gegen den Geist des 21. Jahrhunderts Thomas Zimmermanns gegen den Geist des 21. Jahrhunderts DIE AKTUELLE REIHE - BAND 8 MABO-Verlag 1: Kleines Sekten-Handbuch 2: Kleines Kirchen-Handbuch 3: Kleines Ökumene-Handbuch 4: Kleines Endzeit-Handbuch 5: Kleines Katholizismus-Handbuch 6: Kleines Anthroposophie-Handbuch 7: Kleines Zeugen Jehovas-Handbuch 8: Kleines Ideologien-Handbuch 9. Kleines Esoterik-Handbuch 10: Kleines Theologie-Handbuch 1 11: Kleines Theologie-Handbuch 2 Weitere Bände in der Aktuellen Reihe: Band 1: Neu-Evangelisierung Europas aus römisch-katholischer und aus biblischer Sicht Band 2: Bekenntnis-Ökumene - Hoffnung oder Illusion? Band 3: Global-Crash - Ende der Globalisierung Band 4: Diktatur Europa? - Was darf man in Europa noch sagen? Band 5: Und Gott existiert doch! Antwort auf den Atheismus Band 6: Irrlehrer demaskiert - Die Aktualität des Judasbriefs Band 7: Die Bibel - Gotteswort oder Menschenwort? Thomas Zimmermanns Christlicher Widerstand gegen den Geist des 21. Jahrhunderts 1. Auflage 2008 Satz: Lothar Gassmann Grafische Gestaltung: Manuela Bähr-Janzen © ARF (Arbeitsgemeinschaft für religiöse Fragen e.V.) MABO - Verlag ISBN: 978-3-981 1 244-8-4 Inhalt Vorwort..................................................... 4 Einleitung.................................................. 7 1. Der antichristliche Geist des 21. Jahrhunderts..........8 2. Der christliche Widerstand gegen diesen Geist.........1 2 3. Die Ziele des christlichen Widerstandes...............1 6 4. Die Möglichkeiten des Vorgehens und Handelns........31 5. Perspektiven des Widerstandes gegen den Geist des 21. Jahrhunderts..........................62 Schlussgedanken............................................ 79 Vorwort Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen. Zwar wollen wir nach Römer 13 gehorsame und treue Untertanen der Obrigkeit sein, aber die Bibel lehrt uns auch die Grenze dieses Gehorsams In Apostelgeschichte 5, 27 - 29 steht zu lesen: Und sie brachten sie (die Apostel) und stellten sie vor den Hohen Rat. Und der Hohepriester (der „Papst“ der damaligen Zeit) fragte sie und sprach: Wir haben euch doch mit Ernst geboten, dass ihr nicht lehren solltet lehren in diesem Namen (im Namen Jesu) -und seht, ihr habt Jerusalem erfüllt mit eurer Lehre und wollt das Blut dieses Menschen über uns bringen. Petrus aber und die Apostel antworteten und sprachen: Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen. Der Gott unserer Väter hat Jesus auferweckt, welchen ihr an das Holz gehängt und getötet habt. Den hat Gott durch Seine rechte Hand erhöht zum Fürsten und Heiland, um Israel Buße und Vergebung der Sünden zu geben. Und wir sind Zeugen dieser Ereignisse und der Heilige Geist, welchen Gott denen gegeben hat, die Ihm gehorchen. Als sie das hörten, ging's ihnen durchs Herz und sie dachten, sie zu töten. Hier geht es um Befehle, um Gebote von Menschen, die dem Auftrag Gottes für Sein Volk entgegenstehen. Genauso wenig wie die Apostel jener Zeit dürfen wir heute - auch wenn der Staat oder die Kirche es befiehlt - gegen Gottes Gebote handeln! In unserem Abschnitt wollte man den Aposteln Redeverbot erteilen. Sie sollten nicht mehr von Jesus reden und Ihn verkündigen! Interessant ist, wer ihnen diese Auflage machen wollte: die religiöse Führungsschicht! Der Flohe Rat! Heute würde man von Kirchenleitungen sprechen. Und diese arbeiten in der Regel mit den weltlichen Machthabern zusammen. Auch nach der Pfingstpredigt (Apostelgeschichte 2) ging es Menschen durchs Herz! Aber im guten Sinne und zu ihrem Heil! Sie haben sich bekehrt und taufen lassen. In unserem Bibelabschnitt dagegen wird geschildert, dass die Antwort der Apostel den Hohen Rat so erbost, dass er sie zu töten gedenkt. Es ist erschütternd, wie verblendet die religiöse Führung war! Zuerst ließen sie Jesus Christus kreuzigen und dann verfolgten sie Seine Jünger, die Ihn als Auferstandenen und als Heiland der Welt verkündeten. Jesus ist nicht im Grabe geblieben. Er ist wahrhaftig auferstanden! Dies wollen auch wir bezeugen. Ich schließe mich der Meinung von Janet Folger1 angesichts einer zunehmenden Zahl christenfeindlicher Gesetze in zahlreichen Ländern an. Sie sagt: Wir sollen nicht einfach die Köpfe in den Sand stecken, sondern Widerstand leisten, so lange es noch möglich ist. Und wenn sie uns ins Gefängnis werfen, dann sollen wir auch dazu bereit sein. Janet Folger ruft dazu auf, solange es noch Zeit ist, Einfluss zu nehmen in den Schulen, in Gesetzgebungen, in Massenmedien, in ' Janet Folger, The Criminalization of Christlanity, S. 207 ff. 5 den Wissenschaften, auf musikalischem Gebiet. Sie schlägt vor, mit Christen unterschiedlicher Prägung zusammenzuarbeiten. Aber - so möchte ich betonen - dies kann freilich nicht unter Preisgabe der biblischen Wahrheit geschehen. Ich bin nicht für eine große Koalition aller Konfessionen, wie es manche jetzt propagieren, aber für ein Zusammenstehen derer, die wirklich wiedergeboren sind durch den Geist Gottes, auch bei allen Unterschieden, die es in einzelnen Lehrfragen gibt. Und vor allem: Wir sollten uns abwenden von einer Abwehrhaltung hin zu einer offensiveren Haltung. Janet Folger schreibt: „Immer wieder werden die Begriffe uns übergestülpt. Wir werden als engstirnig hingestellt, als intolerant, als vorgestrig, als gesetzlich - und die anderen präsentieren sich als fortschrittlich, als modern, als tolerant, als pluralistisch.“2 Nein, wir sollen ganz klar sagen, dass wir nur das Beste vertreten, dass wir die beste Botschaft haben für die Menschen, damit sie wirklich heil werden und mit Gott ins Reine kommen, damit ihr Leben eine ganz neue Basis bekommt durch unseren Erlöser und Herrn Jesus Christus. Möge Gott der HERR uns dazu noch Zeit und Gnade schenken. Und möge uns der Herr Jesus Kraft schenken, wenn es einmal wieder etwas kosten sollte, Christ zu sein. Dr. Lothar Gassmann Ebd., S. 218. Einleitung ln diesem Buch möchte ich darsteilen, dass unsere Zeit immer mehr von einem antichristlichen Geist geprägt ist und dass die Christen sich diesem Geist nicht beugen dürfen, sondern dass es für sie erlaubt und sogar geboten ist, diesem Geist Widerstand zu leisten. Außerdem sollen die biblisch gebotenen Ziele und die geeigneten Vorgehensweisen dieses Widerstandes herausgearbeitet werden. Mein Hauptanliegen ist dabei, dass die Gemeinde Jesu auch in dieser Zeit die Treue zu Jesus Christus und zu Seinem Wort auf allen Gebieten bewahrt. 1. Der antichristliche Geist des 21. Jahrhunderts Seit etwa 30-40 Jahren, vor allem aber seit der deutschen Wiedervereinigung, ist festzustellen, dass der Einfluss antichristlichen Geistes in Politik, Gesellschaft und Kirchen in Deutschland und den meisten anderen europäischen Staaten immer mehr zunimmt. Dies soll hier nur anhand einiger Punkte kurz skizziert werden: In der Gesetzgebung: • Zulassung der Abtreibung in Form einer „Fristenlösung mit Beratungspflicht“ mit ca. 300.000 Opfern jährlich in Deutschland • Anerkennung homosexueller Partnerschaften („Homo-Ehe“) und deren immer weitgehendere Gleichstellung mit der Ehe • Euthanasie-Gesetze in den Niederlanden -und demnächst wohl auch in anderen Staaten - wonach kranke Menschen von „Ärzten“ straflos getötet werden dürfen, wenn sie zuvor einen entsprechenden Wunsch geäußert haben • die neue EU-Charta, die das Recht auf Leben nicht mehr allgemein „Menschen“, sondern nur noch „Personen“ zuspricht, d.h. Menschen mit Bewusstsein und Entscheidungsfähigkeit • rechtliche Anerkennung der Prostitution • zunehmende Aushöhlung des Elternrechts zugunsten einer Erziehung der Kinder durch den Staat; erhebliche Erleichterung des Sorgerechtsentzugs • Einschränkung der Meinungs-, Religionsund Vertragsfreiheit durch europaweite Antidiskriminierungsgesetze In der Rechtsprechung: • Billigung der oben genannten Abtreibungsgesetzgebung und der „Homo-Ehe“ durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) • Einschränkung der Meinungsfreiheit für Abtreibungsgegner u.a. durch die Gerichte mit Billigung des BVerfG • Billigung von Rufmord und Schmähungen gegen bibeltreue Christen als „Meinungsfreiheit“ • Billigung blasphemischer Theaterstücke und Filme als „Kunstfreiheit“ • Strafmaßnahmen und Entzug des Sorgerechts gegen Eltern, die ihre Kinder aus Gewissensgründen zu Hause unterrichten In Politik und Gesellschaft: • EU-Resolutionen gegen Christen und deren Standpunkte z.B. in den Bereichen Abtreibung, Homosexualität, Schöpfung und Evolution, christlicher Einfluss in den Schulen • Schmähung bibeltreuer Christen als „Fundamentalisten“, „Rechtsradikale“ usw., gesellschaftliche Ächtung, Ausgrenzung und zunehmende juristische Verfolgung • Streben nach einer utopischen Menschheitsgemeinschaft; Welteinheitsbestrebungen auf politischer, wirtschaftlicher, religiöser und kultureller Ebene • Auflösung der christlich-abendländischen Rechtsordnungen und Kulturen zugunsten multikultureller und multireligiöser Gesellschaften • Propagierung eines Menschenbildes, wonach alle Menschen „gleich“ und „gut“ sind • Propagierung der Gleichwertigkeit aller Religionen und Lebensformen, u.a. auch in der schulischen Erziehung • Sexualisierung und Einführung in Okkultismus und Magie im schulischen Unterricht • Verachtung und Verwerfung der Gebote und Ordnungen Gottes auf nahezu allen Gebieten • Ausbreitung von nichtchristlichen Religionen (v.a. Islam und Buddhismus), Sekten und esoterisch-okkulten Gruppen bis hin zum Satanismus In Kirchen und Gemeinden: • Bibelkritik in ihren verschiedensten Formen • Feminismus, Synkretismus (Religionsvermischung), „Segnung“ und Anerkennung homosexueller Gemeinschaften • Verhöhnung und Demütigung bibeltreuer Christen bis in evangelikale Kreise hinein • Abwertung der biblischen Lehre; Weglassen, Zurückdrängen oder Uminterpretieren unbequemer biblischer Wahrheiten • Unterlassen oder Fehlgebrauch der Geisterunterscheidung • Weltlichkeit und Anpassung • Verzicht auf biblisch begründete Staats-, Gesellschafts- und Ideologiekritik • Statt dessen Billigung von Gesetzen und Rechtsprechung, die Gottes Geboten widersprechen • Mystik und Schwärmerei Die geistliche Ursache für diese Entwicklungen liegt in dem in der Bibel angekündigten endzeitlichen Gefälle (vgl. z.B. Mt 24,3 ff.), das schließlich in einer weltweiten totalitären Flerrschaft des Antichristen, einer völlig vom Satan inspirierten und beherrschten Persönlichkeit, gipfeln wird (Dan 7,19-25; 2. Thess 2,7 ff.; Offb 13). Diese Zeit geht der Wiederkunft Jesu voran und endet mit dem Sieg des wiederkommenden Jesus über den Antichristen und seine Verbündeten (2. Thess 2,8; Offb 19,11-21). Selbstverständlich bin ich mir im Klaren darüber, dass hiergegen eingewandt werden kann, dass es in Deutschland auch viel Gutes in unserer Zeit (wie z.B. Frieden und Wohlstand) gibt, dass die Welt schon immer schlecht gewesen sei u.a. Dennoch bin ich der Meinung, dass sich meine Einschätzung der Sachlage anhand der Zeichen der Zeit rechtfertigen lässt. 2. Der christliche Widerstand gegen diesen Geist ln welcher Weise können und sollen Christen Widerstand gegen diesen Geist leisten? An dieser Stelle gehen die Meinungen auseinander. Unstreitig ist unter bibeltreuen Christen nur, dass die Gemeinde Verführung und Irrlehre zu widerstehen hat und sich auch der Verfolgung nicht beugen darf, sondern an Jesus Christus und Seinem Wort festzuhalten hat. Wie verhält es sich nun aber mit dem nach außen gerichteten Widerstand gegen diesen Geist in Staat und Gesellschaft? Hier gibt es nun auf der einen Seite die Auffassung, dass ein mit politischen und juristischen Mitteln und Zielen geleisteter Widerstand in jedem Fall unbiblisch und falsch sei. Das zunehmende antichristliche Gefälle der Welt gehöre zu Gottes Heilsplan. Christen hätten dies hinzunehmen und lediglich die Aufgabe, Menschen zu Jesus Christus zu führen und innerhalb der christlichen Gemeinde Gottes Wort unverfälscht zu verkündigen. Auf der anderen Seite gibt es Auffassungen, die den Christen das Recht zusprechen, mit nahezu allen Mitteln für die Durchsetzung der Gebote Gottes in Staat und Gesellschaft zu sorgen, deren Gegnern in öffentlicher politischer Auseinandersetzung entgegenzutreten und die unter bestimmten Umständen sogar gewaltsamen Wider- stand gegen einen Unrechtsstaat bejahen. Somit wäre als erstes zu klären, wie diese Frage anhand der Bibel zu entscheiden ist. Dies soll hier ebenfalls in aller Kürze geschehen: Nach Röm 13,1 ff. sind alle Regierungen und ihre Amtsträger - also auch nichtchristliche Regierungen, Unrechtssysteme usw. - von Gott in ihr Amt eingesetzt. Gewaltsamer Widerstand oder Umsturzversuche sind verboten (Röm 13,2; 1. Petr 2,14). Jedoch sind die Regierungen an die Gebote Gottes gebunden. Das bedeutet vor allem, dass sie die in der zweiten Tafel der Zehn Gebote genannten Rechtsgüter ihrer Bürger (v.a. Leben, Ehe, Eigentum und Ehre) respektieren und auch vor Eingriffen Dritter schützen müssen. Ebenso haben sie die christliche(n) Kirche(n) zu fördern und zu unterstützen,3 andere Religionen jedoch zu tolerieren, da die Verfolgung falscher Religion im Neuen Bund nicht mehr zu den Aufgaben des Staates gehört. Ferner müssen Regierung, Verwaltung und Rechtsprechung nach den Grundsätzen von Gerechtigkeit, Unparteilichkeit und Unbestechlichkeit handeln. Hält sich ein Staat nicht an diese Gebote und Grundsätze, so ist er nur noch eingeschränkt oder gar kein Rechtsstaat. 