Luther 1984: | Verkauft jemand seine Tochter als Sklavin, so darf sie nicht -a-freigelassen werden wie die Sklaven. -a) V. 2. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Wenn aber jemand seine Tochter als Magd-1- verkauft, so darf sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. -1) = Sklavin. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Wenn jedoch jemand seine Tochter als Sklavin verkauft-a-, soll sie nicht ausziehen, wie die Sklaven ausziehen. -a) Nehemia 5, 5. |
Schlachter 1952: | Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wenn aber jemand seine Tochter als Sklavin verkauft, so soll sie nicht wie die Sklaven freigelassen werden. |
Zürcher 1931: | Verkauft jemand seine Tochter als Sklavin, so soll sie nicht entlassen werden wie die Sklaven. |
Luther 1912: | Verkauft jemand seine Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die a) Knechte. - a) 2. Mose 21, 2. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Wenn ein Mann seine Tochter zur Magd verkauft, gehe sie nicht aus, wie die Knechte ausgehn. |
Tur-Sinai 1954: | Und wenn jemand seine Tochter als Magd verkauft, so soll sie nicht frei gehen wie die Knechte. |
Luther 1545 (Original): | Verkeufft jemand seine Tochter zur magd, So sol sie nicht ausgehen wie die Knechte. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Verkauft jemand seine Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. |
NeÜ 2024: | Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und wenn jemand seine Tochter als Magd verkauft, darf sie nicht ausziehen(a), wie die Knechte ausziehen. -Fussnote(n): (a) i. S. v.: freigelassen werden; so a. i. Folg. -Parallelstelle(n): Nehemia 5, 5 |
English Standard Version 2001: | When a man sells his daughter as a slave, she shall not go out as the male slaves do. |
King James Version 1611: | And if a man sell his daughter to be a maidservant, she shall not go out as the menservants do. |
Westminster Leningrad Codex: | וְכִֽי יִמְכֹּר אִישׁ אֶת בִּתּוֹ לְאָמָה לֹא תֵצֵא כְּצֵאת הָעֲבָדִֽים |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 21, 2: Das Gesetz des Sklaven garantierte Freiheit nach einer festgesetzten Periode von 6 Arbeitsjahren, es sei denn, der Sklave entschied sich für einen dauerhaften Dienst, aber das wäre kein Dienstverhältnis der Ausnutzung, sondern der Liebe (V. 5). Jeder dauerhafte, unfreiwillige Dienst eines hebräischen Sklaven für einen hebräischen Herrn war für die israelitische Gemeinschaft offenbar unerwünscht und in Israel unbekannt (vgl. 3. Mose 25, 39-55). Außerdem wurde Vorsorge getroffen, um zu gewährleisten, dass Sklavinnen richtig behandelt würden und dass sie nicht durch absichtlich fehlerhaftes Verhalten auf Seiten ihres Herrn der Armut ausgeliefert werden durften. 21, 12-14 Vor den Gesetzen über Körperverletzung (V. 15-36) durch Mensch oder Tier stand das Gesetz der schwerwiegendsten Körperverletzung, die Tötung von Menschen. Die Todesstrafe stand nur auf Mord (absichtliche Tötung; s. 20, 13), wohingegen auf unabsichtliche Tötung die Strafe stand, an einen bestimmten Ort verbannt zu werden. Diese Orte erklärte Gott später zu Zufluchtsstädten (vgl. 4. Mose 35, 6-24; 5. Mose 19, 1-13). Für jemanden, der des vorsätzlichen Mordes schuldig war, gab es keinerlei Schutzgebiet. Der von anderen verursachte Unfalltod ist nicht von Menschen geplant, aber von Gott zugelassen. Das Gesetz bot einen Zufluchtsort an, jedoch fern der Heimat und fern von rächenden Verwandten. Oft lebte jemand, der einen anderen unabsichtlich erschlagen hatte, den Rest seines Lebens an diesem Zufluchtsort, weil er bis zum Tod des Hohenpriester dort bleiben musste (4. Mose 35, 25.28). |