wohnten; unter wel- chen auch Henrich Frickeii und Hans Ring, samiiit seiner Hausfrau, ge- nsannt werden. Henrichs Frickeii wurde auf dem Rathause der Stadt Ziirich einge- Æerrd und auf solche unbarmherzige Weise mißhandelt, daß er in eine - emütskrankheit fiel, iind darein willigte, dasz er in die gemeine Kirche gehen wollte, worum es ihnen zu tun war· Darauf wurde er los e- lassen. Als er sich aber bedachte, was er getan hatte, wie er sein e- wissen gebeugt iiiid seiner Seele geschadet habe, auch die -Gemeine Got- tes geärgert, fiel er in eine rosze Angst, bekannte seinen Fall, beweinte mit Petrus seine Sünden itterlich, und, damit seine Verfolger über seinen Abfall sich nicht freuen möchten, begab er sich abermals auf das Rathaus zu Zürirh damit sie ihn wieder an den Ort einsperreii möch- ten, wo er früher gesessen hatte, welches auch· escheheii ist. Unterdesseii wurden seine zwei roßeii Hi) e auf Befehl der Obrig- keit fiir vierhundert und zwanzig ulden und zwanzig Malter Korn jährlich vrrinietet; auch hat maii ihm an Geld und Briefen über drei- zehn Tausend Gulden abgenommen. Hernach ließ man ihn frei, fing ihn aber noch einmal; doch ist er abermals ans denselben Banden frei geworden; darauf wurde er. wie zuvor, hart verfolgt, und innßte im Elende und Armut heriimwandern Hans Ring mußte aiich zu Zürich auf das Rathaus, darauf wurde er in Othenbach festgefetzt iind genau verwahrt; denselben führte maii in den Folterkeller. und zog ihii bei der Folterbaiik zweimal ans; ist aber doch eiidlich, ohne Verletzung an seinem Glauben, den Händen der Tyrannen entgangen. ! Von des Ulrich Vdülters Gefangenschaft nnd Tod» 613 sDieses Hans Rings Hausfrau, welche erst vor vier Tagen nieder- gekommen und noch sehr krank war, wurde von den Dienern der Obrig- keit mit gewaltigem Riasen und Fluchen unversehens sobestürmt und geanBzstigL daß sie zufällig (im 2lugei1blicke, wo sie entrinnen wollte) in ein « asserloch ·iel. Als man sie kurze Zeit darauf noch lebend fand, wurde sie an eine Kette festgelegt, iin-d dem Hausgecgnde bei schwerer Str-afe9geboteii, sie nicht aus dem Hause zu lassen. och ist sie endlich in der acht, durch einige Freunde aiis ihrem Kerker befreit, und in ein ck anderes Land gebracht worden. Liergleiihe Mang Buch mit des Miehli Buch über den oben aiige- fuhrteii Namen re. Von einer Bittschrist derer von Llmsterdain an den Rat der Stadt Ziiriclh iibergebcn im Februar 1642, znr Milderung der aiigcfaiigciieii Verfolgung, und von der Antwort, dir im Juni desselben Jahres durch die von Ziirich darauf erfolgt ist. Die’ liibliche Obrigkeit der Stadt Lliiisterdam in Holland, welche aii szden Händeln ihrer Wtitgeiiosseii zu Ziiricli Abscheu fand, hat den 20. Februar 1642 auf ernstliches Anhaltender Taufsgesinnten zu Amsterdam, in Betreff der unglücklichen Lage der Brüder in der Schweiz, eine demütige Bittschrift an den Bürgermeister iind Rat der Stadt Ziirich gesandt, damit die Taufsgesiiinteii daselbst (weiiii es inöglicli wäre) einige Mil- derung iii der aiigefaiigeiien Verfolgung erlangen möchten. Diesei Bittsihrifh welche dort eingegangen, wohl und gezie- mend eiiigeliiiiidigt worden ist, hat gleichwohl ihren Zweck nicht erreicht, sondern eine nnfreuiidliche und verdrießliche Antwort erweckt, welche den 18. Juni desselben Jahres von ihnen aufge- setzt 1iiid der guten Obrigkeit zu Amsterdam und folglich auch deii Taufsgesiiiiiten daselbst zugesaiidt wurde; derselben waren drei ini Jahre 1639 erlassene Bekanntmachuiigeii beigefügt, in denen, wie wir aiif dasselbe Jahr aiigeführt haben, iiichts an- deres als Schmähuiigeii und Lästerungen iiber (doch ohne Grund) diese verfolgten Leute ausgegosseii wurden. Wir« könnten diesen Brief der Herren von Zürich hier bei- fiigeii, indem wir davon eine treue Abschrift haben, weil aber darin nur Unfreiiiidlichkeit und Verdruß zu finden ist uiid der- selbe jeder Billigkeit Hohn spricht, auch der Erfolg es zur Ge- niige ausdrückt, iii »welcheii1 Geiste derselbe. abgefaßt sei, so halten wir iiiclit der Mühe wert, ihm hier einen Platz zu gönnen, weil wir ja diese Herren damit verachten wiirdeiy wäh- rend iinsi doch befohlen ist, selbst unsere Feinde zu lieben, und fiir diejenigen zu bitten, die uns verfolgen. Matth 5, 44 Je. Felix Landis fainnit seiner Hausfrau Adrlhcid Egly.. s Um das Jahr 1642. Felix Laiidigf des Hans Laiidis Sohn, der im Jahre 1614 zu j3iiricl) enthauptet wurde, war ein frommer, gottesfürchtiger Bruder« der Gemeine in Horgerberg " Dieser· wurde eingezogen und in Otheiibacli eingesperrt, aii litelcheiiiisOrte inaii init ihni sehr unbarmherzig umging, -denii uian liat ihin iii vielen Tagen nichts zu essen gegeben,··« so das; selbst einige Uebeltiitey die neben ihm in einem andern Ge- fängnisse waren, sich iiber ihn erbarmten, uiid ihm durch eine IVon isiiiec Bittirliriit·. wclche die voikAiiiiterdoin dem Rate zu Ziirirli iilierlaiidt haben. Qbiekanj Juni am 2d«. Juni 1642 eine iinfreundliche uiid ver- driefzliche Antwort von »3iirich, nebst drei Belanntmachungen vom Jahre 1639. « Wir könnten diesen Briefvonsiirich oder die gemeldete Antwort hier beifügen, aber wir halten sie nicht fiir würdig. 1 Dic Zeit der. Geiangcnschaft und des Todes dieses Märthrers wie auch ver nachfolgenden, die wir iinaefiihrniin das Jahr 1642 iind»104.·st gesetzt lieben, wird cigciitlich nicht iii den schiveizerifchen Schriften ais-gedruckt, sondern ist von de» Umständen hergenommen. Dieses dient ziir Nachncht -Man gab ihm in vielen Tagen iiichts zii eilen. 614 Der blutige Oeffnung, die sich dort befand, einige Speise mit Mühe zukom- nien ließen. f Als nun der Tiirhiiter solches bemerkte, wurde er in ein anderes Gefängnis gebracht; zuletzt aber gaben sie ihm einige Speise; sein Körper war aber schon so sehr herunter gekommen (weil«seiiie Eingeweida wie es scheint, durch anhaltenden Hun- ger eingeschruiiipft waren), daß er keine Speise mehr vertragen konnte, sondern dein Tode entgegenging. Das trug man ihn noch in seiner größten Schwachheit wäh- rend der Predigt ii1 die Kirche, wo er (o, eine sehr uninenscisliche Sache!) untereine Bank niedergeworfen wurde, doch gab er bald darauf den Geist auf, den er in die Hände Gottes befoh- len hat. Seine« Hausfrau Adelheid Egly, die auch in Otheiibach gefangen lag, wurde dort fast vier Jahre verwahrt. Jn dieser Zeit ist inan nicht allein unbarmherzig, sondern auch schändlich mit ihr umgegangen; man wars sie in manchen stinkenden Winkel, entkleidete sie zweimal in den Banden, und nahm ihr eine zeitla11g jede Nacht ihre Kleider weg; nachher aber ist sie doch, mit gutem Gewissen, von ihren Banden befreiet. Unterdessens aber hatte die Obrigkeit ihre Haushaltung zerstört, die Kinder. unter Fremde getan, ihr Haus und ihren Hausrat verkauft, und daraus 5000 Gulden gelöset, welche Summe sie für sich behalten haben. Die« Verstoßeneii und Verlasseneii aber haben sich, nach den Wgktekj des Qkposkels ggtköstetz Rapiiiani Bonorum vestroruiii cum Gaudio suscepistis, congnoscentes, vos liabere meliorem et manentem Substsntiam Hebr. 10, 34. Jhr habt den Raub eurer Güter mit Freuden erduldet, indem ihr in euch selbst eine bessere nnd bleibende Habe habt (e11 0Uss11Ois-- ii1 den Himmeln) Vergleiche Irr· Mian . Buch vom Jahre 164b, Blatt 18 A B, mit M. Wdeylis Buch, geschrie en 1648, Blatt 7, Num. 8 re. Rudolph Snhuen Um das Jahr 1643. Auch! legte man die Hände an einen Junggesellen, ge- nanntRudolph Suhner, welcher, obgleich jung an Jahren, den- noch im Glauben und in der Erkenntnis Jesu Christi alt war. Diesenf hat man fast zwei Jahre in Otheiibach gefangen gehalten, in welcher Zeit er zu schwerer Arbeit angehalten wurde. « Unterdessen hat man ihm mit schweren Bedrohuiigeii nnd erschrecklichen Vorstellungen so heftig zugesetzt, daß er, aus Furcht vor der bevorstehenden Not, einwilligte, mit denen, die ihn gefangen genommen hatten, in die Kirche zu gehen, worauf er freigelassen wurde. Lllss er aber bald darauf seinen Fall»bedsachte, fühlte er große Reue, beweinte seine Sünden herzlich, und rüstete sich abermals zu dem vorgesetzten Streite. Darauf wurde er abermals in Verhaft genommen, nnd am vorgemeldeten Platze eingesperrt; aber viel strenger gehalten als zuvor, denn« es wurde ihm eine zeitlang (eben wie dem Felix Lansdis geschehen war) jede Speise entzogen, so daß einige Uebeltäteu die dicht neben ihm gefangen saßen, ihn sehr bejam- nierten, nnd ihm einige flüssige, warme Speisen durch einen Riß in der Mauer zugossen IJn seiner größten Schwachheit trug man ihn in die Kirche, aber er starb bald darauf. 4Adelheid Eglh, Jeine Hausfrau, loar sast vier Jahre gefangen. s« Jhre Haushaltung wurde zerstorz die Kinder unter fremde Leute gegeben icnd Haus und Hausrat verkauft. »Von des Apostels Reden, Hebt. 10, 34, von t.·2. Ilianbe der Guten 1 Von Rudolph Snhner, einem Junggesellein aber alt im Glauben. TMaii hielt ihn beinahe zwei Jahre so hart und drohete ihm so sehr, das; ei» zulekit ein- loilligte, mit ihnen zur Kirche zu gehen. ISolches aber gereuete ihn bald nach- her. EJhIn wurde ebentalls wie demjfelix geschehen war, alle Speise abge-- schlagen, daher ihn einige Uebeltater meisten. « Schauplatz, Qllss er endlich durch großen Hunger so schwach geworden war, das; er nicht länger« leben konnte, hat er noch einmal ge- beten, das; man ihm doch noch eine warnie Speise (in seiner größten Schirachheiy zukommen lassen wolle, welche Bitte der Turniwächter den Herren zu erkennen gab, aber« sie wollten im Allgemeiiieii nicht einwilligein damit sie ihn in der äußersten Not (wenn es möglich wäre) zum Abfalle bringen möchten, zuletzt7 aber sah einer von den Herren sein Elend an und erlaubte, daß inan ihm wieder zu essen geben möchte. Als solches— geschah, konnte er die Speisen nicht mehr genie- ßen oder vertragen, und ist auf solche Weise verschmachtet und in den Banden Hungerss gestorben. Demselben wird der Herr der- inaleiiist mit ewiger Erquickiiiig ·an seiner himmlischen Tafel es vergelten Und belohnen» .Bei1ti, qui i1iinc esuritis, quia sann-a- bi111i«i. Selig seid ihr, die ihr nun hungert, denn ihr werdet satt werden. Luk. 6, 21. Ver-gleiche Irr. Many. Buch, Blatt 14, mit M-. Meylis Buch, Blatt 7, Numx 8 &c. Drei Schlucsteriy niiuilikh Elifabeth Barhmaiiiiiiy Elssa Bethezei und Sarah Wann-h. Um das Jahr 1643. Das« Heerlager Gottes, welches sich zum Streite und Lei- den Jesu Christi riistete, bestand damals nicht allein in Manns- personen (die man bisweilen für die Stärkste1i hält) sondern auch in Weibern (denn Gottes Kraft wird in den Schwachen mächtig), welches an drei frommen Heldiniien Gottes, nämlich Elisabeth Bachmanniin aus dem Gröninger Amte, des«Hans Jagli von Bartschwil Hausfrau, Elssa Bethezei, aus idem Knonsauer Amte, des Jakob Jßelme Hausfrau, Sarah Wanrh vom Horgerberge, des Hans Phisters Hausfrau, zu ersehen ist: diese sind zu Ziirich im Turme Othenbach und im Gasthause gebunden gefangen gesetzt worden, und haben ihr Leben um des Zeugnisfes Jesu Christi willen durch Mangel, Elend und Unge- mach geendigt. Dieses alles ertrugen sie mit Gottesficrcht und Geduld, und hielten dafür, :daß das Ende dieses ihres Lebens der Llnfaiig des zukünftigen sei. So ist denn auch wahrlich ihre erlittene Unruhe der Anfang der Ruhe der Heiligen gewesen, die sich dermaleinst für ihr kurzes Leiden, d-as sie um des Naniens des Herrn willen ertragen haben, ewig freuen werden. Nsm i11ic0 pssetetievs Le- vitas Akliictioiiis nostrae excelleiiter excellesitis Gloriae Poncliis setesnutv OOUHCIt nobIs· L. Kot. 4, 17. Den-n unsere Trübsal die zeitlich und leicht ist, schafft eine ewige und iiber alle Maßen wichtige Herrlichkeit. Vevglecke das Vorgehende m«t des M. l· BUT, b 1658, Blatt 8 A, 1, L, 3 re. l eh 1 ) gege en Verena Landis. Uni das Jahr 1643. Eine! alte Schwester, Verena La11dis genannt, wurde in der Nacht mit einem erschrecklichen Geräusche und Getümmel in ihrein Hause· überfallen, wodiirch diese Frau so sehr erschreckt wurde, daß sie oh1imäcl)tig, ja krank wurde, und deshalb den Bütteln nicht folgen konnte. Als man sie nun nicht fortbringen konnte, mußte sie ver- sprechen, daß sie in ihrem Hause gefangen bleiben wollte, welcher Verheiszung sie auch nachkam »Er bat noch »vor seinem Tode uni einen-arme Speise. »Die Herren ins- aemeiii liehen es iliin nicht zu. JDoch hat insbesondere einer von den Herren erlaubt, ihm etwas zu essen zu bringen, aber er konnte es nicht vertragen. sEr lzerschliitiaclåtet und stirbt vor Hunger. Dieses war das Ende des frommen Jung Ull — . TBon drei Schivesterin Elisabeth Bachmaiinim Elisa Bethezei und Sarah Mann, welche alle um des Zeiianisses Jesu Christi willen als fromme Hel- dinnen. da sie von ihre-n Glauben ciiclit abfallen wollten, in dem Gefängnisse ihr Leben aeendigt haben. , » » IVoii der Lserena Landis, einer alten Schwester; diese wurde auf solche graiisanie Weise iiberfallem das; sie vor Schreck lranl wurde und nicht gehen konnte, daher sie in ihrem Hause gefangen blieb. « oder Märtyrer-Spiegel der Taufs-Gesinnteit. 615 Als« man aber mit ihr sehr hart umging, und ihr schlechten Unterhalt verfcl)affte, ist endlich bald darauf der Tod erfolgt; also ist sie mit einer fröhlichen Hoffnung und getrostem Herzen aus diesen! Leben geschieden, welche der Herr dermaleinst, weil es um feines Namens willen geschehen ist, mit dem Leben der seligen Ewigkeit krönen und sie vom ewigen Tode befreien wird. Mors aniplius non extabiy neque Luctus, neque Chr-nor, ueque Dolor extabit amp1ius, quia praecedetitia ahnet-unt. Offgnkx 21, 4» Dgk Tod wird nicht mehr sein, noch Leid, noch Geschrei.noch Schmerz wird mehr sein, denn das Erste ist vergangen. BlattJåerÄ Rang. Buch, Blatt 15 J. Verglichen mit M. Wtehlis Buch, Barbara Neef. Um das Jahr 1643. Diese! Frau war schwanger und dem Ziele nahe, als sie durch die Verfolgung hin und her getrieben wurde. Nachherji als sie niedergekommen war, und drei Tage im Kindbette gelegen hatte, wurde sie verraten und eingezogen. Darauf hat man sie sofort in der schärfsten Winterkälte vier Stunden Weges nach dem Gefängnisse geführt, in welchem sie, um des unerträglichen Frostes willen körperlich jämmerlich gelit- ten hat, so das; sie, obgleich sie vor ihrem Tode von den Banden befreit ist, doch bald darauf de1i Tod hat schmecken müssen, und ruht nun ihre Seele unter dem Altare Gottes. Vergleiche Irr. Mmnzp Buch über das Jahr 1645, Blatt 16 A, zieiit Mehlis Buch, Blatt 8, nach den drei vorgemeldeten Frauen, um. er, Barbly Rufs. Um das Jahr 1643. Es haben aber die Verfolger nicht geruht, sondern sind· fort- gefahren und in aller Schnelligkeit bis in’s Knonauer Amt ein- gedrungen; dort überfielen sie eine andere Schwester, genannt Barbly Ricff, welche auch schwanger war; darüber hat sich diese gute Frau über die Maßen entsetzt, weil es unerwartet geschah, so daß sie die Kindes-wehen ankamen, und denen, die sie gefangen hatten, nicht folgen konnte. Darum hat man sie an eine Kette in ihres Schwagers Hause festgefchlofse11, und dem Hausgefinde befohlen, sie gut zu verwahren. Als sie nun des Kindes genesen und wieder ein wenig stark geworden war, sie (wege1i des erlittenen U1igemachs) nicht ge- fund war, ist sie (als man es nicht vermutete) von da in ein anderes Land entkommen: sie mußte aber bald darauf (weil ihr Leben durch sdie Verfolgung sehr geschwächt war) durch den Tod aus diesem Leben wandern, was sie willig und geduldig zum Preise des Herrn mit tapserem und standhaftem Gemiite ertra- gen hat. Also ist sie zur Ruhe der Heiligen eingegangen und erwartet den Tag, der sie und alle Frommen dermaleinst trösten wird. M« Mehlis Buch, gegeb. 