Luther 1984: | Wenn jemand seine Halbschwester nimmt, seines Vaters Tochter oder seiner Mutter Tochter, und sie miteinander Umgang haben, so ist das Blutschande; sie sollen ausgerottet werden vor den Leuten ihres Volks. Er hat mit seiner Schwester Umgang gehabt; sie sollen ihre Schuld tragen. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Wenn ein Mann seine Schwester-1- nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und den Beischlaf im Einverständnis mit ihr vollzieht, so ist das Blutschande: sie sollen vor den Augen ihrer Volksgenossen ausgerottet werden: er hat seiner Schwester beigewohnt: er soll für seine Verschuldung büßen! - -1) d.h. Stiefschwester. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und wenn ein Mann seine Schwester nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und er sieht ihre Blöße, und sie sieht seine Blöße: das ist eine Schande, und sie sollen ausgerottet werden vor den Augen der Kinder ihres Volkes-a-. Er hat die Blöße seiner Schwester aufgedeckt, er soll seine Schuld tragen. -a) 2. Mose 30, 33.38. |
Schlachter 1952: | Wenn jemand seine Schwester nimmt, seines Vaters Tochter oder seiner Mutter Tochter, und ihre Scham beschaut und sie wieder seine Scham, so ist das eine Blutschande. Sie sollen ausgerottet werden vor den Augen ihres Volkes. Er hat seiner Schwester Scham entblößt, so trage er seine Schuld. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wenn ein Mann seine Schwester nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und ihre Scham sieht, und sie sieht seine Scham, so ist das eine Schande. Sie sollen ausgerottet werden vor den Augen der Angehörigen ihres Volkes. Er hat die Scham seiner Schwester entblößt, er soll seine Schuld tragen. |
Zürcher 1931: | Wenn einer seine (Stief-)Schwester nimmt, die Tochter seines Vaters oder seiner Mutter, und sie miteinander ehelichen Umgang pflegen, so ist das eine Schandtat, und sie sollen vor den Augen ihrer Volksgenossen ausgerottet werden; er hat mit seiner Schwester Umgang gepflegt und lädt dadurch Schuld auf sich. |
Luther 1912: | Wenn jemand seine Schwester nimmt, seines Vaters Tochter oder seiner Mutter Tochter, und ihre Blöße schaut und sie wieder seine Blöße, das ist eine Blutschande. Die sollen ausgerottet werden vor den Leuten ihres Volks; denn er hat seiner Schwester Blöße aufgedeckt; er soll seine Missetat tragen. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Ein Mann, der seine Schwester, Tochter seines Vaters oder Tochter seiner Mutter, nimmt, und er sieht ihre Blöße, und sie sieht seine Blöße, Unholdschaft ists, gerodet seien sie vor den Augen der Söhne ihres Volks, die Blöße seiner Schwester hat er bargemacht, er trägt seine Verfehlung. |
Tur-Sinai 1954: | Und jemand, der seine Schwester nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und er sieht ihre Blöße, und sie sieht seine Blöße - Bruch der Blutstreue ist es; und sie sollen ausgerottet werden vor den Augen der Söhne ihres Volkes; die Blöße seiner Schwester hat er enthüllt, seine Schuld hat er zu tragen. |
Luther 1545 (Original): | Wenn jemand seine Schwester nimpt, seins Vaters tochter oder seiner Mutter tochter, vnd jre schambd beschawet, vnd sie wider seine schambd, Das ist ein blutschande, Die sollen ausgerottet werden fur den Leuten jres volcks, Denn er hat seiner Schwester schambd entblösset, er sol seine missethat tragen. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Wenn jemand seine Schwester nimmt, seines Vaters Tochter oder seiner Mutter Tochter, und ihre Scham beschauet, und sie wieder seine Scham: das ist eine Blutschande; die sollen ausgerottet wer den vor den Leuten ihres Volks, denn er hat seiner Schwester Scham entblößet. Er soll seine Missetat tragen. |
NeÜ 2024: | Wenn ein Mann seine Schwester nimmt, eine Tochter seines Vaters oder seiner Mutter, und ihre Scham sieht, und sie sieht seine Scham, dann ist das eine Schandtat. Beide sollen vor dem versammelten Volk getötet werden. Der Mann hat die Scham seiner Schwester aufgedeckt. Die Blutschuld dafür lastet auf ihm. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und ein Mann, der seine Schwester nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und er sieht ihre Blöße, und sie sieht seine Blöße: das ist Blutschande, und sie sollen ausgerottet werden vor den Augen der Söhne ihres Volkes. Die Blöße seiner Schwester hat er aufgedeckt. Er muss seine Schuld tragen! -Parallelstelle(n): 3. Mose 18, 9; 2. Samuel 13, 12; ausgerottet 3. Mose 17, 10 |
English Standard Version 2001: | If a man takes his sister, a daughter of his father or a daughter of his mother, and sees her nakedness, and she sees his nakedness, it is a disgrace, and they shall be cut off in the sight of the children of their people. He has uncovered his sister's nakedness, and he shall bear his iniquity. |
King James Version 1611: | And if a man shall take his sister, his father's daughter, or his mother's daughter, and see her nakedness, and she see his nakedness; it [is] a wicked thing; and they shall be cut off in the sight of their people: he hath uncovered his sister's nakedness; he shall bear his iniquity. |
Westminster Leningrad Codex: | וְאִישׁ אֲשֶׁר יִקַּח אֶת אֲחֹתוֹ בַּת אָבִיו אוֹ בַת אִמּוֹ וְרָאָה אֶת עֶרְוָתָהּ וְהִֽיא תִרְאֶה אֶת עֶרְוָתוֹ חֶסֶד הוּא וְנִכְרְתוּ לְעֵינֵי בְּנֵי עַמָּם עֶרְוַת אֲחֹתוֹ גִּלָּה עֲוֺנוֹ יִשָּֽׂא |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 20, 1: In diesem Abschnitt werden Verbrechen mit Todesstrafe und andere schwere Vergehen behandelt. Viele der Themen aus Kap. 18.19 werden erörtert, wobei der Nachdruck auf der Schuld liegt, die für das Vergehen gezahlt werden musste. |