Luther 1984: | Du sollst das Blut meines Opfers nicht zugleich mit dem Sauerteig opfern, und das Fett von meinem Fest soll nicht über Nacht bleiben bis zum Morgen.-a- -a) 2. Mose 12, 7-10; 34, 25. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Du sollst das Blut meiner Schlachtopfer nicht zusammen mit gesäuertem Brot opfern, und von dem Fett meiner Festopfer soll nichts bis zum andern Morgen übrig bleiben. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Du darfst das Blut meines Schlachtopfers nicht zusammen mit Gesäuertem darbringen; und das Fett meines Festopfers soll nicht über Nacht bleiben bis zum nächsten Morgen-a-. -a) 2. Mose 12, 10. |
Schlachter 1952: | Du sollst das Blut meiner Opfer nicht zusammen mit Sauerteig darbringen, und das Fett meiner Festopfer soll nicht bleiben bis zum andern Morgen. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Du sollst das Blut meiner Opfer nicht zusammen mit Sauerteig darbringen, und das Fett meiner Festopfer soll nicht bleiben bis zum anderen Morgen. |
Zürcher 1931: | Du sollst das Blut meines Schlachtopfers nicht zusammen mit Gesäuertem darbringen, und das Fett von meinem Festopfer soll nicht bis zum andern Morgen aufbehalten werden. |
Luther 1912: | Du sollst das Blut meines Opfers nicht neben dem Sauerteig opfern, und das a) Fett von meinem Fest soll nicht bleiben bis auf morgen. - a) 2. Mose 12, 10. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Schlachte nicht bei Gesäuertem meine Schlachtblutgabe. Nicht nächtige das Fett meines Festopfers bis an den Morgen. |
Tur-Sinai 1954: | Schlachte nicht bei Gesäuertem das Blut meines Opfers, und das Fett meines Festopfers soll nicht bis zum Morgen bleiben. |
Luther 1545 (Original): | Du solt das blut meines Opffers nicht neben dem Sawerteig opffern, Vnd das fette von meinem Fest, sol nicht bleiben bis auff morgen. -[Das blut etc.] Das ist, Du solt das Osterlamb nicht opffern, ehe denn alles gesewrt brot aus deinem hause kompt. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Du sollst das Blut meines Opfers nicht neben dem Sauerteig opfern, und das Fette von meinem Fest soll nicht bleiben bis auf morgen. |
NeÜ 2024: | Das Blut eines Schlachtopfers darfst du nicht zusammen mit gesäuerten Brotfladen vor mich bringen. Und das Fett eines Opfertiers darf nicht bis zum nächsten Morgen aufgehoben werden. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Du sollst das Blut meines Schlachtopfers nicht zusammen mit Gesäuertem opfern. Und das Fett meines Festopfers(a) soll nicht über Nacht bleiben bis zum Morgen. -Fussnote(n): (a) d. i.: des Opfers des Passafestes; 2. Mose 34, 25 -Parallelstelle(n): 2. Mose 34, 25; 3. Mose 2, 11 |
English Standard Version 2001: | You shall not offer the blood of my sacrifice with anything leavened, or let the fat of my feast remain until the morning. |
King James Version 1611: | Thou shalt not offer the blood of my sacrifice with leavened bread; neither shall the fat of my sacrifice remain until the morning. |
Westminster Leningrad Codex: | לֹֽא תִזְבַּח עַל חָמֵץ דַּם זִבְחִי וְלֹֽא יָלִין חֵֽלֶב חַגִּי עַד בֹּֽקֶר |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 23, 14: Dass alle Männer bei drei besonderen Festen an einem zentralen Heiligtum anwesend sein mussten, trug zur gesellschaftlichen und geistlichen Einheit der Nation bei. Die Männer mussten darauf vertrauen, dass der Herr ihren Grundbesitz beschützte, während sie zum Heiligtum pilgerten (vgl. 34, 23.24). Alle drei Feste waren freudige Anlässe: eine Gedenkfeier an den Exodus (das Fest der ungesäuerten Brote), ein Ausdruck der Dankbarkeit gegenüber Gott für all das Getreide, das er gegeben hatte (das Fest der Ernte), und eine Danksagung für die endgültige Ernte (das Fest der Einbringung). Das zweite und dritte Fest haben in der Bibel noch alternative Namen: das Fest der Wochen (34, 22) oder der Erstlinge (34, 22; Apostelgeschichte 2, 1), und das Laubhüttenfest (3. Mose 23, 33-36). Für weitere Erläuterungen s. 3. Mose 23, 1-24, 9; 4. Mose 28, 29; 5. Mose 16. |