4. Mose 36, 7

Das vierte Buch Mose, Numeri

Kapitel: 36, Vers: 7

4. Mose 36, 6
4. Mose 36, 8

Luther 1984:damit nicht die Erbteile der Israeliten von einem Stamm an den andern fallen; denn ein jeder unter den Israeliten soll festhalten an dem Erbe des Stammes seiner Väter.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):damit nicht ein Erbbesitz der Israeliten von einem Stamm an einen andern übergeht; denn die Israeliten sollen ein jeder den Erbbesitz ihres väterlichen Stammes ungeschmälert erhalten.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:damit nicht ein Erbteil der Söhne Israel von Stamm zu Stamm übergehe; denn die Söhne Israel sollen jeder am Erbteil des Stammes seiner Väter festhalten-a-. -a) Josua 24, 28; 1. Samuel 26, 19; 1. Könige 21, 3.
Schlachter 1952:damit nicht die Erbteile der Kinder Israel von einem Stamme an einen andern übergehen; sondern ein jeder unter den Kindern Israel soll bei dem Erbe des Stammes seiner Väter bleiben.
Schlachter 2000 (05.2003):damit nicht ein Erbteil der Kinder Israels von Stamm zu Stamm übergeht; sondern jeder unter den Kindern Israels soll an dem Erbe des Stammes seiner Väter festhalten.
Zürcher 1931:damit nicht Erbbesitz von Israeliten von einem Stamme auf den andern übergeht; sondern die Israeliten sollen ein jeder an dem Erbe des Stammes seiner Väter festhalten.
Luther 1912:auf daß nicht die Erbteile der Kinder Israel fallen von einem Stamm zum andern; denn ein jeglicher unter den Kindern Israel soll anhangen an dem Erbe des Stammes seiner Väter.
Buber-Rosenzweig 1929:daß das Eigentum der Söhne Jissraels nicht kreise von Stab zu Stab, sondern die Söhne Jissraels sollen verhaftet sein, die Mannschaft dem Eigentum des Stabs ihrer Väter.
Tur-Sinai 1954:So soll das Erbe der Kinder Jisraël nicht von Stamm zu Stamm übergehen, sondern jeder an dem Erbe seines väterlichen Stammes sollen die Kinder Jisraël festhalten.
Luther 1545 (Original):Auff das nicht die Erbteil der kinder Jsrael fallen von einem Stam zum andern, Denn ein jglicher vnter den kindern Jsrael sol anhangen an dem Erbe des stams seines vaters.
Luther 1545 (hochdeutsch):auf daß nicht die Erbteile der Kinder Israel fallen von einem Stamm zum andern; denn ein jeglicher unter den Kindern Israel soll anhangen an dem Erbe des Stamms seines Vaters.
NeÜ 2024:damit kein Grundbesitz von einem Stamm zum anderen übergeht. Jeder Israelit soll mit dem Erbbesitz seines väterlichen Stammes verbunden bleiben.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Und es darf nicht ein Erbteil der Söhne Israels von einem Stamm auf einen anderen Stamm übergehen, sondern die Söhne Israels sollen jeder am Erbteil des Stammes seiner Väter haften(a).
-Fussnote(n): (a) o.: kleben; so a. V. 9.
-Parallelstelle(n): 4. Mose 36, 9
English Standard Version 2001:The inheritance of the people of Israel shall not be transferred from one tribe to another, for every one of the people of Israel shall hold on to the inheritance of the tribe of his fathers.
King James Version 1611:So shall not the inheritance of the children of Israel remove from tribe to tribe: for every one of the children of Israel shall keep himself to the inheritance of the tribe of his fathers.
Westminster Leningrad Codex:וְלֹֽא תִסֹּב נַחֲלָה לִבְנֵי יִשְׂרָאֵל מִמַּטֶּה אֶל מַטֶּה כִּי אִישׁ בְּנַחֲלַת מַטֵּה אֲבֹתָיו יִדְבְּקוּ בְּנֵי יִשְׂרָאֵֽל



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