Luther 1984: | Wenn ein Fremdling bei dir wohnt und dem HERRN das Passa halten will, der beschneide alles, was männlich ist; alsdann trete er herzu, daß er es halte, und er sei wie ein Einheimischer des Landes. Aber ein Unbeschnittener darf nicht davon essen. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | und wenn ein Fremder sich unter euch aufhält und das Passah zu Ehren des HErrn feiern will, so müssen zuvor alle männlichen Personen seiner Familie beschnitten werden: alsdann darf er an der Feier teilnehmen und soll den Einheimischen des Landes gleichgeachtet sein; aber kein Unbeschnittener darf davon essen. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Wenn sich aber ein Fremdling bei dir aufhält und dem HERRN das Passah feiern will, so soll (bei) ihm alles Männliche beschnitten werden, und dann komme er herbei, um es zu feiern; und er soll wie ein Einheimischer des Landes gelten. Es darf jedoch kein Unbeschnittener davon essen-a-. -a) Hesekiel 44, 9. |
Schlachter 1952: | Wo sich aber ein Fremdling bei dir aufhält und dem HERRN das Passah halten will, der beschneide alles, was männlich ist; und dann erst mache er sich herzu, daß er es feiere und sei wie ein Einheimischer des Landes; denn kein Unbeschnittener soll davon essen. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Und wenn sich bei dir ein Fremdling aufhält und dem HERRN das Passah feiern will, so soll alles Männliche bei ihm beschnitten werden, und dann erst darf er hinzutreten, um es zu feiern; und er soll sein wie ein Einheimischer des Landes, denn kein Unbeschnittener darf davon essen. |
Zürcher 1931: | Wenn aber ein Fremder bei dir wohnt und er dem Herrn das Passa halten will, so soll alles Männliche, das zu ihm gehört, beschnitten werden; dann mag er herzutreten, um es zu feiern, und er gelte wie ein Einheimischer; aber kein Unbeschnittener soll davon essen. |
Luther 1912: | So aber ein Fremdling bei dir wohnt und dem Herrn das Passah halten will, der beschneide alles, was männlich ist; alsdann mache er sich herzu, daß er solches tue, und sei wie ein Einheimischer des Landes; denn kein Unbeschnittener soll davon essen. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Wenn bei dir ein Gastsasse gastet und will IHM das Übersprungsmahl machen, muß alles Männliche bei ihm beschnitten sein, dann nahe er, es zu machen, und sei wie ein Sproß des Landes. Alljeder Vorhautige soll nicht davon essen. |
Tur-Sinai 1954: | Und wenn bei dir ein Fremdling weilt und dem Ewigen ein Pessah bereiten will, so soll alles Männliche ihm beschnitten werden; dann mag er nahen, um es zu bereiten, und sei dem Volksgeborenen des Landes gleich; jeder Unbeschnittene aber darf nicht davon essen. |
Luther 1545 (Original): | So aber ein Frembdling bey dir wonet, vnd dem HERRN das Passah halten wil, der beschneite alles was menlich ist, Als denn mache er sich erzu, das er solchs thu, vnd sey wie ein einheimischer des lands, Denn kein Vnbeschnitter sol dauon essen. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | So aber ein Fremdling bei dir wohnet und dem HERRN das Passah halten will, der beschneide alles, was männlich ist; als dann mache er sich herzu, daß er solches tue, und sei wie ein Einheimischer des Landes; denn kein Unbeschnittener soll davon essen. |
NeÜ 2024: | Wenn ein Fremder bei euch lebt und das Passa für Jahwe mitfeiern will, muss er alle männlichen Familienangehörigen beschneiden lassen. Dann gilt er als Einheimischer und darf das Passa mitessen. Kein Unbeschnittener darf davon essen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und wenn sich ein Fremdling bei dir aufhält und Jahweh das Passa bereiten will, werde alles Männliche [bei] ihm beschnitten, und danach trete er heran, dass er es bereite. Und er soll sein wie ein Einheimischer des Landes. Aber kein Unbeschnittener darf davon essen. -Parallelstelle(n): Hesekiel 44, 9 |
English Standard Version 2001: | If a stranger shall sojourn with you and would keep the Passover to the LORD, let all his males be circumcised. Then he may come near and keep it; he shall be as a native of the land. But no uncircumcised person shall eat of it. |
King James Version 1611: | And when a stranger shall sojourn with thee, and will keep the passover to the LORD, let all his males be circumcised, and then let him come near and keep it; and he shall be as one that is born in the land: for no uncircumcised person shall eat thereof. |
Westminster Leningrad Codex: | וְכִֽי יָגוּר אִתְּךָ גֵּר וְעָשָׂה פֶסַח לַיהוָה הִמּוֹל לוֹ כָל זָכָר וְאָז יִקְרַב לַעֲשֹׂתוֹ וְהָיָה כְּאֶזְרַח הָאָרֶץ וְכָל עָרֵל לֹֽא יֹאכַל בּֽוֹ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 12, 43: Zu weiteren Regeln für das Passah gehörten Teilnahmeverbote für alle unbeschnittenen Ausländer, Fremde und Knechte. Um an diesem Mahl teilzunehmen, mussten Nichtisraeliten »wie ein Einheimischer des Landes« werden (V.48). S. Anm. zu Jeremia 4, 4. |