Luther 1984: | und alle Brandopfer dem HERRN zu opfern an den Sabbaten, Neumonden und Festen nach der vorgeschriebenen Zahl, täglich vor dem HERRN; |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Auch bei jeder Darbringung von Brandopfern für den HErrn haben sie an den Sabbaten, Neumonden und Festen Dienst zu tun, so oft Opfer nach der dafür feststehenden Ordnung regelmäßig dem HErrn darzubringen sind. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | und alle Brandopfer dem HERRN zu opfern an den Sabbaten, an den Neumonden und an den Festen, abgezählt-1- nach der für sie geltenden Vorschrift-a-, regelmäßig vor dem HERRN-b-. -1) w: nach der Zahl. a) 4. Mose 28, 2. b) 2. Chronik 24, 14. |
Schlachter 1952: | auch haben sie dem HERRN alle Brandopfer zu opfern, an den Sabbaten, Neumonden und Festen in der vorgeschriebenen Zahl vor dem HERRN immerdar. |
Schlachter 2000 (05.2003): | auch haben sie dem HERRN alle Brandopfer zu opfern, an den Sabbaten, Neumonden und Festen, in der erforderlichen Zahl und nach der Vorschrift, beständig vor dem HERRN. |
Zürcher 1931: | endlich bei jeder Darbringung von Brandopfern für den Herrn an den Sabbaten, Neumonden und Festen, wann sie in der erforderlichen Zahl nach der für sie bestehenden Vorschrift Tag für Tag vor dem Herrn dargebracht werden. |
Luther 1912: | und alle Brandopfer dem Herrn zu opfern auf die Sabbate, Neumonde und Feste, nach der Zahl und Gebühr allewege vor dem Herrn, |
Buber-Rosenzweig 1929: | und für alles Darhöhn von Darhöhungen IHM, für die Wochenfeiern, für die Mondneuungen und für die Begegnungszeiten, in der Zahl nach dem Rechtsbrauch über ihnen, stetig vor IHM, |
Tur-Sinai 1954: | und für alle Darbringung von Hochopfern für den Ewigen, an den Sabbaten, den Neumonden und Festzeiten, in der Zahl, wie die Ordnung ihnen auferlegt ist, ständig vor dem Ewigen. |
Luther 1545 (Original): | Vnd alle Brandopffer dem HERRN zu opffern auff die Sabbathen, Newmonden vnd Feste, nach der zal vnd gebür alle wege fur dem HERRN, |
Luther 1545 (hochdeutsch): | daß sie warten der Hut an der Hütte des Stifts und des Heiligtums und der Kinder Aaron, ihrer Brüder, zu dienen im Hause des HERRN. |
NeÜ 2024: | und auch immer dann, wenn Jahwe Brandopfer gebracht werden an den Sabbaten, den Neumondtagen und den Festen, ohne Ausnahme nach der für sie vorgeschriebenen Zahl. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | und für alle Darbringungen von Brandopfern für Jahweh an den Sabbaten, an den Neumonden und an den Festen, in [entsprechender] Zahl, nach der für sie [geltenden] Vorschrift, beständig vor dem Angesicht Jahwehs. -Parallelstelle(n): 4. Mose 28, 2 |
English Standard Version 2001: | and whenever burnt offerings were offered to the LORD on Sabbaths, new moons and feast days, according to the number required of them, regularly before the LORD. |
King James Version 1611: | And to offer all burnt sacrifices unto the LORD in the sabbaths, in the new moons, and on the set feasts, by number, according to the order commanded unto them, continually before the LORD: |
Westminster Leningrad Codex: | וּלְכֹל הַעֲלוֹת עֹלוֹת לַיהוָה לַשַּׁבָּתוֹת לֶחֳדָשִׁים וְלַמֹּעֲדִים בְּמִסְפָּר כְּמִשְׁפָּט עֲלֵיהֶם תָּמִיד לִפְנֵי יְהוָֽה |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 23, 24 20: Jahren. S. Anm. zu 23, 3. |