Luther 1984: | Alle Gelübde und alle Eide, mit denen sie sich verpflichtet hat zu fasten, kann ihr Mann bekräftigen oder aufheben, also: |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | «JEDES Gelübde und jedes eidliche Versprechen einer Enthaltung behufs einer Selbstkasteiung kann ihr Mann für gültig und ebenso für ungültig erklären. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Jedes Gelübde und jeder Eid eines Enthaltungsgelübdes, sich selbst-1- zu demütigen: ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben. -1) w: die Seele. |
Schlachter 1952: | Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele — ihr Mann kann sie bestätigen, und ihr Mann kann sie aufheben. |
Zürcher 1931: | Jedes Gelübde und jeden Enthaltungseid zum Zweck der Kasteiung kann ihr Mann zu Recht bestehen lassen oder aufheben. |
Luther 1912: | Alle Gelübde und Eide, die verbinden, den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: |
Buber-Rosenzweig 1929: | Alles Gelübde und aller Bindungsschwur, Seele zu beugen, ihr Mann bestätigts, ihr Mann sprengts. |
Tur-Sinai 1954: | Jedes Gelübde und jeder Eid der Bindung, sich selbst zu kasteien, kann ihr Mann bestehen lassen und ihr Mann zerstören. |
Luther 1545 (Original): | Vnd alle gelübd vnd eide zu verbinden den leib zu casteien, mag der Hausherr krefftigen oder schwechen, also, |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Und alle Gelübde und Eide, zu verbinden, den Leib zu kasteien, mag der Hausherr kräftigen oder schwächen, also: |
NeÜ 2024: | (14) Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der sie zu einer Enthaltung verpflichtet, bestätigen oder außer Kraft setzen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Jedes Gelübde und jeder Eid einer Verpflichtungserklärung, die Seele zu kasteien(a) - ihr Mann kann es bestätigen(b), und ihr Mann kann es für ungültig erklären. -Fussnote(n): (a) o.: sich durch Fasten zu beugen (b) eigtl.: bestehen machen; so a. i. Folg. -Parallelstelle(n): kasteien 4. Mose 29, 7 |
English Standard Version 2001: | Any vow and any binding oath to afflict herself, her husband may establish, or her husband may make void. |
King James Version 1611: | Every vow, and every binding oath to afflict the soul, her husband may establish it, or her husband may make it void. |
Westminster Leningrad Codex: | כָּל נֵדֶר וְכָל שְׁבֻעַת אִסָּר לְעַנֹּת נָפֶשׁ אִישָׁהּ יְקִימֶנּוּ וְאִישָׁהּ יְפֵרֶֽנּוּ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 30, 1: Dieses Kapitel fügte zu den Gesetzen über Gelübde in 3. Mose 27, 1-33 weitere Klarstellungen hinzu. Das grundlegende Prinzip für Männer wird in V. 3 wiederholt. Dann wurde das Recht durchgesetzt, dass ein Mann auch für die Gelübde verantwortlich war, die Frauen in seiner Familie ablegten (V. 4-17). Ein Vater oder Ehemann konnte über das Gelübde seiner Tochter oder seiner Frau bestimmen, aber wenn er von dem Gelübde wusste, aber schwieg, bedeutete das, dass es erfüllt werden musste. |