Luther 1984: | Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und ihr beiwohnt, so soll er den Brautpreis für sie geben und sie zur Frau nehmen.-a- -a) 5. Mose 22, 28.29. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | WENN jemand eine Jungfrau verführt, die noch nicht verlobt ist, und ihr beiwohnt, so muß er sie sich durch Erlegung der Heiratsgabe zur Ehefrau erkaufen. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Wenn jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt-1- ist, und liegt bei ihr, muß er sie sich gegen das Heiratsgeld zur Frau erwerben-a-. -1) d.h. die noch nicht zur Ehefrau erworben ist. a) 1. Mose 34, 12; 5. Mose 22, 29. |
Schlachter 1952: | Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Sittengesetze Wenn ein Mann eine Jungfrau verführt, die noch nicht verlobt ist, und er liegt bei ihr, so muss er sie sich durch Bezahlung des Brautpreises zur Ehefrau nehmen. |
Zürcher 1931: | Wenn jemand eine Jungfrau, die noch nicht verlobt ist, verführt und ihr beiwohnt, so soll er den Brautpreis für sie zahlen und sie zum Weibe nehmen. -5. Mose 22, 28.29. |
Luther 1912: | Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. - 5. Mose 22, 28.29. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Wenn jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, nach Brautsatz brautkaufe er sie sich zum Weib. |
Tur-Sinai 1954: | Und wenn jemand eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, betört und ihr beiliegt, so soll er sie sich zum Weib erkaufen. |
Luther 1545 (Original): | Wenn jemand eine Jungfraw beredt, die noch nicht vertrawet ist, vnd beschlefft sie, Der sol jr geben jre Morgengab, vnd sie zum weibe haben. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht vertrauet ist, und beschläft sie, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. |
NeÜ 2024: | Verführung eines Mädchens: (15) ,Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und wenn jemand eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, betört(a) und bei ihr liegt, muss er sie sich [durch eine Heiratsgabe] zur Frau erwerben. -Fussnote(n): (a) o.: verleitet; überredet -Parallelstelle(n): 5. Mose 22, 28.29 |
English Standard Version 2001: | If a man seduces a virgin who is not engaged to be married and lies with her, he shall give the bride-price for her and make her his wife. |
King James Version 1611: | And if a man entice a maid that is not betrothed, and lie with her, he shall surely endow her to be his wife. |
Westminster Leningrad Codex: | וְכִֽי יְפַתֶּה אִישׁ בְּתוּלָה אֲשֶׁר לֹא אֹרָשָׂה וְשָׁכַב עִמָּהּ מָהֹר יִמְהָרֶנָּה לּוֹ לְאִשָּֽׁה |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 22, 15: eine Jungfrau verführt … Bezahlung des Brautpreises. Der Mann wurde verantwortlich gemacht für den vorehelichen Verkehr und dem Opfer wurde zuerkannt, dass es vom Täter missbraucht wurde, wofür er einen Preis zahlen musste (vgl. 5. Mose 22, 22-29). |