| Luther 1984: | DIES ist das Erbteil des Stammes Juda für seine Geschlechter. |
| Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | FOLGENDES ist der Erbbesitz der einzelnen Geschlechter des Stammes Juda. |
| Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Das war das Erbteil des Stammes der Söhne Juda nach ihren Sippen. |
| Schlachter 1952: | Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Juda nach ihren Geschlechtern. |
| Schlachter 2000 (05.2003): | Das ist das Erbteil des Stammes der Söhne Judas nach ihren Geschlechtern. |
| Zürcher 1931: | Das ist der Erbbesitz des Stammes Juda, auf die einzelnen Geschlechter verteilt. |
| Luther 1912: | Dies ist das Erbteil des Stammes der Kinder Juda nach ihren Geschlechtern. |
| Buber-Rosenzweig 1929: | Dies ist das Eigentum des Zweigs der Söhne Jehudas nach ihren Sippen, |
| Tur-Sinai 1954: | Dies ist der Besitz des Stammes der Söhne Jehudas nach ihren Geschlechtern. |
| Luther 1545 (Original): | Dis ist das Erbteil des stams der kinder Juda vnter jren Geschlechten. |
| Luther 1545 (hochdeutsch): | Dies ist das Erbteil des Stamms der Kinder Juda unter ihren Geschlechtern. |
| NeÜ 2024: | Die zwölf Bezirke Judas: Zu dem Land, das dem Stamm Juda und seinen Sippen als Erbbesitz zugeteilt wurde, (Das Siedlungsgebiet lag hauptsächlich zwischen dem Toten Meer und dem Mittelmeer.) |
| Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Das war das Erbteil des Stammes der Söhne Judas nach ihren Sippen. |
| English Standard Version 2001: | This is the inheritance of the tribe of the people of Judah according to their clans. |
| King James Version 1611: | This [is] the inheritance of the tribe of the children of Judah according to their families. |
| Westminster Leningrad Codex: | זֹאת נַחֲלַת מַטֵּה בְנֵי יְהוּדָה לְמִשְׁפְּחֹתָֽם |
Kommentar: | |
| John MacArthur Studienbibel: | 15, 20: das Erbteil … Judas. Judas Städte befanden sich in vier Gegenden: im Süden (V. 20-32); in den Niederungen oder Tälern hinüber zum Mittelmeer (V. 33-47); auf dem Gebirge im Landesinneren (V. 4860) und im Osten der Wüste Juda nahe dem Toten Meer (V. 61.62). |