1658. Blatt 8 B, verglichen mit Jerem Msang Buch au:f das Jahr 1645 über den Namen Barblh er. Um diese Zeit 1643 sind auch zwei Schwestern, nämlich Martha Liudne und Lliinill Blaeu, sehr bekannte und berühmte Frauen um ihres Glaubens willen in Verhaft genommen worden. Die Martha wurde in Othenbach festgesetzt und ihr mit dem Scharfrichter gedroht, der neben ihr stand, wenn sie nicht wollte das Armen-gut, das ihrem Manne war anvertraut worden, anzeigen Als sie nun dasselbe an- gegeben hatte, nahmen sie es, und behielten es, welches bei tausend Taler ausmachte Die Annill wurde, weil sie schwanger war, im Gasthause an eine Kette geschlossen bis nach ihrer Niederkunft. Als aber vie e für sie baten, ist sie, insbesondere durch Fiirbitte des obersten EDaraui ist endlich der Tod erfolgt. sie ift aber mit einem fröhliches: sierzen ans diesem Leben geschieden. · 1 Von Barbara Vers. einer schwanneren Frau, welche hin und her getrieben wurde. Utlls sie drei Tone im Kindbette war, wurde iie gefangen genommen und in der stärksten Winterkalte vier Stunden weit geführt, weshalb sie bald darauf gestorben ist. Pfarrers, Printigeiz wiedersrei geworden, und ist nach der Unter- Pfalz gezogen, allwo sie mit ihrem Manne (genannt Moneth Meylich) der auch viel Verfolgung, Druck und Gefangensfchaft (um der Stand- haftigkeit seines Glaubens willen) hatte ausge tanden, sich niederließ, und noch leben, wie man nicht anders weiß, durch Gottes Segen, in gutem Wohlstande Vergleiche die 2 Viichek des M. Meyii und Ja. Maugord übe: die oben angeführten Namen. Hcnrich Voller. Um das Jahr 1644. Es« war auch damals eine allge1neine Sitte, die Leute im »Gefängnifse sterben zu lassen. Dies war an einem gottesfürchti- gen Bruder, genannt Henricli Bollerf aus der Herrschaft Wa- dischwil zu ersehen, einem Manne von hohem Alter und sehr schwachem Körper. Derselbe wurde eingezogen, und nach dem Gefängnisse Othenbachsin Zürich geführt und daselbst in Bande gelegt. Als man nun mit ihm sehr unbarmherzig und ohne Mit- leide1i uniging, hat sein hohes Alter und seine damit verbundene Schvoachheit solches nicht ertragen können; deshalb ist er, als er seinen Geist iln die Hände Gottes« befohlen, dort im Gefängnisse gestorben; so cl)es wird ihm aber am Tage der Auferstehung ver- golten werden, wenn erfüllt werden wird, was der Prophet sagt: Aber deine Toten, o Gott, werden leben, und mit dem Leibe auf- erftehe1i. Wachet auf und rühmet, die ihr unter der Erde liegt, denn dein Tau ist ein Tau sdes grünen Feldes 2c., Jesajas 26, Vers 19 2c. Vergleiche Irr. 2V?t:cng. Biuh Blatt 16 A, mit der Beschreibung des M. Mkeyli. Blatt 6 B, wiewohl dort anstatt Henrich (durch Irrtum im Abfchreiben) Hans geschrieben steht. Notar-Den il. Juni des Jahres 1644 legte man die Hände an einen alten Bruder vom Horgerberg, genannt Eonrad Stricke, welcher, ob er wohl außer den Zürirhschen Grenzen ergriffen war-d, dennoch nach Zürich an den Platz Othenbach gefangen gesetzt und alle Nacht in Ketten geschlossen wurde. Also hat man auch seine Hausfrau ein ezogen und an demselben Orte gefangen geleget; dieselbe ist aber dur eine gewisse Gelegenheit, ohne Verletzung ihres Glaubens wieder frei geworden; aber dem vor- gemeldeten Eonrccd, ihrem Manne, konnte das nicht widerfahren, denn er hat noch im Ausgange des Jahres 1645 in schwerer Gefangenschaft gesessen, nach derselben Zeit haben wir von ihm und feiner Be eiung nichts vernommen. Siehe Irr. Mtang Buch, gegeben 1645, ü er den Namen Conrad er. Von einem Schreiben ans der Schweiz, . welches die Bedrohungen derer zu Bern wider die Taufsgefiniiten in denselben Gegenden enthält. Jm Jahre 1645. Als nun schon einige Brüder und Schwestern in der Schweiz von Elend, Mangel, Hunger und Kummer im Gefäng- nisse unigekonimen waren, von denen doch noch fünf! am Leben und im Gefängnisse blieben, so haben die übrigen, die noch außer Banden waren, als ihnen insbesondere durch die von Bern ge- droht wurde, dasz man sie alle des Landes beweisen, ihre Giiter anschlagen und verkaufen wollte, ihre Zuflucht, nebstGott mit einem demütigen und freundlichen Schreibenszu ihren Glau- bensgenosfen in Holland und in den Niederlandeii genommen, mit der Bitte, sie wollten für sie Gott den Herrn um Trost und Gnade brünstig Anrufen, damit sie dasjenige, was ihnen um sei- 1ies heiligen Namens willen begegnen würde, in Geduld und Leidsamkeit ertragen möchten. lVon des söenrich Bollers Gefangenschaft. TDieser wird in dem letiten Buche Haus. in dem ersten aber Henrich Poller genannt, dem wir auch in unserer Beschreibung nachgefolgt sind. Auch müssen wir bemerken, daß die Zeit dieser chte in dem fchweizerilch Buche nicht ausdrücklich auf das Jahr 1644 gesent worden ist, wir haben aber aus den Umftanden ersehen, daß solches um dieses Jahr geschehen fein muß, wie wir angemerkt haben« IJn dem Briefe werden der Gefangenen fechs gesetzt, aber die Umstände melden nur von fünf. 616 Der blutige Dieses war den 22. Tag ini Heuinoiiate alter Zeit im Jahre unseres Herrn 1645 geschriebeii und unterzeichnet vo11 ans Duster, zu Baltzem einem Aeltesteii an dem orte des Herrn. · » Rnth Ksuiitseh zu Wiiiihem einem Dieiier am Worte des Herrn. · Ruth Sage, einem Lleltestens » · · Hans Miulllx eniem Diener. jAus deni Zuricher Gebiete. Hans Sluß, einem Diener. Was hierauf erfolgt sei, und was sichnachher 11iit denen, die im Gefängnisse waren, zugetrageii habe, tann in dein Zusätze, bei Ully Wagmaiy gesehen werden. · Wie es aber die Vertriebeiiein die nicht gefangen· lagen, in ihrem Elende und in ihrer Llriniit gemacht haben, daruber haben wir keine znverlassigen Nachrichten erhalten; es kann aber aus der betrübten Sache zur Genüge beurteilt werden. Von einem Liefchle derer von Schaffhauscii wider diejenigen, die man Wiedertäiifer nannte, bekannt gemacht uni das Jahr 1650. Die! Verfolgung über die Schafe Christi beschränkte sioh damals nicht auf die Gebiete von Zurich und Bern, sondern wie der Blitz schnell von einem Orte zum andern schießt, so ging es auch hierinit, denn es folgten auch die von Scl)affhausei1, welches gleichfalls eine von den Städte1i in der Schweiz ist, die Cantons genannt werden, der Spur ihrer Mitgenossem undverfcelen auf das Lliisliaiiiieii der wehrlosen Leute, die untenihrem Schutze bishsr friedsa1n gewohnt hatten und Wiedertäufer genannt wur en. Msaiii hat ihnen aber eine gewisse Zeit gesetzt, in welcher sie mit ihren Haushaltungen wegziehen konnten, weshalb die Not derer, die es betraf, nicht so groß ist, als die Not derer, von wel- chen wir zuvor gemeldet haben und noch melden werden. Dieses« alles ward durch einen Befehl hervorgerufen, der zu dem Ende bekannt gemacht wurde, welchen man, wenn es nötig wäre, hier beifügen könnte, aber aus Gründen sind wir- ge1iötigt uns der Kürze zu befleißigen«, und unsere Beschreibung, so viel als möglich ist, abzukürzen Von einein Befehle von dem Fürsten von Licubiirg gegen die sogenannten Wiedertäiifey bekannt gemacht ums Jahr 1653. Gleichwie! ein unschuldiges Lamm dem Wolfe entläuft, und zuletzt dem Bären in die Klauen fällt, so trug es sich auch danmls zu, denn einige der wehrlosen Nachfolger des sanftmüti- ge1i Jesu, die nicht länger in den Grenzen des Schweizerlandes unter dem Gebiete der Zwinglischgenaiinteii Reformirten Sicher- heit hatten, wandten sichnach verschiedenen Richtungen und, wie es sich denken läßt, auch in das Bergische und Jüliihsclje Land und nach anderen Gegenden, woriiber der römischckatholische Fürst von Neuburg Willein Wolfgang, regierte, wie ihnen denn dort eine lange Zeit durch die Finger gesehen wurde, daß sie im Frieden wohnen konnten. « Aber» um das Jahr 1653 hat es sich zugetragei1, daß der- selbe Fürst, welcher (wie man vermutet) von einem mißgünsti- gen und feinsdseligen Jesuiten aufgewiegelt worden ist, sich auch gegen alle sogenannten Wiedertäufer in den Grenzen seiner Regierung sehr streng zeigte, indem er durch einen öffentlichen Befehl diese Leute, in welcher Gegend seines Landes sie auch wohnten, ausbaniieii ließ, jedoch unter nachstehenden Modifica- tionen: Aus dem Beriier Gebiete. IDie Verfolgung war damals nicht in den Grenzen von Zürich nnd Bern eingeschlossen, sondern ist bis nach Schaffbausen durchgedrungerr. sDoch den taufsgeslnnten Einwohnern wurde eine Zeit festgestellt, um wegziehen zu können. » Dieses alles entstand durch ein gewisses Plalat · 1Vou denjenigen. welche aus den Grenzen der Schweiz entniicheto waren nnd in des Fiirsteu don Nenhurg Lande wohnten. 9Doch hat sich der Furst von Neuburg gegen die Wiedertaufer auch sehr strenge gezeigt. . Schauplatp 1. Daß« salle Wiedertäiifey die von der römischen Reli- gion zu ihnen übergegangen wären, ohne Verzug und sofort das Land räumen sollten. :)·. Daß alleandereii Wiedertäufeh die nicht von tden Rö- mischgesiiiiiteii abgegangen wären, sondern ihren ursprünglichen Glauben beibehalten hätten, wenn sie keine liegenden Güter hät- ten, innerhalb eines halben Jahres das Land räumen sollten Daß allen Wiedertäufersn die liege1ide Güter hätten und beständigen Kaufhaiidel trieben, zu ihrem Abzuge (um ihre Sachen in Richtigkeit zn bringen) vergönnt sein sollte, zwei Jahre sc. und das alles unter bestininiteii Bedrohimgen Je. Solchest ist auf seinen Befehl ausgeführt, und überall in seiiieni»Gebiete, wo man Befehle bekannt zu niachen pflegte, an- geschlagen und ohne Verzug verkündigt worden, wie es denn zu Glabbeck im Jiilicher Lande (woher wir die Nachricht von dieser Sache erhalten haben) den letzten Januar des Jahres 1658 ge- schehen ist. Ilnterdesseiis wurden mehrere Bittschriften an den Fürsten um Crleichteriing oder Milderung des vorgemeldetenBefehls übergeben, zu deren Berücksichtiguiig er, wie es scheint, wohlge- neigt war; er ist aber, ehe solches geschehen, mit Tode abgegan- gen, weshalb das, was schon bekannt gemacht worden war, von denen, die ihm in der Regierung nachfolgtein bestätigt worden ist. Daher« mußten die vorgemeldeten Leute diese. Gegend räu- men und ein Jeder sehen, wo er hinkam; es hsat aber Gott der Herr« vielen von ihnen die Gnade bewiesen, daß sie in Frieden und mit Freuden an den Orten, wo sie hinzogen, insbesondere im Clevischen unter dem Churfürsten von Brandenburg und in den Niederlanden aufgenommen worden sind. Wenn sie euch in einer Stadt verfolgen, sagt der Herr, so fliehet in eine andere; wahrlich, ich sage euch, ihr werdet die Städte Jsraels nicht alledurchwaiidelm bis des Menschen Sohn kommt. Matth. 10, 23. Ullh Wagman nebst einem andern Bruder. »Im Jahre 1654. Wie! es scheint, so erfolgte zwischen den Jahren 1644 und 1645 im Züriclier Gebiete einige Ruhe oder Erleichterung denn wir haben nicht gehört, daß Jemand im Gefängnisse durch schlechte Kost oder Mißhandliiug gestorben»wäre, obwohl einige. von welchen wir bereits Meldung getan haben, schoii eine ge- raume Zeit zuvor eingezogen worden war. Als aber das 1645ste Jahr herbeikam, haben wir abermals von da aus von dem Tode eines frommen Christen Nachricht erhalten. Man hatte das Auge auf die Vorgänger der Gemeine ge- richtet, vorzüglich auf diejenigen, welche das Wort Gottes be- dienten, unter denselben hat man einen sehr lieben und werten Mann verhaftet und zu Zürich ins Kloster Othenbach gesetzt, der über die Gemeine Jesu Christi aus treuem Herzen, nach seiner von Gott empfangenen Gabe, die Aufsicht hatte und dieselbe, dem Geiste nach, besorgte, genannt Ully Wagman . Als man nun, während seiner Gefangenschaft, ihn hart hielt und streng mit ihm handelte, so haben sich des Todes Verboten bei ihm angemeldet, und er ist, nachdem er seine Seele Gott be- fohlen hatte, »aus diesem Leben geschieden Vergleiche beide mehrgemeldete Bücher ge. Mit ihm wurde noch ein Bruder eingezogen, welcher nach des 1Illy Tode noch zwei» Jahre lang (weil er» nicht abfallen und sDer Befehl dieses Fürsten enthält liauvtsächlich drei Artikel, die angegeben werden. « Solche bat man an allen Orten bekannt gemacht. »Die Bittschristem welche zur Milderung des vorgenieldeten Befehls eingereicht wurden, fruchteten Indus. tlDesweiieii mußtest die geineldeten Leute· weis-ziehen, die dann durch Cinttes Gnade an verschiedenen Orten auf eine friedliche Weise empfangen tauchen· 1 Von Ullh Wagmans Tod, wie auch von der Gefangenschaft eines Bruders, der nach des ersteren Tode zuriickbliekr oder Märtyrer-Spiegel der Taufs-Gesiiintcii. nicht mit seinen Widersacher« in die Kirche gehen wollte) in Verhaft blieb, nämlich bis ins Jahr 1656 den Z. Oktober« Was es aber nachher mit ihm für ein Ende genommen habe, darüber haben wir keine Nachricht erhalten. M. Meylis Buch-geschrieben 1658 er. Unterdessen hat der erstere sein Leben gelassen, der letztere aber ist -in Banden geblieben; daruni wird der Herr dermaleinst über Diejenigen, die es getan und die es gelitten haben, ein ge- rechtes Urteil ccicssprecheir Die Toten, die im Herrn sterben, sind selig; die Gefangenen aber uni des Zeugnisses Jesu Christi willen werdenzur Freiheit der Kinder Gottes gebracht werden; dagegen, wer i11s Gefängnis gelegt hat, soll ins Gefängnis gelegt und mit den unseligen Banden »der Finsternis gebunden wer en. Diejenigen aber, die die Frommen getötet oder wenigstens ihren Tod veranlaßt und darüber keine Reue gezeigt haben, niiiss sen in Furcht stehen, daß sie dem zweiten und ewigen Tode nicht entgehen werden. Dich, daß doch Diejenigen, die hieran schuldig sind und noch leben, sich vor ihrem Tode noch bekehren möchten! Dich, daß sie aus Verfolgern wahre Nachfolger Christi und feiner Heiligen würden! Ach, daß sie die Seligkeit erlangen möchten! Dieses wünschen wir ihnen alleii aus lauterer Liebe und von Herzen. Bisan hatte schon vor dem ahre 1646 zu ver chiedenen Zeiten bald diesen bald jenen aus der zer treuten Heerde risti gefänglich nach Zürich gebracht und in Othenbach eingesperrt. Unter denselben waren insbesondere fünf Brüder, nämlich Jakob Aussily, Jakob Gochnauer, Jakob Baumgärtnen Hans Huber und noch einer, genannt Henrich Mit diesen hat es sich folgendermaßen« ugetragen: Jakob Aussily aus der Gra schaft Kiberg war schon iin Ja re 1644 in Othenbach ge- fangen gesetzt; es wurden ihm seine Kleider ausgezogen und ihm ein langer« rauer Rock angetan, worauf er an eine Kette geschlossen wurde. Jakob ochnauer aus dem Amte Gröningen war zuvor mit seiner Hausfr-au aus dem Lande ejagt, die Haushaltung wurde zerstört, die Kinde: vertrieben und in V rmut gebracht, Haus und Hausrat wurden verkauft nnd das Geld davon der Obrigkeit eingehändigh nachher aber,- als er sich vornahm, wieder einmal ins Land zu gehen, um seine zer- streuten Kinder u suchen, ist er unterwegs den Verfolg-ern begegnet, die ihn in Othenbaih festlegten, ihn seiner Kleider beraubten und ihm einen rauen Rock -anlegten, auch- ihn an eine Kette schlossen und mit ihm Jandelten wie mit den Borhergehendew Jakob Baumgärtney ein alter Miann von siebenzig Jahren, war zuvor seines Glau ens halber fünfmal gefangen, ist aber jedesmal wie- der frei geworden. Als er aber nun nochmals gefangen nach Othen- bach gebracht swurde, so war keine Hoffnung der rlösung· übrig; denn man schloß ihn an eine Kette, man beraubte ihn seiner Fileider und tat ihm a»ucl, wie den Vorigen, einen grauen Rock an te. Ueberdies mußte er eine eitlang bei Brod und· Wasser leben. weimal wurde er aus- gezo en, zweimal in Eisen geschlagen, wie au )»in Fesseln und Hand- sche en 2c., sein Haus und Hof wurden verkauft fur fünfhundert Gulden nnd das Geld der Obrigkeit eingehandigt. ans Huber von sHorgerberg wurde zuerst nebst elf Brüdern um des - laubens willen eingezogen, von lvelchen Banden er· aber mit seinen Brüdern erlöset worden ist; nachher ist er abermals in Verhaft genommen, in einen festen Platz, Othenbach, eingesperrt, und an eine Kette geschlossen worden, wo ohne die wunderbare Hulfe Gottes keine Hoffnung war, loszukommeir. Unterdessen wurde seine usfrau und deren Schwester, zwei alte Leute, ebenfalls um des Glau ens willen ins Elend verwiesen. Der letzte, Henrich genannt, ward auchetliche Male um des Zeug- nisses Jesu Christi willen