Luther 1984: | Und er soll es zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen als Gedenkopfer und in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar zum Feueropfer für den HERRN; es ist ein Sündopfer. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Er bringe es also zum Priester, und der Priester nehme eine Handvoll davon als den zum Duftopfer bestimmten Teil und lasse es auf dem Altar über den Feueropfern des HErrn in Rauch aufgehen: so ist es ein Sündopfer. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und er soll es zum Priester bringen; und der Priester nehme davon seine Hand voll, die Askara-1- davon, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen, auf den Feueropfern des HERRN-a-: ein Sündopfer ist es. -1) d.i. der zu verbrennende Teil des Speisopfers. a) 3. Mose 2, 2. |
Schlachter 1952: | Er soll es zum Priester bringen, und der Priester nehme eine Handvoll davon, soviel als zum Gedächtnis bestimmt ist, und verbrenne es auf dem Altar über dem Feuer des HERRN. Es ist ein Sündopfer. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Er soll es zu dem Priester bringen, und der Priester nehme eine Handvoll davon, so viel zum Gedenken bestimmt ist, und lasse es auf dem Altar über den Feueropfern des HERRN in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. |
Zürcher 1931: | Das bringe er dem Priester, und der Priester soll eine Handvoll davon nehmen als Duftopfer und es auf dem Altar über den Feueropfern des Herrn verbrennen; ein Sündopfer ist es. -3. Mose 2, 2. |
Luther 1912: | Und soll’s zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar zum Feuer dem Herrn. Das ist ein Sündopfer. |
Buber-Rosenzweig 1929: | er bringe es zum Priester, der Priester greife sich davon seinen Griff voll als dessen Gedenkteil, er lasse es emporrauchen auf der Statt über SEINEN Feuerspenden, Entsündung ists; |
Tur-Sinai 1954: | Und er bringe es zum Priester, und der Priester fasse davon seine Hand voll, seine Duftgabe, und lasse es in Rauch aufgehn auf dem Altar bei den Feueropfern des Ewigen, ein Sündopfer ist es. |
Luther 1545 (Original): | Vnd sols zum Priester bringen, Der Priester aber sol ein hand vol dauon nemen zum gedechtnis, vnd anzünden auff dem Altar zum Fewr dem HERRN, das ist ein Sündopffer. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Und soll's zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Sündopfer. |
NeÜ 2024: | Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und sie bringt es zum Priester. Und der Priester nimmt eine(a) Handvoll davon, als dessen Gedächtnisteil(b), und lässt es auf dem Altar in Rauch aufgehen, auf den Feueropfern Jahwehs: Ein Sündopfer ist es. -Fussnote(n): (a) eigtl.: seine (b) D. i. der Teil des Speisopfers, der Jahweh verbrannt wird, zum Gedenken für den Opfernden. -Parallelstelle(n): 3. Mose 2, 2 |
English Standard Version 2001: | And he shall bring it to the priest, and the priest shall take a handful of it as its memorial portion and burn this on the altar, on the LORD's food offerings; it is a sin offering. |
King James Version 1611: | Then shall he bring it to the priest, and the priest shall take his handful of it, [even] a memorial thereof, and burn [it] on the altar, according to the offerings made by fire unto the LORD: it [is] a sin offering. |
Westminster Leningrad Codex: | וֶהֱבִיאָהּ אֶל הַכֹּהֵן וְקָמַץ הַכֹּהֵן מִמֶּנָּה מְלוֹא קֻמְצוֹ אֶת אַזְכָּרָתָה וְהִקְטִיר הַמִּזְבֵּחָה עַל אִשֵּׁי יְהוָה חַטָּאת הִֽוא |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 5, 1: Beim Verfahren bei unabsichtlichen Sünden geht es nun hauptsächlich um Unterlassungssünden (V. 1-4). Lämmer bzw. Ziegen (V. 6), Vögel (V. 7-10) oder Mehl (V. 11-13) waren annehmbare Opfergaben. 5, 1 In diesem Aufruf zum Bekenntnis werden einige wenige Beispiele für Vergehen genannt, auf die mit Buße reagiert werden musste: 1.) Vorenthalten von Beweisen (V. 1), 2.) Berühren von etwas Unreinem (V. 2-4) und 3.) voreiliges Schwören (V. 4). 5, 1 Fluchandrohung … Zeuge. Ein Zeuge, der sich nicht meldete, um seine Zeugenaussage zu treffen, sündigte, wenn er eine Vergehen beobachtet hatte oder über Wissen aus erster Hand verfügte, wie z.B., wenn er gehört hatte, dass der Täter die Sünde zugegeben hatte. |