| Luther 1984: | Der Pharao sprach zu Josef: Es ist dein Vater, und es sind deine Brüder, die zu dir gekommen sind. |
| Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Da sagte der Pharao zu Joseph: «Dein Vater und deine Brüder sind zu dir gekommen: |
| Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Da sagte der Pharao zu Joseph: Dein Vater und deine Brüder sind zu dir gekommen. |
| Schlachter 1952: | Da sprach der Pharao zu Joseph: Dein Vater und deine Brüder sind zu dir gekommen; |
| Schlachter 2000 (05.2003): | Da sprach der Pharao zu Joseph: Dein Vater und deine Brüder sind zu dir gekommen; |
| Zürcher 1931: | Da sprach der Pharao zu Joseph: Dein Vater und deine Brüder sind also zu dir gekommen. |
| Luther 1912: | Pharao sprach zu Joseph: Es ist dein Vater und sind deine Brüder, die sind zu dir gekommen; |
| Buber-Rosenzweig 1929: | Pharao sprach zu Jossef, sprach: Dein Vater und deine Brüder sind zu dir gekommen, |
| Tur-Sinai 1954: | Da sprach Par'o zu Josef: «Dein Vater und deine Brüder sind zu dir gekommen; |
| Luther 1545 (Original): | Pharao sprach zu Joseph, Es ist dein Vater, vnd sind deine Brüder, die sind zu dir komen, |
| Luther 1545 (hochdeutsch): | Pharao sprach zu Joseph: Es ist dein Vater und sind deine Brüder, die sind zu dir kommen; |
| NeÜ 2024: | Da sagte der Pharao zu Josef: Dein Vater und deine Brüder sind also zu dir gekommen. |
| Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Da sagte Pharao zu Josef: Dein Vater und deine Brüder sind zu dir gekommen. |
| English Standard Version 2001: | Then Pharaoh said to Joseph, Your father and your brothers have come to you. |
| King James Version 1611: | And Pharaoh spake unto Joseph, saying, Thy father and thy brethren are come unto thee: |
| Westminster Leningrad Codex: | וַיֹּאמֶר פַּרְעֹה אֶל יוֹסֵף לֵאמֹר אָבִיךָ וְאַחֶיךָ בָּאוּ אֵלֶֽיךָ |
Kommentar: | |
| John MacArthur Studienbibel: | 47, 1: im Land Gosen. Josua eph informierte den Pharao, wo er seine Familie angesiedelt hatte (vgl. 45, 10; 46, 28) und ließ dann die 5 Repräsentanten der Familie den Pharao um Erlaubnis bitten, in Gosen wohnen zu dürfen (V. 2.4). |