scharf verfolgt und eingezogen; aber nun wurde er nebst den andern abermals dermaßen festgesehh dasz man für seine Befreiung wenig Hoffnung haben konnte. Man legte sie alle an Ketten, zog« ihnen ihre gewöhnlichen Kleider aus, und tat ihnen auf obengemeldete Weise, zum Spott und Schmach, lange graue Röcke an. lSo haben sie gesessen bis zum letzten August des Jahres 1645, zu 617 welcher Zeit wir von ihnen die letzte Nachricht erhalten haben; was für ein Ende es aber mit ihnen genommen, haben wir nicht erfahren können. unterdessen kann man ihnen den Namen von frommen Zeugen Jesu Christi nicht entziehen, weil sie ein gutes Bekenntnis getan und darüber um seines Namens willen alles erlitten haben. Siehe Man- gol-ds Buch vom Jahre 1645, vollendet den 16. September sc. Von einem Schreiben aus Ninkheiihcim welches eine Verantwortung der verfolgten Brüder in der Schweiz ent- hält, auf oder ge en einen Brief, worin sie beschuldigt waren; gesandt von ürich nach Amsterdam im Jahre 1658· Weil! nun das vorgemeldete Unheil, das den Brüdern in der Schweiz begegnet ist, Veranlassung gegeben hat, daß einige von denen, welche an geineldetem Unheile Schuld waren, sehr nachtheilig redeten, so ist aus der Stadt Zürich ein Schreiben an einen Kaufmann in Amsterdam gesandt worden, in welchem die Sache der verfolgten Brüder sehr schlecht, die Sache derer aber, die sie verfolgten, sehr herrlich und schön vorgestellt wurde, was hauptsächlich darin bestand, daß Diejenigen, welche dort verfolgt würden, ganz andere Leute und von ganz anderem Bekenntnisse und anderem Glauben wären, als ihre Mitgenosseii in den Nie- derlanden, und daß sie ungehorsam und hartnäckig wären re. Als-T nuii dieses Schreiben zu Amsterdam ankam, wurde für gut befunden, dasselbe, oder eine Llbschrift davon, den Brüdern in der Schweiz zuzuschickem damit man eine tüchtige und wahr- hafte Erklärung hierüber von ihnen selbst erlangen möchte. Darauf« ist erfolgt, das; dieselben den 20. März alter Zeit, oder den 30. desselben Monats neuer Zeit, des Jahres 1658 ge- antwortet, und jene Erklärung, unter Beifügung des Bekennt- nisses ihres Glaubens, den Dienern der Gemeine Gottes zu Amsterdam zugesansdt haben. Darin4 ist unter andern gemeldet worden, was die Läster- ung wegen des Ungehorsains betrifft, daß selbst die Herren zu Zürich von beiden Stäiideii ihnen, den Gefangenen, oft bekannt hatten, daß sie ihnen sehr liebe und gehorfame Untertanen gewe- sen (iiämlich in gemeinen oder bürgerlichen Sachen), ja daß sie in Ansehung des Rechttuiis Andern Lichter und Vorbilder wä- ren; ferner, daß sie nichts weiter über oder wider sie zu klageii hätten, als daß sie nicht mit ihnen in die Kirche gehenwollten Je. Sodann wurde indemselben Schreiben erzählt, das; sie des- sen ungeachtet in das äußerste Elend und in Armut gebracht worden wären, worüber die nachstehenden Worte zu finden: ,,Sies haben.Alte und Kranke, Schwangere und Kindbet- teriunen init ihren unschuldigen Kindlein gefangen genommen, mit welchen Personen sie gar übel umgegangen sind; ja, sie nah- nien alles, was sie in ihre Gewalt bekommen konnten, gefangen, so daß auf einmal sieben und dreißig Personen gefangen lagen, von welchen viele Männer und Weiber— i1i Folge der Feuchtigkeit der Gefängnisse und der langwierigen Gefa1ige1ischaft körperlich übel zugerichtet worden sind; ja es haben sechszehii Personen in der Gefangenschaft sterben müssen 2c." Dieser« Brief war zu Makhenheiin geschrieben und von fechs Aeltesteii und Dienern aus dem Elsaß unterzeichneh deren Na- men wir aber um der gegenwärtigen Gefahr willeii verschwiegen haben. IVon dein» Schreiben aus Zürich aii einen Kaufmann i»n Amsterdam, worin einige ungegaindete Lästerungen gegen die verfolgten Bruder in der Schweiz enthalten find. »Man bat flirzsiut befunden, das Original selbst oder doch eine richtige Abschrift davon den Lsecfolgten mitzuteilen. sDarauf haben die Ver« folgten kurz geantwortet. Eins-besondere» haben sie sich wegen der Lästecung die-antwortet, daß sie der Obrigkeit nicht hatten untertan fein wollen, und haben dasselbe widerlegt. SDie Bruder aus der Schweiz wiederholen den Hergqkig h» gcnieldeten Verfolgung, vie sie erlitten haben. «Waruni wir die Namen, die unterschrteben waren, verschwiegen haben. — 618 Der blutige Zu Bern werden sieben Lehrer und Vorsteher der Gemeine Jesn Christi eingezogen, nämlich Ully Bannigarteiy Anthonlj Hinnelberg, JeglySrhlebakh, Hans Zaugh, Ully Bannigiirtney Christen Christiaens und Rhode Peter-s. Im Jahre 1659. Es! konnte aber das kleine Häuflein Christi, das aus dem Züricher in das Berner Gebiet gewichen war, auch dort keine Freiheit erlangen, denn die von Berti, welche den Fußstapsen derer von Zürich nachfolgten, nahmen sich auch vor, ihre Hände. an sie zu legen, insbesondere aber an die Hirten und Vorgänger der Gemeine, um durch solches Mittel, wie es scheint, desto größeren Schrecken unter die unschuldigen Schafe und Lämmer der zerstreuten Heerde Christi zu verbreiten. Maus nahm sieben vo11 den Lehrern und den vornehmsten Vorstehern der Gemeine gefangen (wozu besondere Gefängnisse eingerichtet wurden), nämlich Ully Vaumgarten, Anthony Hin- nelberg, Jegly Schlebach, Hans Z-augh, Ully Baumgärtneh Christen Christiaens und Rhode Peters » Dieselben« hat man eine Zeitlang sehr hart zur Arbeit an- gehalten, damit sie die Unkosten verdienen möchten, und sie mit schwerer Kost, als Spelz und Roggen, sehr ärmlich gespeiset; auch haben sie viel Schmach, Schinipf und Lästerung ertragen müssen, die man ihnen wegen ihres Glaubens angetan hat. Man« gab zuerst vor, man wollte sie lebenslänglich gefan- gen halten, wozu sie sich in Geduld getrost und aus die Gnade des Herrn gefaßt gemacht hatten. Als sie aber sahen, daß sie hiermit diese Leute in ihrem Glauben und ihrer Religion nicht erschüttern konnten, haben sie einen andern Plan gefaßt (laut dessen, was uns aus dem Elsaß berichtet worden ist), nämlich, daß sie eins von diesen drei Stücken erwählen sollten: 1. Mit ihnen in die Kirche zu gehen, Oder L. auf ewig auf die Galeere geschickt zu werden, Oder Z. durch des Scharfrichters Hände zu sterben. Gewiß« eine schwere und harte Wahl! denn die erste Bedin- gung betrist die Seele, die beiden letzten aber den Körper; wenn man nun eins von diesen Stücken erwählen wollte, so müßte ohne allen Zweifel entweder die Seele oder der Körper, oder wohl beide zugleich in Gefahr laufen. » Verleugneto man seinen Glauben, so kränkt man sein Ge- wissen, oder aber nimmt man gegen sein Herz und gegen seine Ueberzeugung eine andere Religion an, so setzt man seine Seele in die äußerste Not, ja in sdie Gefahr der Verdammnis. Will man aber dagegen seinen Glauben behalten, sein Ge wissen nicht beugen oder kränken, und die Religion, die man angenommen hat und zur Seligkeit nötig erachtet, behaupten sund verteidigen, so bringt man in solchem Falle seinen Leib in Gefahr, daß man im Elende herumwandern oder durch einen ge- waltsamen Tod zur Unzeit dieses Leben aufgeben muß. Es7 ist aber in solchem Falle nötig, zu überlegen, daß an der Seele unendlich mehr gelegen sei als an dem Leibe, welchen man doch eiiimsal ablegen muß, während aber die Seele fortleben wird; darum ist gut, daß man die Lehre Christi wahrnehme, wenn Er sagt: Fürchtet nicht, die den Leib töten, und die Seele nicht töten können, sondern fürchtet vielmehr den, welcher beides, Seele und Leib, in der Hölle verderbenkannx Matth. 10, 28. Wass nun weiter von Seiten der Gefangenen oder von denen, die gefangen hielten, getan worden ist, haben wir nicht IDie zerstreuten Schase Christi fliehen von Zürich in das Berner Gebiet, erhielten aber dadurch keine Versicherung der Freiheit. EMan hat sieben Vor- steher der Gemeine gefangen genommen. sDiese hielt man sehr hart. « Erstlich gab man vor, das; man sie zeitlebens gefangen halten wollte, nachher aber, wie aus dem Elsaß berichtet wird, hat man ihnen eine Wahl vorgeschlagem sDurch solche Wahl muß entweder Seele oder Leib Not leiden. « Eine Betrachtancß was hieraus entstehen kann. 7 An der Seele ist unendlich· mehr gelegen, als an den! Leibe. sWas für einen Ausschlag die Sache auf beiden Seiten genommen hat, haben wir nicht erfahren können. Schauplatz vernehmen können, inzwischen sind sie noch bis auf das gegen- wärtige Jahr 1659 in Verhaft geblieben, woraus zur Genüge erhellt, wie unbeweglich sie in ihrem Glauben geblieben seien; hierin wolle sie der Herr, der gütig ist, durch seinen guten Geist stärken, damit sie standhaft streiten und mit allen Heiligen, von denen wir vieles in diesem Buche gemeldet haben, dermaleinst von dem Herrn die selige Krone der unverwelklichen Herrlichkeit empfangen mögen. Siebenhnndert Personen werden zu Bern unterdrückt und verfolgt. Jm Jahre 1671 ist abermals eine schwere Verfolgung über die Taufsgesinnten im Berner Gebiete vorgekommen, welche so streng war, und so lange anhielt, daß es den Anschein hatte, als wollte die Obrigkeit nicht ablassen, bis sie das Volk aus ihrem Gebiete ganz vertrieben oder ausgerottet hätte. Daher ist es ge- schehen, daß an 700 Personen, klein nnd groß, genötigt worden sind, ihren Erwerb auszugeben, ihr Gut, auch viele ihr Blut, ihre nahe Verwa11dtschaft und ihr irdisches Vaterland zu verlassen und sich mit einander in die Pfalz zu begeben, in der Hoffnung, es werde der Herr es so fügen, daß sie einen Aufenthalt dort finden würden. Wie es nun zugegangen sei, als sie dort hinge- kommen sind, haben wir selbst mit unseren eigenen Augen ange- sehen und alles von Ort zu Ort besichtigt, wohin sie gezogen sind, um Wohnungen zu suchen. Weil wir aber kurz zuvor, ehe wir hinreisten, sowohl von dem verfolgten Volke selbst als andern, die in ihrem Namen und aus ihrem Mund schrieben, einige Briefe empfangen hatten, die die Umstände und den Zustand dieser Verfolgung, wie wir sie aus ihrem Mund gehört haben, sehr wohl schildern, so halten wir für ratsam, dieselben hier beizufügen, damit der christliche Leser, wenn er dieses liest, sich nicht einbilden möge, als ob er eine bloße Erzählung eines Ohrens oder Augenzeugen gehört hätte, sondern damit er die Leute selbst, welche diese Verfolgung er- litten haben, hören möge. Die Briefe lauten, wie folgt: Auszug aus dem ersten Briefe, gegeben den 7. April 1671 in · Obersültzem Was das Ersuchen der Freunde wegen des Zustandes unse- rer schweizerischen Brüder im Berner Gebiete betrifft, so verhält es sich so, daß dieselben in einem betrübten Zustande sind, wie wir aus dem Munde der Flüchtlinge, die bei uns angekommen sind, deren einige noch gegenwärtig in meinem Hause sind, ver- nommen haben, denn dieselben sagen, daß man sie täglich mit Profossen aufsuche und daß sie alle, die sie erwischen können, ge- fänglich nach der Stadt Bern führen, so daß vor ungefähr vier Wochen schon an vierzig Personen, sowohl Männer als Weiber, in Verhaft gewesensseien Sie haben auch einige gegeißelt und des Landes verwiesen, von welchen einer bei uns hier angekom- men ist. Auch haben sie einen Diener des Wortes gegeißelt und ihn sodann zum Lande hinausgeführt bis nach Burgundz dort haben sie ihn erst gebrandmarkt und ihn dann unter die Fran- zosen laufen lassen. Weil er aber mit Niemanden reden konnte, so hat er wohl drei Tage mit dem verbrannten Leibe umhergehen müssen, ehe er verbunden werden und einige Erquickung ge- nießen konnte, so daß, als man ihn entkleidete, um ihn zu ver- binden, ihm der Eiter über den Rücken lief, wie mir ein Bruder, der bei dem Verbande geholfen, selbst erzählt hat. Dieser Freund ist mit zwei Frauenspersonen und einem Manne im Elsaß angekommen, welche auch ausgepeitscht und des Landes verwiesen worden sind. Sie handeln demnach sehr streng und werden auch, wie es scheint, von ihrem Vorhaben nicht ablassen, bis sie dieses unschuldige Volk aus ihrem Lande ganz vertrieben und ausgerottet haben. Es scheint auch, daß man hierin nichts mehr tun könne, um den unterdrückten Brüdern nützlich zu werden, denn es haben oder NäärtnrcrkSpäegel der Taufs-Gesiititteit. nicht allein die Freunde zu Anisterdciiii und an andern Orten schon vor einigen Jahren in dieser Sache gearbeitet, so daß einige günstige Fiirbitten vo11 den Herren Staaten von Holland, wie auch insbesondere von der Stadt Llnisterdaiii und anderen angesehenen Personen dahin an die Obrigkeit gesandt worden sind, sondern es ist auch noch iiberdies im Jahre 1660 ein Expresser, Adolph de Vreede genannt, dahin abgefertigt worden; aber er hat dort nicht viel Gutes zum Nutzen unserer Freunde ausgerichtet Daher kann ich nicht einsehen, daß jetzt die Freun- de in :der Sache zum Vorteile unserer unterdriickten Brüder dort etwas tun können sollten. Man wird in Geduld erwarten müssen, was der Herr, unser Gott, ihnen für ein Auskommen verleihen wird. Auszug ans dem zweiten Briefe von Obersiiltzcw dcn 23. Mai 1671. Die Verfolgung unserer Freunde hält noch immer stark an, weshalb wir uns wundern, daß sie sich nicht mehr beeilen, aus dem Lande zu ziehen. Bisweilen konunt wohl der eine oder an- dere ganz ärmlich hierher, die Nieisteui aber halten sich noch ober- halb Straßburg im Elsaß auf. Einige gehen in den Wald, um Holz zu spalten, andere arbeiten in der Nähe des Gebirges in den Weingärtein wie mich dünkt, in der Hoffnung, daß es mit der Zeit wieder still werden möchte, daß sie wieder zu ihren verlasse- nen Wohnplätzeii zurückkehren könnten, aber ich fürchte, es werde sobald nicht vorübergehen und daß siesin ihrer Hoffnung bitter werden betrogen werden. Die Obrigkeit zu Bern hat sechs von den Gefangenen, wor- unter ein Mann war, der neun Kinder hatte, an eine Kette schlie- ßen lassen und sie auf d-as Meer verkauft, um als Sclaven auf den Galeeren zwischen Mailand und Malta gebraucht zu wer- den; was sie aber mit den anderen Gefangenen vorhaben, kann man so eigentlich nicht wissen. Einer von den Gefangenen, wel- cher ein alter Mann von achtzig Jahren war, ist im Gefängnisse gestorben. Der Herr wolle sie in ihrer Trübsal trösten und in ihrer Schwachheit stärken, damit sie das Kreuz mit Geduld er- tragen und treulich fiir die Wahrheit des Evangeliums bis ans Ende streiten und dadurch endlich die verheißene Seligkeit und Krone des Lebens davon tragen mögen, Amen· Auszug aus dem dritten Vriefe von Obcrsiiltzcty den 13. Oktober 1671. Henrich de Backen sehr werter Freund und geliebter Bruder in Christo. Jch wünsche dir nebst deinen liebe11 Angehörigen viel Gnade und Frieden von Gott, unserem lninnilischen Vater, durch unseren Herrn Jesum Christum, zum freundlicher! Gruße, Almen. Das Niachfolgende dient« zur Antwort au.f dein Ansucheii wegen des Zustandes unserer unterdrückten Brüder in der Schweiz. Es ist leider gegründet, daß den 11. dieses Monats in dem vollen Rate zu Bern beschlossen worden ist, daß die gefan- gene11 Viannspersonem die noch jung und stark sind, auch auf die Galeeren gesandt werden sollten, wie sie es früher mit sechs von ihnen getan haben; die alten unvermögeiideii Leute aber wollten sie an andere Orte schicken, oder sie in ewiger Gefsangenschaft halten. Als diesen Beschluß ein gewisser Herr in Bern vernahm, wurde er zum Mitleiden bewegt; deshalb ging er zur Obrigkeit und ersuchte dieselbe, man wolle doch so lange mit dem Trans- portireii der Gefangenen warten, bis er zu ihren Glaubensge- nassen, die im Elsaß wohnen, gereist wäre und gesehen hätte, ob sie fiir die Gefangenen Vürgschaft leisten wollten, mit dem Ver- sprechen, daß die Gefangenen, wenn sie aus dem Lande gezogen wären, ohne Bewilligung nicht wieder dahin kommen sollten. Dieses erlangte er; daruni hat er es unseren Freunden, als er zu ihnen in den Elsaß kam, vorgestellt; als dieselben die Nach- 619 richt erhielten, haben sie sogleich die Bedingung angenommen und zugesagt, daß sie, wenn die Obrigkeit von Bern ihnen die Gefangenen zusenden wollte, sie für dieselben Biirgsclsaft