Luther 1984: | DU sollst kein falsches Gerücht verbreiten; du sollst nicht einem Schuldigen Beistand leisten und kein falscher Zeuge sein.-a- -a) 2. Mose 20, 16; 3. Mose 19, 16; Psalm 15, 3; Sprüche 19, 9. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | DU sollst kein falsches Gerücht verbreiten. - Biete dem, der eine ungerechte Sache hat, nicht die Hand, daß du ein falscher Zeuge für ihn würdest. - |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | DU sollst kein falsches Gerücht aufnehmen-a-. Du sollst deine Hand nicht dem Schuldigen reichen, um als falscher Zeuge aufzutreten-1b-. -1) w: um Zeuge der Gewalttat zu sein. a) 1. Mose 39, 17. b) 2. Mose 20, 16; 3. Mose 19, 16; 5. Mose 19, 16.20. |
Schlachter 1952: | Du sollst kein falsches Gerücht verbreiten! Leihe keinem Gottlosen deine Hand, daß du durch dein Zeugnis einen Frevel unterstützest! |
Schlachter 2000 (05.2003): | Du sollst kein falsches Gerücht verbreiten! Leihe keinem Gottlosen deine Hand, sodass du durch dein Zeugnis einen Frevel unterstützt. |
Zürcher 1931: | Du sollst kein falsches Gerücht vorbringen. Du sollst dem Frevler nicht Beistand leisten, indem du als ungerechter Zeuge auftrittst. -2. Mose 20, 16. |
Luther 1912: | Du sollst falscher Anklage nicht glauben, daß du einem Gottlosen Beistand tust und ein falscher Zeuge seist. - 2. Mose 20, 16. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Trage nicht Wahngerücht um! reiche nimmer deine Hand einem Frevler, daß du zu Unbill Zeuge würdest. |
Tur-Sinai 1954: | Du sollst kein falsches Gerücht aufnehmen, du sollst deine Hand nicht dem Frevler bieten, um Zeuge zum Unrecht zu sein. |
Luther 1545 (Original): | Du solt falscher anklage nicht gleuben, Das du einem Gottlosen bey stand thust, vnd ein falscher Zeuge seiest. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Du sollst falscher Anklage nicht glauben, daß du einem Gottlosen Beistand tust und ein falscher Zeuge seiest. |
NeÜ 2024: | Gerechtigkeit und Nächstenliebe: ,Verbreite kein falsches Gerücht! Lass dich nicht von einem Schuldigen zur Falschaussage verleiten! |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Du sollst kein falsches Gerücht(a) erheben(b). Du sollst nicht dem Ehrfurchtslosen deine Hand reichen, dass du Zeuge von Unrecht(c) würdest. -Fussnote(n): (a) eigtl.: kein Gerücht der Gehaltlosigkeit (o.: Falschheit; Lüge) (b) o.: ausbringen; aussprechen; verbreiten; a.: aufgreifen (c) o.: Gewalttat -Parallelstelle(n): Gerücht 5. Mose 19, 16-20; Psalm 15, 3 |
English Standard Version 2001: | You shall not spread a false report. You shall not join hands with a wicked man to be a malicious witness. |
King James Version 1611: | Thou shalt not raise a false report: put not thine hand with the wicked to be an unrighteous witness. |
Westminster Leningrad Codex: | לֹא תִשָּׂא שֵׁמַע שָׁוְא אַל תָּשֶׁת יָֽדְךָ עִם רָשָׁע לִהְיֹת עֵד חָמָֽס |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 23, 1: Eine Liste verschiedener Gesetze, die den Schutz von gerechter und unparteiischer Gerechtigkeit für alle einschließt. Falsches Zeugnis, unkritisches Befolgen der Mehrheit, Bevorzugung und Bestechung tragen alle dazu bei, wahre Gerechtigkeit zu verderben. Die Haltung der Unparteilichkeit bedeutete auch, jemandem zu helfen, der Probleme mit seinen Tieren hatte, ob er nun Freund oder Feind ist. Wenn ihm nicht geholfen wurde, stand er in Gefahr, seinen Lebensunterhalt zu verlieren, was die anderen in seinem gesellschaftlichen Umfeld nicht zulassen durften. |