Luther 1984: | am vierzehnten Tage dieses Monats gegen Abend zur festgesetzten Zeit sollt ihr es halten nach all seinen Satzungen und Ordnungen. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | am vierzehnten Tage in diesem Monat gegen Abend sollt ihr es zur festgesetzten Zeit feiern; nach allen darauf bezüglichen Bestimmungen und nach allen dafür geltenden Vorschriften sollt ihr es feiern.» |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | am vierzehnten Tag in diesem Monat, zwischen den zwei Abenden-1-, sollt ihr es feiern zu seiner festgesetzten Zeit-a-; nach allen seinen Ordnungen und nach allen seinen Vorschriften sollt ihr es feiern. -1) d.h. entweder «zwischen Sonnenuntergang und völliger Nacht» o: «zwischen Niedergang (15 Uhr) und Untergang der Sonne». a) 2. Mose 12, 1-14. |
Schlachter 1952: | Am vierzehnten Tage dieses Monats, gegen Abend, sollt ihr es halten, zur bestimmten Zeit; nach allen seinen Satzungen und Rechten haltet es. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Am vierzehnten Tag dieses Monats sollt ihr es zur Abendzeit halten, zur bestimmten Zeit; nach allen seinen Satzungen und Vorschriften haltet es. |
Zürcher 1931: | Am vierzehnten Tage dieses Monats, um die Abendzeit, sollt ihr es halten zur bestimmten Zeit; nach allen dafür geltenden Satzungen und Vorschriften sollt ihr es halten. -3. Mose 23, 5. |
Luther 1912: | am vierzehnten Tage dieses Monats gegen Abend; zu seiner Zeit sollen sie es halten nach aller seiner Satzung und seinem Recht. |
Buber-Rosenzweig 1929: | am vierzehnten Tag in dieser Neuung, zwischen den Abendstunden, sollt ihr es machen zu seiner Gezeit, nach all seinen Satzungen und nach all seinen Rechten sollt ihr es machen. |
Tur-Sinai 1954: | Am vierzehnten Tag in diesem Monat, gegen Abend, sollt ihr es bereiten zu seiner bestimmten Zeit; nach allen seinen Satzungen und allen seinen Vorschriften sollt ihr es bereiten.» |
Luther 1545 (Original): | am vierzehenden tage dieses monden zwisschen abends, Zu seiner zeit sollen sie es halten, nach aller seiner Satzung vnd Recht. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | am vierzehnten Tage dieses Monden zwischen Abends; zu seiner Zeit sollen sie es halten nach aller seiner Satzung und Recht. |
NeÜ 2024: | und zwar am 14. Tag dieses Monats gegen Abend, also zur festgelegten Zeit. Ihr sollt es nach allen Ordnungen und Vorschriften tun. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Am vierzehnten Tag in diesem Monat, zwischen den Abenden(a), sollt ihr es machen, zu seiner festgesetzten Zeit. Nach allen seinen Satzungen und nach allen seinen Vorschriften sollt ihr es machen. -Fussnote(n): (a) d. h.: in der Abenddämmerung, kurz nach Sonnenuntergang; vgl. 5. Mose 16, 4.6. -Parallelstelle(n): 2. Mose 12, 7-11 |
English Standard Version 2001: | On the fourteenth day of this month, at twilight, you shall keep it at its appointed time; according to all its statutes and all its rules you shall keep it. |
King James Version 1611: | In the fourteenth day of this month, at even, ye shall keep it in his appointed season: according to all the rites of it, and according to all the ceremonies thereof, shall ye keep it. |
Westminster Leningrad Codex: | בְּאַרְבָּעָה עָשָֽׂר יוֹם בַּחֹדֶשׁ הַזֶּה בֵּין הָֽעֲרְבַּיִם תַּעֲשׂוּ אֹתוֹ בְּמוֹעֲדוֹ כְּכָל חֻקֹּתָיו וּכְכָל מִשְׁפָּטָיו תַּעֲשׂוּ אֹתֽוֹ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 9, 1: Nach dem Aufruf des Herrn, das Passah zu halten, fragten einige, die aufgrund ihrer Unreinheit diesem Aufruf nicht gehorchen konnten, ob sie wirklich nicht am Passah teilnehmen könnten. Diese Nachfrage beantwortete der Herr mit einer Bekräftigung seiner Anforderungen. Dies war das zweite Passah. 9, 1 im ersten Monat. Die in diesen Versen überlieferten Ereignisse fanden vor der Volkzählung aus Kap. 1 statt, jedoch nach der Einweihung der Stiftshütte in Kap. 7. |