Luther 1984: | Wenn aber ein Widder geopfert wird, sollst du als Speisopfer darbringen zwei Zehntel feinstes Mehl, mit einer drittel Kanne Öl vermengt, |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Für einen Widder dagegen sollst du als Speisopfer zwei Zehntel Epha Feinmehl, das mit einem Drittel Hin Öl gemengt ist, herrichten |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Oder bei einem Widder sollst du als Speisopfer zwei Zehntel Weizengrieß opfern, gemengt-1- mit einem drittel Hin Öl; -1) o: angefeuchtet. |
Schlachter 1952: | Wenn aber ein Widder geopfert wird, sollst du das Speisopfer machen mit zwei Zehnteln Semmelmehl, gemengt mit einem Drittel Hin Öl; |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wenn aber ein Widder geopfert wird, sollst du das Speisopfer bereiten mit zwei Zehnteln Feinmehl, gemengt mit einem Drittel Hin Öl; |
Zürcher 1931: | Wenn jedoch ein Widder geopfert wird, sollst du als Speisopfer zwei zehntel (Epha) Semmelmehl, mit einem drittel Hin Öl eingerührt, darbringen, |
Luther 1912: | Wenn aber ein Widder geopfert wird, sollst du das Speisopfer machen aus zwei Zehntel Semmelmehl, mit einem drittel Hin Öl gemengt, |
Buber-Rosenzweig 1929: | oder, für den Widder, bereite als Hinleite Feinmehls zwei Zehntteile, mit Öl verrührt, einem Drittelkrug, |
Tur-Sinai 1954: | Oder es ist für einen Widder, so sollst du als Mehlopfer zwei Zehntel feines Mehl bereiten, eingerührt mit Öl, einem Drittel Hin. |
Luther 1545 (Original): | Da aber ein widder geopffert wird, soltu das Speisopffer machen zween zehenden semelmelhs, mit öle gemenget eins dritten teils vom Hin, |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Da aber ein Widder geopfert wird, sollst du das Speisopfer machen zween Zehnten Semmelmehls, mit Öl gemenget, eines dritten Teils vom Hin, |
NeÜ 2024: | Bei einem Schafbock sollst du als Speisopfer zwei Liter Feinmehl bringen, das mit einem Liter Öl vermengt wurde, |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Oder zu einem Widder opferst du als Speisopfer zwei Zehntel Weizengrieß, gemengt mit einem drittel Hin Öl, -Parallelstelle(n): Widder 4. Mose 29, 13.14; 3. Mose 5, 15 |
English Standard Version 2001: | Or for a ram, you shall offer for a grain offering two tenths of an ephah of fine flour mixed with a third of a hin of oil. |
King James Version 1611: | Or for a ram, thou shalt prepare [for] a meat offering two tenth deals of flour mingled with the third [part] of an hin of oil. |
Westminster Leningrad Codex: | אוֹ לָאַיִל תַּעֲשֶׂה מִנְחָה סֹלֶת שְׁנֵי עֶשְׂרֹנִים בְּלוּלָה בַשֶּׁמֶן שְׁלִשִׁית הַהִֽין |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 15, 1: Obwohl die Israeliten gegen den Herrn rebelliert hatten und unter seinem Gericht standen, plante der Herr immer noch, ihnen das Land Kanaan zu geben. Diese Gesetze gingen davon aus, dass das Volk ins Land Kanaan einzieht (15, 2.17). 15, 1 Dieses Gesetz des Speisopfers unterscheidet sich von dem in 3. Mose 2. Die Speisopfer in 3. Mose wurden dem Herrn gesondert als Gabe dargebracht. Hier wurde erstmals erlaubt, Speisund Trankopfer zusammen mit einem Brandoder Friedensopfer darzubringen. |