leisten und ihnen helfen wollten, daß sie an anderen Orten unterwin- nien könnten. Dieses haben unsere Freunde, wie ich höre, diesem Herrn (er hieß Beatus) nicht allein mündlich zugesagt, sondern auch schriftlich mitgegeben. Darauf hat er ihnen ver- sprechen, bei der Obrigkeit zu Bern sein Bestes zu tun, in der Hoffnung, er wolle so viel bei ihnen aus-richten, daß sie die Gefangenen nach Basel liefern sollten, wo sie nachher die Freunde abholen könnten. So sind wir denn nun ihrer mit Verlangen gewärtig und erwarten alle Tage die Nachricht, daß sie im Elsaß angekommen seien oder zu uns hierher konunen werden. Eben jetzt kommen hier bei mir vier Brüder aus der Schweiz mit Weibern und Kindern an und bringen die Nachricht mit, daß noch viele unterwegs seien, weil das Verfolgen und Aufsuchen täglich zunimmt« Hiermit schließe ich; seid nebst christlichem und brüderlichem Gruße dem Allerhöchsteii zur ewigen Seligkeit anbefohleu —- Von eurem zugeneigten Freunde und Bruder in Christo, Jakob Everling Llicszttg ans dem vierten Briefc, vom 2. November 1671. Was unsere Freunde aus der Schweiz betrifft, so konnnen dieselben jetzt in großer Anzahl zu uns, so daß schon zweihundert Personen hierher gekommen sind, unter welchen viele Greise« sich befinden, Männer sowohl als Weiber, die TO, 80, ja 90 Jahre erreicht haben; auch mehrere Krüppel nnd Lahme sind darunter. Sie trugen ihre Bündel auf dem Rücken, sdie Kinder aber aus dem Ar1ne; einige derselben waren wohlgemut; einigen aber flossen die Tränen über die Backen, insbesondere den alten, un- vermögenden Leuten, die in ihrem hohen Alter im Elende her- umwandern und fremde Länder betreten niußteir Viele unter; ihnen haben nichts, worauf sie des Nachts schlafen, weshalb ich mit Hülfe anderer schon an vierzehn Tagen mich habe damit beschäftigen müssen, für ihre Herberge und übrige Notdurft Sorge zu tragen. Wir erwarten auch täglich noch Zuwachs und hoffen, daß wenn das Volk dem größten Teile 11-ach aus dem Lande ist, sdie Gefangenen alsdann auch die Freiheit erlangen werden. Gehabe dich wohl. Darauf ist erfolgt, daß immer mehr der vertriebenen und fIiiclJtigen Leute aus dem Schweizerlande in die Pfalz gekommen sind, beinahe siebenhundert Personen, alt und jung, unter wel- chen Haushaltungen mit acht, zehn bis zwölf Kinder sich befan- den, welche kaum so viel gerettet hatten, daß sie Reisegeld genug gehabt hätten, wie aus dem folgenden Ausznge zu ersehen ist. Der fünfte Auszug, von demselben aus Obersiiltzcsy dcn 5. · Januar 1672. Es ist in hiesiger Gegend ein Mann über Heidelberg ange- kommen, welcher ein Diener im Norden war, der zwölf, meistens sehr junge Kinder hatte, und der, wie ich höre, nicht mehr als vier Reichstaler und ein sehr schlechtes Pferd mitgebracht hat. Einige andere haben noch etwas, viele aber haben gar nichts an Geld mitgebracht, wie denn, nach genauer Untersuchung, unter zweihundert zwei und achtzig Personen tausend sechs und vierzig Reichstaler an Geld vorgefunden sind; im Amte Alzei unter zweihundert und fünfzehn Personen sechshundert und acht Reichstaler; im Dörmsteiner Amte« aber hat man hundert vier und vierzig Personen gefunden, doch habe ich nicht vernommen, worin ihr Vermögen bestehe; dem Anscheine nach aber halte ich dieselben für die Dürftigsteir Summa, wir finden, daß unter ihnen achtzig volle Familien, ferner Wittwen, ledige Personen, 620 Der blutige Männer und Weiber seien, die ihre Ehegatten haben verlasse11 müssen, weil sie der reformirte11 Religion zugetan waren und sich zum Auszuge nicht verstehen konnten, an der Zahl sechshun- dert ein und vierzig Personen, fiir welche nnr sehr ivenig Vorrat, wie gemeldet worden, vorhanden ist; "deshalb könnt ihr euch wohl vorstellen, daß eine bedeutende Hülfe nötig sei. Außerdem haben wir auch vernommen, daß sich noch an hundert Personen· im Elsaß aufhalten, die wir gegen das Frühjahr anch erwarten. Gehabt euch wohl. — So weit gehen die Auszüge der Briefe. Nachher ist es geschehen, daß die Brüderschafteiu die in den vereinigten Niederländischen Landschaften wohnen, im März des Jahres 1672 einige von ihnen nach der Pfalz gesandt haben, die iiberall zu den verfolgten Brüdern reisten; diese hörten und sahen nicht nur, daß das oben Erzählte wahr sei, sondern auch, daß einige von den Letztgemeldeten aus dem Elsaß angekommen waren, welche auch, wie die andern, keinen Vorrat mitgebracht hatten, weshalb sie nebst den andern durch gemeinschaftliche Hülfe der vermögendeii Gemeinden oder Brüderschaften aus den vereinigten Landschaften unterstützt und getröstet wurden. Daneben haben sie von einigen der vierzig Gefangenen selbst gehört, daß sie alle auf Veranlassung dieses oben gemel- deten Herrn freigelassen, nach Basel gebracht und dort ihren Brüdern übergeben worden seien, mit welchen sie sämmtlich weggezogen wären. Als man die Vornehmsteii unter ihnen fragte, warum sie nicht eher weggesogen wären und solche Plätze gesucht hätten, wo sie mit mehr Freiheit nach ihrem Gewissen hätten leben können, da doch die Obrigkeit ihren Abzug ihnen nicht verboten hätte, gaben sie verschiedene Gründe an, von denen die folgenden nicht die geringsten waren. 1. Saaten sie, sie hätten gesehen, daß die Gemeinen sich sehr vermehrt und zugenommen hätten, so daß sie, obgleich sie unter dem Fireiize standen, dennoch wie eine Rose unter den Dornen geblüht habe, und daß man sich täglich eines größeren Zuwachses zu versehen gehabt hätte, weil viele Menschen hervor- getreten wären, die das Licht aus der Finsternis hätten hervor- leuchten sehen, die dasselbe liebgewonnen und ihm nachgespiirt haben. Die Diener, die dieses in ihrem Gemüte iiberlegt haben, hätten sich beschwert gesunden, aus dem Lande zu ziehen, in der. Befürchtung, es möchte dadurch diese blühende Ernte versäumt werden, und dadurch viele von diesem guten Vorsatze wieder ablassen; darum wollten sie lieber etwas leiden als wegziehem damit sie noch einige Seelen ans dem Verderben ziehen und zu Christo bringen möchten. « 2. Der zweite Grund war, daß sie so leicht nicht hätten ausbrechen und den Weg nach andern Ländern nehmen können, weil unter ihnen viele zerteilte Haushaltungen gewesen wären, von denen zwar der Mann oder die Frau in der Gemeine ge- wesen sei, der andere Ehegatte aber wäre noch in die öffentliche Kirche gegangen, welches dann, wenn sie in solchem Falle ihren unterdrückten Ehegatten nicht hätten folgen, alles verl-assen und aus dem Lande ziehen wollen, große Ungelegenheit und Trübsal verursacht hätte, und daß auch selbst mehrere Diener von diesem Unglücke nicht frei gewesen« wären. Es waren auch in der Pfalz zwei Diener, welche Hausfrauen hatten, die nicht in der Gemeine waren, und welche sie auch (weil sie insgeheim von einem guten Freunde gewarnt wurden) bei der Nacht haben verlassen und die Flucht nehmen müssen, ohne bis dahin zu wissen, ob ihre Haus- frauen ihnen folgen, oder ob sie ihr Gut lieber haben würden, als ihre Männer, und folglich dort im Lande bleiben und ihre Män- ner verlassen würden. Solche Zufälle hätten um desto mehr Be- trübnis und Schwierigkeiten verursacht, weil die Obrigkeit sol- chen zurückbleibendeii Personen, es seien Weiber oder Männer, Erlaubnis gegeben hätten, wieder zu heiraten und andere Ehe- Schauplatx gatten zu suchen. Diese und andere Gründe hätten es veranlaßt, daß sie ohne Not nicht aus ihrem irdischen Vaterlande gewichen waren, sondern lieber so la11ge gewartet hätten, bis sie gesehen hatten, daß sie es dort nicht länger (mit gutem Gewissen) aus- führen könnten. Wahrlich es ist zu beklagen, daß noch zu dieser Zeit, nach- dem das Licht des Evangeliums der Protestaiiteii so lange ge- schienen hat, dennoch solche unter ihnen gefunden werden, die es b1lligen, daß diejenigen verfolgt werden, die in allen Stücken gute, fromme· Untertanen sind, und nur in einigen den christli- chen Gottesdieiist betreffenden Stiicken von ihnen abweichenl Ach, wie wenig wird in solchem Betragen die Lehre unseres Heilandes beobachtet, daß wir nämlich einem andern tun sollen, wie wir wollen, daß uns geschehe Gleichwol)l beklagen sich solche über die Verfolgung, die in Frankreich, Ungarn und an anderen Orten ihren Glaubensgenossen widerfahren ist. Aber, was dünkt euch? sollte man diesen nicht mit Recht auf solche Weise antworten, wie der Apostel Paulus den Juden, Röm. 11, 21 2c., geantwortet hat? Ja, gewiß mit großem Rechte. Wir schließen diese Erzählung mit der ernstlichen Bitte, daß Gott die Herzen derer, die in Würde stehen, dergestalt regieren wolle, daß wir unter ihrem Gebiete und unter ihrer Regierung ein stilles und ruhiges Leben führen mögen, in aller Gottesfurcln und Ehrbarkeit; und wenn der große Gott es für gut befinden mochte, hin und wieder Verfolgung über seine Gläubigen kom- men zu lassen, daß Er alsdann mit seinem väterlichen Troste und seiner Vorsorge bei ihnen bleiben und aus Gnaden verleihen wolle, daß ihr Leiden mit Geduld, ihr Glaube mit Standhaftigs keit und ihre Tugenden mit Treue vereinigt sein mögen, und das alles zur Ehre seines preiswürdigsten Namens, zum Heile ihrer Seelen, durch Christum unsern Herr11 und Heiland, Amen. Wir halten es für angemessen, bei Gelegenheit der obenge- meldeten Erzählung der Verfolgungen, welche über die Brüder in der Schweiz stattgefunden, auch das Nachfolgende mit anzu- hängen, nämlich, daß ein alter und seinem Wandel nach from- mer Bruder, Haßlibacher genannt (weil er von Haßlibach ge- bürtig war), um seines Glaubens willen, in Verhaft genommen und nach Bern gebracht worden sei. Dort ist er im Gefängnisse hart angegriffen und grausam gepeinigt worden; als er aber dessen ungeachtet standhaft bei seinem Glauben verharrte, sind bald darauf an einem Freitage einige Prediger in das Gefäng- nis zu ihm gekommen, die mit ihm disputirten, gegen welche er sich in der Verteidigung seines einfachen Glaubensbekenntnisses so tapfer gezeigt hat, daß sie ihm nichts abgewinnen konnten. Darauf sind die Prediger den folgenden Tag, nämlich den Samstag, abermals zu ihm gekommen, haben ihn härter ange- redet und ihm scharf gedroht, daß man ihm den Kopf vor die Füße legen würde, wenn er nicht von seinem Glauben abstehen wollte. Hierauf hat der gute alte Mann tapfer geantwortet, daß er keineswegs von seinem Glauben abstehen, sondern bei dem- selben standhaft bleiben wollte, weil er vollkommen versichert wäre, daß sein Glaube bei Gott so angenehm wäre, daß Er ihn in Not und Tod nicht verlassen würde. Darauf hat es sich zugetragen, wie glaubwürdig erzählt wird, daß er in der .folgenden Nacht, zwischen dem Samstag und. Sonntag, durch eine göttliche Erscheinung tröstlich gestärkt und ermahnt worden ist, bei seinem angenommenen Glauben stand- haft zu bleiben, und daß er (wenn man ihm auch hart drohen, ja selbst sagen würde, daß man ihn mit dem Schwerte töten wollte) dennoch nicht erschrecken sollte, denn der Herr würde ihm zur Seitke stehen und nicht zugeben, daß er davon Schmerzen fühlen wür e. Als nun des Montags die Prediger abermals zu ihm kamen, um mit ihm wie früher zu disputiren und ihn von oder Märtyrer-Spiegel der Taiifs-Gefiniiteii. 621 seinem Glauben abzubringe1i trachteten, wobei sie noch hinzuseh- te1i, daß, wenn er nichtabstehen würde, er den folgenden Tag mit dem Tode gestraft werden sollte, antwortete Haßlibacher frei- miitigz Jch will mir viel lieber das-Haupt abschlagen lassen, als von meinem Glauben abweichen " Darauf (als die Prediger ihn verließen, und er des Abends in einen tiefen Schlaf fiel, der bis zur Mitternacht währte) hatte er einen Traum; in demselben wurde ihm das Bild seiner Enthauptung vorgeführt, jedoch sollten dabei drei besondere Zeicheii gegeben werden, woran seine Unschuld vor den Menscheii erkannt werden würde; hierüber erwachte er, worauf ihm in der Tat angekiindigt würde, daß er mit dem Schwerte hingerichtet werden sollte. Weil hier dreier Zeicheii gedacht worden ist, die gleichwohl 1iicht angeführt werden, sondern in dem letzten Liede des Gesang- buches der Taufsgesiniiteii zu finden sind, so wollen wir, um diese Geschichte zu ergänzen, dieses Lied vom 21. Verse an bis ans Ende mit bei-fügen. Vers 21. Er sprach, auch Gott wird sehen lan, Drei Zeichen, das tut wohl verstahmx Die wird man sehen bald, Weiin ihr mir srhlaget ad mein Haupt, Springks in niein’n Hut nnd lachet laut. W. Das andre Zeichen wird geschehn, Das wird man an der Sonne seh’n, Ums-s drin» habt fleißig Achtx Die Sonn» wird werden wie rotes Blut, Der StnldekBrisiin anch schroiden Blut. W. Der Nichter zu den Herren sagt: Auf die drei Zeichen habet Acht, Und sehet wohl darauf; Wenn nun dies alles soll geschehn, So gsschiehi es eurer Seele wehe. 24, Und da das Mahl nun hat ein Endh Man wolltt ihm binden feine Händh Der Haßlibacher sprach: Ja) bitk euch, Meister Potenz, schon, Ihr wollk mich ungebunden lohnc As. Ich bin gutwillig und bereit, Mein Tod mich heftig wohl erfreut, Daß ich von hinnen soll, Aber Gott woll· erbarmen sich, Die zum Tod verurteilen mild. W, Da er nun auf die Richtstatt kam, Seiirn Hut von seinem Haupt abnahin, Und legt» ihn vor die Leut": Euch bitt» ich, Meister Boreas. nat, Laßt mir hier liegen meinen Hut. N. Hiermit fiel er aus seine Knie, Ein Vater Unser oder zwei Er da gebetet hat: « Mein« Such· ist ietzt geieht zu Gott, Tut iedt nur eurem Urteil statt. 28· Darnach man ihm sein Haupt abschlug, Da svrang es wieder in sein·n Hut, Die Zeichen hat man gesehm: » Die Sonne ward» wie rotes Blut, Der StaldelsBrunn tat schwitzen Blut. M. Da svrzich ein alter Herre gut: Des Taufers Mund lacht in dem Hut; Da sagt ein grauer Herr: Hätkt ihr den Täufer leben lau. Es wår’ euch ewig wohl ergah’n. so. Die Herren sprachen insgemeim Keinm Täufer wir mehr richten werdc Da sprach ein alter Herr: War» es nach »meine-it Willen galyn Den Taufe: hatt» man leben lau, II. Der Henker, der lvrach mit Unmut, Heut« hab’ ich aerichkt unschuldig Blut. Da sprach ein alter Herr: Des Täufers Mund hat gelacht im Hut. Das bedeutet Gottes Straf und Rath se. Der uns dies Liedlein hat gemacht, Der war nm’s Leben in G·sangenscljaft, Den Sündern tat er’s zu lieb. Ein Herr ihm Feder und Tinte brachtc Er scheislk uns das zu guter Nacht. Netzt-»Es ist uns am Ende dieser hochdeutschen Auflage ein Ans- zug m die ande gekommen, welchen Hans Lorscli aus dem Turmbuche HEFT-Hist« gis-THIS? Ha? Zidkdkxkw Ehrispw Kwpff «"79"H«’"«’ : au e ie o : » Zu Bern wurden folgende Personen um des Glaubens willen hin- gerichtet: Im Jahre 1528: Hans Secklerz einSchreinerz ein Hut- maiher z»u Llrauw Jm Jahre 15293 Conrad Eicher von Staffisburg; zwei Glaubige aus· der· Herrfchaft Bis-«· ein· Keszler aus dem Aemmem tote, lllrich Schneider von Lu enpfl he; ein junger Geselle von Wal- Æi Hsgerlglj åtiijis der Heråf Zllbukgw BJa re dlbåzthlden Z. »» : ·ori o eneger. » m re : ern ar- - ä ty von RuderswkFL den 7. Tag im Heumonate; Hans Schweitzer von Rüg- ouwz iJu Hofflkr »von Obergallba , aus »der Herrschaft Siestri: , en W. August; lrich Pichselz Bat eli»Willher von Ha li- beli ZurStiiden von Summiswaldz Catharina Friedli lJlm·off; Vrena ssoli von Slshubackh aus der Herr chaft Siegnauwz lrich von Rüg- Mzlvsz m Haäite lbssx cjjuuas eidenkohen von Constan , den 28· »arz, eter stucki zu Wismmis, den 16. April; Ulrich zsuben von Rotenbachspaus »der Herrschaft Siegnaulv; Hans Willen im August; Glsbeth Kupfer von Ssummiswaldz zwei Frauen, am 28. Mai, eine von Summiswald die andere von Hostettem Peter Wessenmiller von Wlmkmkss He« 17· TTIA Im Gtbfktvvyatn Steffen Rugsegen den s. Tag im Wintermonate,» swel er zu» »Einygen hingerichtet wurde« einer gus der Herrschaft Ssiegnauwz einer von Summiswaldz Rudolf-h Zfvxltx aus dem T3nneiitale. « sm Jahre 1539: Lorenz Aeberly von ruii«i;i·uw. den 3·.» trag im Bra monatez Hans »S«chumacher, aus dem Täler ouilv svisoöi tWuiZlistärn. Jm Fahre 1542: Einer von Oberbip, den .. .