Luther 1984: | wer das Fleisch des Opfers anrührt, soll dem Heiligtum gehören. Und wer von seinem Blut ein Kleid besprengt, der soll das besprengte Stück waschen an heiliger Stätte. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Jeder (Unbefugte), der sein Fleisch-1- berührt, soll dem Heiligtum verfallen sein; und wenn etwas von seinem Blut an ein Kleid spritzt, so mußt du das Kleidungsstück, an das es gespritzt ist, an heiliger Stätte waschen. -1) d.h. das Fleisch dieses Opfers. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Alles, was sein Fleisch anrührt, wird geheiligt sein-1a-. Wenn von seinem Blut (etwas) auf ein Kleid spritzt - das, worauf es spritzt, sollst du waschen an heiliger Stätte. -1) d.h. es gehört dem Heiligtum. a) V. 11. |
Schlachter 1952: | Jeder, der sein Fleisch anrührt, soll heilig sein! Wenn aber etwas von seinem Blut auf ein Kleid spritzt, so sollst du das, was bespritzt worden ist, an heiliger Stätte waschen. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Alles, was mit seinem Fleisch in Berührung kommt, soll heilig sein! Wenn aber etwas von seinem Blut auf ein Kleid spritzt, so sollst du das, was bespritzt worden ist, an heiliger Stätte waschen. |
Zürcher 1931: | Jeder, der das Fleisch des Opfers berührt, wird heilig; und wenn etwas von seinem Blute ans Kleid spritzt, so sollst du das bespritzte Stück an heiliger Stätte waschen. |
Luther 1912: | Niemand soll sein Fleisch anrühren, er sei denn geweiht. Und wer von seinem Blut ein Kleid besprengt, der soll das besprengte Stück waschen an heiliger Stätte. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Alles, das ihr Fleisch berührt, wird verheiligt; wenn was von ihrem Blut auf ein Gewand spritzt, sollst du das, worauf es spritzte, an heiligem Orte waschen; |
Tur-Sinai 1954: | Alles, was mit seinem Fleisch in Berührung kommt, wird heilig, und wenn man von seinem Blut auf ein Kleid spritzt, so sollst du das, worauf man gespritzt hat, an heiliger Stätte waschen. |
Luther 1545 (Original): | Niemand sol seines fleischs anrüren, er sey denn geweihet. Vnd wer von seinem blut ein Kleid besprenget, der sol das besprengte stück wasschen an heiliger stet. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Niemand soll seines Fleisches anrühren, er sei denn geweihet. Und wer von seinem Blut ein Kleid besprenget, der soll das besprengte Stück waschen an heiliger Stätte. |
NeÜ 2024: | (20) Alles, was mit dem Fleisch in Berührung kommt, wird geheiligt sein. Wenn ein Spritzer von seinem Blut auf ein Kleidungsstück kommt, muss der Fleck an heiliger Stätte ausgewaschen werden. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Alles, was mit seinem Fleisch in Berührung kommt, soll geheiligt sein(a). Und wenn von seinem Blut [etwas] auf ein Kleid spritzt: das, worauf es spritzt, sollst du auswaschen an heiliger Stätte. -Fussnote(n): (a) d. h.: soll dem Heiligen (zum Gericht) verfallen. -Parallelstelle(n): geheil. 3. Mose 6, 11 |
English Standard Version 2001: | Whatever touches its flesh shall be holy, and when any of its blood is splashed on a garment, you shall wash that on which it was splashed in a holy place. |
King James Version 1611: | Whatsoever shall touch the flesh thereof shall be holy: and when there is sprinkled of the blood thereof upon any garment, thou shalt wash that whereon it was sprinkled in the holy place. |
Westminster Leningrad Codex: | כֹּל אֲשֶׁר יִגַּע בִּבְשָׂרָהּ יִקְדָּשׁ וַאֲשֶׁר יִזֶּה מִדָּמָהּ עַל הַבֶּגֶד אֲשֶׁר יִזֶּה עָלֶיהָ תְּכַבֵּס בְּמָקוֹם קָדֹֽשׁ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 6, 17: Das Sündopfer. S. Anm. zu 4, 1 - 5, 13. |