Luther 1984: | Wenn eine Frau sich irgendeinem Tier naht, um mit ihm Umgang zu haben, so sollst du sie töten und das Tier auch. Des Todes sollen sie sterben; ihre Blutschuld komme über sie. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Und wenn ein Weib sich irgend einem Tiere naht, um sich mit ihm zu paaren, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen-a-. - -a) vgl. V. 11. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und wenn eine Frau sich irgendeinem Vieh nähert, damit es sie begatte, dann sollst du die Frau und das Vieh umbringen. Sie müssen getötet werden, ihr Blut ist auf ihnen. |
Schlachter 1952: | Kommt ein Weib einem Vieh zu nahe, um sich mit ihm zu vermischen, so sollst du sie töten und das Vieh auch; sie sollen unbedingt sterben; ihr Blut sei auf ihnen! |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wenn eine Frau sich irgendeinem Tier naht, um sich mit ihm einzulassen, so sollst du die Frau töten und das Tier auch; sie sollen unbedingt getötet werden; ihr Blut sei auf ihnen! |
Zürcher 1931: | Wenn ein Weib sich irgendeinem Tiere naht, um sich mit ihm zu begatten, so sollst du das Weib und das Tier umbringen. Sie sollen getötet werden; ihr Blut komme über sie! |
Luther 1912: | Wenn ein Weib sich irgend zu einem Vieh tut, daß sie mit ihm zu schaffen hat, die sollst du töten und das Vieh auch; des Todes sollen sie sterben; ihr Blut sei auf ihnen. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Ein Weib, das irgendeinem Vieh naht, um sich zu paaren, bring das Weib und das Vieh um, sterben müssen sie, sterben, - ihre Blutlast ist auf ihnen. |
Tur-Sinai 1954: | Und ein Weib, das sich irgendeinem Tier naht, daß es sie begatte - umbringen sollst du das Weib und das Tier; getötet sollen sie werden; ihr Blut über sie! |
Luther 1545 (Original): | Wenn ein Weib sich jrgent zu einem Vieh thut, das sie mit jm zuschaffen hat, Die soltu tödten, vnd das Vieh auch, Des tods sollen sie sterben, Jr blut sey auff jnen. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Wenn ein Weib sich irgend zu einem Vieh tut, daß sie mit ihm zu schaffen hat, die sollst du töten, und das Vieh auch; des Todes sollen sie sterben. Ihr Blut sei auf ihnen! |
NeÜ 2024: | Wenn eine Frau sich irgendeinem Stück Vieh nähert, um sich mit ihm zu paaren, müsst ihr die Frau und das Tier umbringen. Sie müssen unbedingt getötet werden. Die Blutschuld ‹für ihren Tod› ist bei ihnen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und eine Frau, die sich irgendeinem Vieh naht, dass es sich mit ihr begatte: Töten sollst du die Frau und das Vieh. Sie müssen unbedingt zu Tode gebracht werden! Ihr Blut ist auf ihnen. -Parallelstelle(n): 3. Mose 18, 23.25 |
English Standard Version 2001: | If a woman approaches any animal and lies with it, you shall kill the woman and the animal; they shall surely be put to death; their blood is upon them. |
King James Version 1611: | And if a woman approach unto any beast, and lie down thereto, thou shalt kill the woman, and the beast: they shall surely be put to death; their blood [shall be] upon them. |
Westminster Leningrad Codex: | וְאִשָּׁה אֲשֶׁר תִּקְרַב אֶל כָּל בְּהֵמָה לְרִבְעָה אֹתָהּ וְהָרַגְתָּ אֶת הָאִשָּׁה וְאֶת הַבְּהֵמָה מוֹת יוּמָתוּ דְּמֵיהֶם בָּֽם |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 20, 1: In diesem Abschnitt werden Verbrechen mit Todesstrafe und andere schwere Vergehen behandelt. Viele der Themen aus Kap. 18.19 werden erörtert, wobei der Nachdruck auf der Schuld liegt, die für das Vergehen gezahlt werden musste. |