3 Freilich nur, soweit diese wenigstens in den heilsentscheidenden Fragen auf dem Boden der biblischen Lehre stehen. Eine falsche und irrlehrende Kirche hat der Staat nicht zu fördern und zu unterstützen, sondern lediglich zu tolerieren. 13 Die Gemeinde Jesu und ihre Glieder sind verpflichtet, Jesus Christus als ihren Herrn zu verehren, Seinem Wort zu glauben und nach den Geboten Gottes zu leben. Die Gemeinde Jesu hat festzuhalten an der Lehre der Apostel, am Brotbrechen, am Gebet und an der Gemeinschaft (Apg 2,42). Ferner hat sie ihre Glieder vor Irrlehren und Ideologien zu warnen, die im Widerspruch zu Gottes Wort stehen. Wird dies von der Regierung oder von anderen gesellschaftlichen Kräften verboten oder eingeschränkt oder soll den Christen ein Denken oder Handeln aufgezwungen werden, das im Widerspruch zu Gottes Willen und zur biblischen Wahrheit steht, so müssen die für Leitung, Lehre und Verkündigung Verantwortlichen den Gehorsam verweigern, an der Erfüllung ihrer Verkündigungspflichten fest-halten und bereit sein, die sich daraus ergebenden Folgen zu tragen, denn dann gilt Apg 5,29: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“. Darüber hinaus hat die Gemeinde Jesu das Recht und die Pflicht, Regierende und Regierte auf ihre Verantwortung vor Gott hinzuweisen und ihnen die maßgeblichen Gebote für ihr politisches und staatliches Handeln und das Zusammenleben der Bürger im Staat aufzuzeigen. Verstößt die Regierung unstreitig und in schwerwiegender Weise gegen diese Gebote, so hat die Gemeinde Jesu auch das Recht und die Pflicht, sie deswegen zu kritisieren und die Einhaltung dieser Gebote anzumahnen. Denn die Sünde -14 und zwar auch im Bereich des staatlichen und politischen Handelns - führt zum Gericht Gottes an den nicht gewarnten Regierenden und unter Umständen auch zum Gericht Gottes über den betreffenden Staat. Insoweit besitzt die Gemeinde Jesu ein Mahn- und Wächteramt auch über ihren eigenen Bereich hinaus (vgl. z.B. Hes 3,17 ff.). Auch dient die Einhaltung der Gebote Gottes dem Wohlergehen eines Staates, welches anzustreben die Regierung aufgrund des ihr von Gott gegebenen Auftrags verpflichtet ist und an dem mitzuwirken auch die Christen berufen sind (vgl. z.B. Jer 29,7; Mt 5,13 f.). Hierzu kann es gehören, mit legitimen Mitteln eine unrechtsstaatliche Regierung abzulösen oder eine Änderung des vorherrschenden Denkens in Staat, Gesellschaft und Kirche(n) mit geistlichen sowie mit geistigpolitischen Mitteln herbeizuführen. Schließlich hat die Gemeinde Jesu ihre Unabhängigkeit gegenüber dem Staat und sonstigen gesellschaftlichen Kräften zu wahren und ihre Verkündigung sowie den gesamten Bereich ihrer inneren Angelegenheiten (Ämterbesetzung, Mitgliedschaftsrecht, Finanzverwaltung usw.) ausschließlich in Verantwortung vor Gott und ohne Beeinflussung durch staatliche oder gesellschaftliche Kräfte auszuüben. 3. Die Ziele des christlichen Widerstandes a) Die Bewahrung der biblischen Lehre allgemein Eines der Hauptziele des christlichen Widerstandes muss darin bestehen, dass die Gemeinde Jesu trotz Verführung und gegebenenfalls Verfolgung an der biblischen Lehre in vollem Umfang festhält. Unter „Gemeinde“ bzw. „Gemeinde Jesu“ oder „christliche Gemeinde“ soll hier zum einen die „unsichtbare Gemeinde“ verstanden werden, d.h. die Gesamtheit der wahrhaft gläubigen, wiedergeborenen Menschen. Diese unsichtbare Gemeinde ist in allen Ländern und weltweit unter eine Vielzahl sichtbarer Kirchen und Organisationen verstreut. Selbst in solchen Kirchen und Organisationen, die in erheblichem Maß falsche und ungesunde Lehre vertreten, finden sich wahre Kinder Gottes.4 Zum anderen sollen hier unter „Gemeinde“ aber auch alle christlichen Denominationen (Kirche, Freikirche, Gemeinschaft, Verband u.ä. sowie die einzelnen Ortsgemeinden dieser Denominationen) verstanden werden, die die gesunde Lehre im Sinne von 1. Tim 4,6 und 4 Wenngleich diesen auch anzuraten ist, solche Kirchen und Organisationen zu verlassen und sich biblisch lehrenden Gemeinden anzuschließen. Tit 1,9 vertreten. Zwar verfügt kein Christ und keine Kirche oder Gemeinde über die völlige Erkenntnis der biblischen Wahrheit (1. Kor 13,9), aber dennoch kann und soll nach dem Willen Gottes die biblische Lehre in der Gemeinde nicht nur in einigen wenigen heilsentscheidenden Fragen geglaubt und gelehrt werden, sondern in allen wichtigen Lehrinhalten, die zusammen die gesunde Lehre ausmachen. Erst recht darf keine Irrlehre oder ungesunde Lehre verkündigt werden. Es muss darauf hingewirkt werden, dass die Gemeinde in allen Punkten an der gesunden Lehre und an den Geboten Gottes festhält. Umgekehrt gilt es zu verhindern, dass sie sich von den geistigen Mächten der Endzeit durch Verführung, Druck oder Verfolgung hiervon abbringen lässt. Dass dies von jenen Mächten versucht wird, wird in der Bibel eindeutig gesagt (vgl. z.B. 2. Kor 11,14; 2. Thess 2,9 ff.; 1. Petr 5,8). Ebenso wird ausdrücklich gesagt, dass die Gemeinde Jesu und der einzelne Gläubige diesem Druck zu widerstehen haben (Eph 4,14; 2. Thess 2,3). Selbst unter Verfolgung und bei Gefahr, das physische Leben zu verlieren, darf der Gläubige nicht Jesus verleugnen, sich von seiner Lehre abbringen lassen oder gegen seine Gebote handeln (Mt 9,28.32 f.). Denen, die sich dennoch dazu bewegen lassen, wird der Ausschluss von der ewigen Gemeinschaft mit Gott angedroht (vgl. z.B. Eph 5,6). An erster Stelle der acht Gruppen von Menschen, die in Offb 21,8 als Ver-17 lorene genannt sind, werden die „feigen Verleugner“ genannt. Die Verführung wird vor allem in der Verbreitung falscher Lehren bestehen, die entweder von innen her, d.h. von Lehrern und Leitern der Gemeinde selbst verbreitet oder aber von außen an die Gemeinde herangetragen werden. Bei diesen falschen Lehren handelt es sich z.T. um grobe Irrlehren, wie z.B. Leugnung der Gottessohnschaft Jesu Christi oder seiner leiblichen Auferstehung, die Lehren des Feminismus, Anerkennung praktizierter Homosexualität, Abwertung der Bibel als zeitbedingtes Menschenwort usw. Von den wahren Christen werden sich wohl nur wenige durch solche groben Irrlehren beeinflussen lassen. Jedoch gibt es auch eine Veränderung der Lehrinhalte sowie des Gemeindelebens und der Gottesdienst-Gestaltung in evangelikalen Kreisen, die, wie dies schon jetzt zunehmend deutlich wird, nicht in erster Linie im unmittelbaren Vertreten unbiblischer Lehre besteht, sondern in einer Abschwächung, Zurückdrängung und Weglassung wichtiger Elemente der Verkündigung und in einer Verschiebung der Akzente beim Gottesbild, beim Welt- und Menschenbild usw. Es seien hier nur stichwortartig folgende Punkte genannt: • Einseitige Betonung von Gottes Liebe, Gnade und Barmherzigkeit, Zurückdrän-gung von Eigenschaften Gottes wie Heiligkeit, Gerechtigkeit und Zorn • Verharmlosung des Teufels und seiner Wirkungsmacht • Vernachlässigung, ja Tabuisierung der Lehre von der Endzeit (Eschatologie) • Zunehmendes Bestreben, bei Nichtchristen, führenden Vertretern von Staat und Gesellschaft sowie bei anderen Kirchen und Religionen anerkannt und beliebt zu sein • Zunehmende Ausrichtung von Form und Inhalt des Gottesdienstes an den (mutmaßlichen) Erwartungen nichtgläubiger Besucher • Weitgehende Ausblendung der Perspektive des Leidens aufgrund der Christusnachfolge • Ausblendung von Buße und Umkehr als Voraussetzung von Bekehrung und Wiedergeburt • Zurückdrängung der Forderung Gottes nach Heiligung und deren Konsequenzen für das Leben des Christen • Verharmlosung der Sünde und ihrer Auswirkungen • Verlagerung der Schwerpunkte vom Geistlichen hin zum Weltlichen • Verlagerung der Schwerpunkte von Gott hin zum Menschen • Verdrängung und Ersetzung der Seelsorge durch Psychologie und Psychotherapie • Verringerung der Distanz zu unbiblischen Welt- und Menschenbildern, Religionen und Ideologien; Vernachlässigung der Apologetik • Zusammenarbeit mit geistlich und theologisch fragwürdigen Gruppen und Vereinigungen • Aufkommen der „Emerging Church“ • Bekämpfung, Ausgrenzung und Verhöhnung von Personen und Vereinigungen, die für die biblische Lehre eintreten Es muss betont werden, dass es sich hierbei nicht um ein geschlossenes Lehrsystem handelt, sondern um eine Anzahl theologisch und gedanklich nur lose zusammenhängender Elemente. Dies erschwert das Erkennen der Zusammenhänge und der falschen Ausrichtung dieser neuen Art der Verkündigung sehr. Häufig hat man es auch nicht mit allen diesen Lehren gleichzeitig zu tun, sondern nur mit einigen von ihnen, und auch dies in unterschiedlicher Ausprägung. Auch gibt es Lehrer und Leiter, die in einigen der oben genannten Punkte die gesunde Lehre vertreten, in anderen jedoch die ungesunde moderne Lehre. Diese Verschiebungen der Gewichtung der Verkündigung und der Inhalte der biblischen Lehre haben für diejenigen Glieder, die sich davon beeinflussen lassen, erhebliche Auswirkungen auf ihr Wachstum im Glauben, ja unter Umständen sogar auf ihre Beziehung zu Jesus Christus über- haupt. Da es sich bei diesen neuen Lehren um ungesunde und damit um falsche Lehren handelt, wird Jesus Christus verunehrt und betrübt, wenn seine Kinder solche Lehren akzeptieren, denn Jesus will, dass seine Gemeinde eins ist in der Wahrheit und in der gesunden Lehre (Joh 17,17; Apg 2,42). Schließlich besteht bei denen, die ihr Denken und Handeln von solchen Lehren beeinflussen lassen, die große Gefahr, dass sie in der - meiner Meinung nach nicht mehr sehr fern liegenden - Stunde der antichristlichen Versuchung die geforderte Anpassung vollziehen, indem sie bereit sind, das Zeichen des Antichristen zu tragen und damit Jesus zu verleugnen, was die ewige Trennung von Gott zur Folge hätte (Offb 14,9 ff.). Somit muss die Beeinflussung der einzelnen Christen und der Gemeinde durch solche Lehren verhindert und - falls dies schon geschehen ist - wenn möglich wieder rückgängig gemacht werden. Auf welche Weise und mit welchen Mitteln dies angestrebt werden kann, soll unter 4. behandelt werden. b) Die Bewahrung der biblischen Lehre auf dem Gebiet der politischen Ethik Ein weiteres wichtiges Ziel ist es, die Gemeinde und ihre Glieder auch im Bereich der politischen Ethik vor der Anpassung an unchristliches und unbiblisches Denken zu bewahren. Dieser Aspekt soll wegen seiner besonderen Bedeutung hier und in den Parallelabschnitten dieses Bei- trags jeweils in einem eigenen Abschnitt dargestellt werden. Dies bedeutet vor allem, dass die Gemeinde dabei bleiben muss, alle Ideologien, Mächte und Ereignisse in Staat und Gesellschaft mit dem Maßstab des Wortes Gottes zu messen und nicht etwa umgekehrt. Ferner darf sie nicht Parteien, Ideologien und Zielsetzungen unterstützen, die der biblischen Lehre widersprechen oder den Geboten Gottes zuwiderhandeln. Denn Gottes Wort und Wille erstrecken sich auch auf die Grundzüge des staatlichen und politischen Handelns und sind auf diesen Gebieten genauso verpflichtend wie auf dem Gebiet der privaten Ethik. Die Gemeinde sollte bei ihrer Beurteilung politischer und gesellschaftlicher Mächte und Ereignisse auch keine Angst vor Schmähung und gesellschaftlicher Ächtung und Ausgrenzung haben, da Jesus seine Jünger auffordert, um seinetwillen Leiden auf sich zu nehmen (Lk 9,24) und selbst Schmähung und Anfeindung auf sich genommen hat (Hebr 12,1-3; 13,12-14). Deshalb muss die Gemeinde Jesu an den biblischen Aussagen zu den Grundfragen der politischen Ethik (etwa in der Frage der Abtreibung, der Euthanasie oder der Homosexualität) auch dann festhal-ten und diese öffentlich bekennen, wenn dies dazu führen kann, dass sie damit in eine gesellschaftliche Minderheiten- oder Außenseiterposition gerät. c) Die Bewahrung der Unabhängigkeit der Gemeinde Die rechtliche Unabhängigkeit der christlichen (und sonstigen) Religionsgemeinschaften in ihrem innerkirchlichen Bereich wird von der Rechtsprechung in Deutschland anerkannt. Dies zeigt sich z.B. darin, dass innerkirchliche Streitigkeiten (z.B. um die Abberufung eines Pfarrers oder um Aufnahme oder Ausschluss eines Mitglieds) nicht von staatlichen Gerichten entschieden werden können.5 Ob dies auch unter der Geltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) seit August 2006 noch in vollem Umfang zutrifft, ist ungewiss. Die §§ 1 und 2 AGG verbieten Benachteiligungen z.B. aus Gründen des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung oder der sexuellen Identität, etwa im Arbeitsrecht. Verstöße gegen dieses Gesetz führen zu hohen Schadensersatzforderungen. Dies könnte dazu führen, dass eine Kirche, eine Gemeinde oder ein christlicher Verein verpflichtet ist, z.B. einen atheistischen, moslemischen oder homosexuellen Mitarbeiter oder eine Frau als Priester, Pastor oder Prediger einzustellen. Zwar ermöglicht § 9 Abs. 1 AGG Religionsgemeinschaften eine Ungleichbehandlung wegen Religion oder Weltanschauung. Inhalt und Reichweite dieser „Kirchenklausel“ sind jedoch 5 Vgl. z.B. BVerfG NJW 1999,349 f.; BVerwGE 117,145 ff. 23 umstritten und noch nicht höchstrichterlich geklärt.6 Geistige Mittel der Beeinflussung der Gemeinde Jesu durch staatliche und gesellschaftliche Kräfte (etwa in Form von Manipulation, Diffamierung oder Drohung - oder auch durch Lob und Anerkennung) sind damit natürlich erst recht nicht ausgeschlossen. Ein weiteres Ziel des geistigen Widerstandes gegen den antichristlichen Geist muss deshalb darin bestehen, die Unabhängigkeit der Gemeinde gegenüber Staat und Regierung sowie sonstigen einflussreichen Kräften (z.B. Parteien, Medien, Wirtschaft) zu bewahren und an der biblischen Lehre festzuhalten. Denn die Gemeinde Jesu ist von Gott gegründet und daher Gott allein verantwortlich. Sie darf sich weder in ihrer Verkündigung noch in ihrem sonstigen Wirken oder in der Ausgestaltung ihrer inneren Verhältnisse von anderen Mächten beeinflussen lassen. Auch hier soll aufgezeigt werden, dass diese Gefahr besteht: So ist durchaus anzunehmen, dass Persönlichkeiten von Politik, Medien u.