Luther 1984: | Es soll sieben Tage lang kein Sauerteig gesehen werden in deinem ganzen Lande und soll auch nichts vom Fleisch, das am Abend des ersten Tages geschlachtet ist, über Nacht bleiben bis zum Morgen. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Sieben Tage lang darf bei dir kein Sauerteig in deinem ganzen Gebiet zu finden sein, und von dem Fleisch, das du am Abend des ersten Tages schlachtest-1-, darf nichts über Nacht bis zum folgenden Morgen übrigbleiben. -1) o: opferst. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und sieben Tage (lang) soll kein Sauerteig bei dir gesehen werden in deinem ganzen Gebiet-a-. Und von dem Fleisch, das du am ersten Tag abends schlachtest, soll nichts über Nacht bleiben bis zum Morgen-b-. - -a) 2. Mose 13, 7. b) 2. Mose 12, 10. |
Schlachter 1952: | Und es soll sieben Tage lang kein Sauerteig in allen deinen Landmarken gesehen werden, und soll auch nichts von dem Fleische, das am Abend des ersten Tages geschlachtet worden ist, über Nacht bleiben bis zum Morgen. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Und es soll sieben Tage lang kein Sauerteig gesehen werden in deinem ganzen Gebiet; und von dem Fleisch, das am Abend des ersten Tages geschlachtet worden ist, soll nichts über Nacht bis zum Morgen übrig bleiben. |
Zürcher 1931: | Und man soll sieben Tage lang bei dir keinen Sauerteig in deinem ganzen Gebiete sehen, und es soll auch von dem Fleische, das du am Abend des ersten Tages opferst, nichts übernacht bis zum Morgen übrigbleiben. |
Luther 1912: | Es soll in sieben Tagen kein Sauerteig gesehen werden in allen deinen Grenzen und soll auch nichts vom Fleisch, das des Abends am ersten Tage geschlachtet ist, über Nacht bleiben bis an den Morgen. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Gäre sei bei dir nicht zu sehn in all deiner Gemarkung ein Tagsiebent. Nicht nachte vom Fleisch, das du am Abend, am ersten Tag schlachtest, bis zum Morgen. |
Tur-Sinai 1954: | Und es soll bei dir kein Sauerteig gesehen werden in deinem ganzen Gebiet, sieben Tage, und es soll nichts von dem Fleisch, das du am Abend, am ersten Tag, schlachtest, über Nacht bleiben bis zum Morgen. |
Luther 1545 (Original): | Es sol in sieben tagen kein geseurts gesehen werden, in all deinen Grentzen. Vnd sol auch nichts vom Fleisch, das des abends am ersten tage geschlachtet ist, vber nacht bleiben, bis an den morgen. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Es soll in sieben Tagen kein Gesäuertes gesehen werden in allen deinen Grenzen; und soll auch nichts vom Fleisch, das des Abends am ersten Tage geschlachtet ist über Nacht bleiben bis an den Morgen. |
NeÜ 2024: | Sieben Tage lang soll nichts, was mit Sauerteig zubereitet wurde, bei euch und in eurem ganzen Wohngebiet gesehen werden! Auch von dem Fleisch, das du am Abend des ersten Tages schlachtest, soll nichts bis zum nächsten Morgen übrig bleiben. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und sieben Tage soll kein Sauerteig bei dir gesehen werden in all deinem Gebiet. Und von dem Fleisch, das du am ersten Tag am Abend ‹als Schlachtopfer› schlachtest, soll nichts über Nacht bleiben bis zum Morgen. -Parallelstelle(n): 2. Mose 13, 7; 2. Mose 34, 25; Fleisch 2. Mose 12, 10 |
English Standard Version 2001: | No leaven shall be seen with you in all your territory for seven days, nor shall any of the flesh that you sacrifice on the evening of the first day remain all night until morning. |
King James Version 1611: | And there shall be no leavened bread seen with thee in all thy coast seven days; neither shall there [any thing] of the flesh, which thou sacrificedst the first day at even, remain all night until the morning. |
Westminster Leningrad Codex: | וְלֹֽא יֵרָאֶה לְךָ שְׂאֹר בְּכָל גְּבֻלְךָ שִׁבְעַת יָמִים וְלֹא יָלִין מִן הַבָּשָׂר אֲשֶׁר תִּזְבַּח בָּעֶרֶב בַּיּוֹם הָרִאשׁוֹן לַבֹּֽקֶר |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 16, 1: Mose spricht über die Feste, zu denen alle Männer über 20 Jahren vor dem Herrn am zentralen Anbetungsort erscheinen sollten - wenn möglich mit ihren Familien (s. V. 11.14). Vgl. 2. Mose 23; 3. Mose 23; 4. Mose 28.29. 16, 1 den Monat Abib. Abib (der später Nisan genannt wurde) lag im Frühling (etwa März oder April). 16, 1 feiere … das Passah. Die Opfergabe für das Passah selbst war nur ein Lamm (2. Mose 12, 3-11). Allerdings sollten auch zusätzliche Opfer während des Passahs und des nachfolgenden 7-tägigen Festes der ungesäuerten Brote dargebracht werden (vgl. 2. Mose 12, 15-20; 13, 3-10; 3. Mose 23, 6-8; 4. Mose 28, 19-25). Aus diesem Grund wurden zum Passahfest verschiedene Opfertiere dargebracht. |