Luther 1984: | Und sie sollen nichts davon übriglassen bis zum Morgen, auch keinen Knochen davon zerbrechen und sollen's ganz nach der Ordnung des Passa halten. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Sie dürfen nichts davon bis zum folgenden Morgen übriglassen, auch keinen Knochen an ihm zerbrechen; nach allen für das Passah geltenden Bestimmungen sollen sie es feiern. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | sie sollen nichts davon übriglassen bis zum Morgen und sollen kein Bein-1- an ihm zerbrechen; nach allen Ordnungen des Passah sollen sie es feiern-a-. -1) o: keinen Knochen. a) 2. Mose 12, 10.46. |
Schlachter 1952: | und sollen nichts davon übriglassen bis zum Morgen, auch kein Bein daran zerbrechen; nach der ganzen Passahordnung sollen sie es halten. |
Schlachter 2000 (05.2003): | und sie sollen nichts davon übrig lassen bis zum Morgen, auch keinen Knochen an ihm zerbrechen; nach der ganzen Passahordnung sollen sie es halten. |
Zürcher 1931: | Und sie sollen davon nichts übriglassen bis zum Morgen, auch keinen Knochen daran zerbrechen; genau nach der Satzung für das Passa sollen sie es halten. -2. Mose 12, 10.46. |
Luther 1912: | und sie sollen nichts davon übriglassen bis morgen, auch kein Bein daran zerbrechen, und sollen’s nach aller Weise des Passah halten. |
Buber-Rosenzweig 1929: | sie sollen davon nicht resten lassen bis an den Morgen, nicht sollen sie dran einen Knochen zerbrechen, nach aller Satzung des Übersprungsmahls sollen sie es machen. |
Tur-Sinai 1954: | Sie sollen davon nicht übrig lassen bis zum Morgen und keinen Knochen davon zerbrechen; nach der ganzen Satzung des Pessahopfers sollen sie es bereiten. |
Luther 1545 (Original): | Vnd sollen nichts dran vberlassen bis morgen, Auch kein Bein dran zubrechen, vnd sollens nach aller weise des Passah halten. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Und sollen nichts dran überlassen, bis morgen, auch kein Bein dran zerbrechen, und sollen's nach aller Weise des Passah halten. |
NeÜ 2024: | Sie dürfen nichts bis zum nächsten Morgen übrig lassen und keinen der Knochen des Lammes zerbrechen. Sie müssen die Passaordnung einhalten. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Sie sollen nichts davon übrig lassen bis zum Morgen und sollen kein Bein an ihm zerbrechen. Nach aller Satzung des Passa sollen sie es machen. -Parallelstelle(n): 2. Mose 12, 10.46; Johannes 19, 36 |
English Standard Version 2001: | They shall leave none of it until the morning, nor break any of its bones; according to all the statute for the Passover they shall keep it. |
King James Version 1611: | They shall leave none of it unto the morning, nor break any bone of it: according to all the ordinances of the passover they shall keep it. |
Westminster Leningrad Codex: | לֹֽא יַשְׁאִירוּ מִמֶּנּוּ עַד בֹּקֶר וְעֶצֶם לֹא יִשְׁבְּרוּ בוֹ כְּכָל חֻקַּת הַפֶּסַח יַעֲשׂוּ אֹתֽוֹ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 9, 1: Nach dem Aufruf des Herrn, das Passah zu halten, fragten einige, die aufgrund ihrer Unreinheit diesem Aufruf nicht gehorchen konnten, ob sie wirklich nicht am Passah teilnehmen könnten. Diese Nachfrage beantwortete der Herr mit einer Bekräftigung seiner Anforderungen. Dies war das zweite Passah. 9, 1 im ersten Monat. Die in diesen Versen überlieferten Ereignisse fanden vor der Volkzählung aus Kap. 1 statt, jedoch nach der Einweihung der Stiftshütte in Kap. 7. |