· at; e er . n en, aus em Siebentale. Im a re 1543: ing ; ) ar er an er ei er, us - Sieglnöiulix Im« Fahre 1571, den 20. Tag ini Wiiitteriikxiliattfeirrgkicitifs Haszi acher, an» ier Herrschaft Summiswald, der zu Haszlibach hin- gerichtet wurde. Von eineni Befehle derer von Bei-n, gegen diejenigen, welche Wiedertänfer genannt werden, bekannt gemacht im Jahre 1659, den 9. August. Es! ist aber bei der Gefangenschaft vorgemeldeter sieben Freunde zu Bern nicht geblieben, sondern nianist weiter im Gewissenszwange und in der Wut vorgeschritten, denn man hat auch die Augen auf diejenigen gerichtet, die man in die Jrre getrieben hatte nnd wie Schafe herumwanderten, die keinen Hir- ten haben. · Gegen diese hat man den 9. August dieses Jahres 1659 i1i der Ratsversammluiig der Stadt Bern einen Befehl ent- worfen, festgestellt und verkündigt, welcher die Personen und« Güter der vorgemeldeten, herumwandernden, betrübten, armen Leutfizlsowohl Lehrer als Zuhörer betrifft, nnd welcher lautet wie o gt: iEs ist bei der Gefanaelmehmung der vorgemeldeten sieben Lehrer nicht gieelglirteäseäbrsilzadäreilialrxixak bat auch auf die hin und wieder zerstreatenSchafe dex 622 Der blutige Schanplatz Auszug eines Befehls (durch die von Beru bekannt gemacht) gegen die Wiedertåufcn Die! Lehrer, wenn deren einer oder mehrere durch scharfes Nachspiiren ergriffen werden können, sollen sofort durch den hiesigen Amtmann in unser Waisenhaus in gute Verwahrung geführt werden, um daselbst die nötige Verhandlung, zu ihrer Bekehrung, oder bei Verharrung in der Hartnäckigkeih die ge- bührenden Strafen zur Hand zu nehmen. Unterdesseii sollen die Amtleute ihr Gut in Akrestnehinen und davon uns oder den von uns hierzu verordneten Bevollmächtigteii ein Verzeichnis einhändigen Man« soll aber zwischen denen, die keine Lehrer, sondern nur ihre Anhänger und ihnen zugetan sind, und den Hartnäckd gen und Eigensinnigeih und den Einfältigeii oder Schwachen und Unerfahrenen den Unterschied machen, daß man gegen jene mehr Strenge und gegen diese mehr Sanftmut gebrauche. Es« sollen jedoch unsere Amtleute und Prediger sämmtlich, sowohl jene, als diese, wegen ihres und ihrer Mitgenosseii Le- bens, Handels und Glauben«freundlich, fleißig und genau ver- hören und ihm nachforschen, sie wegen ihres Irrtums aus Gottes Wort erinnern, überzeugen, und darauf aus gleichem Grunde dieselbe an ihre schuldige Pflicht gegen Gott, sein Wort, die Pre- digt desselben, die heilige Taufe, das heilige Abendmahl und die Kinderlehre und zugleich gegen ihre von Gott eingesetzte christ- liche Obrigkeit, an die Treue und Aufrichtigkeit gegen das Vater- land nebst anderen nötigen Stücken mit gebiihrliclfer Beschei- denheitund Vorsichtigkeit wohl erinnern, damit sie solches zu allen Zeiten bewerkstelligen mögen. Diejenigen« nun, die durch diese freundliche Anrede, Unter- weisung und Ermahnung wieder auf den rechten Weg gebracht werden, so daß Hoffnung zu deren Besserung und Bekehrung vorhanden ist, können und mögen ohne weitere Abschwörung, oderi ohne einen Eid zu leisten, mit einer guten Ermahnung, wenn sie nur die Unkosten bezahlen, wieder auf freien Fuß ge- stellt und als bekehrte Glieder wieder in den Schooß der Kirche in Gnaden auf« und angenommen werden, ohne daß solches ihnen fernerhin zuirgend einem Nachteile zum Haß oder zur Verachtung und dergleichen, sondern vielmehr zum Lobe wegen ihrer gehorsamen Wiederkehr gereichen und dienen soll. Als- dann sollen die Prediger des Ortes, wenn diese Leute wieder aufgenommen werden, ihre Predigten darnach einrichten, daß sie dieselben nach ihrer Bekehrung stärken, und alle anderen im Allgemeinen ernstlich ermahnen, diese Leute um ihrer Bekehrung willen eher zu ehren, zu loben und zu liebe11, als das; sie sie darum auf irgend eine Weise hassen, verachten und lästern sollten; ferner, daß sie diesen mit einem unanstöszigeii Leben im Wandel durch Gottesfurcht und Ehrbarkeit ein gutes Exempel geben, in der Hoffnung, daß durch solches Mittel die Uebrigen leichter gewonnen und ohne Furcht wieder auf den rechten Weg gebracht werden mögen. Denens aber, die keine Erinnerung, Unterweisung und Er- mahnung annehmen, sondern ungehorsam und h-artnäckig blei- ben, auch von ihrem Jrrtume nicht abstehen oder abweichen wollen, solldie ihnen zuerkannte Strafe der Landesverweisung angekündigt, und ihre unbewegliche Hartnäckigkeit und Verstockv heit den Bevollmächtigten, die von uns über die Sachen der Täufer verordnet sind, bekannt gemacht werden, worüber sie unsern weiteren Befehl zu erwarten haben. Wenn«- nun solche widerspe11stige, irrende Leute auf oben gemeldeten Bericht durch das Gericht verurteilt worden sind, so ist es unsere Absicht, Meinung und Befehl, daß dieselben unter einem sicheren Geleite auf die Grenzen geführt, und mit Ange- lobung, statt eines Eides (weil sie keinen Eid schwören) aus unsern Ländern und unserem Gebiete gänzlich verwiesen seien, bis es zu erweisen ist, daß sie sich bekehrt haben. Wenn« sie aber nach der Verweisuiig unbekeljrt wieder hineinkommen, darüber ergriffen werden, und gleichwohl nicht alJstelJeU wollen, sondern hartnäckig, wie zuvor, bei ihrem Jrrtume verharren, so sollen sie, so oft sich solches zuträgt, öffentlich mit Ruten gegeißelt, ge— brandmarkh und abermals, wie zuvor, ans dem Lande gestoßen und gebannt werden, welche wohlverdiente Strafe durch nach- folgende Beweggründe gerechtfertigt wird: 1. Sind« -alle Untertanen schuldig, ohne Widerspruch ihrer natürlichen von Gott gegebenen Obrigkeit Treue und Wahrheit zu leisten, und solche Treue mit einem Eide zu bekräftigen; die- jenigen nun die solches Jusumesitum Fidei (oder Eid der Treue) nicht leisten wollen, werden nicht für Untertanen erkannt, noch im Lande geduldet; darum kann und soll man die Wiedertäufer, die solchen Eid. geradezu verweigern, keineswegs im Lan-de dulden. 2. Eben« so wenig kann man auch diejenigen für Unter- tanen erkennen und dieselben dulden, welche nicht erkennen wol- len (wie alle Untertanen zu erkennen schuldig sind), daß ihr obrigkeitlicher Stand von Gott und mit Gott sei, ohne welche Erkenntnis auch der Gehorsam nicht stattfinden kann. Weil nun aber die Wiedertäufer nicht zugestehen wolle11, daß der obrigkeitliche Stand mit dem Christentume (oder in der christ- lichen Gemeine) bestehen könne, so können auch darum dieselben nicht im Lande geduldet werden. « Z. Alle« Untertanen sind schuldig, das Vaterland, als un— sere gemeinschaftliche Mutter, zu beschützen und zu beschirmen, ja Gut und Blut daran zu wagen; diejenigen nun, die sich weigern, solches nebst dem Gebote zu halten, können nicht im Lande gedul- det werden; d-a aber die Wiedertäufer sä1nmtlich verweigern, dieses zu tun, so kann man sie auch nicht im Lande dulden. 4. Allelk Untertanen sind nach der Lehre des heiligen Apo- stels Paulus verpflichtet, zur Unterhaltung des gemeinen We- sens im Vaterlande, Zehnten, Zoll und Schatzung zu geben; diejenigen nun, die solches zu tun sich weigern, soll man nicht im Lande dulden; da aber die Wiedertäufen obgleich sie diese Dinge zu tun sich nicht weigern, welches aus Furcht geschieht, dennoch dabei lehren, daß dergleichen zu nehmen mit dem Christentume nicht bestehen möge, welche Lehre, wenn sie die Oberhand ge- winnen sollte, leicht böse Früchte hervorbringen könnte, so können solche Leute »auch nicht unter eine Obrigkeit gestellt oder gelitten werden. 5. Da« die Obrigkeit, wie derselbe Apostel sagt, von Gott gegeben ist, als eine Rächeriii derer, die Böses tun, insbeson- dere der Totschläger, Verräter und dergleichen, so sind die Un- tertanen schuldig, dieselben bei ihrer Obrigkeit anzubringen. TDen Lehrern der Religion de: genannten Wiedertiiufer soll man nach- sorschen und sie ergreifen: ferner von der V die verordneten Bevollmächtigtem Lehrern und den Gemeinegliedern durch Strenge und Sanstmut gemacht werden soll. «Docki sollen alle zugleich verliert, tm Glauben untersucht und ihnen ihre schuldige Pflicht gegen Gott. gegen sein Wort und die Predigt desselben, wie auch gegen die heiligessiiause vorgestelllt werden. «Von denen, die durch sanftmüttge Ermahnung zu ihnen bekehrt (oder besser zu sagen, verkehrt) werden, und wie. man damit umgehen sollte. IManJollte ihnen keinen Eid auferlegen. sVon »der-Efeu, die nicht zu· ihrer Kirche inriickkebreii wollten, und von ihrer Landesveri we ung. - »Was sur ein Unterschied zwischen den erordnung wegen ihrer Güter durch L 7 Wie man die verbannten Leute alsdann ans die Grenzen führen, und wie man sich daselbst betraapxt sollte. sWenn sie nach der Ausweisung wieder ins and kommen und ergriffen wurden, so sollten sie jedesmal gepeitscht und ge« brandmarkt werden. » Erster Grund, daher genommen, daß sie den gewöhnlichen Eid nicht schworen wollen I« Zweiter Grund, da hergenommen, daß sie die Obrigkeit in der chriftlichen liirche nicht anerkennen wollen. U Dritter Grund, da hergenommen, daß sie das Vaterland nicht mit Gut und Blut, das ist mit äußer- lichen Waffen, beschutzen wollen. I« Vierter Grund, da hergenommen, daß man iu der christlichen Gemeine keinen soll, Schaßung und andere Lasten empfangen soll. I« Fünfter Grund, da hergenommemdaß sie die Uebeltater bei der Obrig- keit nlcht anbringem oder doch, daß sie sich zu dem Anbringen derselben nicht verbinden wollen. oder» Reisähren-Spiegel der Taufscksesiiciitciu 623 Diejenigen nun, die solches zu tun sich nicht verpflichten wollen, sind nicht unter die treuen und gehorsamen Untertanen zu recl)- nen; nun sind aber die Wiedertäufer diejenigen, welche fiel) wei- gern, einen derselben bei der Obrigkeit anzubringen; darum können sie auch nicht geduldet werden. 6. Diejenigenst die sich weigern, sich der Landesobrigkeid den guten Ordnungen und Satzungen zu unterwerfen, ja dage- gen schnurftracks handeln, können noch weniger geduldet werden. Nun aber sind die Wiedertäufer solche Leute, denn sie handeln gegen die so notwendigen und nicht weniger nützlichen Ord1iun- gen der Obrigkeit und vergreifen sich auf folgende Weise: 1. Sie» predigen ohne Beruf und ohne Bestätigung der Obrigkeit. 2. Sie taufen in ihren Gemeinen ohne Beruf und Befehl - der Obrigkeit. 3. Sie verdrehen die Kirchenzucht oder haben andere Kir- chenordnungen gegen die öffentliche Ordnung der Obrigkeit. 4. Sie kommen in keine Versammlungen der Kirche, die auf Sonn- oder Bettage gehalten werden. Deshalb« find sie, indem sie sich solchen mit Gottes Wort übereinkommenden Satzungen und Ordnungen nicht (wie treuen Untertanen zukommt) unterwerfen wollen und dagegen verächt- lich handeln, nicht würdig im Lande zu wohnen. Aus« allen diesen höchst wichtigen Gründen sind wir alle entschlofsen, und wollen auch ernstlich, daß solches alle beherzigen, 11ämlich, daß man solche Landesverweisung und damit verbun- dene Strafe gegen alle,«die dieser verführten und um des vielen Bösen willen sehr gefährlichen und bösen Secte anhängen und ihr zugetan sind, beständig und ohne Aufschub ausiibe, damit dieselben nicht fortbestehen, vielweniger einen Zuwachs gewin- nen mögen, sondern vielmehr durch alle möglichen Mittel auf einmal abgeschafft und das Land davon befreit werde, worauf wir uns denn in Gnaden verlassen. « Was« nun das Gut solcher ungehorfamen, verbannten Leute, wie auch derer, die entlaufen sind, betrifft, so soll dasselbe, wenn idie Unkosten davon abgezogen worden sind, mit den Wei- bern und Kindern, die im Gehorsam bleiben, geteilt werden; sodann soll von deren Anteil, er bestehe in fahrenden oder liegen- den Gütern, nachdem dasselbe von unseren Amtleuten sicher ge- stellt ist, ein Verzeichnis unseren vorgemeldete11 Bevollmächtigten eingehändigt werden, damit solches Gut nach ihrem Gutbefinden regiert, das jährliche Einkommen davon gezogen, und wenn die ausgebannten oder entlaufenen Personen nicht zuriickkehrem son- dern unbekehrt in ihrem Jrrtume sterben, uns mit Fug und Recht anheimfalle; auf gleiche Weise soll man auch mit den Gütern verfahren, welche den Weibern und Kindern der Wieder- täufer gehören, die mit ihnen weggezogen sind, wenn sie auch keine Anhänger dieser Secte sind. Hiermit« wollen wir auch mit gleicher Kraft angesagt und verboten haben, daß Niemand, wer er auch sein mag, inläiidisclie oder fremde Täufer, sie seien ihm verwandt oder nicht, beherber- gen, oder ihnen Wohnung geben, noch ihre Versammlung und Predigt 2c. begünstige11 soll, es geschehe durch Einräumung von Häuserm Scheuern oder durch Geldmittel, auch fernerhin mit I« Sechster Grund, da hergenommen, daß sie des Landes Ordnungen und Satzungen in geistlichen Sachen bemerken. IS Vier Dinge, die die Religion und den Kirchenstand betreffen. I« Beschluß wegen der. dorerwähnten Dinge. 17 Die Weise des vorgemeldeten Beschlusses, und worin derselbe besteht; ferner, daß man ohne Verzug die Sache an den vorgemeldeten verbannten Leuten ausführen soll. UVon den Gütern der derbannten Leute, und wieman damit handeln solle, wenn dieselben nicht wiederlehrew sondern, wie gesagt, unbekehrt sterben, daß nämlich alsdann ihre Güter den Herren des Landes mit Fug und Recht anheimgeschlagen werden sollen. I« Verbot, daß Niemand die vorgemeldeten Leute T beherbergen, noch ihnen Wohnung geben sollte, oder ihre. Versammlung be- fördern helfen, noch auch mündliche oder schriftliche Gemeinschaft mit ihnen unterhalten te. s ihnen keinen Umgang haben soll, es sei schriftlich oder mündlich, noch auf irgend eine Weise ihnen Vorschub tun soll, es sei an Geld, Lebensmitteln oder dergleichen, weder heimlich noch öffent- lich. Dagegen aber soll jeder der Unsrigen ernstlich ermahnt sein, alles, was er von ihnen schriftlich, mündlich oder durch Botschaft erfahren kann, sofort dem Oberamtmann anzubringen, damit man sich nach diesen unseren Verordnungen richten und an den liebertreternfo so oft sie schuldig befunden werden, die unerläßliche Strafe von 100 Gulden, oder im Falle sie nicht bezahlen können, eine willkürliche Strafe ausüben möge, in Ve- ziehung auf welchen letzten Punkt denn auch ein Jeder zum nähern Unterrichte durch eine besondere Bekanntmachnng von« dem Predigtstuhle gewarnt werden soll. Gegeben in unserer·Natsversammlung, den 9. August 16b9. Von demjenigen, was zur Befreiung der letztgenieldeten Gefangenen, wie auch um den Befehl derer von Bern zu mildern, durch die Hochm. Herren Generalstaaten und einigen Regenten der holländischen Städte im Jahre 1660 getan worden ist. Dieser! Befehl, als er entworfen, eingesetzt und überall (hauptsächlich im Berner Gebiete) abgelesen war, hat sowohl bei denen, die bereits gefangen lagen, als auch bei allen anderen, die nochauszer Banden waren, eine sehr große Betrübnis hervor- gerufen, indem es, wie es schien, nahe bevorstand, daß das noch übrige Licht der Wahrheit, das in den dortigen Gegenden so herrlich aufgegangen war, ausgelöscht und selbst der Grund und die Wurzel der angenehmen Blume der rechtsiniiigen cl)ristlichen Gemeinen ganz ausgerottet und vernichtet werden sollte. unterdessen« aber ist es geschehen, daß -der vorge1neldete Be· fehl uns, wie er war, sowohl in schweizerischer Sprache als auch ins Niederläiidische übersetzt, in die Hände gekommen ist, wo— durch bei uns und vielen anderen unserer Mitgenossen in der Landschsaft Holland, die hiervon bestimmte Nachricht erlangt hatten, eine große Zuneigung, Liebe und Mitleiden für die notleidenden Freunde in der Schweiz, welchen man in diesem Befehle hart gedroht hat, erweckt worden. Deswegen« hat man sich vorgenommen, beschlossen und fest- geftellt, im Februar des Jahres 1660 aus den Städten Dort- recht, Harlem, Lenden, Amsterdam, Goude und Rotterdam be- stimmte Personen, Mitgenossen unseres Glaubens, nach Grafen- Haag oder san den Hof in Holland, wo die Hochmögenden Herren General-Staaten dainals ihre besondere Zusammenkuiift hatten, abzufertigeih um ihnen die Not der Taufsgesinnten in der Schweiz bekannt zu machen, damit sie Bittschriften an die Städte Bern und Zürich zur Befreiung oder wenigstens zur Er· leichterung dieser Leute,"die dort unterdriickt wurden, erlangen möchten. » . Hierauf« sind die Abgesandten aus den vorgemeldeten Städten den is. Februar desselben Jahres im Grafen-Haag sämmtlich erschienen und haben eine demiitige Bittschrifh die scho11 ausgesetzt, aber noch nicht von allen u1iterschrieben war, in größter Eile in Ordnung gebracht, unterzeichnet und zu dem Ende, wie oben gemeldet, den Hochmögenden übergeben. Dieselbenf als gütige Väter und freundliche Pflegherreii der Elenden, Armen und Unterdrücktem haben sich die Sache so sehr angelegen sein lassen, daß sie sich ohne Verzug und sofort D« Diejenigen von den Unsrigen, die wissentlich vorgemeldete Leute nicht unsrigen, sollen um 100 Gulden, in Ermangelung dessen aber willkürlich ge- straft werden. « IDie Belanntmachung des vorgemeldeten Beiehls derursachte keine geringe Betrübnis, wovon die tlrsacheringefuhrt wird. T« Dieses hat bei den holländischen Taufsgeinnten gegen ihre Bruder Mitleiden verursacht. sVon dem Vorsatie der aufsg «innten zu Dortrechh hartem, Lenden, Amsterdam, Goude und Rotterdany nämlich solches den Generalstaatender Niederiande vorzustellen. sSie set-ten eine Bittschrift auf, die den Hochaiogenden uberliesert wurde.