ä. in privaten Gesprächen und Unterredungen mit einzelnen Leitern und Lehrern christlicher Gemeinden, Vereinigungen und Verbänden versuchen werden, Einfluss zu nehmen dergestalt, dass die christli- 6 So sind z.B. Benachteiligungen wegen der „sexuellen Identität“ oder wegen des Geschlechts nicht vom Wortlaut des § 9 Abs. 1 AGG gedeckt. che Seite veranlasst werden soll, bestimmte gesellschaftspolitisch unerwünschte oder theologisch unbequeme Wahrheiten zu verschweigen oder zugunsten anderer Themen an den Rand zu drängen. Man wird eine solche Einflussnahme zunächst „im Guten“ versuchen, indem der christliche Gesprächspartner davon überzeugt werden soll, dass es sich bei den betreffenden Fragen um „zweitrangige“ oder „umstrittene“ Fragen handele und dass die Gemeinde „einladender“ und „gewinnender“ werde und größere Möglichkeiten habe, neue Mitglieder zu gewinnen, wenn sie sich auf die gewünschte Kursänderung einlässt. Auch auf „andere bewährte Brüder und Leiter“, die diesen Schritt schon vollzogen haben, wird wohl hingewiesen werden. Unter Umständen werden dem Gesprächspartner für den Fall des Nachgebens Vorteile für seine Organisation wie positive Berichterstattung in den Medien in Aussicht gestellt, während für den Fall der Ablehnung versteckt gedroht oder gewarnt wird, dass dies nicht nur zum Nachteil der Organisation, sondern der christlichen Anliegen wie z.B. Evangelisation und Gemeindebau überhaupt sei, oder dass eine - vom Beeinflusser freilich „zutiefst abgelehnte“ - Stigmatisierung als „Sekte“, als „fundamentalistisch“ o.ä. drohe usw. Der in der Bundesrepublik seit 1945 bislang wohl massivste Angriff auf die Unabhängigkeit christlicher Vereinigungen und ihre Verkündigung geschah erst in neuerer Zeit: Im Vorfeld des Jugendkongresses „Christival“, der im April/Mai 2008 in 25 Bremen stattfand, erhob v.a. der Grünen-Politiker Volker Beck schwere Angriffe gegen diesen Kongress und insbesondere gegen ein dort vorgesehenes Seminar, in dem Homosexuellen Heilung und Befreiung von ihrer Fehlprägung angeboten wurde. Dies bezeichnete Beck u.a. als „pseudowissenschaftliche Scharlatanerie“ von „Fundamentalisten“. Familienministerin Ursula von der Leyen wurde aufgefordert, ihre Schirmherrschaft über das Christival zurückzuziehen und von den Veranstaltern staatliche Zuschüsse in Höhe von 250.000,- € zurückzufordern. Aufgrund dieses Drucks wurde dieses Seminar von den Veranstaltern abgesetzt. In einer Debatte im Bundestag (!) im Februar 2008 erklärte die Bundesregierung, dass eine Heilung oder Änderung einer homosexuellen Veranlagung ihrer Auffassung nach weder möglich noch erforderlich sei. Solchen - offenen und versteckten - Einflüssen hat die Gemeinde Jesu, die ihrem Herrn die Treue halten will, entschieden zu widerstehen, wohingegen sie denen, die in der genannten Weise Einfluss nehmen wollen, Gottes Gnade und Gerechtigkeit zu bezeugen hat.7 7 Wie dies etwa der Präses der rheinischen Bekenntnissynode Pfarrer Paul Humburg gegenüber dem nationalsozialistischen Reichsinnenminister Hans Kerrl in den 1930er Jahren tat. Hier wären weitere Tausende Beispiele aus der 2000jährigen Kirchengeschichte zu nennen - wie viele werden es in Deutschland und weltweit in Gegenwart und Zukunft sein? d) Die Treue der Christen im Beruf Jesus will, dass Seine Jünger Ihm nicht nur innerhalb der Gemeinde, sondern auch in ihrem Beruf nachfolgen und dem antichristlichen Geist widerstehen. Vielfach wird von christlicher Seite angenommen, die Verantwortung der Christen in ihrem Beruf erstrecke sich nur darauf, dass sie zuverlässig, ehrlich und fleißig sind und im Umgang mit anderen Menschen Freundlichkeit, Liebe und Vergebungsbereitschaft zeigen. Dabei wird jedoch übersehen, dass Christen je nach ihrer beruflichen Stellung und je nach der Art ihrer Tätigkeit auch für die Inhalte ihrer beruflichen Tätigkeit Verantwortung tragen. Dies gilt keineswegs nur für Pastoren, Prediger und andere Christen im Verkündigungsdienst, sondern allgemein. Konkret bedeutet dies etwa, dass ein Christ als Lehrer keine Unterrichtsinhalte mit eigener positiver Bewertung vermitteln darf, die im Widerspruch zur biblischen Wahrheit oder zu den Geboten Gottes stehen. Dies wäre etwa dann der Fall, wenn ein Christ als Gemeinschaftskunde- oder Biologielehrer den Schülern Homosexualität als legitime Form der Sexualität vermitteln oder Abtreibung als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechtes der Frau darstellen sollte. Ein Christ als Jurist (Richter oder Beamter) dürfte keine Gesetzesnormen anwenden, die im Widerspruch zu Gottes Geboten stehen und auch auf dienstliche Weisung nicht ungerecht oder willkürlich handeln. Ein Christ als Standesbeamter dürfte keine „Trauung“ homosexueller Paare durch-27 führen. Ein Christ als Journalist dürfte keine einseitige und tendenziöse Berichterstattung vornehmen und auch keine Werturteile über Personen oder Vereinigungen abgeben, die im Widerspruch zu einer nach christlichen Maßstäben gerechten Bewertung stehen. Ein Christ als Arzt dürfte nicht an Abtreibungen oder an aktiver Sterbehilfe mitwirken. Diese Beispiele lassen sich ohne Weiteres fortsetzen. Umfang und Reichweite der jeweiligen Verantwortung sind für den einzelnen Christen allerdings von dessen konkreter beruflicher Stellung abhängig. Es ist schon jetzt offensichtlich, dass das unter diesen Maßstäben geforderte Verhalten in Deutschland zu ernsthaften beruflichen Konsequenzen für manche Christen führen kann, was gegebenenfalls bis hin zur Entlassung führen könnte. Und wer die Anpassung verweigert, der wird nicht unbedingt mit der Unterstützung seiner Kirche, Freikirche oder seines Verbandes rechnen können. Dennoch gilt, dass der Gehorsam gegen Gott nicht an der Tür des Arbeitsplatzes endet, sondern dass Gott Herr seiner Jünger in allen Lebensbereichen sein will und dass die Grundhaltung eines Christen, Gott zwecks Vermeidung innerweltlicher Nachteile ungehorsam zu sein, ewige Konsequenzen haben kann (vgl. Mt 10,28; Lk 9,24).8 8 Sicherlich gibt es in diesem Bereich zahlreiche Einzelfälle, in denen es zu unterschiedlichen Gewissensentscheidungen gläubiger Christen kommen kann. Der Maßstab bei 28 e) Das politische Mahn- und Wächteramt Schließlich muss die Gemeinde Jesu weiterhin den Mut haben, Regierung, Gesellschaft und falsch lehrende Kirche(n) vor der Sünde und Irrlehre und deren Folgen zu warnen und die Gebote und Ordnungen, die Gott für das politische Handeln und für das Zusammenleben der Menschen eingesetzt hat, zu verkündigen. Gleiches gilt für den Protest gegen schwerwiegende und unstreitige Verstöße von Gesetzgebung, Regierung und Rechtsprechung gegen Gottes Gebote. Dabei sollte dieser Protest nach dem Willen Gottes zwar in Liebe, aber auch durchaus in der gebotenen Deutlichkeit artikuliert werden! Dies muss trotz des zunehmenden Widerstandes auch evangelikaler Christen gelten, die entweder die für den Staat geltenden Gebote stark einschränken oder relativieren oder aber das Mahn-und Wächteramt der christlichen Gemeinde grundsätzlich ablehnen. Dabei ist anzunehmen, dass dies bei manchen nicht auf einer - exegetisch durchaus zu respektierenden - biblischtheologischen Überzeugung beruht, sondern lediglich von der Angst vor den persönlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen motiviert ist. Und für die Ausübung dieses Mahn- und Wächter-Amtes besteht in Deutschland sowie innerhalb der gesamten EU mehr und mehr Anlass, wie sich schon aus der kurzen Aufzählung der allen Entscheidungen bleibt aber allein Gottes Wort in Gestalt der Heiligen Schrift. großen Missstände auf ethischem und rechtlichem Gebiet (s.o. 1) ergibt. f) Die Durchsetzung einer an Gottes Geboten ausgerichteten staatlichen Ordnung Das eigentliche Ziel der christlichen Gemeinde sollte freilich nicht ein Staat und eine Regierung sein, die gegen Gottes Gebote verstößt und die Gemeinde zur Ausübung ihres Mahn- und Wächteramtes nötigt, sondern eine Regierung, die an den Geboten und Ordnungen Gottes ausgerichtet ist und biblisch begründete Kritik nur in Ausnahmefällen erforderlich macht. Dies ist keine Utopie, sondern kann durchaus weitgehend verwirklicht werden, wenn Gott Gnade schenkt und Er es bewirkt, dass die Mehrheit der Bürger, auch wenn nur ein kleiner Teil von ihnen wiedergeborene Christen sind, ihre Verantwortung vor Gott, die Grundlagen der biblischen Wahrheit und die Gebote Gottes auch im staatlichen und politischen Bereich anerkennen. Es hat in Europa durchaus Zeiten und Länder gegeben, in denen dies recht weitgehend der Fall war. 4. Die Möglichkeiten des Vorgehens und Handelns Nachdem in den bisherigen Abschnitten die Ausgangslage und die angestrebten Ziele kurz Umrissen wurden, geht es jetzt um die konkreten Möglichkeiten, die den bibeltreuen Christen, die sich nicht dem endzeitlichen Geist beugen wollen, zur Verfügung stehen. Diese Möglichkeiten sollen im Hinblick auf die zuvor dargestellten angestrebten Ziele im Einzelnen erörtert werden: a) Die Bewahrung der biblischen Lehre Die Hauptverantwortung für die Reinerhaltung der biblischen Lehre und für die Abwehr falscher Lehre tragen nach den Aussagen der Bibel die Verkündiger und Ältesten der Gemeinde (1. Tim 4,17; Hebr 13,17). Folglich ist es von entscheidender Bedeutung, dass diese Leitungs-Ämter von Brüdern ausgeübt werden, welche die in 1. Tim 3,2 ff. genannten Voraussetzungen erfüllen. Sie sollten darüber hinaus aber auch durch ihre Einstellung und ihre Persönlichkeit Gewähr dafür bieten, dass die Gemeinde an der vollen biblischen Wahrheit festhält und nicht nur krasse Irrlehren, sondern auch sonstige falsche und ungesunde Lehre zurückweist. Folglich müssen Gemeindeleiter und Älteste, die diese Ziele vertreten, mit allen Kräften unterstützt werden, vor allem durch Gebet, aber auch durch biblische Argumentationshilfen, durch gute Literatur, durch 31 Zuspruch usw. Handeln die Verantwortlichen nicht in diesem Sinne, so ist Kritik notwendig; der Prediger oder Gemeindeleiter müsste dann anhand der Bibel auf seinen Irrtum aufmerksam gemacht und zu einer Korrektur seiner Auffassungen oder seines Verhaltens veranlasst werden. Ggf. wäre es notwendig, sich an übergeordnete Gremien zu wenden (Hauptvorstand, Bundesleitung oder sonstige Leiter des Dachverbandes in Freikirchen; Superintendent, Dekan und Kirchenleitung in Landeskirchen). Besonders wichtig und erfreulich ist es, wenn unter den Gemeindeleitern und innerhalb der gesamten Gemeinde Einmütigkeit in der gesunden Lehre herrscht. Dies ist bei einer ganzen Anzahl von Gemeinden der unterschiedlichsten Denominationen Gott sei Dank auch heute noch der Fall. Gibt es bei Gemeindeleitern und Ältesten Vertreter unterschiedlicher Auffassungen in den hier behandelten Fragen, so sind diejenigen, die an der vollen biblischen Wahrheit festhalten, zu unterstützen. Ungeistliche Formen der Konfrontation und Auseinandersetzung sind aber zu vermeiden. Es ist bei den oftmals nicht zu vermeidenden Auseinandersetzungen stets zu bedenken, dass es dabei nicht um Macht oder Rechthaben einer Gruppe von Menschen gehen darf, sondern um die biblische Wahrheit