4. Mose 35, 27

Das vierte Buch Mose, Numeri

Kapitel: 35, Vers: 27

4. Mose 35, 26
4. Mose 35, 28

Luther 1984:und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):und der Bluträcher ihn außerhalb des Gebiets der betreffenden Freistadt antrifft und den Totschläger tötet, so lädt er keine Blutschuld auf sich;
Revidierte Elberfelder 1985/1986:und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, dann hat er keine Blutschuld.
Schlachter 1952:und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein;
Schlachter 2000 (05.2003):und der Bluträcher ihn außerhalb der Grenzen seiner Zufluchtsstadt findet, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld;
Zürcher 1931:und der Bluträcher trifft ihn ausserhalb des Gebietes seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so hat er keine Blutschuld;
Luther 1912:und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein.
Buber-Rosenzweig 1929:findet ihn der Bluteinlöser außerhalb der Gemarkung seiner Unterschlupfstadt und der Bluteinlöser mordet den Mörder ab, ist seinetwegen keine Blutlast,
Tur-Sinai 1954:und der Bluträcher trifft ihn außerhalb des Gebiets seiner Zufluchtsstadt, und der Bluträcher erschlägt den Totschläger, so hat er keine Blutschuld.
Luther 1545 (Original):vnd der Blutrecher findet jn ausser der grentzen seiner Freienstad, vnd schlecht jn tod, der sol des bluts nicht schüldig sein.
Luther 1545 (hochdeutsch):und der Bluträcher findet ihn außer der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, der soll des Bluts nicht schuldig sein.
NeÜ 2024:und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtsstadt, und der Bluträcher tötet(a) den Totschläger, ‹dann› hat der keine Blutschuld;
-Fussnote(n): (a) Grundbed.: morden
English Standard Version 2001:and the avenger of blood finds him outside the boundaries of his city of refuge, and the avenger of blood kills the manslayer, he shall not be guilty of blood.
King James Version 1611:And the revenger of blood find him without the borders of the city of his refuge, and the revenger of blood kill the slayer; he shall not be guilty of blood:
Westminster Leningrad Codex:וּמָצָא אֹתוֹ גֹּאֵל הַדָּם מִחוּץ לִגְבוּל עִיר מִקְלָטוֹ וְרָצַח גֹּאֵל הַדָּם אֶת הָרֹצֵחַ אֵין לוֹ דָּֽם



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:35, 9: Sechs der Levitenstädte wurden zu »Zufluchtsstädten« erklärt (s. 5. Mose 19, 1-13). Diese Städte waren Zufluchtsorte, an denen jeder Schutz fand, der versehentlich jemanden getötet hatte (d.h. durch Totschlag).



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