2. Mose 12, 45

Das zweite Buch Mose, Exodus

Kapitel: 12, Vers: 45

2. Mose 12, 44
2. Mose 12, 46

Luther 1984:Ist er aber ein Beisasse oder Tagelöhner, so darf er nicht davon essen.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):Ein Beisasse oder Lohnarbeiter dürfen nicht davon essen.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Ein Beisasse oder Lohnarbeiter darf nicht davon essen.
Schlachter 1952:Ein Beisasse und Taglöhner soll nicht davon essen.
Schlachter 2000 (05.2003):Ein Bewohner ohne Bürgerrecht und ein Mietling darf nicht davon essen.
Zürcher 1931:Ein Beisasse oder Tagelöhner soll nicht davon essen.
Luther 1912:Ein Beisaß und Mietling sollen nicht davon essen.
Buber-Rosenzweig 1929:Beisaß und Löhner soll nicht davon essen.
Tur-Sinai 1954:Ein Beisaß und ein Mietling darf nicht davon essen.
Luther 1545 (Original):Ein Hausgenos vnd Miedling sollen nicht dauon essen.
Luther 1545 (hochdeutsch):Ein Hausgenoß und Mietling sollen nicht davon essen.
NeÜ 2024:aber kein ausländischer Nachbar oder Lohnarbeiter.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Ein Beisasse(a) und ein Lohnarbeiter(b) darf nicht davon essen.
-Fussnote(n): (a) d. h.: ein rechtloser Fremder; einer ohne Bürgerrecht (b) d. i.: ein ansässiger, nicht eingebürgerter Tagelöhner
English Standard Version 2001:No foreigner or hired servant may eat of it.
King James Version 1611:A foreigner and an hired servant shall not eat thereof.
Westminster Leningrad Codex:תּוֹשָׁב וְשָׂכִיר לֹא יֹאכַל בּֽוֹ



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:12, 43: Zu weiteren Regeln für das Passah gehörten Teilnahmeverbote für alle unbeschnittenen Ausländer, Fremde und Knechte. Um an diesem Mahl teilzunehmen, mussten Nichtisraeliten »wie ein Einheimischer des Landes« werden (V.48). S. Anm. zu Jeremia 4, 4.



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Predigten über 2. Mose 12, 45
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