und damit um die Ehre Gottes. Die hier genannten Grundsätze und Vorgehensweisen gelten im Prinzip sowohl für Landes- als auch für Freikirchen und landeskirchliche Gemeinschaften sowie für sonstige christliche Vereinigungen und Verbände. Aufgrund der wesentlich unterschiedlichen Ausgangslage und Perspektiven werden jedoch unterschiedliche Wege beschritten werden müssen. Das oben dargestellte Führen innergemeindlicher und innerkirchlicher Auseinandersetzungen und das Verbleiben in der Ortsgemeinde erscheint nämlich aus Gründen, die noch näher dargestellt werden, nur in solchen Denominationen sinnvoll, in denen im Wesentlichen noch die gesunde Lehre gewahrt ist. Es soll an dieser Stelle folglich unterschieden werden zwischen Kirchen, Gemeinden und Gemeindeverbänden, die im Wesentlichen noch an der gesunden Lehre festhalten, und solchen, wo dies nicht mehr der Fall ist. Es sollen hiermit keine Kirchen oder Gemeinden verurteilt und auch kein starrer Schematismus betrieben werden. Und es muss unbedingt festgestellt werden, dass es auch in der ersten Gruppe Gemeinden gibt, die mehr oder weniger nicht mehr an der gesunden Lehre festhalten, so wie es auch in der zweiten Gruppe Gemeinden gibt, bei denen dies der Fall ist. Ferner bedeutet die Bewahrung der gesunden Lehre im Sinne der hier dargestellten Punkte noch nicht, dass eine Gemeinde nach dem Willen Gottes lehrt und lebt. Daran fehlt es z.B. auch bei Einseitigkeiten in anderer Hinsicht, etwa wenn Gottes Liebe und Barmherzigkeit kaum eine Rolle in der Verkündigung spielen, bei einer ungeistlichen Ausübung der Leitung der Gemeinde oder bei einem lieblosen Umgang der Gemeindeglieder untereinander. Des Weiteren muss festgestellt werden, dass es in beiden Gruppen starke Kräfte gibt, die auf eine Abkehr von der gesunden Lehre hinarbeiten bzw. diese Abkehr noch weiter vertiefen wollen. Als erstes soll das geeignete Vorgehen in Gemeinden behandelt werden, die zur Zeit noch im Wesentlichen an der gesunden Lehre festhalten (z.B. etliche Brüdergemeinden, Aussiedler-Gemeinden, Freie Evangeliums-Christen-Gemeinden, verschiedene Landeskirchliche Gemeinschaften und EG-Gemeinden). Die Grundstruktur solcher Gemeinden ist im Allgemeinen folgende: Die Leiter und Prediger der Ortsgemeinden werden zumeist von der Gemeindeversammlung gewählt. Häufig werden sie von dem ausscheidenden Vorgänger vorgeschlagen; stattdessen können aber auch Brüder aus der Mitte der Gemeinde vorgeschlagen werden. Somit haben die bibeltreuen Kräfte die Möglichkeit, geeignete Brüder vorzuschlagen, von denen sie annehmen, dass sie fähig und bereit sind, die angestrebten Ziele zu verfolgen. Sind solche Brüder im Einzelfall nicht vorhanden, so wären mit dem oder den anderen vorgeschlagenen Brüdern Gespräche zu führen, in denen um eine Stellungnahme zu den zuvor dargestellten Zielen gebeten wird. Vom Ergebnis dieser Ge-34 spräche würde dann die Zustimmung zur Wahl des Betreffenden abhängig gemacht. Diese Vorgehensweise setzt voraus, dass zwischen den bibeltreuen Geschwistern in der Gemeinde ein gewisser enger Zusammenhalt besteht, der ein einheitliches und geschlossenes Vorgehen und Handeln möglich macht (an dem es in der Praxis aber leider häufig fehlt). Empfehlenswert erscheint es, „Prüfsteine“ zu entwickeln und diese in einem Leitfaden zusammenzufassen, die den bibeltreuen Kräften in allen Gemeinden unterschiedlicher Denominationen als Kriterium für die Wahl von Pastoren, Predigern, Ältesten usw. dienen könnten. Diese „Prüfsteine“ müssten innerhalb dieser Kreise verbreitet werden; dies setzt eine Zusammenarbeit der Bibeltreuen über die Denominationsgrenzen hinweg voraus, woran es leider häufig mangelt. Neben falscher Einheit gibt es auch heute noch biblisch nicht begründete Trennungen und Spaltungen!9 Insoweit wäre auch eine regionale Organisation der bibeltreuen Kräfte erforderlich, die über bundesweite und regionale Wochen- oder Monatszeitschriften sowie durch regelmäßige bundesweite und regionale Treffen eine umfassende Information über aktuelle Missstände in Kirchen und Gemeinden sowie ein koordiniertes Vorgehen der bibeltreuen Kräfte sicherstellt. 9 Etwa wegen Fragen des Gemeinde- oder des Endzeitverständnisses. Als Nächstes wird das Vorgehen in Kirchen behandelt, die zumeist nicht mehr an der gesunden Lehre festhalten. Hierunter wird man v.a. die Gliedkirchen der EKD rechnen müssen. In solchen Kirchen ist kein Versuch, die Ziele durch ein engagiertes „Auftreten“ durchzusetzen, anzuraten, sondern der Austritt, und zwar aus folgenden Gründen:10 Die Gliedkirchen der EKD sind inzwischen in hohem Maße von schriftwidriger Theologie beherrscht.11 Auch befinden sich nahezu alle Ämter und Gremien der Kirchenspitze (Kirchenleitung, Landessynode, Bischof bzw. Präses oder Kirchenpräsident) und der mittleren Ebene (Kreis-Synode, Superintendent bzw. Dekan) in den Händen der Vertreter dieser theologischen Richtungen. Selbst auf der unteren Ebene (Pfarrer und Presbyterien) ist dies weitgehend der Fall. Eine Änderung dieser Verhältnisse ist auch deshalb nicht zu erwarten, weil die bibelkritische Theologie ein Monopol bei der Theologenausbildung hat und ein Absolvent, der bibeltreue Posi- 10 Es gab v.a. in den 90er Jahren eine Reihe beachtenswerter Aufsätze und Broschüren pro und contra „Austritt aus der Landeskirche“, sodass diese Frage hier nicht weiter vertieft werden soll. Vgl. z.B. die „96 Thesen zu meinem Austritt aus der EKD", die Dr. Lothar Gassmann am 31.10.1998 veröffentlichte (im Internet unter: www.L-Gassmann.de). 11 Vgl. ausführlicher hierzu die Begründung in: Lothar Gassmann: Was braucht die Evangelische Kirche?, Lage, 3. Aufl. 2008. tionen - insbesondere auch bei den hier erörterten Fragen des geistlichen Widerstandes - vertritt, gar nicht erst seine Examina bestehen, geschweige denn ein Pfarramt erhalten würde, es sei denn, er würde bei den Prüfungen und Einstellungsgesprächen heucheln. Wer als Pfarrer die theologische Ausrichtung seiner Landeskirche kritisiert - und als Gläubiger müsste er dies tun! - , muss damit rechnen, dass er abberufen und einige Zeit später in den Wartestand oder in den Ruhestand versetzt wird. Dies würde auch nicht dadurch verhindert werden können, dass der größte Teil seiner Gemeinde hinter ihm steht, wie sich anhand einer ganzen Reihe von Beispielen schon gezeigt hat. Auch Presbyter und ganze Presbyterien können vor Abberufungen und anderen Maßregelungen durch die Kirchenleitung nicht sicher sein. Umgekehrt besteht die Gefahr, dass die Gläubigen und Bibeltreuen in den Landeskirchen durch falsche Lehre beeinflusst und selbst unmerklich und unbewusst zu einem Abrücken von der biblischen Wahrheit und zu einer schleichenden Anpassung verleitet werden. Das Sprichwort sagt: Steter Tropfen höhlt den Stein. Umgekehrt hat man als gläubiger bibeltreuer Christ in diesen Kirchen in der Regel nichts anderes zu erwarten als Ablehnung, Ausgrenzung und Verhöhnung als „Fundamentalist“ durch diejenigen, die dort das Sagen haben (Pfarrer, Presbyterium, Superintendent usw.). Nur in einigen Landeskirchen mit einem relativ großen Anteil gläubiger und bibel-37 treuer Mitglieder (etwa Württemberg, Schaumburg-Lippe, Sachsen) ist die hier dargestellte Situation etwas weniger ausgeprägt. An dem Gesagten kann die Tatsache nichts ändern, dass es auch in den Landeskirchen eine ganze Anzahl von Gemeinden gibt, deren Pfarrer eine bibeltreue Verkündigung übt. Allerdings wird er dies nur soweit tun und tun können, als er nicht den landeskirchlichen Pluralismus in Frage stellt und nicht bestimmte Lehren und Auffassungen seiner Kirche als Irrlehre hinstellt. Ein guter Gärtner hat aber nicht nur die Blumen zu pflegen, sondern auch das Unkraut zu bekämpfen. Ein guter Prediger hat nicht nur das reine Wort Gottes, sondern das ganze Wort Gottes zu verkündigen. Er hat nicht nur die Wahrheit zu lehren, sondern auch vor Lüge, Irrlehre und Irrtum zu warnen. Auf die gegen den Kirchenaustritt hauptsächlich vorgebrachten Argumente, wie z.B.: „Man ist in diese Kirche hineingetauft und -konfirmiert; man hat von Gott weiterhin seine Platzanweisung dort; nicht die Gläubigen, sondern die Irrlehrer hätten diese Kirche zu verlassen“ - bis hin zu der Frage, wer einen denn im Falle eines Kirchenaustritts beerdigen solle12, möchte ich hier nicht 12 Hierauf wurde einmal die treffende Antwort gegeben: „Wer mich beerdigt, ist mir egal. Wichtig ist nur der, der mich von den Toten auferweckt“ (96. These der Kirchenaus-tritts-Thesen von Lothar Gassmann, unter www.L-Gassmann.de). näher eingehen. Denn keines dieser Argumente vermag etwas daran zu ändern, dass Gott nicht will, dass Seine Jünger einer Kirche angehören, die nicht die Merkmale von Gal 1,6 ff. und von Apg 2,42 erfüllt. So fordert Gott seine Kinder in Offb 18,4 denn auch ausdrücklich auf, eine solche „Kirche“ zu verlassen. Es soll zwar nicht grundsätzlich bestritten werden, dass der einzelne Christ auch in einer Orts-Gemeinde in einer der Gliedkirchen der EKD Jesus Christus und seinem Wort treu bleiben kann und nicht automatisch in den Sog falscher Lehre hineingezogen werden muss. Andererseits kann aber kaum bestritten werden, dass der Anpassungsdruck dort mehr oder weniger groß ist, sodass die Gefahr besteht, dass man nach einiger Zeit unbiblische Lehre nicht mehr als solche erkennt, sie in ihrer Bedeutung verharmlost oder sie sich gar zueigen macht. Es stellen sich in diesem Zusammenhang jedoch noch einige Fragen, denen näher nachgegangen werden soll: Die erste Frage betrifft die gläubigen und bibeltreuen Pfarrer und sonstigen hauptamtlichen Mitarbeiter der Landeskirchen. Nach dem oben Gesagten sollten und müssten ja auch sie aus der Kirche austreten. Dies aber würde für sie bedeuten, dass sie ihre Ordinationsrechte und ihre Gehalts- und Pensionsansprüche verlieren. Dies wird von vielen als unzumutbar angesehen. Es ist jedoch zu bedenken, dass Gott den Gehorsam gegen Ihn und Sein Wort über materielle Interessen stellt (vgl. z.B. Mt 8,20; 19,16 ff.). Im Übrigen bedeutet der Schritt des Austritts keineswegs unbedingt, dass diese Pfarrer dann ihre materielle Lebensgrundlage verlieren. Denn möglich ist ja, dass sie dann einer anderen (Frei-)Kirche beitreten oder aber einen Kreis von bibeltreuen Gemeindegliedern um sich versammeln, die ebenfalls aus der Kirche austreten, unter der Leitung dieses Pfarrers eine „Bekennende Evangelische“ (oder wie auch immer genannte) Gemeinde bilden und dann künftig für den Lebensunterhalt des Pfarrers aufkommen. Dass dies für den Pfarrer voraussichtlich mit Gehaltseinbußen verbunden sein wird, lässt sich hierbei wohl nicht vermeiden, aber das sollte der Gehorsam gegen Gott schon wert sein. Aber auch unabhängig von solchen Planungen und Kalkulationen und deren voraussichtlichen Resultaten will Gott, dass Seine Kinder Ihm bedingungslos gehorchen und Seinen Willen tun. Es stellt sich jedoch eine zweite und auch wohl schwierigere Frage, nämlich: In welche Kirche oder Gemeinde sollen die Ausgetretenen wechseln? Denn es wurde ja bereits zu Anfang festgestellt, dass die Tendenzen der Irrlehre und der ungesunden Lehre sowie der Verkürzung und Verwässerung der biblischen Botschaft nicht auf die Landeskirchen beschränkt, sondern zunehmend in fast alle Kirchen und Freikirchen eingedrungen sind. Dass ein aus der Landeskirche 40 ausgetretener Christ nicht ohne Gemeinde bleiben kann, steht nach dem biblischen Zeugnis wohl außer Frage. Aber es stellt sich in der Tat die Frage: Wohin soll er gehen? Nachfolgend sollen einige der in Betracht kommenden Möglichkeiten kurz dargestellt und bewertet werden. In Betracht kommen selbstverständlich nur solche Kirchen und Gemeinden, die die gesunde biblische Lehre vertreten. Dies ist bei einigen Freikirchen nur noch teilweise bzw. nur noch in einem Teil der Gemeinden der Fall. Da es sich aber insgesamt oft nicht um solche grundlegende Abweichungen von der biblischen Wahrheit handelt wie in den Landeskirchen und zudem die einzelnen Gemeinden in diesen Gemeindeverbänden meist eine wesentlich größere Unabhängigkeit von der Leitung des Dachverbandes besitzen, wäre ein Übertritt durchaus zu rechtfertigen, sofern die betreffende Ortsgemeinde an der gesunden Lehre festhält. Die Stadtmissionsgemeinden (mit unterschiedlichen Dachverbänden wie Evangelische Gesellschaft [EG], Chrischona usw.) haben sich im Laufe der letzten Jahre vielfach ebenfalls als freikirchliche Gemeinden konstituiert und sich von ihren Bindungen an die Landeskirche gelöst. Auch hier vertritt ein Teil weiterhin gesunde Lehre in Bezug auf die hier behandelten Fragen, jedoch ist nicht zu verkennen, dass namentlich der EG-Hauptvorstand etwa seit 1997/99 eine Kursänderung in einigen dieser Punkte vorgenommen hat.13 Auch für Mitglieder von Freikirchen und Gemeinschaften, in deren Ortsgemeinde keine gesunde Lehre mehr vertreten wird und eine Umkehr zum Besseren aussichtslos erscheint, wäre der Übertritt zu einer bibeltreuen und räumlich in der Nähe liegenden Gemeinde des gleichen Verbandes häufig ernsthaft zu erwägen. Eine weitere Möglichkeit bestünde in der Gründung von Hausgemeinden oder Hauskreisgemeinden, in denen sich der bibeltreue Kern einer oder mehrerer Gemeinden sammelt und Gottesdienste sowie Bibelstunden sowie ggf. weitere Veranstaltungen wie Seniorenkreis, Frauenkreis, Sonntagsschule und Jugendtreffen durchführt. Im Falle einer völligen Trennung von der Kirchengemeinde oder freikirchlichen Gemeinde müssten diese in Privatwohnungen oder in für die Dauer der Veranstaltungen gemieteten Räumen (wie z.B. in einem Hotel oder einem städtischen Tagungsraum) stattfinden. Keimzelle einer solchen Gemeinde ist nicht selten ein schon vorher bestehender Gemeindehauskreis. 