- IDiese Bittschrift ist sehr günstig aufgenommen worden. · o 624 Der blutige vorgenommen haben, dem Begehren der vorgemeldeten Bitten- den Genüge zu leisten. l Demnach« ist es geschehen, daß drei Schreiben auf Jhro Hochmögenden Befehl ausgesetzt worden sind; das erste an die Herren der Stadt Bern, wegen der Befreiung der Gefangenen 2c., das zweite an die von Zürich, wegen der Wiedererstattung der Güter, die sie von den gefangenen, verstorbenen und vertrie- benen Taufsgesinntew wovon wir auch in diesem Buche Meldung getan haben, schon von dem Jahre 1635 an an sich gezogen hatten Ic.; das dritte war ein Geleitsbrief für Adolph de Vreede, welcher im Namen der Taufsgesinnten in Holland, aber eigent- lich derjenigen, die die vorgen1eldete Bittschrift ausgesetzt und das Fürbittscljreibeic von den Hochmögenden darauf erlangt hatten, nach Bern und Zürich in die Schweiz reisen sollte, um die zwei erstgemeldeten Schriften an die Herren daselbst zu dem Ende, wie oben gemeldet, zu überliefern. Diese7 drei Schreiben, weil uns davon richtige Abschristen in die Hände gekommen sind, wollen wir, was die besonderen Umstände dieser Sache betrifft, dem günstigen Leser mitteilen, und ihnen in diesem Buche, zum löblichen Andenken dessen, was die Ge11eral-Staaten dieser vereinigten, gesegneten Niederlande hierin getan haben, einen Platz gönnen. Die Staaten sc. An die Stadt Bern, in der Schweiz Wohledle, hochachtbare, weise, vorsichtige Herren, besondere gute Freunde und Nachbareir Aus« den Klagen verschiedener Personen, welche von ihren Gemeinen, die man hier zu Lande Mennoniten nennt, abgei- fertigt worden sind, als Bürger und Einwohner der Städte Dortrecht, Harlem, Leyden, Amsterdam, Goude und Rotterdam, welche alle in der Landschaft Holland liegen, haben wir vernom- wen, daß ihre Glaubensgenossen, die man Wiedertäufer nennt, zu Bern und in den dortigen Gegenden in Folge sehr scharfer Befehle, die gegen dieselben erlassen worden sind, wodurch ihnen! nicht allein verboten wird, im— Lande zu wohnen, sondern auch selbst nicht einmal erlaubt wird, mit ihren Haushaltungen und Gütern an andere Orte zu ziehen, große Verfolgung erleiden» obgleichi man sie keiner Missetat oder Lasters beschuldigen kann, und daß einige von der oben gemeldeten Religion in dortiger Stadt sehr streng gefangen gehalten würden. Dieses« alles hat uns zum christlichen Mitleiden bewogen; darum haben wir nicht unterlassen können, sondern im Gegen-« teile gut gesunden, eitch hiermit freundlich und nachbarlirh, wie auch« sehr ernstlich zu ersuchen, daß ihr den Glaubensgenossen der Bittenden, die unter dem WiedertäufersNamen in eurem Gebiete und unter eurer Gerechtigkeit angetroffen werden oder dazu ges» hören, nicht nur mit keinem ungebührlichen Verfahren« begegnet oder begegnen lasset, auch die vorgemeldeten Gefangenen aus freien Fuß stellet, sondern auch, daß ihr vielmehr nach dem guten Exempel der Herren von der Regierung zu Schaffhausen den Bittendeu Zeit verwilligt und vergönnt, mit ihren Gütern und ihrem Hausrate abzuziehen, wohin es ihnen beliebt. Ihr« wol- let zu dem Ende in gebührliche Betrachtung nehmen, daß im Jahre 1655, als die Waldenser, unsere und eure Glaubensge- von Pera. 2. soll! IIDie Hochmögenden entlchließen sich, drei Schriften aufzuleben: 1. an die an die von Ziirich und Z. für den Abgesandten, der dahin reisen te. «« Wir wollen die Abschrift hiervon dem geneigten Leser mitteilen. 1Von der Urlache dieses Fürbittschreibens, nckmlich den Klagen der Abge- sandten der Taufsgeslnntem »Man konnte die Gefangenen keiner Missetat oder Lasters befchuldigetr IEine sreundliche Ansuchung an die Herren in Dem, um die Unterdriickten mit feinem ungebiibrlichen Verfahren zu beschweren, wie auch tite Gefangenen zu erlösen sc. « Daß die gegebenen Almosen hter in fonderliche Betrachtung genommen werden. Schauplaik nossen, von den Römischgesinnten lediglich um des Bekenntnisses ihrer reformirten Religion willen so grausam -verfolgt und ver- jagt» worden sind, daß auch der Not der armen vertriebenen Menschen anders nicht zu steuern war, als durch Sammlung bedeutender Almosen in England, hier zu Lande und an andern Orten, wo die reformirtes Religion gehandhabt wird, die Ge- meine der Taufsgesinntem die vorgemeldeten.Bittenden, auf die einfache Recommadation ihrer Obrigkeiten, aus schuldigem Ge- horsam gegen dieselben und zugleich aus christlicher Liebe und Mitleiden, den vorgemeldeten, vertriebenen und verfolgten Chri- sten so mildreich in ihren Versammlungen mitgeteilt haben, daß« daraus eine bedeutende Summe, hervorgegangen ist, welche die Diener- der vorgemeldeten Gemeinen auf ihrer gemeldeten slårigkeiten Anordnung damals gehörigen Orts eingehändigt a en. Wir’ wollen unser Vertrauen dahin richten, daß ihr unsere wohlmeinde freuudnachbarliche Fürbitte so gut aufnehmen wer- det, als es die Billigkeit der Sache erfordert, und wir von eurer gewöhnlichen Weisheit und Bescheidenheit gewärtig sind, und versichern euch, daß wir niemals erinangeln werden, solches gegen euch alle, wie auch gegen eure Bürger und Einwohner zu vergelten und erkenntlich dafür zu sein, wenn sich uns Gelegen- heit dazu darbieten sollte, und euch gefallen wird, eine Probe hiervon zu nehmen. Unterdessen bitten wir den allmächtigen Gott, Wohledle Je. Jn dem Hang, den 19. Februar 1660. Kommt überein mit dem Originale, welches in hro Hochmögen den Kanzlei liegt. J. Seit) r o n s s e n. - Llltßers diesem Schreiben der Hochmögenden an die Herren · von Berti, war auch nachfolgendes an die von Zürich aufgesetzt, welches wir, einige Worte ausgenommen, die in dem vorher- gehenden enthalten sind, um eine Sache nicht zweimal zu er- zählen, hier beifügen wollen. Die Staaten te. An die Stadt Zürich in der Schweiz. Wohledle, hochachtbare, weise, vorsichtigeHerrein besondere gute Freunde und Nachbaren Aus! den Klagen verschiedener Personen, als Abgesandte ihrer Gemeinen, die man hierzu Lande Mennoniten nennt, als Bürger und Einwohner der Städte Dortrecht, Harlem, Leyden, Amsterdam, Goude und Rotterdam, alle in der Landschaft Höl- land gelegen, haben wir vernommen, daß ihre Glaubensge- nossen, Wiedertäufer genannt, zu Zürich und hin und wieder in eurem Gebiete, in Folge sehr ernstlicher Befehle, die gegen sie erlassen worden sind, starke Verfolgung erlitten haben, indem sie dadurch genötigt worden sind, alles zu verlassen und in andere Länder zu ziehen, zu ihrem großen Ungemach und Elend. Dieses« hat uns zum christlichen Mitleiden bewogen; dar- um haben wir nicht unterlassen können, sondern haben im Gegen- teile für gut befunden, euch hiermit sehr freundlich, nachbar- lich und auch ganz ernstlich zu ersuchen, daß ihr euch nach dem guten Exempel der Obrigkeit der Stadt Schaffhausem der Gü- ter der Glaubensgenossen der Bittenden, die ihr seit einigen Jahren durch dazu bestellte Verordnete habt verwalten und die Früchte davon ziehen lassen, entschlagen waltet, und sie den vor- «Eine gewisse Ablchrift enthält die Worte ,,wahre reformirte Religion-« « Daß eine bedeutende Summe aus den Gemeinen, als in deren Namen hterum ersucht wird. gegeben worden sei. «« Ein loblicher Schluß der Herren Staaten über vorgemeldete Ansucbunkk « Von dem zweiten Schreiben an die von Bursch. · » lVon der Urlache dieses Schreibens, nämlich der» angeführten Klagen der Taufsgeltnnten in Holland wegen der Erltattung der Güte: ihrer unterdtäiclten und versagten Mitgenolsem »Dieses hat dte Hochmogenden zum Mitleiden gegen diejenigen bewegt, die man ihrer Güte: entblößt und beraubt hatte. oder YtärtyrersSpiegcl der« Tanss-Gesiniiten. 625 gei1ieldeteii Teilhaberih oder deiijeiiigeih die Vollmacht von ihnen haben, verabfolgeii lasset, um innerhalb einer ihnen zu gestattenden Frist, zu ihrem Besten verkauft und zu Gelde ge- macht zu werden &c. . Hiernach folgen diese Worte (die auch in dem Briefe an die Herren von Bern ausgedriickt sind): Wolle günstig und geziemend betrachten, da im Jahre 1655, als die Winden-set, unsere und eure Glaubensge- no sen, von den Römischgesiiiiiteii allein darum, weil sie sieh zur refor- niirten Religion bekannten, so schrecklich verfolgt und verjagt wurden, daß der Not der armen vertriebenen Menschen anders nicht zu steuern und zu helfen war, als durch Sammlun « großer Almosen in England, hierzu Lande und anderswo, wo diere ormirte Religion die vorher» Ichende war; die Gemeine der Taufsgesinntein als·die· gemeldete bit- ende, auf die einfältige Recommandatioii ihrer Obrigkeitem aus christ- lichem Gehorsam gegen dieselbe, zugleich auch aus christlicl er Liebe und Mitleiden gegen die vorgemeldeteii vertriebenen und veråolgten Chri- sten, so niildreich in ihren Versammlungen beigesteiiert ha en, daß dar- aus eine große Summe zusammenkam, welche die Diener der gemelde- ten Gemeinen, auf Anordnung ihrer Obrigkeitein überliefert haben, wohin es gehörte. · « Hierauf folgt dann vorgemeldeter Brief bis ans Ende, wie ange- zeigt worden ist. Dieses dient zur Nachricht. Wir wollen unser Vertrauen darauf richten, daß ihr diese unsere wohlmeiiieiide freundnachbarliche Fürbitte so gut aufneh- men werdet, als es die Billigkeit der Sache erfordert, und wir von eurer gewöhnlichen Weisheit uiid Bescheidenheit gewärtigt sind, und versicher1i euch, daß wir niemals ermangelii werden, solches gegen euch nnd besonders auch gegen eure Einwohner z1i vergelten und dafiir erkenntlich zu sein, wenn sich uns dazu die Gelegenheit darbietet, und euch gefallen wird, eine Probe davon zu nehmen· Unterdessen bitten wir den allmächtigeii Gott, Wohledle Je. Jn dem Haag, den 19. Februar 16()’0. Kommt überein mit dem Originale, welche? in · « hro Hochmögem den Kanzlei liegt. . pronssem Außer! diesen beiden vorgemeldeten Briefen der General-« Staaten an die Herren voii Bern und Ziirich, welche von dein- selbeii Tage, nämlich den 19. Februar 1660 lauten, ist noch das Dritte, den 9. März desselben Jahres, erfolgt, welches teils als Geleitsbrief des Abgesandten und Ueberbringers der beiden ge- meldeten Briefe an die Städte Bern und Ziiriclf diente, und teils ein Ersuchen an die benachbarten Potentaten war, mehrgemels deter Sache zum Beistande der Taufsgesinnten förderlich zu sein. Der Jnhalt davon lautet, wie folgt: A b s eh— ri f t. Die sGeneral Staaten der vereinigten Niederlande, nebst Begriißung an alle, die solches sehen oder lesen hören werden. Fugen zu wissen. NachdeiiiT verschiedene Kaufleute und Einwohner der vor- nehmsten und principalsten Landschaft Holland und Westfriess lai1d uns haben zu erkennen geben lassen, daß sie zur Verrichtung und Beförderung wichtiger Sachen, woran ihnen und den Jhren sehr viel gelegen (wozu wir auch vor einigen Wochen unsere ge1ieigten Fürbittscljreibeii verliehen haben), nötig erachtet hät- ten, nach der Schweiz und den umliegenden und angrenzenden Länder den ehrenfesten Adolph de Vrede abzufertigeii, so haben wir, nach der Weise, wie es bei solchen Gelegenheiten hier ge- bräuchlich ist, fiir gut befunden, Jhro römische kaiserliche Msajes ftätf alle Könige, Gemeinwesem Fürsten, Poteiitateiy Regierun- IVon der dritten Schrift der Hochmögendem die ein Geleitsbrief für den Abgesandten ist, der die vorgenielden zwei Briefe nach Berti nnd Zürich über- bringen sollte. » · » sVoa der Ursache de»r Fiirbittsciireibcn oder des Geleitsciriefes. »Die« römische kaiserliche NJiaiestat, alle Könige. Genieiiiioesesn Fürsten, Potentoteih Regiernngesi niid Stiiiide, die niit der Regierinia der Niederlande vereinigt oder doch wenigstens neutral sind. werden um Beiorderiing diese: Sache ersucht. gen und Stände, auch die Befehlsliaber der Städte und Plätze, Freunde und Bundesgenossen dieser Regierung, oder die niit derselben Neutralität unterhalten, uiid insbesondere die Könige, Gemeinweseih Fürsten, Potentateii uiid Herren in vorgemeldeteu Gegenden, sammt allen andern, denen dieses gezeigt werden und zu Gesichte kommen wird hiermit zu ersucheiy das; sie den vorge- tneldeteii Adolph de Vrede während seiner bevorstehenden Reise. sowohl ans der Hius uiid Herreise, als auch während seines dortigen Arifeiithaltes alle Hülfe, Gunst uiid Beistand leisten uiid erzeigen wollen, auch leistei1 uiid beweisen lassen, insoiveit sich dazu Gelegenheit finden möchte, wie wir denn Willens« sind bei allen vorfallendeii Gelegenheiten« solches« gegen seine aller- höchst genieldete kaiserliche Majestät, hochgenieldete Könige, hoch- genieldete Geinei1iweseii, Fürsten, Potentateih toohlgedacljte Re- giernngein Stände uiid Vefehlshaber der Städte inid Plätze, wie auch gegen deren Untertanen und Einwohner, nach jeder Re- gierung uiid Landes Gelegenheit uiid Gebiihr zu erwidern und zu erkennen. Gegeben in unserer Zusammenkunft unter unserm Siegel und Unterschrift, im Hang, den neunten März 1660. J o h a n n Baron von R e e d e zu Benswoude Auf Verordnung der hochinögeiiden Herren Generalstaaten. Jn des Schreibers Abwesenheit: J. S p r o n s s e n. Außerdem« was durch Jhro Hochmögendeii zur Befreiung oder wenigstens Erleichteru1ig der unterdriickten Freunde in der Schweiz, im Berner und Ziiricher Gebiete getan worden ist, haben auch einige Städte, insbesondere in den vereinigten Nie- derlandeii, vorzüglich in der Landschaft Holland, denen der Glaubens uiid Gewissensztvang von Herzen zuwider ist, ihre Religionsverwaiidteii in der Schweiz, insbesondere die. Herren der Stadt Vorn, darüber zurechtgewiesen iiiid zur Sanftmnt Zgiighiit wiewohl auf eine höfliche, freundliche und bescheideiie ei e. »« · Wir wolle11 aber hiervon nicht alles erzählen, damit wir von einer Sache nicht zu viel anführen, sondern nur das den Geneig- ten mitteilen, was von den Bürgermeistern uiid Regenteii der Stadt Rotterdam zu dem Ende in Latein geschrieben und den Herren in Berti zugesandt worden ist, was ins Hochdeutsclie über- setzt ist und den Sinn von Allem zur Genüge ausdrückt Abschrift. Ulebersetzt aus dein LatetnischenJ Den Herren uiid Räten der Städte und des Gemeinwesens Bern wün- schen die Bürgermeister uiid Herren der Stadt Rotterdam alles Gluck und Heil. Edle, Ehreiifeste, Hochgeachtete Herren, werte Freunde! Es ist vor wenigen Tagen uns von Seiten der Vorsteher der Kirche, die man-von ihrem Vorgänger 9J2eiinii-—Meiinoni- ten nennt, Namens dieser Kirche eine Bittschrift iiberreicht wor- den, in welcher weitläufige Klagen enthalten waren, das; gegen ihre Glaubens» uiid Religionsverwaiidten unter dem schmähli- chen Namen der Wiedertäiiferf in E. E Stadt dergestalt ge- wiitet werde, daß es ihnen, den Befehlen zufolge, nicht freisteht (obgleich sie unschuldig und wegen keiner Niissetat aiigeklagt find), niit ihrem Vermögen (Foiiteyii) und zeitlichen Gütern »Sie verbinden iich insgeni In und niachen sich schuldig, denen Liebe, Hülfe und Beistand zu erweisen, die hierzu beförderlich sein iverden.