Luther 1984: | daß sie dem HERRN -a-täglich Brandopfer darbrächten auf dem Brandopferaltar, am Morgen und am Abend, wie geschrieben steht im Gesetz des HERRN, das er Israel geboten hat, -a) 2. Mose 29, 38.39. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | damit sie dem HErrn regelmäßig, morgens und abends, Brandopfer auf dem Brandopferaltar darbrächten, und zwar genau so, wie es im Gesetz geschrieben steht, das der HErr den Israeliten geboten hat. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | dem HERRN regelmäßig Brandopfer auf dem Brandopferaltar darzubringen, am Morgen und am Abend, und zwar nach allem, was in dem Gesetz des HERRN geschrieben steht, das er Israel geboten hat-a-. -a) 2. Mose 29, 38-42; Esra 3, 3-5. |
Schlachter 1952: | damit sie dem HERRN täglich Brandopfer darbrächten auf dem Brandopferaltar, morgens und abends, und zwar nach allem, was geschrieben steht im Gesetz des HERRN, was er Israel geboten hat; |
Schlachter 2000 (05.2003): | damit sie dem HERRN täglich Brandopfer darbrächten auf dem Brandopferaltar, morgens und abends, und zwar nach allem, was geschrieben steht im Gesetz des HERRN, das er Israel geboten hat; |
Zürcher 1931: | damit sie dem Herrn täglich Brandopfer brächten auf dem Brandopferaltar am Morgen und am Abend genau so, wie es geschrieben steht im Gesetz, das der Herr den Israeliten auferlegt hat; -2. Mose 29, 38.39. |
Luther 1912: | daß sie dem Herrn täglich Brandopfer täten auf dem Brandopferaltar, a) des Morgens und des Abends, wie geschrieben steht im Gesetz des Herrn, das er an Israel geboten hat, - - a) 2. Mose 29, 38.39. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Darhöhungen IHM zu höhen, auf der Darhöhungsstatt, stetig, morgens und abends, und für alles in SEINER Weisung Geschriebne, die er über Jissrael gebot, |
Tur-Sinai 1954: | um Gott Hochopfer darzubringen auf dem Hochopferaltar, beständig, zum Morgen und zum Abend, und für alles, was in der Weisung des Ewigen geschrieben ist, die er über Jisraël geboten. |
Luther 1545 (Original): | das sie dem HERRN teglich Brandopffer theten auff dem Brandopffers altar, des morgens vnd des abends, Wie geschrieben stehet im Gesetz des HERRN, das er an Jsrael geboten hat. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | und mit ihnen Heman und Jedithun und die andern Erwählten, die mit Namen benannt waren, zu danken dem HERRN, daß seine Güte währet ewiglich; |
NeÜ 2024: | Sie sollten Jahwe jeden Morgen und Abend die Brandopfer bringen und alles tun, was im Gesetz Jahwes für die Israeliten vorgeschrieben ist. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | damit sie Jahweh auf dem Brandopferaltar beständig Brandopfer opferten, am Morgen und am Abend, und zwar nach allem, was geschrieben ist in der Weisung Jahwehs, die er Israel gebot, -Parallelstelle(n): Brandopf. 2. Mose 29, 38-42; Esra 3, 3-5 |
English Standard Version 2001: | to offer burnt offerings to the LORD on the altar of burnt offering regularly morning and evening, to do all that is written in the Law of the LORD that he commanded Israel. |
King James Version 1611: | To offer burnt offerings unto the LORD upon the altar of the burnt offering continually morning and evening, and [to do] according to all that is written in the law of the LORD, which he commanded Israel; |
Westminster Leningrad Codex: | לְֽהַעֲלוֹת עֹלוֹת לַיהוָה עַל מִזְבַּח הָעֹלָה תָּמִיד לַבֹּקֶר וְלָעָרֶב וּלְכָל הַכָּתוּב בְּתוֹרַת יְהוָה אֲשֶׁר צִוָּה עַל יִשְׂרָאֵֽל |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 16, 37: allezeit … Tag für Tag. Der Dienst wurde dauerhaft eingerichtet. |