13 So heißt es etwa in dem EG-Jahresbericht 1999 im Hinblick auf die Entwicklungen in Staat, Gesellschaft und Kirchen: „Wir sagen JA und NEIN. In der Vergangenheit haben wir schwerpunktmäßig NEIN gesagt...“ (aaO, S.25). Das war 1999. Heute sagt die EG in diesen Dingen schwerpunktmäßig JA - oder gar nichts. Schließlich wäre ein Übertritt zu einer der (wenigen) bereits bestehenden Bekennenden Evangelischen Gemeinden bzw. vor allem an der Mitwirkung an der Gründung solcher Gemeinden ernsthaft zu erwägen. Diese Gemeinden verstehen sich als evangelisch-landeskirchlich auf dem Boden der früheren landeskirchlichen Liturgie, Verkündigung, Kirchenordnungen und Bekenntnisschriften. Die Gründung weiterer derartiger Gemeinden verdient zweifellos große Beachtung, Sympathie und Unterstützung. In den zurückliegenden Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass ihre Gründung, ihr Aufbau und ihre Festigung und Ausweitung mit einer Reihe großer Schwierigkeiten verbunden ist. Es ist in Anbetracht des Ausmaßes der Missstände in den Landeskirchen schon erstaunlich, wie wenige Mitglieder der Landeskirchen sich über zehn Jahre nach Gründung der ersten derartigen Gemeinde (in Neuwied am 31.10.1996) solchen Gemeinden angeschlossen oder an der Gründung solcher Gemeinden mitgewirkt haben. Einige seitdem gegründete Gemeinden existieren heute auch nicht mehr. In jedem Fall erfordert der hier dargestellte Weg das volle Engagement hinsichtlich Zeit, Geld und Einsatz-Bereitschaft einer größeren Anzahl von Bekennern mit langem Atem. Davor sollte allerdings kein wahrer Gläubiger zurückschrecken. Es kann im Übrigen sein, dass ein bibeltreuer Christ sich gezwungen sieht, sogar mehrmals die Gemeinde zu wechseln, nämlich dann, wenn sich auch in seiner neuen Gemeinde die Gegner der gesunden Lehre durchgesetzt haben und eine Kurskorrektur nicht mehr möglich erscheint. Ein solcher neuer Schritt sollte freilich nicht übereilt erfolgen, sondern muss sorgfältig und im Gebet vor Gott verantwortet werden. Auf der anderen Seite aber ist es besser, fünfmal im Leben die Gemeinde zu wechseln als auch nur einmal seine biblisch begründete Überzeugung! Erforderlich für das Standhalten der einzelnen Gläubigen ist jedoch auch - in welcher Gemeinde auch immer - ein engeres persönliches Zusammenrücken der Gläubigen und Bibeltreuen. Die Gemeinde darf nicht nur Lehr-und Dienstgemeinschaft sein, sondern sie muss auch mehr und mehr zu einer persönlichen Gemeinschaft ihrer Glieder werden. Ebenso müssen die Gläubigen und Bibeltreuen auch übergemeindliche persönliche Kontakte zu anderen bibeltreuen Gläubigen und Gemeinden knüpfen mit dem Ziel einer oder vieler Fürbitt-, Hilfs- und Informationsgemeinschaften. Denn dies ist vor allem deshalb erforderlich, um die Isolation zu überwinden, in die bibeltreue Christen - gleich welcher Denomination - heute von ihren Gemeinden und deren Leitern immer häufiger hineingetrieben werden. Das Kennenlernen solcher gleichgesinnter Christen in anderen Orten und Gemeinden könnte zum einen durch die Gemeindeleitungen angeregt werden, indem Treffen zwischen verschiedenen bibeltreuen Gemeinden oder einzelnen Gruppen in solchen Gemeinden angeboten werden. Auch über die Leserbriefspalte etwa in „Idea Spektrum“ oder über das Internet können Adressen gewonnen und Kontakte angeknüpft werden. Die Ziele dieser Kontakte sollten vielfältig sein: Durch die Gemeinschaft mit Gleichgesinnten in anderen Gemeinden wird sich der einzelne Christ bewusst, dass er mit seinen Ansichten nicht allein steht, während umgekehrt das Bewusstsein der Einsamkeit und Isolation lähmend wirken kann. Dies war selbst bei Elia so (1. Kön 19,10). Die Teilnehmer dieser Kreise können ferner zu gegenseitiger Vertiefung im Glauben und zum Wachstum in der Erkenntnis beitragen, etwa durch gemeinsames Bibelstudium oder Briefwechsel zu theologischen Fragen. Ferner sind auf diese Weise auch seelsorgerliche Gespräche und Briefe möglich. Wichtig ist ferner die gemeinsame Information über Entwicklungen und Ereignisse in Landesund Freikirchen. Eine solche Information kann hier viel weiter reichen als in den üblichen Informationsschriften (etwa der Gruppen der Konferenz Bekennender Gemeinschaften, von „Zeitjournal“ oder „TOPIC“, wo naturgemäß nur in groben Zügen hierüber berichtet werden kann). Ebenso kann über Vorgehensweisen bibeltreuer Christen im Kampf gegen falsche Lehre in einzelnen Gemeinden oder Verbänden, über Erfolge und Misserfolge derartigen Vorgehens informiert werden. Damit können wertvolle Anregungen für andere Gemeinden gegeben werden. Es ist auf diese Weise möglich, Geschwistern zu helfen, die aufgrund ihrer Haltung in persönliche, berufliche oder finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Schließlich können auf diese Weise auch persönliche Freundschaften entstehen, was bei der zunehmenden Ausgrenzung bibeltreuer Christen ebenfalls sehr wichtig ist. Auf eine gewisse Organisation dieser Gruppen und Kreise wird man wohl nicht verzichten können, da eine Leitung und Aufgabenverteilung etwa bei der Durchführung von Veranstaltungen, der Herausgabe von Rundbriefen usw. erforderlich ist. Jedoch sollte diese Organisation möglichst locker bleiben und nur so weit reichen wie nötig. Es sollen auf diese Weise nicht etwa neue Gemeinden gegründet werden, sondern nur Freundes- und Arbeitskreise gleichgesinnter Bekennender Christen aus unterschiedlichen Gemeinden. Andererseits ist es durchaus wünschenswert, wenn sich diese Kreise mit gemeinsamer Zielsetzung überregional und wenn möglich bundesweit zusammenschließen. b) Die Bewahrung der Treue auf dem Gebiet der politischen Ethik Es wurde zu Anfang herausgearbeitet, dass Gott auch im Bereich des staatlichen und politischen Handelns Gebote und Ordnungen aufgestellt hat und dass die Gemeinde Jesu sich nicht den Denkweisen und Wertmaßstäben der Welt anpassen darf, sondern sich nach den Geboten Gottes zu richten hat. Umgekehrt hat sie die I-deologien, Ereignisse und Zielsetzungen in Welt und Politik nach diesen biblischen Maßstäben zu messen. Obwohl die Gemeinde Jesu ihre Verantwortung auf diesem Gebiet in der Vergangenheit häufig nicht in der richtigen Weise wahrgenommen hat (etwa indem sich Kirchen und Gemeinden zu einer Legitimierung staatlichen und gesellschaftlichen Unrechts hergaben oder umgekehrt über Staat, Regierung und Gesellschaft herrschen wollten), bleibt dies eine wichtige Zielsetzung auch in Gegenwart und Zukunft. Die Hauptgefahr liegt heute in einer Anpassung von Kirchen und Gemeinden an die immer mehr von biblischen Normen abweichenden Wertmaßstäbe von Staat und Gesellschaft. Dies hat vor allem zwei Gründe: Der erste ist die mangelhafte Kenntnis über den maßgeblichen Willen Gottes auf diesen Gebieten, d.h. letztlich mangelhafte Bibelkenntnis oder ein falsches Bibelverständnis in diesem Bereich. Der zweite ist die Angst, sich öffentlicher Anfeindung auszusetzen und gesellschaftlich ausgegrenzt zu werden. Der erste 47 Grund kann durch entsprechendes Bibelstudium ausgeschaltet werden, falls dieses mit der Bereitschaft verbunden ist, die Bibel als irrtumsloses Wort Gottes anzuerkennen und sich ihrer Autorität zu unterstellen. Der zweite Grund kann nur durch Verstärkung der Bereitschaft zum Bekennen und zum Leiden in der Nachfolge Christi überwunden werden. Beides ist für die Leiter und Lehrer der christlichen Gemeinden von großer Bedeutung (vgl. z.B. 1. Tim 4,6.17; Tit 1,9). Es sollte in der Gemeinde Einmütigkeit bestehen, darin zu wachsen. In jedem Falle aber sollte der bibeltreue Kern der Gemeinde ihre Leiter hierzu auffordern und ermutigen und ihnen - neben Fürbitte - auch praktische Hilfen, etwa geeignete Literatur, an die Hand geben. In den Landeskirchen wird den gläubigen Kreisen die Erreichung dieses Zieles auch nicht annähernd möglich sein, da der weitaus größte Teil der Pfarrerschaft und vor allem auch der kirchenleitenden Personen und Gremien die Bibel nicht mehr als irrtumsloses Wort Gottes anerkennt und dieses Bibelverständnis sogar als „fundamentalistisch“ ablehnt und ächtet. Dadurch aber ist auch auf dem Gebiet der politischen Ethik eine biblische Kursbestimmung und eine zutreffende Beurteilung von Ideologien, politischen Zielsetzungen und Ereignissen nicht mehr möglich. c) Die Bewahrung der Unabhängigkeit der Gemeinde Dieses Ziel lässt sich in der Landeskirche aufgrund der starken Verflochtenheit zahlreicher Kirchenleiter mit Politik und Parteien kaum verwirklichen. Es verhält sich dort sehr häufig so, dass die Landeskirchen zum Verstärker bestimmter (partei-)politischer Richtungen (v.a. SPD, auch Grüne und gelegentlich sogar PDS bzw. Linkspartei) geworden sind. Mitunter sind Landeskirchen sogar zum Vorreiter geistiger und gesellschaftspolitischer Entwicklungen geworden (wie z.B. hinsichtlich der „Segnung“ und „Trauung“ homosexueller „Paare“). Hieran vermögen die bibeltreuen Kräfte nichts zu ändern, da ihre Kritik nahezu regelmäßig zurückgewiesen wird und sie keinerlei Einfluss mehr besitzen. Von den konkreten Gesprächen und Vereinbarungen zwischen den Vertretern von Kirche und Politik werden sie im Übrigen auch kaum etwas erfahren. Zu der Beeinflussung durch politische Parteien kommen bei der Landeskirche Beeinflussungen durch gesellschaftliche Kräfte und geistige Strömungen hinzu, nicht zuletzt auch durch verschiedenartige geistig-weltanschauliche und religiöse Gruppen, von rationalistischen bis hin zu buddhistischen und okkult-esoterischen. Namhafte Vertreter und Repräsentanten der Kirche sind auch gerne bereit, ihr Denken und Empfinden von ihnen „bereichern“ zu lassen und von ihnen „hinzuzulernen“! Der Einfluss solcher Gruppen 49 beschränkt sich im Übrigen nicht auf kleine Kreise, sondern wird - in unterschiedlicher Intensität - offen in zahlreiche Gemeinden und Arbeitsbereiche hineingetragen. In Freikirchen und Gemeinschaften erscheint es demgegenüber zum Teil noch möglich, durch Hinweise auf die Verantwortung der Leiter vor Gott Einfluss zu nehmen. Es gibt dort auch sicherlich eine ganze Anzahl von Leitern, die eine negative Beeinflussung ablehnen würden. Ferner ist hier Folgendes zu bedenken: Leiter, deren Standhaftigkeit bekannt ist, wird man wohl kaum in der genannten Weise zu beeinflussen suchen und falls doch, so würden sie sicherlich andere Geschwister informieren. Diejenigen aber, die für solche Beeinflussungen offen sind, werden wohl kaum mit den bibeltreuen Kreisen in ihrer Gemeinde oder in ihrem Verband darüber reden, wenn sie sich der Beeinflussung geöffnet haben. Um öffentlichem Druck, wie er etwa gegen das Christival ausgeübt wurde, nicht zu erliegen, wäre als erstes die Bereitschaft erforderlich, solchem Druck, auch wenn er in massiver Form erfolgt, nicht nachzugeben und die Angriffe und Diffamierungen in ruhig-sachlicher Form zurückzuweisen. Ferner wird es für bekennende Christen immer mehr erforderlich, sich v.a. auch in finanzieller Hinsicht von staatlichen Zuschüssen u.