Luther 1984: | Du sollst das Blut meines Opfers nicht darbringen zugleich mit dem Sauerteig, und das Opfer des Passafestes soll nicht über Nacht bleiben bis zum Morgen. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Du sollst das Blut meines Schlachtopfers nicht zusammen mit gesäuertem Brot darbringen! und vom Opferfleisch des Passahfestes darf nichts über Nacht bis zum andern Morgen übrigbleiben! - |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Du sollst das Blut meines Schlachtopfers nicht zusammen mit Gesäuertem darbringen-1-, und das Schlachtopfer des Passahfestes darf nicht über Nacht bleiben bis zum (nächsten) Morgen. -1) w: schlachten. |
Schlachter 1952: | Du sollst das Blut meines Opfers nicht neben dem Sauerteig opfern. Und das Opfer des Passahfestes soll nicht über Nacht bis zum Morgen bleiben. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Du sollst das Blut meines Opfers nicht zusammen mit Sauerteig opfern. Und das Opfer des Passahfestes soll nicht über Nacht bleiben bis zum Morgen. |
Zürcher 1931: | Du sollst das Blut meines Schlachtopfers nicht zusammen mit Gesäuertem darbringen und das Opfer des Passafestes soll nicht bis zum andern Morgen aufbehalten werden. |
Luther 1912: | Du sollst das Blut meines Opfers nicht opfern neben gesäuertem Brot, und das Opfer des Osterfestes soll nicht über Nacht bleiben bis an den Morgen. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Metze nicht auf Gesäuertem meine Schlachtblutgabe. Nicht nächtige an den Morgen die Festschlachtung des Übersprungs. |
Tur-Sinai 1954: | Schlachte nicht bei Gesäuertem das Blut meines Opfers, und das Opfer des Pessahfestes soll nicht bis zum Morgen liegen bleiben. |
Luther 1545 (Original): | Du solt das blut meines Opffers nicht opffern auff dem gesewrten brot, Vnd das opffer des Osterfests, sol nicht vber nacht bleiben bis an den morgen. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Du sollst das Blut meines Opfers nicht opfern auf dem gesäuerten Brot; und das Opfer des Osterfestes bleiben bis an den Morgen. |
NeÜ 2024: | Das Blut meiner Schlachtopfer darf nicht zusammen mit Backwaren aus Sauerteig dargebracht werden. Das Schlachtopfer vom Passafest darf nicht bis zum nächsten Morgen aufbewahrt bleiben. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Du sollst das Blut meines Schlachtopfers nicht zusammen mit Gesäuertem schächten. Und das Schlachtopfer des Passafestes soll nicht über Nacht bis zum Morgen bleiben. -Parallelstelle(n): 2. Mose 12, 10.15; 2. Mose 23, 18 |
English Standard Version 2001: | You shall not offer the blood of my sacrifice with anything leavened, or let the sacrifice of the Feast of the Passover remain until the morning. |
King James Version 1611: | Thou shalt not offer the blood of my sacrifice with leaven; neither shall the sacrifice of the feast of the passover be left unto the morning. |
Westminster Leningrad Codex: | לֹֽא תִשְׁחַט עַל חָמֵץ דַּם זִבְחִי וְלֹא יָלִין לַבֹּקֶר זֶבַח חַג הַפָּֽסַח |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 34, 2: Moses zweite Zeit von 40 Tagen und Nächten auf dem Berg Sinai (vgl. 25-32). |