3. Mose 27, 15

Das dritte Buch Mose, Leviticus

Kapitel: 27, Vers: 15

3. Mose 27, 14
3. Mose 27, 16

Luther 1984:Wenn es aber der, der es gelobt hat, ablösen will, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, hinzulegen, dann soll es ihm wieder gehören.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):Wenn dann der, welcher sein Haus geweiht hat, es wieder einlösen will, so hat er noch ein Fünftel des Betrags zu dem Schätzungswert hinzuzufügen: dann bleibt es sein Eigentum.»
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Und wenn der Heiligende sein Haus einlösen will, dann soll er das Fünftel des Geldes der Schätzung darüber hinaus hinzufügen-a-, und es soll ihm gehören. -a) V. 27.31; 3. Mose 5, 16.
Schlachter 1952:Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm.
Schlachter 2000 (05.2003):Will es aber derjenige auslösen, der es geweiht hat, so soll er den fünften Teil der Schätzungssumme dazugeben; dann gehört es ihm.
Zürcher 1931:Wenn aber derjenige, der sein Haus geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil des geschätzten Preises drauflegen; dann wird es wieder sein Eigentum.
Luther 1912:So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll’s sein werden.
Buber-Rosenzweig 1929:Löst aber der Darheiligende sein Haus ein, lege er ein Fünftel des Silbers des Werts drauf, und es bleibt sein.
Tur-Sinai 1954:Wenn aber der, der es geweiht hat, sein Haus lösen will, so soll er ein Fünftel des Geldes der Bewertung hinzufügen, und es ist sein.
Luther 1545 (Original):So es aber der, so es geheiliget hat, wil lösen, So sol er den fünfften teil des gelds, vber das es geschetzt ist, drauff geben, so sols sein werden.
Luther 1545 (hochdeutsch):So es aber der, so es geheiliget hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, über das es geschätzet ist, drauf geben, so soll's sein werden.
NeÜ 2024:Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Will der Heiligende aber sein Haus lösen, soll er ein Fünftel des Geldes der Schätzung darüber hinaus hinzufügen, und es soll ihm gehören.
-Parallelstelle(n): 3. Mose 27, 13
English Standard Version 2001:And if the donor wishes to redeem his house, he shall add a fifth to the valuation price, and it shall be his.
King James Version 1611:And if he that sanctified it will redeem his house, then he shall add the fifth [part] of the money of thy estimation unto it, and it shall be his.
Westminster Leningrad Codex:וְאִם הַמַּקְדִּישׁ יִגְאַל אֶת בֵּיתוֹ וְיָסַף חֲמִישִׁית כֶּֽסֶף עֶרְכְּךָ עָלָיו וְהָיָה לֽוֹ



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:27, 1: Maßgebliche Gesetze über Gelübde, Tiere, Häuser und Landbesitz werden erteilt.



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