ä. unabhängig zu machen. Schließlich sollte man die Schirmherrschaft über öffentliche Veranstaltungen nur solchen Personen des öffentli-50 chen Lebens übertragen, bei denen man hinreichend sicher sein kann, dass sie die Anliegen und Ziele der Veranstaltung teilen und sich auch im Konfliktfall auf deren Seite stellen werden. d) Die Bewahrung der Treue im Beruf Jesus Christus und Seinem Wort im Beruf die Treue zu halten, wird in einer ganzen Reihe von Berufen immer schwieriger, da sich die Wertmaßstäbe von Staat und Gesellschaft immer mehr von den christlichen Normen und Geboten entfernt haben, denen aber die Christen weiterhin verpflichtet bleiben, wenn sie treue Nachfolger Jesu bleiben wollen. Es waren zuvor in 3 d bereits einige Konfliktfelder sowie mögliche Konsequenzen des Gehorsams gegenüber Gottes Wort aufgezeigt worden. Als konkrete Handlungsmöglichkeiten käme hier etwa Folgendes in Betracht: Die Christen, die bereits im Öffentlichen Dienst stehen (als Lehrer, Richter, Beamte usw.), müssen sich im Falle von Dienstanweisungen, die sie mit ihrem an Gottes Wort gebundenen Gewissen nicht vereinbaren können, auf ihr grundgesetzlich geschütztes Recht auf Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) berufen, das ihnen gestattet (oder gestatten sollte), dienstlichen Anweisungen, die mit ihrem Gewissen nicht zu vereinbaren sind, nicht Folge zu leisten. Dienstrechtliche Konsequenzen wie z.B. eine Abmahnung oder Kündi- gung, wären dem Dienstherrn aufgrund einer solchen Gewissensentscheidung nicht gestattet. Solche gewissensbedingten Arbeitsverweigerungen werden zur Zeit teilweise auch von der Rechtsprechung anerkannt.14 Darüber hinaus müssen Dienstanweisungen, die Christen in Gewissenskonflikte bringen, sowie Maßregelungen, die deswegen verhängt werden, so weit wie möglich an die Öffentlichkeit gebracht werden. Da dies durch die allgemeine Tagespresse nur schwer möglich ist, wäre dies ein wichtiges Anliegen christlicher Zeitungen und Zeitschriften. Ebenso wäre zu versuchen, Politiker, besonders solche, die sich selbst als bekennende Christen bezeichnen, für den Einsatz für solche in ihrem Gewissen bedrängte Christen zu gewinnen. Die Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass solche letztgenannten Bemühungen zumeist ohne Erfolg blieben. Christen, die eine Ausbildung als Lehrer oder Journalist absolviert haben, sollten nach Möglichkeit eine Mitarbeit bei einer christlichen Schule bzw. einem bibeltreuen Verlag anstreben. Auch ist - trotz zunehmender gegenteiliger Stimmen auch aus dem evangelikalen Lager - Vgl. z.B. Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf, KirchE 30,313 ff. (1992) hinsichtlich der Weigerung eines städtischen Musikers, an der Inszenierung einer Aufführung mit blasphemischem Text mitzuwirken, sowie die gesetzliche Regelung in § 12 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG), wonach niemand verpflichtet ist, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken. von einem Theologiestudium an staatlichen oder staatlich anerkannten Universitäten abzuraten. Dies schon aus dem Grund, weil der Student dort zur Anerkennung und Anwendung der allein als „wissenschaftlich“ geltenden historisch-kritischen Methode verpflichtet wird. Damit aber wird er entweder zur Heuchelei gezwungen - oder er läuft Gefahr, seine biblischen Glaubensüberzeugungen zu verlieren. Stattdessen sollten gläubige Studenten bei einer bibeltreuen Ausbildungsstätte studieren, wobei aber auch hier zunehmend daraufzu achten ist, ob die (Selbst-)Bezeichnung als „bibeltreu“ tatsächlich zutrifft. Ein wichtiges Kriterium zur Prüfung bleibt die exklusive Gültigkeit der „Chicago-Erklärung zur biblischen Irr-tumslosigkeit“. Ebenso sollten Christen in noch stärkerem Maße als bisher eigene Schulen, theologische Ausbildungsstätten, Zeitungs- und Buchverlage, Buchhandlungen usw. gründen, in denen dann auch Christen Arbeit finden oder eine Ausbildung absolvieren könnten, ohne in Gewissenskonflikte zu geraten. Zuletzt muss Christen, und zwar auch und gerade den jungen, in der gemeindlichen Verkündigung unbedingt gesagt werden, wie wichtig die Treue zu Jesus auch im beruflichen Bereich ist und dass dies bedeuten kann, lieber den Beruf aufzugeben oder auf beruflichen Erfolg zu verzichten als Jesus untreu zu werden, indem man in seinem Beruf Dinge tut, die gegen Gottes Willen sind. Wie traurig und bitter ist es zweifellos, wenn ein junger, hochbegabter Christ - besonders mit Familie - nicht entsprechend seiner Begabung etwa als Journalist, Jurist, Lehrer oder Arzt eingestellt oder wieder entlassen wird und irgendwelche Hilfsarbeiten ausüben muss, weil er sich nicht nur allgemein als Christ, sondern auch konkret zu den heute nicht mehr tolerierten Glaubensaussagen und ethischen Normen bekennt oder weil er sich weigert, Dinge zu tun, die er nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann! Aber noch bitterer wäre es, wenn er Jesus ver-leugnete, was er täte, wenn er sich an Lüge, Ungerechtigkeit oder Ideologien anpasste. Inhalt und Bedeutung von Bibelstellen wie Eph 5,11, aber auch Lk 9,25 müssen den Christen unbedingt wieder deutlich gemacht werden, damit sie diese und andere endzeitliche Versuchungen bestehen können. e) Das politische Mahn- und Wächteramt Es ist offenkundig, dass der Kreis christlicher Kirchen und Gemeinden immer mehr abnimmt, die weiterhin gewillt sind, die Gebote und Ordnungen Gottes zur Grundlage staatlichen und gesellschaftlichen Handelns zu machen und dies den Repräsentanten von Staat und Gesellschaft auch zu verkündigen und schwerwiegende Übertretungen dieser Gebote in der gebotenen Deutlichkeit öffentlich zu rügen. Dennoch besteht auch diese Aufgabe der Gemeinde Jesu unver- ändert fort, doch stellt sich zunehmend die Frage, in welcher Weise die hierzu noch bereiten Christen diese Aufgabe wahrnehmen können und sollen. Die seit alters her gegebene und geübte Möglichkeit, dies im Rahmen der Verkündigung in der Predigt zu tun, besteht fort, sofern der Prediger der betreffenden Gemeinden dazu bereit ist und die Gemeindeleitung (Presbyter, Älteste o.ä.) hinter ihm steht. Dies ist auch in evangelikalen Gemeinden keineswegs mehr selbstverständlich. Ebenso haben die bibeltreuen Gemeinden und Vereinigungen die Möglichkeit, durch schriftliche Ausarbeitungen und Erklärungen (Aufsätze, Broschüren, Faltblätter usw.) die für das staatliche und politische Handeln geltenden Grundsätze sowie deren Anwendung auf konkrete politische Fragen sowohl in der christlichen Gemeinde als auch in der Öffentlichkeit zu verbreiten. Auch Presseerklärungen und Demonstrationen sind eine mögliche Form der Ausübung des Mahn-und Wächteramtes. Der Zweck dieses Mahn- und Wächteramtes besteht im Übrigen nicht etwa in der Ausübung politischen Druckes auf die Repräsentanten von Staat und Gesellschaft oder gar in einer klerikalen Machtanmaßung, sondern darin, den Regierenden ins Gewissen zu reden und sie an ihre ewige Verantwortung vor Gott sowie an ihre Verpflichtung gegenüber Volk und Staat zu erinnern. Denn sie sind von Gott nicht als Beherrscher, sondern als Diener ihres Staates und seiner Bürger eingesetzt worden. Je weiter die Regierenden von den Grundlagen des christlichen Glaubens entfernt sind, umso unwahrscheinlicher ist es zwar, dass sie darauf hören werden. Eher werden sie nicht die Missstände, sondern die Kritiker auf die eine oder andere Weise beseitigen. Aber die Gemeinde Jesu hat ihre Verpflichtung gegenüber Gott erfüllt, wenn sie vor der Sünde gewarnt hat; die Folgen des Ungehorsams treffen dann allein die vergeblich Gewarnten (Hes 3,19). f) Die Durchsetzung einer an den Geboten Gottes ausgerichteten Ordnung Das eigentliche Ziel verantwortlichen politischen Handelns von Christen ist jedoch, wie schon dargestellt, eine Rechtsordnung und eine Regierung, der gegenüber die Ausübung dieses Mahn-und Wächteramtes normalerweise nicht notwendig ist, weil sie die Gebote Gottes als ihre Grundlage anerkennt und nach Recht und Gesetz handelt. Wie steht es nun um mögliche Bemühungen, eine solche Staats- und Rechtsordnung in unserer Gegenwart in Deutschland und den anderen westlichen EU-Staaten durchzusetzen? In einer Demokratie erfolgen Gesetzgebung und Wahl der Regierung durch die jeweilige Parlamentsmehrheit, die von Abgeordneten einer oder mehrerer Parteien gebildet wird, die wiederum vom Volk gewählt werden. Für Christen wäre es somit erforderlich, für ihre politischen Ziele die Mehrheit der Wähler und Abgeordneten zu gewinnen. Und bereits eine starke Minderheit von Wählern und Abgeordneten wäre vielfach ausreichend, um Gesetze zu verhindern, die gegen Gottes Gebote verstoßen. Prinzipiell wäre die Durchsetzung christlicher Ziele entweder mit einer der im Bundestag vertretenen Parteien (v.a. CDU/CSU), einer der christlichen Kleinparteien (PBC, AUF, CM) oder einer noch zu gründenden christlichen Partei möglich. Wie sind nun die Erfolgschancen einzuschätzen? Als Ausgangspunkt muss wohl festgestellt werden, dass inzwischen wohl nur noch 15-20% der Wahlberechtigten ein geschlossenes christliches Weltbild im Bereich der politischen Ethik besitzen, mag auch in einzelnen Fragen (wie z.B. Abtreibung und Homo-„Ehe“) ein höherer Prozentsatz den christlichen Standpunkt vertreten. Dies ist somit lediglich eine - wenn auch noch recht starke - Minderheit, die nach allgemeinen politisch-strategischen Grundsätzen noch stark genug sein sollte, einiges im Sinne ihrer Ziele zu verwirklichen und in noch stärkerem Ausmaß, die Durchsetzung entgegengesetzter Ziele zu verhindern. Jedoch müsste ein solches Wählerpotenzial auch aktiviert werden zugunsten einer Partei, die willens und in der Lage ist, die Ziele dieser Wähler zu vertreten. Auch dies soll kurz untersucht werden: Ein großer Teil der bibeltreuen Christen wählt auch heute noch die CDU/CSU. Diese Partei gibt zwar auch heute noch vor, ein christliches Welt- und Menschenbild zu besitzen,15 doch hat sich der Schwerpunkt ihres christlichen Selbstverständnisses in den letzten Jahrzehnten eindeutig weg von den biblischen Geboten und Ordnungen hin zu Werten wie „Solidarität“, „Humanität“ und „Toleranz“ entwickelt. Der Abtreibungsgesetzgebung von 1995 hat der größte Teil der Fraktion zugestimmt. Die Parteiführung sagt selbst, dass sie nicht in der Lage sei, die gewünschten christlichen Grundwerte zu vertreten und durchzusetzen, solange in der Öffentlichkeit nicht das entsprechende Bewusstsein dafür vorhanden sei. Dies herbeizuführen wird von der Partei aber schon seit Langem kaum ernsthaft versucht. Zwar haben im Jahr 2000 einige CDU/CSU-regierte Bundesländer Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Gesetzgebung der rot-grünen Koalition zur „Homo-Ehe“ erhoben, doch erklärte die Parteiführung nach Abweisung dieser Klage bereits vor den Bundestagswahlen 2002, auch im Falle eines Wahlsiegs nichts mehr an dieser Gesetzgebung ändern zu wollen. 15 Dies behauptet sie auch in ihrem neuen Parteiprogramm aus dem Jahre 2007. In den 50er und 60er Jahren und teilweise noch bis Mitte der 80er Jahre war dieser Anspruch zweifellos auch weitgehend berechtigt. Heute wird diese Position jedoch nur noch von einer kleinen Minderheit der führenden Parteivertreter geteilt. Die christlichen Kleinparteien haben aufgrund des bundesdeutschen Wahlrechts (5%-Klausel), aufgrund von Ausgrenzung und Diffamierung durch Medien und andere Parteien sowie aufgrund programmatischer Schwächen (Konzentration der Programmatik meist nur auf wenige Punkte) momentan kaum Aussichten, zu Wegbereitern einer politischen und geistigen Erneuerung Deutschlands zu werden. Auch erfolgt seitens Kirchen und Freikirchen meist keinerlei Unterstützung dieser Parteien. Auch inhaltlich bestehen bei diesen Parteien hinsichtlich der grundsätzlichen Zielsetzungen christlicher Politik einige Fragwürdigkeiten. So will die CM in zu weitgehendem Umfang christliche (und z.T. spezifisch katholische) Normen und Werte zum allgemein verbindlichen Gesetz machen und lehnt religiöse Toleranz weitgehend ab. Die PBC wiederum unterscheidet (zumindest bisher) nicht genügend zwischen Gesetz und Evangelium sowie zwischen Staat und christlicher Gemeinde. Die Gründung einer neuen christlichen Partei erscheint praktisch aussichtslos, da so gut wie ausgeschlossen ist, dass genügend Mitarbeiter sowie ausreichende finanzielle Mittel für eine flächendeckende Parteiarbeit zur Verfügung stehen werden. Ferner würde dies nur zur weiteren Zersplitterung der christlichen Kleinparteien beitragen. Auch ist aufgrund der bekannten Flaltung der Medien kaum damit zu rechnen, dass die Partei in der Öffentlichkeit bekannt wird. Sollte sie oder eine der schon bestehenden christlichen 59 Kleinparteien jedoch wider Erwarten doch einmal einen auch nur bescheidenen Erfolg bei Wahlen erringen, so würde ihr Ansehen in der Öffentlichkeit sofort durch eine allgemeine Medienkampagne vernichtet werden. Mit der Vertretung christlicher Positionen durch andere als christliche Parteien ist ebenfalls nicht zu rechnen, da diese Parteien von anderen Weltanschauungen und Grundwerten bestimmt werden als den christlichen, mögen sich auch mitunter in einzelnen Fragen Gemeinsamkeiten ergeben. Im Übrigen setzt die Akzeptanz christlicher Normen und Werte durch die Jugend und die kommende Generation eine entsprechende christliche Erziehung in Elternhaus, Schule und Kirche voraus. An einer solchen Erziehung durch die Eltern fehlt es aber in den meisten Familien, da bereits die Eltern vom Christentum entfremdet sind oder sich das verfälschte Christentum unserer Zeit zu Eigen gemacht haben.16 In den Schulen werden kaum christliche Grundwerte vermittelt, meistens selbst nicht im Religionsunterricht. Stattdessen wird dort eine zunehmende Sexualisierung und Ideologisierung betrieben; immer 16 Es muss allerdings gesagt werden, dass die wiedergeborenen Christen zu allen Zeiten nur einen kleinen Teil der Bevölkerung ausmachten. Aber in der Vergangenheit hat die große Mehrheit der Bevölkerung doch zumindest die christlichen Glaubenslehren, Normen, Werte und Ordnungen anerkannt. häufiger finden Schüler dort auch den Einstieg in Drogen und Okkultismus. Hiervon selbstverständlich auszunehmen sind v.a. christlich-evangelikale Schulen, die daher von bibeltreuen Christen unbedingt zu unterstützen sind. Über die dogmatische und ethische Ausrichtung der evangelischen Landeskirchen, die auch und gerade in ihrer Jugendarbeit zum Ausdruck kommt, braucht an dieser Stelle nichts mehr gesagt zu werden. Somit ist auch in absehbarer Zukunft mit der Durchsetzung christlicher Werte in unserem Land nicht zu rechnen. Auch von der EU und ihren Organen und Gremien ist in dieser Hinsicht nichts Gutes zu erhoffen. Im Gegenteil sind diese Gremien (v.a. EU-Parlament, Rat und Kommission und deren Untergliederungen) schon seit Langem Wegbereiter und Urheber von Gesetzen, Richtlinien und Resolutionen, die christlichen Grundwerten widersprechen oder sich sogar unmittelbar gegen bibeltreue Christen richten. EU-Staaten, die diese Gesetze und Richtlinien nicht oder nicht genügend umsetzen, werden mit scharfen Sanktionen bedroht. Aufgrund dessen ist sogar damit zu rechnen, dass sich der antichristliche Geist und die Ziele der EU nicht nur in Deutschland, sondern in allen mittlerweile 27 EU-Staaten durchsetzen werden. 