-—Eine herrliche und dankenswerte Sache durch die Treue unserer lieben Obrigkeit. IVon demjenigen, was in Llnjebung dieser Sache von einigen Stadien in Holland, insbesondere iind kiaiivtsachsich aber durch die liiblickie Obrigkeit de: Steigt Itiifttterdani znr Liesreiiing niebrgeniisldeter Freunde in der Schikseiz zeig» ioor eii . IDie init dein schniäsilirlien Namen Wiedertiiiiser belegt wurden, anschuldig nnd seiner Missetat cis-geklagt. « wam 626 « Der. blutige SGCIUPUUY aus eurer E. E. Stadt und Gebiet an andere Orte zu ziehen, ja daß einige derselben lediglich aus Haß wegen ihres Glaubens ihrer Güter beraubt unsd in Gefängnisse gesperrt werden, wobei u1is die Bittenden ersucht haben, daß wir durch unsere Für- sprache die Strafen, die über ihre Brüder beschlossen worden, wenn es möglich wäre, abzuwenden suchen sollten. Diese« ihre Bitte, weil sie auf rechtmäßigen Gründen be- ruht, wenn dieselbe anders auf die lautere Wahrheit fundirt sind, haben wir pflicht· und amtshalber nicht in den Winds schlagen können, Darum« ersuchen wir E. E. hochgeachtete Herren, ja wir bitten eure E. E. um der Religion und des Glaubens an Chri- stum willen, den wir mit E. E. gemein haben, daß E. E. fiel) gefallen lassen wollen, die vorgemeldeten so harten Befehle und Beschlüsse, die gegen die unschuldig Jrrenden (oder;Umherirren- den) erlassen worden sind, entweder ganz zu vernichten, oder, wenn E. E. etwa dafür halten, daß dergleichen mit den Umstän- den eurer Regierung nicht überein kiime, worüber E. E. das Urteil zukommt, wenigstens zuzugebem daß die« elenden Bien- schen zuvor ihre liegenden Güter verkaufen, ihre Sachen ordnen und mit-ihren Mitteln dahin ziehen mögen, wo sie mehr sichere Ruhe und ruhige Sicherheit hoffen. Was uns betrifft, so haben wir, ehrenfeste Herren, seitdem -der erste Grund dieser Regierung gelegt worden ist, uns davon. überzeugt, daß diese Art Menschen in dem Gemeinwesen, demsel- ben ohne Nachtheilf sicher geduldet werden k-ann,-und dieses Ur- teil haben wir dem Prinzen Wilhelm von Oranien glückseligen Andenkens zu danken, der durch seine Tapferkeit die Freiheit der Gewissen festgestellt hat, welcher durch das Bitten und den ver- kehrten Eifer einiger übelgearteter Menschen niemals hat dahin bewogen werden können, daß er den Mennoniten irgend einen Vorteil der Bürger abgeschlagen hätte. Es hat uns solches in Wahrheit auch bisher nicht gereuetx indem wir nie in Erfahrung gebracht haben, daß die Mennoniten unter dem Deckmantel des Gottes-Dienstes, wodurch insbesondere dem Gemeinwesen gescha- det wird, jemals gesucht hätten, etwas unter die Regierung zu brauen, sondern im Gegenteile bezeugen wir, daß sie Zoll und Schatzung und alles, was ein U11tertan seinem Fürsten schuldig ist, stets mit freudigem und willigem Gemüte bezahlt haben, ja daß sie den Reformirtem die an andern Orten um ihres Glau- » bens willen im Drucke waren, und noch neulich den Waldensern, unsern Glaubensgenossem die von dem Herzoge von Savoyen, auf Anstiften der Diener des Papstes, jämmerlich mißhandelt wurden, mit mildreichen Almosen zu Hiilfe geeilt sind. Es« ijt uns nicht unbekannt, hochgeachtete Herren, s daß einige Wahnsinnige durch einen verkehrten Eifer eure E. E. mit Gründen vorzuspiegeln suchen, daß es für das Gemeinwesen schädlich sei, wenn man die Mennoniteii duldet; es sind aber ihre Gründe so beschaffen, daß deren Gewicht uns niemals hat be« wegen können, die Mennoniten durch harte Beschlüsse zu belästi- gen; denn, daß" sie das obrigkeitliche Amt für unerlaubt erken- nen undsich selbst zur Bewahrung ihres Gewissens des Eedschwn- res enthalten (welcher beiden Stücke sie hauptsächlich beschuldigt werden), solcheskann dem Gemeinwesen nicht schädlich sein, weil sie sich des Gehorsams gegen die Obrigkeit nicht weigern, gegen welche sie sich, wenn sie auch etwas Beschwerliches gebietet, ver- ? Das Ersuchen um» die Befreiung der gemeldeten Leute wird ein billige Sache genannt. sbieruber halt die»Obrigleit zu Rotterdani eine ernstliche Anrede an die Verfolgen doch auf gine freundliche Weise. Qcner folgt eine kleine Zwischenredh welche ohne Llerandecung des Sinnes ansgelassen werden kann, nämlich diese Worte: »Wenn sie sich nur abgesondert haben von der ver- kehrten Art der Alten» Dieses dient zur Nachricht sVon den Einwürfen, die Einige machen, und wie- dieselben beantwortet werden. Aimte und dem Eil-e. C Von dem obrigkeitlichen Je pflichtet achten, und das aus Ueberzeuguiig ihres Gewissens; überdies wollen sie sich auch an ihre klaren Worte so gebunden halten, daß sie, wenn sie verletzter Treue und Falschheit über- zeugt werden, der Strafe der Meineidigeii sicl) unterwerfen wollen. « So lange nun solche Dinge unbeweglich und fest stehen, können wir nicht einsehen, welchen Schaden das Gemeinwesen daraus zu erwarten hat. Daßs einige durch Gottesfurcht oder aus abergläubischer Furcht fich der obrigkeitliche11 Bedienung und des Eidschwurs enthalten, was wollen dagegen Diejenigen doch schwätzem die, unter dem wahrhaft herrlichen Namen der 9ieformirten, der Ty- rannei des Papstes nachfolgen und unter der Gunst des treffli- chen Titels der Reformatioii und Reinigkeit im Glauben das Papsttuni einführen, wie denn das Llndenken ihrer Grausamkeit, die in den Vorzeiten in dieser Stadt insbesondere an den Men- noniten ausgeübt worden ist (welches alles in unserer Registra- tur verwahrlich niedergelegt ist), unsere Gedanken beschwert und unsere Seelen erschreckt, so daß wir uns freuen, daß wir durch das vormals vergossene Blut von dem Joche der wütenden Hure befreit worden find. Wir« leben aber der Hoffnung, hochgeachtete Herren, wenn dieses von euren Hochwürden nach Gebijhr erwogen werden wird, daß E. E. die harten Beschlüsse gegen die Mennoiiiteii entweder vernichten oder wenigstens, nach dem Exempel derer von Schaffhausem eines der schweizerisclhen Eantons, und dem Vorbilde des römisckkkatholischeii Fürsten zu Neuburg, den Elen- den, Umherirrenden so viel Zeit vergönnen werden, als genug sein wird, ihre Sachen zu ordnen und ihre Wohnplätze an andern Orten aufzurichten. « Wenn solches, hochgeachtete Herren, geschehen fein wird, werden E. E. eine Sache vollbracht haben, die Gott angenehm, dem Namen der Reformirten ersprießlich, den Jrrenden (oder Umherirrenden) heilsam, und uns, die wir mit E. E. durch das genaue Band der Religion verknüpft find, erfreulich, dabei auch allen denen kräftig sein wird, die mit dem herrlichen Namen de? sanftmütigen Seligmachers prangen, szein Vorbild darzu- ste en. - Wir« bitten den allmächtigen Gott, daß Er eure E. E. Per- sonen und das Gemeinwesen mit dem Glanze seiner Wahrheit erleuchten und bei fortdanerndeni Glücke bewahren wolle. Rotterdam, den 14. Februar 1660. « Euer E. E. Hochioürden zugeneigte Freunde, Bür ernieister und Re- genten der Stadt Rotterdam, und im Namen erselbem W. von der A. A. Dieses« nun ist das löbliche und gute Werk unserer hohen Obrigkeiten hiesigen Landes, sowohl der General-Staaten, als der Obrigkeiten besonderer Städte gewesen, welches sehr von der « Art derer abweicht, welche vorgemeldete Unterdrückung und Ver- folgung a11gestiftet haben; darum wünschen und bitten wir von Herzen, daß Gott, der allmächtige Herr, dafür ihr Schild und sehr großer Lohn sein wolle. Es« wird ja doch ein Jeder nach seinen Werken belohnt werden; die Märtyrer, die um der Wahrheit Gottes willen gelitten haben, für ihre Treue und Standhaftigkeit bis ans Ende; die Verfolger, die den Frommen Leid zugefügt haben, 7Nachlgericl1t wegen vorgemeldete-r Stücke, und» wie durch diese Auslegung unter den: Deckmantel der Religion bei den Verfolgern die Thrannei der Pa- visten eisigefübrt wird. SHier wird den Herren von Bern zu bedenken gegeben, das; wenn sie vorgemeldete Sache rerbt überlegen, sie alsdann anch allem Ansehen nach ihre ausgegebenen Peseble mildern oder zuriiclnebmeti werden. DDarauf verlassen fiel) die Eiern-en in Rotterdanr 10 Erinnerung wegen des vorgemeldete« löblicheii Werkes der Generalstaaten und der Obrigkeiten besonderer Städte· «der an seinem eigenen Leibe eins-fange, nachdem er getan hat, es sei gut oder Male· L. Kot. s, 10, « oder Märtyrer-Spiegel der- Taufs-Gefiiiiiteii. 627 fiir ihre Grausamkeit und Tyrannei. wenn sie ohne Buße und Jnzivischeiiti wünschen wir einem Jeden das« Beste, selbst Bekehrung gestorben sind; die Heilande und Erlöser (iierstehe iincli unsern Feinden; denn durch ihre Grausamkeit werden die die guten Obrigkeiten), die die Unterdrückten und Verfolgteii zu Frommen geprüft, zu Niärtyrern gemacht, und in die Lage ver- verteidigei1, ihnen zu helfen und sie aus den Klauen und Zähnen setzt, die in Wahrheit unendlich gliickselig macht, nämlich die zu- der rauh- und blutgierigen, unverständigen, uninenschlichen versichtliche Aussicht auf das ewige Leben· Menschen zu retten gesucht haben, für das Heil und die Erlösung, » . » . · die sie hierin den Einfältigenund unschuldigen verschafft, haben· um«· Hi: ioiinschen einem Jeden das Beste und alles, was zur ewigen Seligkeit Ende. Gebet für die wectiiche Obrigkeit. O du·Gott« und Herr der Heerschaaren der Du in allen Landen Obrigleiteii eingesetzt hast: vergieb es den Obrigkeitein die mit ihren Händen deine Heiligen und deinen Augapfel angetastet haben; laß das Blut derer, die -von ihnen getötet worden sind, keine Rache über sie ru- fen, damit nicht dein Zorn uber sie entbrennes laß sie aii deinem großen -Gerichtstage, der endlich kommen wird, hiervon keine Schuld tragen. Die noch nicht aufhören, gegen deine Schäflein zu wüten und deine teuer erkaufte Gemeine zu zerstreuen, laß zurecht gebracht werden; damit sie vor ihrem Tode bekehrt und aus Verfolger wahre Nachfolger deiner Kirche werden mögen· Jm Gegenteile die Obrig eiten, die Du in unserem Vaterlande, in den gesegneten Niederlandem eingesetzt hast, die gegenwärtig frei sind vom Gewissenszwangefrei von de·r Herrschaft über den allerheili sten Glauben, und über alles frei von dem Blute deiner Knechte und eili- in, wollest Du aus deiner himmlischen Wohnung mit dem Ueber liisse deiner Weisheit und« sGncide segnen, wovon Du sie den Vorges mack sJchoii vor vielen Jahren hast Prufen lassen. · · » « Laß deine Kirche, -die da ohne auswendi e Waffen, Schild, Schwert oder Gewehr ist, uiiter ihrem Schutze, als unter einem schattenrei- chen Weingarten oder Feigenbauma in Ehr arkeit und Gottseligkeit ruhen«, damit dein Volk möge vermehrt, und viele, die noch im Jrrtume sind, auf den wahren, rechten und einigen Weg, der »zum Leben führt, angeführt werden. » . Leite uns also auf deinen Wegen, daniitwir kein wahrer Anstoß oder Aergeriiis vor ihneii sein mögen, auf daß uns die Freiheit, die sie uns iii Ausübung unseres Gottesdienstes vergönnen, den wir Dir schuldig sind, uni un ebührlichen Lebens willen nicht entzogen werde. Laß unsere Kinder und Nachkömmlingz wenn es ihnen zur Seligkeit gereicht, do ) dieses angenehmen Friedens teilhaftig werden, den wir untek ihrem Schutze genie en. · Ach Herr Gott! gieb, da Niemand von diesen Obri keiten oder -denen, die von ihnen regiert werden, verloren gehe; sondern daß sie alle erhalten und ewig selig werden mogen durch Jesum Cghristum deinen geliebten Sohn, welcher gelobt und gepriesen sei nun und in alle Einigkeit, Amen. Nehemicu Kapitel 13, Vers II: Gedenke meiner, mein Gott, zum Besten. Psalm Si, Vers s: Jn deine Hände befehle ich meinen Geist; Dii hast mich erlöset, Herr! du getreuer Gott! Tertullians Trostrede und Aufnmnterung an die Märtyrer, die im Kerker zur Zeit der heidnischeii Kaiser im Jahre 200 nach Christi Geburt gefangen lagen. (Diese Rede ist um dieselbe Zeit getreu übersetzt worden.) Jhr gesegiieteii und auserwählten Märtyrer oder BlutzeipKerker geleite und zu dem Herrii führe. Dei« Kerker ist zwar geii Jesu Christi wollet unter deni Aufenthalte und den Tröstuiisivohl eiii Haus des Teufels, in welchem er sein Hausgesinde geii an eurem Fleische, welche euch die Frau Mutter, die Kirchehält; ihr aber seid iini deswillen iii den Kerker gekommen, damit oder Gemeine, von ihren Brüsten und die Brüder voii ihrerihr ihn auch iii seinem Hause mit Füßen tretet, deiiii als ihr noch eigenen Arbeit in den Kerker zuschicken, auch·" etwas von iinsdrauszeii mit ihm strittet, habtihr ihn ja ganz iiberwi.iiiden. annehmen, das zur Erquickung eures Geistes dienen möchteDarum wird er auch iiicht sagen: Sie sind iiiineiner Gewalt, ich Denn es ist nicht iiützlich, daß nian das Fleisch ernähre und speisenuill sie iiersucheii mit schändlicheni Hunger, mit Abfall oder mit und de1i Geist Hunger leideii lasse; und wenn dem, das das-Zwietracht unter sich selbst. Er wird vor eiirein Qlngesichte schwach ist, geholfen wird, so sollte man das viel weniger ver-fliehen, und iii seiner Tiefe wird er sich verbergen wie eine er- säumei1, das noch schwächer ist. Wiewohl ich aber ein solcherschrockeiie lahme, träge, beschwor1ieu1id ausgedämpfte Schlange. nicht bin, der euch anreden sollte, so werden doch die vollkom- Es wird ihm auch nicht sehr wohl gehen in seinem Reiche, mensten Kämpfer nicht allein von Meister-n und ihren Obersteindasz er euch iineiiis mache und euch gegen einander aufhetze, son- soiiderii auch von den Uiigeachteten und Einsältigen angeredetdern er wird euch gerüstet und mit Eintracht geiuappnet finden, zu Zeiten sogar auch mehr als nötig und iimständlich von ihneniiidem euer Friede ihm ein Krieg ist· Wenn aber einige unter ermahnt. Daher es fich denn auch oft zugetragen hat, daß dieeuch diesen Frieden iii ihren Gemeinen nicht gehabt haben, so Dinge, die von solchen vorgestellt wurden, wie auch ihre Er-haben sie denselben gewöhnlich von ihren NebensMärtyrern in Mahnungen, il)neii wohl zu Statten gekommen sind. dem Gefängnisse erbeten. Darum sollt ihr aiich diesen Frieden Darum, ihr Gesegiiete1i, vor allen Dingen betriibet nichtuiiter eiich haben iiiid bewahren, damit ihr auch andern denselben den Heiligen Geist, der mit euch in den Kerker gegangen istxmitteileii inöget Andere Dinge, die das Gemüt verhindern, weiin er nicht mit euch hinein gegangen wäre, so wäret ihr aiichsiillten euch bis an den Kerker geleitet haben, wie denn auch eure gegenwärtig nicht darin. Darum befleißiget euch, das; ihr denElterii, Vaterund Mutter, euch bis dahin geleitet haben. Von Heiligen Geist daselbst bei euch behaltet, damit Er euch von demda an seid ihr von der Welt abgesondert, wie viel mehr von den 628 Der blutige vergänglichen Dingen dieser Welt. Es soll euch auch dieses nicht in Furcht und Betrübnis setzen, das; ihr nun von der Welt abge- sondert seid, denn wenn wir gedenken, daß vielmehr die Welt ein Kerker sei, so können wir verstehen, daß ihr mehr ans dem Kerker -als in den Kerker gegangen seid; denn größere Finsternis hat die Welt, die der Menschen Herzen verblendet; grössere Ketten legt die Welt an die Füße der Sünder, um ihre Seelen damit zu binden nnd festzuhalten: wiistere Unreinigkeiteii liliist die Welt an die geilen SNenscheu aus; zum letzten hat die Welt auch mehr Gefangene, nämlich das ganze menschliche Cieschlecht Und iiber das erwartet sie das Urteil, nicht der Ratsherren oder Richter, sondern Gottes Urteil. So ihr Gesegneten nun von diesem Kerker (der Welt), wie wir dafür halten, in eine Errettung oder Bewahrung gelegt seid, so hat sie zwar Finsternis, aber ihr seid derselben ein Licht; da- selbst sind zwar Gebundene, aber ihr seid die Befreiteii Gottes: daselbst ist zwar ein elender Geruch, ihr aber seid ein süßer Ge- ruch. Diese Richter haben einen Richter zu erwarten, ihr aber seid diejenigen, welche diese Richter richten werden. 