3. Mose 14, 14

Das dritte Buch Mose, Leviticus

Kapitel: 14, Vers: 14

3. Mose 14, 13
3. Mose 14, 15

Luther 1984:Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der sich reinigt, -a-auf das Läppchen des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. -a) 3. Mose 8, 23; 2. Mose 29, 20.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):Hierauf nehme der Priester etwas von dem Blut des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen läßt, an das rechte Ohrläppchen und an den Daumen seiner rechten Hand, sowie an die große Zehe seines rechten Fußes.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Und der Priester nehme (etwas) von dem Blut des Schuldopfers, und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes-a-. -a) 3. Mose 8, 23.24; 2. Mose 29, 20.
Schlachter 1952:Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
Schlachter 2000 (05.2003):Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen, und der Priester soll es dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläppchen tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
Zürcher 1931:Dann nehme der Priester von dem Blute des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen lässt, an das rechte Ohrläppchen, sowie an den Daumen der rechten Hand und an die grosse Zehe des rechten Fusses.
Luther 1912:Und der Priester soll von dem Blut nehmen vom Schuldopfer und dem Gereinigten a) auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. - a) 3. Mose 8, 23.
Buber-Rosenzweig 1929:Der Priester nehme vom Blut der Abschuldung, der Priester gebs an den rechten Ohrlappen des sich Reinigenden und an den Daumen seiner rechten Hand und an den Daumzeh seines rechten Fußes,
Tur-Sinai 1954:Und der Priester nehme von dem Blut des Schuldopfers, und der Priester tue es an den rechten Ohrknorpel des sich Reinigenden und an den Daumen seiner rechten Hand und an die Großzehe seines rechten Fußes.
Luther 1545 (Original):Vnd der Priester sol des bluts nemen vom Schuldopffer, vnd dem Gereinigten auff den knörbel des rechten ohrs thun, vnd auff den daumen seiner rechten hand, vnd auf den grossen zehe seines rechten fusses.
Luther 1545 (hochdeutsch):Und der Priester soll des Bluts nehmen vom Schuldopfer und dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf den großen Zehen seines rechten Fußes.
NeÜ 2024:Der Priester nehme etwas von dem Blut des Schuldopfers und betupfe damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Und der Priester nimmt vom Blut des Schuldopfers, und der Priester gibt es auf das rechte Ohrläppchen des sich Reinigenden und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
-Parallelstelle(n): 3. Mose 8, 23.24
English Standard Version 2001:The priest shall take some of the blood of the guilt offering, and the priest shall put it on the lobe of the right ear of him who is to be cleansed and on the thumb of his right hand and on the big toe of his right foot.
King James Version 1611:And the priest shall take [some] of the blood of the trespass offering, and the priest shall put [it] upon the tip of the right ear of him that is to be cleansed, and upon the thumb of his right hand, and upon the great toe of his right foot:
Westminster Leningrad Codex:וְלָקַח הַכֹּהֵן מִדַּם הָאָשָׁם וְנָתַן הַכֹּהֵן עַל תְּנוּךְ אֹזֶן הַמִּטַּהֵר הַיְמָנִית וְעַל בֹּהֶן יָדוֹ הַיְמָנִית וְעַל בֹּהֶן רַגְלוֹ הַיְמָנִֽית



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:14, 1: In diesem Abschnitt wird das Reinigungsritual für Geheilte erklärt. 14, 1 Gesetz gilt für den Aussätzigen. Dieses Gesetz war keine Vorschrift für die Heilung von Aussatz und anderen derartigen Krankheiten, sondern für die zeremonielle Reinigung, die durchgeführt werden musste, nachdem der Kranke für rein erklärt worden war.



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