5. Perspektiven des Widerstandes gegen den Geist des 21. Jahrhunderts An dieser Stelle soll etwas über die voraussichtliche Weiterentwicklung der christlichen Gemeinde und die Ergebnisse des Kampfes gegen den antichristlichen Geist gesagt werden. Da es hierbei um zukünftige Ereignisse und Entwicklungen geht, handelt es sich naturgemäß nur um eine prognostische Einschätzung. a) Die Bewahrung der biblischen Lehre Es ist davon auszugehen, dass sich die Tendenz einer Verkürzung und Verwässerung der biblischen Lehre (in den meisten Freikirchen, Gemeinschaften und evangelikalen Vereinigungen) sowie der völligen Verfälschung zentraler biblischer Lehren (in den Landeskirchen) in den nächsten Jahren fortsetzen wird. Hierfür spricht, was die Landeskirchen betrifft, vor allem die Tatsache, dass die kirchenleitenden Organe sowie auch die theologischen Ausbilder sowie die meisten Pfarrstellen und Presbyterien in den Händen derer sind, die diese Tendenzen vertreten. Es ist, von Ausnahmefällen abgesehen, nicht ersichtlich, dass solche Repräsentanten Buße über den Irrweg getan hätten, den sie selbst gingen und den sie ihre Gemeinden geführt haben. Nicht wenige Pfarrer und Presbyterien sowie wohl auch einzelne Kirchenleiter sind mit diesem Kurs zwar nicht einverstanden, jedoch leisten sie keinen Widerstand außer gelegentlicher zaghafter Kritik. Solche Kritik müsste ja, wenn sie der gegebenen Sachlage gerecht werden wollte, so weit gehen, den Kirchenleitungen Irrlehre und geistliche Tyrannei vorzuwerfen. Aber dies würde jeden Pfarrer, der dies täte, sein Amt kosten, wofür es zahlreiche Beispiele v.a. aus den 90er Jahren gibt. Dennoch findet sich weiterhin geistlicher Widerstand bei einem kleinen Teil der Kirchenmitglieder, vor allem bei solchen, die in einer der Gruppen der Bekennenden Gemeinschaften organisiert sind, sowie einiger Pfarrer und Presbyterien. Dieser Widerstand wird allerdings von den Kirchenleitungen kaum noch ernst genommen, weil offensichtlich ist, dass er nichts zu bewirken vermag. Hinzu kommt, dass solche Kirchenmitglieder weiterhin ihre Kirchensteuern der Kirchenleitung zur Verfügung stellen, da sie ja weiterhin der Kirche angehören und über deren Verwendungszweck nicht mitbestimmen können. Des Weiteren zeichnet sich bei vielen dieser Gläubigen und Bibeltreuen, die in der Landeskirche verbleiben, eine Haltung der Resignation und auch der Anpassung ab. Man hält mehr und mehr ein gewisses Arrangement mit der Kirchenleitung für erforderlich und aus der - zutreffenden - Tatsache, dass die geistliche Kritik dort nichts bewirkt, wird die - grundfalsche - Konsequenz gezogen, diese Kritik nunmehr abzuschwächen, die Missstände zu verharmlosen, überwiegend 63 das Gute in der Landeskirche zu sehen und sich mit den Gegebenheiten abzufinden. Mitunter führt dies sogar zu einer Verflachung des eigenen theologischen Denkens und zu einer teilweisen Übernahme falscher Lehren. Es sei jedoch betont, dass dies keineswegs für alle Bibeltreuen zutrifft, die in den Landeskirchen verbleiben. Im Übrigen muss auch festgehalten werden, dass in den letzten Jahren viele Mitglieder der Landeskirchen aus Glaubensgründen ausgetreten sind -allerdings bei Weitem nicht alle Gläubigen und Bibeltreuen und wohl noch nicht einmal der größte Teil von ihnen. In etlichen Freikirchen und Gemeinschaften sowie anderen evangelikalen Verbänden und Organisationen sind gewisse Entwicklungen wie in der Landeskirche wie Homosexuellen-Segnungen usw. wohl auch auf absehbare Zukunft nicht denkbar, aber die Verkürzung und Verwässerung der biblischen Lehre und die Aus-klammerung und Zurückdrängung unbequemer Verkündigungsinhalte wird wohl weiter fortschreiten. Auch scheint es dort eine Tendenz zu geben, die Lehre und Verkündigung der Evangelikalen nicht in Widerspruch zur neuen EU-Charta treten zu lassen, etwa was die Haltung zur Homosexualität oder zur Gleichberechtigung der Frau betrifft. Getragen werden diese Entwicklungen vor allem von Lehrern und Leitern, die doch nach dem Willen Gottes an erster Stelle dazu berufen sind, die biblische Lehre zu bewahren und gegen Irrlehre zu verteidigen. Hauptmotiv 64 sind dabei wohl vor allem die Angst vor dem Verlust der Jugend und die Angst vor öffentlicher Ausgrenzung, Diffamierung und Verfolgung. Die Angst vor Diffamierung u.ä. ist der Sache nach durchaus nicht unbegründet, aber dies soll nach den Worten der Bibel um der Wahrheit willen auf sich genommen werden (vgl. z.B. Lk 21,12 ff.; Joh 15,18 ff.), wenn man denn am Ende bei den Erretteten dabei sein will. Auch die Angst, bei den meisten Jugendlichen mit der unverkürzten biblischen Lehre keinen Anklang mehr zu finden, ist nicht grundlos. Sie beruht aber größtenteils darauf, dass wir in einer Zeit leben, in der die Menschen die gesunde Lehre nicht mehr ertragen (2. Tim 4,3) und in der sie das Vergnügen mehr lieben als Gott (2. Tim 3,4). Dass manche Formen der Verkündigung v.a. in der Jugendarbeit durchaus verbesserungsfähig und -würdig waren und sind, soll damit keineswegs bestritten werden. Ebenso ist anzuerkennen, dass es auch auf diesem Gebiet eine gewisse Bandbreite legitimer Gestaltungsformen gibt. Jedoch kann erfreulicherweise gesagt werden, dass die hier genannten Bestrebungen in mehreren Freikirchen auf mehr oder weniger starken Widerstand stoßen. Dass dieser insgesamt gesehen wesentlich stärker ist als in den Landeskirchen, hängt wohl mit dem erheblich größeren prozentualen Anteil wiedergeborener Christen in verschiedenen Freikirchen zusammen. Häufig 65 haben Protest und Widerspruch jedoch auch dort keinen Erfolg und enden mit dem Austritt gläubiger und bibeltreuer Christen aus ihrer Ortsgemeinde oder aus der ganzen Freikirche und Gemeinschaft. Nicht selten werden auch unbequeme Gemeindeglieder systematisch aus der Gemeinde hinausgedrängt, in manchen Fällen sogar ausgeschlossen. Auch wird des Öfteren versucht, ihnen jede Lehrautorität in der Gemeinde zu nehmen und sie oder ihre Ansichten offen oder subtil lächerlich zu machen, etwa als „Fundamentalisten“, „Endzeitapostel“, „eng“, „gesetzlich“ o.ä. Mitunter sind diese Vorwürfe der unbiblischen Enge und Gesetzlichkeit teilweise berechtigt. Ansonsten aber werden die Gemeindeleiter dies alles an jenem Tag in Gottes Gericht verantworten müssen. Jesus Christus als der gerechte Richter wird ihnen dann die Worte aus Hes 34,1-10 zurufen. Es hat sich in der Praxis an zahlreichen Beispielen gezeigt, dass sich die modernen Evangelika-len als Prediger, Älteste und Lehrer selbst in solchen Gemeinden durchsetzen konnten, in denen der weitaus größte Teil der Gemeindeglieder gläubig und bibeltreu und auch bibelkundig war. Dies hängt nicht zuletzt auch mit einem falschen Unterordnungsverständnis zusammen; viele Christen halten es generell für verwerflich, der Gemeinde-Leitung zu widersprechen, selbst dann, wenn dies nach dem Zeugnis der Bibel berechtigt oder sogar geboten wäre, nämlich immer dann, wenn es um die biblische Wahrheit 66 und um die gesunde Lehre geht. Die große Gefahr besteht hier auch darin, dass diejenigen, die die modernen Tendenzen in die Gemeinden hineinbringen, nach außen hin für sich in Anspruch nehmen, „wiedergeboren“ und „bibeltreu“ zu sein und in manchen Fragen tatsächlich auch bibeltreue Positionen vertreten, wodurch sie bei den Gläubigen zunächst einmal einen erheblichen Vertrauensvorschuss erhalten. Auch in solchen Freikirchen und Gemeinschaften führt die Hinnahme ungesunder Lehre zur Schwächung der Gemeindeglieder im Glauben und zu einer Anpassung an diese Lehre und zu einer Abwertung der Bedeutung der biblischen Lehre überhaupt. Es zeichnet sich jedoch im Großen und Ganzen folgendes Bild ab: Während in einheimischen Baptisten- und Freien Evangelischen Gemeinden sowie bei den Gemeinschaften des Gnadauer Verbandes damit zu rechnen ist, dass sich die modernen Tendenzen durchsetzen17 (wenn auch nicht in allen Gemeinden), ist dies in etlichen Brüdergemeinden und in Gemeinden, die zumeist von russlanddeutschen Aussiedlern getragen werden (z.B. Freie Evangeliumschristen-Baptisten) wohl nicht so bald zu erwarten. In Brüdergemeinden, gleichgültig, ob es sich dabei um Gemeinden der „offenen“ oder der „geschlossenen“ Brüder oder zum Teil sogar um solche 17 ln der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) dürfte dies in den meisten Gemeinden schon seit Langem geschehen sein. des Bundes der Baptisten- und Brüdergemeinden handelt, dürfte schon das ansatzweise Hineintragen der modernen evangelikalen Lehren zu erheblichem Widerstand und Gegenwehr führen. In Stadtmissionsgemeinden unter dem Dachverband der EG (Evangelische Gesellschaft) ist das Ergebnis schwer abzuschätzen. Der Hauptvorstand der EG hat in den zurückliegenden Jahren gewichtige Schritte in die falsche Richtung unternommen, wie ich bereits aufgezeigt habe. Aber ein Teil der EG-Gemeinden hält weiterhin an der traditionellen gesunden Lehre fest. Da die Stadtmissionsgemeinden eine relativ große Selbstständigkeit gegenüber ihren Dachverbänden besitzen, können sie ihre theologische Unabhängigkeit bewahren, ohne Weisungen ausgesetzt zu sein, wie dies etwa in der Landeskirche der Fall wäre. Es gilt lediglich, dem aus der Leitungs- und geistlichen Autorität der Vorstandsmitglieder des Dachverbandes resultierenden Druck sowie einer gewissen Abhängigkeit in finanziellen Fragen zu widerstehen. Darüber hinaus könnten und sollten die bibeltreuen Kräfte in diesen Gemeinden es allerdings auch unternehmen, auf die Zusammensetzung eben dieses Hauptvorstandes Einfluss zu nehmen, lehrmäßig ungeeignete Vorstandsmitglieder abwählen und geeignete an ihre Steile zu setzen. Dies wäre satzungsgemäß bei den jährlichen Jahreshauptversammlungen möglich, zu denen die einzelnen Gemeinden Delegierte entsenden können. Ein 68 solches Vorgehen ist bislang meinem Wissen nach noch nicht versucht worden. Jedoch soll nicht übersehen werden, dass einem solchen Vorgehen sowohl in der EG als auch in anderen Verbänden erhebliche Hindernisse entgegenstehen: Abgesehen von den mitunter aussichtslosen Mehrheits- und Kräfte-Verhältnissen besteht bei vielen Bibeltreuen eine ausgesprochene Abneigung gegen Auseinandersetzungen und Konflikte, mit denen ein solches Vorgehen zweifellos verbunden wäre. Die Übernahme von Leitungsaufgaben im Verband setzt des Weiteren ein hohes Maß an zur Verfügung stehender Zeit voraus, die nicht jeder bibeltreue Mitarbeiter, der vielleicht noch zusätzlich eine verantwortungsvolle berufliche Aufgabe wahrnimmt, besitzt oder aufzubringen bereit ist. Schließlich aber ist festzustellen, dass es unter den Bibeltreuen, die an den zu Anfang dargestellten Wahrheiten festhalten, häufig Spannungen und Auseinandersetzungen gibt. Diese haben z.T. theologische Wurzeln (etwa zwischen Vertretern eines reformatorisch geprägten Pietismus gegenüber solchen eines brüdergemeindlich geprägten Pietismus, z.B. um die Tauffrage oder die sog. Mitteldinge wie Rauchen und Alkohol). Solche Meinungsverschiedenheiten können nicht einfach ausgeklammert werden, doch dürfen sie in der aktuellen Auseinandersetzung um wichtige Lehrfragen nicht dazu führen, dass Brüder, die sich in der Ablehnung der modernen 69 Tendenzen einig sind und auch ansonsten die gesunde Lehre vertreten, wegen solcher Differenzen eine Zusammenarbeit und ein gemeinsames