1. Kot. 6, L; Offenb Z, 21. Diejenigen mögen wohl betriibt werden, die nach dem Gewinne dieser Welt seufzen, aber ein rechter Christ hat auch der ganzen Welt abgesagt, als er noch außer dein Kerker war, und da er nun in dem Kerker ist, so sagt er auch dem Kerker selbst ab. Es ist nichts daran gelegen, wo ihr in der Welt seid, die ihr der Welt abgesagt habt. Und wenn ihr etwas Freude dieses Lebens verloren habt, so ist eseine Erwerbung und guter KaufhandeL etwas zu verlieren und zu verlassen, damit ihr ein Größeres gewinnt. Ich geschweige denn, wie groß die Beloh- nung und Verherrlichung sein wird, wozu Gott die Märtyrer beruft. Osfenb Z, 21. Doch wir wollen hiermit das Leben der Welt und das Leben des Kerkers mit einander vergleichen. Der Geist einpfäiigt mehr in dem Kerker, als das Fleisch verloren hat. Ja auch die gerech- ten oder notwendigen Dinge verliert das Fleisch nicht durch Vor- sorge der Gemeine und Liebe der Brüder. Aber überdas erlangt der Geist die Dinge, die dem Glauben aus alle Weise nützlich sind, denn daselbst (im Kerker) sehetihr keine fremden Götter, daselbst ärgert ihr euch nicht an ihren Bildern, daselbst werdet ihr nicht durch das große Gedränge der Menschen verhindert, welches an den hohen Festtagen der Heiden geschieht, ihr werdet nicht von schätidlichem Gestank umgeben, ihr werdet nicht von dem Geschrei der grausamen Schauspiele und von dem grimmi- gen und trotzigen Tumulte in Furcht gesetzt, wenn die heidnifchen Menschen (oder die, welche die Trauerspiele spielen) solche eitle Dinge vorstellen. Euere Augen ärgern sich nicht an den öffent- lichen Hurenhäuserm ihr seid frei von Aergernisy von An- fechtung, von bösen Gedanken, ja nun auch von der Verfolgung. Dieses alles trägt der Kerker einem Christen bei, was die einsamen und wüsten Plätze den Propheten beigetragen haben. Der Herr hat sich selbst mit Fleiß vom Volke entzogen, damit Er. desto freier beten und der Welt sich entziehen möchte; auch hat Er in der Wüste seine Herrlichkeit seinen Jüngern gezeigt. Darum wollen wir den Namen Kerker hinwegnehmen und den- selben eine Absonderung nennen; denn obschon das Fleisch ein- geschlossen und darin gehalten wird, so sind doch dem Geiste alle Dinge offen. Setzet euch vor, im Geiste umherzuwandern oder im Geiste zu spazieren, nicht aber in den schattigen Vaumgärten oder in den langen Spazierhäuseriy sondern wandelt auf dem Wege, der euch zu Gott leitet. Phil. Z, 2«0; Kol. 3, L; Hebt. 13, 14. So oft ihr im Geiste umherwandeln werdet, so oft werdet ihr nicht im Kerker sein. Die Beine befinden sich nicht in denFußeisen, wenn die Hand in sden Hiinmel erhoben ist; das Gemüt trägt den ganzen Menschen umher, und wo es hin will, Scheins-lag, dahin bringt es ihn; darum sollte unser Herz daselbst sein, wo wir den Schatz haben wollen. Matth. 6, 21. Aber angenonnnen, dem sei so, ihr Gesegneteth daß auch der Kerker den Christen miihsatti ist, so müssen wir doch bedenken, daß wir zur Ritterschaft des lebendigen Gottes berufen sind. Eph b, nnd das "hauptsiichlich, da wir auf die Sakramentworte der Taufe geantwortet haben. Ja auch kein Kriegsmann kommt mit Freude und Ergötzliclskeit in den Krieg. Er geht nicht aus seinem Bette in den Streit, sondern aus seinem Seite, gewafstiet nnd umgürtet, wo dann alle Arbeit ein Wittweustand, Ungemach nnd Mühseligkeit ist; auch im Frieden ist man nicht ohne Arbeit. Sie lehren mit Ungemach den Krieg ertragen, sie gehen dahin mit ihrem Gewehre, laufen über das Feld, inachen Gräben, sägen Holz zu cillerlei Wafsenriistiiitgeti oder Vrnstwerken Alles geschieht mit Schweiß und Arbeit, damit nicht beide, die Leiber und die Gemüten zugleich niögeii erschreckenz von dem Schatten des Abends, bis« zum Sonnenaufgange, von der Son- nenhitze bis wieder zur Kälte, von dem Auszieheii des Rockes bis zu dem Anziehen des Harnisches, von dem Stillschweigen bis zum Geschrei, von der Ruhe zum Lärmen Darum, ihr Gefegneten, alles was den Kriegsleuten schwer fällt, das nehmet euch vor zur Ausiibtiiig und Kraft des Gemü- tes und Leibes. Jhr gehet nun an ein gutes Fechtkämpfeih in welchem der lebendige Gott die Gaben austeilt, der Heilige Geist aber ist der Platzmeister oder Bewahrer, die Krönung ist ein ewi- ges Kleinod, die Bürgerschaft ein engelgleiches Wesen im· Him- mel, eine Herrlichkeih die allezeit und ohne Ende währet; darum ist Christus Jesus der, der euch die Gaben austeilt, der euch mit dem Geiste gesalbt und zu diesen Ehrenstufen gebracht hat; der- selbe wollte auch euch vor dem Tage des Streites von einer ge- ringern Llrbeit hinwegnehmem damit man härter mit euch um- gehen möge, und die· Kräfte in euch gestärkt werden; denn die Fechtkämpfer werden auch zu einer härteren Schulzucht und Uebung abgesondert, damit sie sich bemühen und üben mögen, in der Stärke sitz-zunehmen. Denn zu dem Ende werden sie abgezo- gen von der Geilheit, von angenehmer Speise und lieblichem Tranke; man zwingt, peinigt und bemühet sie; je mehr sie sich nun üben und bemühen, desto mehr Hoffnung haben sie vom Siege. Diese nun, sagt der Apostel, 1. Kot. I, 25, tun es, um eine vergängliche Krone zn erlangen: aber wir sollen eine ewige empfangen. Darum sollen wir den Kerker für einen Platz des Streites und der Uebung aufnehmen, damit wir dadurch in allem Unglücke und Schaden wohl geübt und desto gewisser erschdeinen mögen und vor den Richterstuhl Christi hervorgebracht wer en. Wir wissen auch die Worte des Herrn Christo, da Er sagte: Der Geist ist zwar willig, aber das Fleisch ist schwach. Darum sollen wir uns nicht fürchten noch verzagen, weil der Herr es zugesteht oder bekennt, daß das Fleisch schwach ist: aber darum hat Er es zuvor gesagt, daß der Geist willig und bereit sei, daß Er uns damit lehre, welchem ein jeglicher unterworfen sein sollte, so daß das Fleisch dem Geiste dienen soll, das Schwächste dem Stärksten, damit es auch von ihm die Stärke empfange Der Geist soll sein Gespräch von der allgemeinen ewigen Seligkeit haben, und nicht von dem Üngemach des Kerkers; aber gedenke gegenwärtig an den Streit, und was noch Härteres zu erwarten ist, vielleicht wird sich das Fleisch entsetzeti nnd sich fiirchten vor dem großen scharfen Schwerte, oder vor einem hohen Galgen, oder vor einem zerreißendeii Tiere, oder vor der größten Pein des Feuers und vor« allen peinlichen Marterwerkzeugen des Scharfrichters. Dann wird der Geist und das Fleisch sich dagegen setzen. —- Darutti nwhlan, obschon diese Dinge grausam sind, so sind sie doch von vielen mit einem friedsamen Gemüte aufgenommen SJS oder Märtyrer-Spiegel der Taufs-Gesinnten. worden; ja man hat sie auch freiwillig begehrt und gewünfchh um damit einen Namen und Ehre zu erhalten, und das nicht allein Männer, sondern auch Weiber, damit ihr Gesegnete« auch wissen möget, wie ihr euch nach dem Maße eures Geschlechtes zu verhalten habt. Es würde zu lang fallen, wenn ich alle anführen wollte, die sich mit dem Schwerte umgebracht haben und-in ihrem Ge- müte dazu sind bewegtworden Unter den Weibern ist bekannt Lucretia, die mit Gewalt geschwächt worden ist, und sich mit einem Messer in Gegenwart ihrer Freunde erstochen hat, damit sie ihrer Keuschheit ein Lob zubereiten und hinterlassen möchte. Mutius hat seine rechte· Hand im Feuer verbrannt, damit er dadurch einen Namen erlangen möchte re. Viel anderes wunder- liches Ungen1-ach und Pein, welche, um zeitliche Ehre, Lob und einen Namen zu erjagen, ausgestanden worden sind, übergehen wir um »der Kürze willen, und sagen weiter: Wenn eine zeitliche Ehre so vieler Pein und Marter wert ist, welche durch die Kraft des Gemütes erduldet wird, daß sie auch Sch»wert, Feuer, Galgen, Tiere und Marter um der Belohnung eines menschlichen Lobes willen verachtet, so mag ich wohl sagen, daß diesesunser Leiden sehr gering sei, um dafür die himmlische Herrlichkeit und göttliche Belohnung zu empfangen. Gilt das Glas so viel, wie viel köstlicher ist dann sdas Edelgestein. Wer wollte denn nicht SOLl 629 lieber um des wahren Gutes willen so viel leiden, weil andere so viel um des falschen Gutes willen leiden. Nun lasse ich den Handel der zeitlichen Ehre auf fich beruhen; es ist doch alles gleich, der Streit des Zornes oder Unwillens und des Märters ums re. Diese auswendige Uebung, ihr Gesegneten, hat der Herr· nicht ohne Ursache in die Welt kommen lassen, sondern um unse- retwillen, um uns damit zu ermahnen, daß wir an dem zukünfti- gen Tage zu Schanden und beschämt werden sollen, wenn wir uns um der Wahrheit willen zu leiden fiirchten zur Seligkeit, welches andere um 11ichtiger Dinge willen getan haben zum Verderben &c. Und zum Beschlusz laßt uns auch das Ende oder Augen- merk der Schöpfung des Menschen betrachten, wozu wir gelangen müssen, damit uns solches dazu gereichen möge, daß wir uns schicken, um die Dinge standhaft zu ertragen, die auch wohl den Unwilligen begegnen, nämlich des Todes Strafe zu leiden. Man findet Niemanden, der um eines Menschen willen nicht noch leiden wollte, was ist es dann, daß wir zweifeln oder verzagen sollten in dem Handel Gottes zu leiden 2c., der uns solches mit der größten Liebe, Freude und mit ewiger Herrlichkeit vergelten will. Seid dessen eingedenk, ihr Gesegnetenz DEO GLORIA Kurze Nachrede einiger Mitglieder der Gcnieine der Mennonitem über die erste hochdeutsche Ausgabe des MärttJrerJSpiegelT gedruckt zu Ephrata Lancaster County, Pennsylvaniem im Jahre 1748, welche die hochdeiitsche Uebersetzung gegen die holländische genau überlesen haben. Als in Pennshlvanien von sehr Vielen eine hochdeutsche Uebersetzung un-d Auflage des in holländischer Sprache gedruckten Marter- buches der wehrlosen Gemeine der Taufsgesinnten begehrt worden ist, so hat sich die Briiderschaft in Ephrata, gelegen in Canestogas, anerbo- ten und zu wissen getan, daß sie nicht allein das Buch übersetzen, sondern auch für einen saubern Druck und gutes Papier Sorge tragen wol- len, und das auf ihre Kosten, weiin man versprechen würde, ihnen Bücher abzukaufen und keine anderswo drucken und herbeibringen zu las- sen. Darauf haben sich die Vorsteher und Diener der Gemeine der Taufsgesinntem die man sonst Mennoniten nennt, — welcher Gemeine gemeldetes Buch am niichsten zukommt, — nach Evhrata verfügt und initihren Freunden daselbst einen solchen Vertrag abgeschlossen, da sie (gemeldete Taufsgesinnte) willig wären, ihnen für einen billigen Preis Bücher abzukaufen und keine anderswo zu bestellen, wenn man i nen wegen guter Arbeit, Papier und Ilebersetzung Versicherung geben könnte; sollte aber der Druck 11icht gut ausfallen, so wollten sie ihre Frei- heit behalten. Weil aber Henrich Funck und Tielmann Kolb eine besondere Liebe zsu diesem Buche hatten, so haben diese beiden mit gemein- schaftlicher Bewilligung die Zeit und Muhe daran gewandt und haben einen Bo sen nach dem andern, die ihnen, wie sie unter der Presse her- vorkamen, ziir Durchsicht ordentlich zugesandt wor en sind, mitdemholländis en Buche verglichen, bei welcher Arbeit sie nicht einen Vers übergangen haben. Sie haben aber bei der ganzen Durchsicht nicht einen Punkt gefunden, der nicht den-selben Glaubensgrund und Sinn in sich enthält, welcher in dem Hollåndischen b So haben wir demikiach auf Be dem Holländischen verglichen; wir fiirhalten, daß der Uebersetzer sein Bestes getan Ferner aber glaube-n wir, daß das B l. Denn ob der Weg ist enge siko So ist er voch zum Himmelst r Die Bahn. die Gebahnet selbst nach Gottes Ra . ei; ch h t i sfischcichss Gesicht, Dis; lsjåmecktt dZrFWeE und Wandel nicht; Denn da siehet man überall Kreuz, Galgen, Rad, Schwert ohne Zahl. Z. Da find-i man Strick und Folterbänlc Darauf man streclet die Gelenkk Mit -—-—- der Der Leib traltirt, daß er anschwillt Da gtebks der Psaffenschreier viel, Die rufen aus bei diesem Spiel: hängt an das Kreuz die heikge Schaar, Vergießt ihr Blut, vertilgt sie gar. Laßt euch nicht reue1i diese Miihc Ergreift das Schwert, enthauptet sie: Seid unverzagt in eurem Mut, Uns dürstet sehr nach ihrem Blut. Es« Jesus Christus that 2 Mund wird angefüllt, 4 s Its. Der Weg kommt uns sehr wohl zu Paß, Wir ehen d’raiif ohn« Unterlaß. Wir inden’s Leben in dem Tod, Und Gottes Gnade in der Not. 17- Wenn wir nur bleiben auf der Bahn, Die Christus Jesus ging voran, So erben wir die Seligkeit nd find von allem Leid befreit. U wie man fiel) im L »Du-often; 14, 22 che viele getreue Vorgänger, die dem L-amine nachgefolgt ie euch das Wort Gottes gesagt haben, welcher Ende s t und schmal ist, so führt er doch in die ewige Freude. egriffen ist. ehren anderer unserer Mitdiener freiwill aben aber nach unserem geringen Verm · Buche nachtheilig, oder daß die Lehre der gläubiglfn Märtyrer nicht richtig iibersetzfwordeii sein sollte, sondern wir este bei diesem Werke noch sein werde, wenn der Menschen siimmtlich mit einer Lust »und Begierde zu diesem Buche entzünden wollte, sicl dasselbe anschaffen, auch sieh gehorige Zeit h G auben an Christum bestellt sein musse, uiid ein Erbe des ewigen Reiches mit Christo und seinen Nachfolgern zu Neuen Testamente enthält, die mit vielen Exempeln getreuer Nr! sal in das Reich Gottes eingehen müsse.« . So haben wir denn in diesem Bsu 13, 7: ,,Gedenkt an eure« Lehrer, sd Denn obschon dieser Weg hier schlech ierzu nehmen und mitAndacht fleißig s. Bau t an die Galgen xolche Leutc Hi, sssksksksrskisxschssspis er«- n rae nen e un en, So wird’s ein herrlich Essen sein, 7. Seht sie auf Räder, lockt herbei Des Himmels Vögel ohne Scheu, Und laßt die wilden Skieis hinein, Daß sie zermasnien die Gebeinc s. Ihr Leben ist uns eine Pein, D’rum müssen sie vertilget sein: Jhr Ketzer kommt herbei und seht, Wie es hier euren Brüdern geht. I. Sie haben immer uns verlacht Und unsre Worte nicht geacht’t; Nun sind ste alle hiiigericht’t, Und man gedenket ihrer nicht. 10. Nun kommt aiich ihr zum Kerker hin, Bis ihr absieht von eurem Sinn; Und leidet Hunger euch zur Bußh Bis daß ihr fallet uns zu Fuß. Glaubige. Its. Da finden wir die fekge Schnur, Die ruhet unter dem Altar, Die ihr Gewand und Kleiderdracht Jm Blut des Lammes weiß gemacht. Its. Darum, ihr Glieder der Gemein, Laßt dieses eure Wallfahrt fein« Daraus man in den Himmel geht, Dieioeil die Tür noch offen s chi- ogen und Gaben des Verstandes ni ig dieses große Buch bis an’s letzte Rczgkgter edfiåkjgjegelegeåisuidideizieiit - n, m glau en nach unserem Da- « Herr durch seinen Heili damit sie ein wenig Geld nich darin lesen, dmnit sie sehen eben und Wandel zubereiten soll, dem weh werden; wie denn auch dieses Buch viele s U. Vergeblich ruft ihr aus um Brod, Jhr krieget nichts, schiclt euch zum Tod; Da lieget hinflog, bis geschieht, Daß eurer Seelen Haus zerbricht. is. So fahret denn nun aus der Welt, Wir sammeln euer Gut und Geld: Auch euer Haus, Hof, Brod und Wein Wird unsers Lebens Labsal sein. is. Wittwen und Waisen mögen geh’n Jn andere Länder, um zu seh’n, Wie man mit Waisen da verführt, Bis daß ihr Leben ist verzehrt. U. A ch f l S tt: at, istlti«sik»s"kku-i«2i-sshpkti« Denn eure Dornk iind Heckenstraß’ Jst hin und her belegt mit Aas. II. Blut, Knochen, Asche. Arm und Bein Da hin und her zerstreuet sein. Dies ist der Weg, da ihr geht ein Zum Schwefelpfiihl und Höllenpein. W. Erschreckt nicht, wenn ihr dieses seht, Was oben angeführet steht; Geht unverzagt nur immer fort, So kommt ihr dnrch die enge Pfortc 21. Die See? ist dann in Gottes Hand, Zur Rechten seines Thrones, Wofür ich aabt das hohe Pfand, Zur Glorie seines Sohnes! gen Geist die Herzen der t ansehen mögen, sondern und leriien wie man im rlosen Lamme zu folgen, und so chöne Lehren aus dem Alten und chfolger wohl versehen sind, woraus hervorgeht. »daß man durch viel Trüb- ind, wovon Paulus Anweisung-giebt, Hebräer m , Jauet an und folget ihre auben nach«