Luther 1984: | und sollst es nicht essen, auf daß dir's wohlgehe und deinen Kindern nach dir, weil du getan hast, was recht ist vor dem HERRN. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Du darfst es nicht genießen, damit es dir und deinen Kindern nach dir gut ergeht, wenn-1- du tust, was dem HErrn wohlgefällig ist. -1) o: weil. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Du sollst es nicht essen, damit es dir und deinen Kindern nach dir gutgeht, weil du tust, was in den Augen des HERRN recht ist-a-. -a) 5. Mose 21, 9. |
Schlachter 1952: | Du sollst es nicht essen, auf daß es dir und deinen Kindern nach dir wohl gehe, wenn du tun wirst, was in den Augen des HERRN recht ist. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Du sollst es nicht essen, damit es dir und deinen Kindern nach dir gut geht, weil du tust, was in den Augen des HERRN recht ist. |
Zürcher 1931: | Du sollst es nicht essen, auf dass es dir und deinen Kindern nach dir wohl ergehe, wenn du tust, was dem Herrn wohlgefällt. |
Luther 1912: | Und sollst es darum nicht essen, daß dir’s wohl gehe und deinen Kindern nach dir, weil du getan hast, was recht ist vor dem Herrn. |
Buber-Rosenzweig 1929: | iß es nicht, damits dir und deinen Söhnen nach dir gut ergehe, weil du das in SEINEN Augen Gerade getan hast. |
Tur-Sinai 1954: | Du sollst es nicht essen, auf daß es dir und deinen Kindern nach dir wohlergehe, wenn du tust, was recht ist in den Augen des Ewigen. |
Luther 1545 (Original): | Vnd solts darumb nicht essen, das dirs wolgehe, vnd deinen Kindern nach dir, das du gethan hast, was recht ist fur dem HERRN. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Und sollst es darum nicht essen, daß dir's wohlgehe und deinen Kindern nach dir, daß du getan hast, was recht ist vor dem HERRN. |
NeÜ 2024: | Und zwar deshalb nicht, damit es dir und deinen Nachkommen gut geht, weil du tust, was vor Jahwe richtig ist. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Du sollst es nicht essen, damit es dir und deinen Söhnen nach dir wohlergehe, weil du das Rechte tust in den Augen Jahwehs. -Parallelstelle(n): Rechte 5. Mose 6, 18; 5. Mose 4, 40; 2. Mose 15, 26 |
English Standard Version 2001: | You shall not eat it, that all may go well with you and with your children after you, when you do what is right in the sight of the LORD. |
King James Version 1611: | Thou shalt not eat it; that it may go well with thee, and with thy children after thee, when thou shalt do [that which is] right in the sight of the LORD. |
Westminster Leningrad Codex: | לֹא תֹּאכְלֶנּוּ לְמַעַן יִיטַב לְךָ וּלְבָנֶיךָ אַחֲרֶיךָ כִּֽי תַעֲשֶׂה הַיָּשָׁר בְּעֵינֵי יְהוָֽה |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 12, 1: Nachdem Mose die allgemeinen Prinzipien der Beziehung Israels zum Herrn dargestellt hatte (5, 1-11, 32), erklärte er anschließend die speziellen Gesetze, die dem Volk helfen würden, jeden Lebensbereich dem Herrn zu unterstellen. Diese Anweisungen wurden Israel gegeben, »um sie zu tun in dem Land« (12, 1). 12, 1 Die erste spezielle Anweisung, die Mose gibt, handelt von Israels öffentlicher Anbetung des Herrn, wenn sie ins Land kommen. 12, 1 Mose beginnt mit einer Wiederholung seiner Anweisungen bezüglich dessen, was sie mit den Stätten des Götzendienstes tun sollten, nachdem Israel das Land der Kanaaniter in Besitz genommen hatte (s. 7, 1-6). Sie sollten sie vollständig zerstören. |