Luther 1984: | Und den irdenen Topf, darin es gekocht ist, soll man zerbrechen. Ist's aber ein kupferner Topf, so soll man ihn scheuern und mit Wasser spülen. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Ein irdenes Gefäß, in dem man es gekocht hat, muß zerbrochen werden; ist es aber in einem kupfernen Gefäß gekocht worden, so muß dieses gescheuert und mit Wasser ausgespült werden. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Das irdene Gefäß aber, in dem es gekocht wird, soll zerbrochen werden, und wenn es in einem bronzenen Gefäß gekocht wird, dann soll dieses gescheuert und mit Wasser gespült werden-a-. -a) 3. Mose 11, 33; 15, 12. |
Schlachter 1952: | Ist es in einem irdenen Geschirr gekocht worden, so soll man dasselbe zerbrechen, wenn aber in einem ehernen, so muß es gescheuert und mit Wasser gespült werden. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Ist es in einem irdenen Gefäß gekocht worden, so soll es zerbrochen werden, ist es in einem ehernen gekocht worden, so muss es gescheuert und mit Wasser gespült werden. |
Zürcher 1931: | Das irdene Geschirr, in dem es gekocht wird, soll man zerbrechen; ist es aber in einem ehernen Geschirr gekocht worden, so muss dieses gescheuert und mit Wasser ausgespült werden. |
Luther 1912: | Und den Topf, darin es gekocht ist, soll man zerbrechen. Ist’s aber ein eherner Topf, so soll man ihn scheuern und mit Wasser spülen. |
Buber-Rosenzweig 1929: | ein Tongefäß, in dem sie gekocht wurde, werde zerbrochen, und wurde sie in einem Erzgefäß gekocht, werde es mit Wasser gescheuert und gespült. |
Tur-Sinai 1954: | Und irdenes Gefäß, darin es gekocht worden, soll zerbrochen werden; und wenn es in kupfernem Gefäß gekocht wurde, so soll das gescheuert und im Wasser ausgespült werden. |
Luther 1545 (Original): | Vnd das töpffen, darin es gekochet ist, sol man zubrechen. Ists aber ein ehern topff, so sol man jn schewren, vnd mit wasser spülen. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Und den Topf, darin es gekocht ist, soll man zerbrechen. Ist's aber ein eherner Topf, so soll man ihn scheuern und mit Wasser spülen. |
NeÜ 2024: | (21) Wenn es in einem Tongefäß gekocht wird, muss dieses anschließend zerbrochen werden, ein Metallgefäß muss anschließend gescheuert und mit Wasser gespült werden. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und das irdene Gefäß, in dem es gekocht wird, soll zerbrochen werden. Und wenn es in einem ehernen(a) Gefäß gekocht wird, soll dieses gescheuert und mit Wasser gespült werden. -Fussnote(n): (a) o.: bronzenen; o.: kupfernen -Parallelstelle(n): zerbroch. 3. Mose 11, 33; 3. Mose 15, 12 |
English Standard Version 2001: | And the earthenware vessel in which it is boiled shall be broken. But if it is boiled in a bronze vessel, that shall be scoured and rinsed in water. |
King James Version 1611: | But the earthen vessel wherein it is sodden shall be broken: and if it be sodden in a brasen pot, it shall be both scoured, and rinsed in water. |
Westminster Leningrad Codex: | וּכְלִי חֶרֶשׂ אֲשֶׁר תְּבֻשַּׁל בּוֹ יִשָּׁבֵר וְאִם בִּכְלִי נְחֹשֶׁת בֻּשָּׁלָה וּמֹרַק וְשֻׁטַּף בַּמָּֽיִם |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 6, 17: Das Sündopfer. S. Anm. zu 4, 1 - 5, 13. |