Luther 1984: | So sollst du auch tun mit deinem Stier und deinem Kleinvieh. -a-Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. -a) 3. Mose 22, 27. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Ebenso sollst du es mit deinen Rindern und deinem Kleinvieh halten! Sieben Tage soll (das Erstgeborene) bei seiner Mutter bleiben, und am achten Tage sollst du es mir darbringen. - |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Ebenso sollst du es mit deinem Rind (und) deinen Schafen halten-a-; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben-b-. - -a) 2. Mose 13, 2.11-16; 5. Mose 15, 19. b) 3. Mose 22, 27. |
Schlachter 1952: | Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! |
Schlachter 2000 (05.2003): | Dasselbe sollst du tun mit deinem Rind und deinem Schaf; sieben Tage darf es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! |
Zürcher 1931: | Ebenso sollst du es halten mit deinem Rind und deinem Schaf: sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tage aber sollst du es mir geben. -3. Mose 22, 27. |
Luther 1912: | So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du mir’s geben. - 3. Mose 22, 27. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Den Erstling deiner Söhne gib mir. So tue mit deinem Ochsen und mit deinem Schaf, ein Tagsiebent bleibe es bei seiner Mutter, und am achten Tag gib es mir. |
Tur-Sinai 1954: | Ebenso sollst du tun mit deinem Ochsen und mit deinem Schaf; sieben Tage bleibe es bei seiner Mutter, am achten Tag sollst du es mir geben. |
Luther 1545 (Original): | So soltu auch thun mit deinem Ochsen vnd schafe, Sieben tag las es bey seiner Mutter sein, Am achten tage, soltu mirs geben. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schaf. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du mir's geben. |
NeÜ 2024: | (29) Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Ebenso sollst du es mit deinem Rind machen, [und] mit deinem Kleinvieh. Sieben Tage mag es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du es mir geben. -Parallelstelle(n): 2. Mose 13, 11-16; 3. Mose 22, 27; 5. Mose 15, 19 |
English Standard Version 2001: | You shall do the same with your oxen and with your sheep: seven days it shall be with its mother; on the eighth day you shall give it to me. |
King James Version 1611: | Likewise shalt thou do with thine oxen, [and] with thy sheep: seven days it shall be with his dam; on the eighth day thou shalt give it me. |
Westminster Leningrad Codex: | כֵּֽן תַּעֲשֶׂה לְשֹׁרְךָ לְצֹאנֶךָ שִׁבְעַת יָמִים יִהְיֶה עִם אִמּוֹ בַּיּוֹם הַשְּׁמִינִי תִּתְּנוֹ לִֽי |