Luther 1984: | Der Priester, der das Sündopfer darbringt, soll es essen an heiliger Stätte im Vorhof der Stiftshütte; |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Der Priester, der das Sündopfer darbringt, soll es verzehren; an heiliger Stätte soll es gegessen werden, nämlich im Vorhof des Offenbarungszeltes. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Der Priester, der es als Sündopfer opfert, soll es essen. An heiliger Stätte soll es gegessen werden-a-, im Vorhof des Zeltes der Begegnung-b-. -a) V. 9. b) 3. Mose 10, 18; Hesekiel 42, 13. |
Schlachter 1952: | Der Priester, der das Sündopfer darbringt, darf es essen; es soll aber an heiliger Stätte gegessen werden, im Vorhof der Stiftshütte. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Der Priester, der es als Sündopfer darbringt, darf es essen; es soll an heiliger Stätte gegessen werden, im Vorhof der Stiftshütte. |
Zürcher 1931: | Der Priester, der das Sündopfer darbringt, soll es essen; an heiliger Stätte, im Vorhof des heiligen Zeltes, soll es gegessen werden. |
Luther 1912: | Der Priester, der das Sündopfer tut, soll’s essen an heiliger Stätte, im Vorhof der Hütte des Stifts. |
Buber-Rosenzweig 1929: | der Priester, der mit ihr entsündet, soll sie essen, an heiligem Ort werde sie gegessen, im Hofe des Zelts der Begegnung. |
Tur-Sinai 1954: | Der Priester, der es als Sündopfer darbringt, soll es essen, an heiliger Stätte soll es gegessen werden, im Hof des Erscheinungszeltes. |
Luther 1545 (Original): | Der Priester der das Sündopffer thut, sols essen an heiliger stet, im vorhof der Hütten des Stiffts. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Der Priester, der das Sündopfer tut, soll's essen an heiliger Stätte, im Vorhof der Hütte des Stifts. |
NeÜ 2024: | (19) Der Priester, der das Tier als Sündopfer darbringt, darf es essen. Es muss allerdings an heiliger Stätte gegessen werden, im Vorhof zum Offenbarungszelt. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Der Priester, der es zur Entsündigung darbringt(a), soll es essen. An heiliger Stätte soll es gegessen werden, im Vorhof des Zeltes der Begegnung. -Fussnote(n): (a) o.: als Entsündigungsopfer darbringt; d. h.: der damit entsündigt. -Parallelstelle(n): 3. Mose 6, 9.10; 3. Mose 9, 15; 2. Chronik 29, 24; Hesekiel 42, 13 |
English Standard Version 2001: | The priest who offers it for sin shall eat it. In a holy place it shall be eaten, in the court of the tent of meeting. |
King James Version 1611: | The priest that offereth it for sin shall eat it: in the holy place shall it be eaten, in the court of the tabernacle of the congregation. |
Westminster Leningrad Codex: | הַכֹּהֵן הַֽמְחַטֵּא אֹתָהּ יֹאכֲלֶנָּה בְּמָקוֹם קָדֹשׁ תֵּֽאָכֵל בַּחֲצַר אֹהֶל מוֹעֵֽד |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 6, 17: Das Sündopfer. S. Anm. zu 4, 1 - 5, 13. |