Vorgehen ablehnen. Hinzu kommen jedoch auch Auseinandersetzungen zwischen bibeltreuen Leitern und Gemeinden, die nicht oder nur vordergründig theologisch motiviert sind, sondern ihre Wurzeln eher im Bereich des Persönlichen haben und etwa auf Konkurrenzdenken, Empfindlichkeiten, persönlichen Abneigungen oder lange zurückliegenden Streitigkeiten oder Kränkungen beruhen. Es muss zugegeben werden, dass Auseinandersetzungen dieser Art bei Konservativen und Bibeltreuen wohl mindestens in gleichem Maße Vorkommen wie bei modernen Evangelikalen. Die hier dargestellten Gründe machen in ihrer Gesamtheit ein einheitliches Vorgehen der bibeltreuen Kräfte gegen ihre Dachverbände sehr schwierig; zugleich stellen diese Querelen auch gegenüber Neutralen, Unentschiedenen und Außenstehenden ein schlechtes Zeugnis dar und erleichtern den Gegnern ein Vordringen auch in solche Verbände, in denen dies vor einigen Jahrzehnten niemand für möglich gehalten hätte. Immerhin wird man davon ausgehen dürfen, dass es z.B. bei der EG auch in absehbarer Zeit noch mehrere Gemeinden geben wird, die unbeeinflusst von den modernen Entwicklungen an der gesunden Lehre festhalten, und zwar auch in den hier dargestellten Punkten der Stellung zum 70 Zeitgeist und zur politischen Ethik, sodass diese Gemeinden die Heimat bibeltreuer Christen bleiben bzw. im Falle des Austritts aus der Landeskirche oder aus anderen Verbänden werden können. Bei der gesamten Betrachtung stellt sich die Frage nach dem Zeitraum der hier vorgenommenen Prognosen und Einschätzungen. Geht man von einer plötzlichen Entrückung der Gemeinde vor der „Großen Trübsal“18 aus, so ist jederzeit mit der Entrückung der Gemeinde zu rechnen. Damit würden sich die theologischen Auseinandersetzungen in den Gemeinden und die Frage der Gemeindezugehörigkeit für die Wiedergeborenen und Treugebliebenen erledigen, da sie dann -und zwar evtl, schon bald - in die ewige Gemeinschaft mit ihrem Herrn Jesus Christus aufgenommen würden; auf der Erde Zurückbleiben würden dann nur noch die Namenschristen sowie die untreu Gewordenen. Geht man hingegen davon aus, dass die Entrückung erst nach der Großen Trübsal zeitgleich mit der Wiederkunft Jesu stattfindet (oder evtl, auch während der Trübsal), so hat die Gemeinde noch die antichristliche Verfolgung und Verfüh- 13 Damit sind die letzten sieben Jahre vor der Wiederkunft Jesu gemeint, in der nach umstrittener, aber nach meiner Überzeugung zutreffender Ansicht der Antichrist, eine völlig vom Satan inspirierte Person, seine Weltherrschaft ausübt und v.a. die Christen und - später - auch die Juden grausam verfolgen wird. rung in vollem Ausmaß (oder teilweise) zu erleiden. In diesem Fall wäre auch zu bedenken, dass noch nicht alle Zeichen erfüllt sind, die nach diesem Verständnis der Wiederkunft Jesu vorangehen, wie z.B. die Machtergreifung des Antichristen zunächst in einem wieder entstehenden Römischen Reich (Dan 7) und schließlich in der gesamten Welt (Offb 13), ein neuer schrecklicher Weltkrieg (Offb 9,13 ff.) und die noch ausstehenden Siegel-, Posaunen- und Schalengerichte (Offb 6,1 ff. - 16,1719). Wann diese Ereignisse stattfinden werden und wie lange sie sich bis zur Wiederkunft Jesu hinziehen werden, wissen wir nicht; in deren Verlauf würde sich der Abfall vom Glauben noch wesentlich beschleunigen (vgl. Lk 18,8; Offb 9,20 f.). Auch würde die Gemeinde während dieser Zeit neuen Anfechtungen und Versuchungen ausgesetzt sein, die heute noch nicht vorhersehbar sind. Legt man diesen endzeitlichen Geschehensablauf zugrunde, so wäre evtl, noch mit einem längeren Zeitraum bis zur Wiederkunft Jesu zu rechnen. 19 Allerdings bin ich persönlich der Meinung, dass einige der in Offb 6 genannten Ereignisse schon eingetreten sind. So sehe ich in den beiden Weltkriegen eine Erfüllung von Offb 6,3-4 und evtl, auch von Offb 6,7-8. Die politische Ethik ist ein Teil der biblischen und daher für die Gemeinde verbindlichen Lehre. Sie soll an dieser Stelle, so wie auch in den vorherigen Abschnitten, gesondert dargestellt werden. Die Tendenz bei den meisten Christen wird wohl trotz der gegenteiligen Stimmen dahin gehen, die Aussagen der Bibel über die Gebote und Ordnungen, die auch für Regierungen und Regierte maßgeblich sind, zu ignorieren und sich mit dem Strom des Zeitgeistes treiben zu lassen. Begünstigt wird dies durch die Haltung vieler christlicher Leiter und Lehrer, die in dieser Hinsicht viel Falsches vermitteln und in noch viel größerem Umfang biblisch Wahres und Wichtiges verschweigen. So wird die Aufforderung in Röm 13,1, sich der Obrigkeit unterzuordnen, uminterpretiert zu einem Gebot oder zumindest einer Erlaubnis für den Christen, an staatlichem Unrecht mitzuwirken, oder für die Gemeinde, die Regierung und ihre Ideologie auch dann zu loben und zu unterstützen, wenn diese in schwerwiegender Weise Gottes Gebote missachtet. Umgekehrt wird über Apg 5,29 und die Anwendung dieses Satzes auf die Gegenwart von diesen Lehrern wohl nur wenig zu hören sein. Wer hingegen an der Geltung der für Regierung, Gesetzgebung und Rechtsprechung maßgeblichen Gebote festhält und daraus die für den Christen und die Gemeinde gebotenen Konsequenzen zieht, wird mit schweren Anfeindungen, mit Diffamierung und Ausgrenzung zu rechnen haben, wenn auch nach dem zuvor Gesagten nicht in allen Gemeinden.20 Wenn für Interessenkonflikte zwischen den Pflichten gegenüber dem Staat und gegenüber Gott vielfach nicht mehr das biblisch gebotene Verständnis gelehrt wird, so wird dies schließlich dazu führen, dass viele Christen - und wohl nicht nur Namenschristen - bereit sind, das vom Antichristen geforderte Zeichen zu tragen - eine schreckliche Möglichkeit der Verführung!. c) Die Bewahrung der Unabhängigkeit der Gemeinde Es ist damit zu rechnen, dass immer mehr Gemeinden unter geistige und geistliche Einflüsse geraten werden, die sie von der biblischen Wahrheit wegführen. Das wachsende Streben vieler Christen nach gesellschaftlicher Anerkennung sowie die Angst vor Ausgrenzung und Diffamierung werden hierzu wohl wesentlich beitragen. Dem zunehmenden Druck, auf die öffentliche Äußerung bestimmter biblischer Standpunkte zu verzichten, wird immer mehr nachgegeben werden. 20 Wenngleich auch Brüdergemeinden traditionell der Meinung sind, der Bereich des Staatlichen und Politischen gehöre zur „Welt“ und damit zum Machtbereich des Bösen, von dem sich die Christen fernzuhalten hätten. Auch auf diesem Gebiet werden im Laufe der Zeit die geltenden Maßstäbe Gottes voraussichtlich immer weniger verkündigt, was - ebenso wie auf dem Gebiet der politischen Ethik - nicht nur mit der Angst vor Ausgrenzung und Verfolgung zu tun hat, sondern allgemein damit, dass man nur von Gottes Gnade, Barmherzigkeit und Zuspruch sprechen will, aber kaum noch von seinem Anspruch an uns, über seinen Willen, der auch Gehorsam und Heiligung fordert. Da die ethischen Maßstäbe von Staat und Gesellschaft in Zukunft wohl noch mehr von denen der Bibel abweichen werden als dies jetzt schon der Fall ist, werden - und müssten! - die Gewissenskonflikte von Christen in zahlreichen Berufen und Tätigkeiten dann noch zunehmen. Einige dieser Konfliktfelder habe ich ja bereits geschildert. Es ist aber davon auszugehen, dass die meisten Christen in ihren Berufen nahezu all das tun werden, was von ihnen verlangt wird, obwohl sie manches davon nicht vor Gott verantworten können. Die Konsequenzen der Arbeitslosigkeit, des gesellschaftlichen Abstiegs oder der (relativen) Armut in Kauf zu nehmen, werden nur wenige bereit sein. Denn eines der Hauptziele auch der meisten „Christen“ besteht mehr und mehr in ihrem Wohlergehen in dieser Welt. Und die Treuen, die diesen Weg auch an diesem Punkt nicht mitgehen, werden in ihren Gemeinden häu- fig nicht einmal Unterstützung und Zuspruch finden, sondern belächelt oder sogar angefeindet. e) Das politische Mahn- und Wächteramt Nach dem zuvor Gesagten werden die christlichen Kirchen, Freikirchen und Gemeinschaften in Zukunft wohl immer weniger bereit sein, die Regierung und die sie tragenden politischen und gesellschaftlichen Kräfte öffentlich zu kritisieren, wenn sie gegen Gottes Gebote verstoßen.21 Sicherlich muss man berücksichtigen, dass es in Deutschland und in den übrigen Staaten der EU zunehmend zu einer geistigen Diktatur kommen wird, in der Kritik und Widerspruch gegen die grundsätzlichen Ziele und Grundwerte der Regierung zwar theoretisch unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit erlaubt bleiben, praktisch aber wegen der zu erwartenden Diffamierung als „fundamentalistisch“, „rechtsradikal“, „menschenverachtend“, „frauenfeindlich“ usw. sehr erschwert werden bzw. sehr unangenehme Folgen, auch in beruflicher Hinsicht, für den Äußernden haben werden. Manche christlich begründeten Werturteile etwa über Abtreibung oder Homosexualität werden sogar als „Beleidigung“, „Diskriminierung“ o.ä. straf- oder zivilrechtlich verfolgt 21 Manche treuen und standhaften Gemeinden werden dies allerdings nicht aus Angst vor Verfolgung ablehnen, sondern aufgrund ihrer Auffassungen zum Verhältnis der Gemeinde Jesu zum Staat; so z.B. die zuvor genannten Brüdergemeinden. werden.22 Dennoch hat die Gemeinde Jesu auch in einer solchen Situation Regierende und Regierte auf ihre Verantwortung gegenüber Gott hinzuweisen, wie es in These 5 der Barmer Erklärung von 1934 heißt. Einzelne Christen und Gemeinden werden auch weiterhin dazu bereit sein und werden die zuvor genannten Folgen (u.a. auch Entzug der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit) zu tragen haben. Die große Mehrheit der christlichen Kirchen und Gemeinden wird sich von ihnen distanzieren und sich zum Teil sogar offen auf die Seite der Feinde und Verfolger stellen. Ebenso ist offensichtlich, dass Mahn-und Bußrufe ein um so geringeres Gewicht haben werden, von je weniger Christen sie getragen werden - insbesondere dann, wenn das Verhalten, das gegen Gottes Gebote verstößt, sogar von der Mehrheit der Kirchen und Freikirchen gebilligt und damit das Gewissen der Verantwortlichen beruhigt und ihrem Tun der „christliche Segen“ gegeben wird. f) Die Durchsetzung einer an Gottes Geboten ausgerichteten Ordnung Es wurde im Grunde genommen im vorigen Abschnitt schon vorweggenommen, dass dieses Ziel in Deutschland und den übrigen EU-Staaten 22 Hierfür gibt es schon jetzt Beispiele aus Deutschland und anderen EU-Staaten. Vgl. das Buch „Diktatur Europa“ in dieser Reihe! in Gegenwart und Zukunft aller Voraussicht nach auch nur annähernd nicht zu verwirklichen ist, da diese Staaten von Personen, Ideologien und geistigen Mächten bestimmt werden, die andere und gegenteilige Ziele verfolgen. Es ist anzunehmen, dass Gott diesen Mächten gestatten wird, sich eine Zeitlang durchzusetzen (vgl. Dan 7,21). 6. Schlussgedanken Eine realistische Betrachtung hat somit ergeben, dass je länger je mehr nur ein kleiner Teil der christlichen Kirchen und ihrer Mitglieder Widerstand gegen den antichristlichen Geist des 21. Jahrhunderts leisten werden und die große Mehrheit den Weg der Anpassung wählen wird. Auch wird uns für die Endzeit vorausgesagt, dass manche vom Glauben abfallen werden (1. Tim 4,1), dass viele, die sich „Christen“ nennen, die gesunde Lehre nicht mehr ertragen (2. Tim 4,3) und dass die Ungerechtigkeit zunimmt, sodass die Liebe in vielen erkalten wird (Mt 24,12). Dennoch darf diese Vorausschau nicht zur Resignation, zur Entmutigung oder zur Verbitterung führen. Entscheidend ist, dass der einzelne Christ diese Gefahren erkennt und sie in der Gemeinschaft mit Jesus Christus und in der Verwurzelung in Seinem Wort überwindet. Jesus spricht große Verheißungen an alle Überwinder aus den sieben Gemeinden der Sendschreiben aus. Die Überwinder werden bei ihrem - allerdings oftmals schwierigen und angefochtenen - Weg niemals allein sein, denn Jesus hat eine weitere Verheißung ausgesprochen: „Ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende“ (Mt 28,20). Und es wird auch Geschwister geben, die mit uns auf dem gleichen Weg zum gleichen Ziel gehen. Gegen diejenigen aber, die den Weg der Anpassung gehen, wollen wir nicht Zorn oder Bitterkeit 79 hegen, sondern beten, dass sie ihren Irrtum erkennen und in die Nachfolge Jesu zurückfinden. Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen. gegen den Geist des 21. Jahrhunderts Unsere Zeit wird immer mehr von einem antichristlichen Geist geprägt. Christen dürfen sich diesem Geist nicht beugen. Sie sollen Gott mehr gehorchen als den Menschen und Widerstand leisten, wo dies von Gottes Wort her geboten ist. Dieses Buch zeigt, wie dies geschehen kann. Der Autor schreibt: „Mein Hauptanliegen ist, dass die Gemeinde Jesu auch in dieser Zeit die Treue zu Jesus Christus und zu seinem Wort auf allen Gebieten bewahrt.“ ISBN: 978-3-9811244-8-4 Die aktuelle Reihe - Band 8