Luther 1984: | Aber deine heiligen Gaben, die dir geboten sind, und was du gelobst, das sollst du aufladen und an die Stätte bringen, die der HERR erwählt hat, |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Jedoch die heiligen Gaben, die dir obliegen, und deine Gelübdeopfer sollst du nehmen und dich mit ihnen an die Stätte begeben, die der HErr sich erwählen wird, |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Jedoch deine heiligen Gaben-1a-, die dir (aufgetragen) sind, und deine Gelübde sollst du nehmen und zu der Stätte kommen, die der HERR erwählen wird. -1) o: heiligen Dinge. a) 4. Mose 5, 9. |
Schlachter 1952: | Wenn du aber etwas heiligst oder gelobst, was dein ist, so sollst du es nehmen und an den Ort bringen, den der HERR erwählt hat. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Nur deine heiligen Gaben und deine Gelübde, die du hast, sollst du nehmen und an den Ort bringen, den der HERR erwählen wird. |
Zürcher 1931: | Nur wenn du etwas weihst oder gelobst, so sollst du es nehmen und an die Stätte kommen, die der Herr erwählt, |
Luther 1912: | Aber wenn du etwas heiligen willst von dem Deinen oder geloben, so sollst du es aufladen und bringen an den Ort, den der Herr erwählt hat, |
Buber-Rosenzweig 1929: | Jedoch deine Darheiligungen, die dir obliegen werden, und deine Gelübde sollst du aufladen, sollst kommen zu dem Ort, den ER wählen wird, |
Tur-Sinai 1954: | Jedoch deine Weihgaben, die du haben wirst, und deine Gelübde sollst du nehmen und so kommen zu dem Ort, den der Ewige erwählen wird. |
Luther 1545 (Original): | Aber wenn du etwas heiligen wilt von dem deinen, oder geloben, So soltu es auffladen vnd bringen an den Ort, den der HERR erwelet hat. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Aber wenn du etwas heiligen willst von dem Deinen, oder geloben, so sollst du es aufladen und bringen an den Ort, den der HERR erwählet hat, |
NeÜ 2024: | Was jedoch die heiligen Gaben betrifft und die, die du als Gelübde geben willst: Mit denen sollst du zu dem Ort kommen, den Jahwe auswählen wird. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Jedoch deine heiligen [Gaben], die dir [vorgeschrieben] sein werden, und deine Gelübde[opfer] sollst du nehmen und sollst zu der Stätte kommen, die sich Jahweh erwählen wird. -Parallelstelle(n): Gaben 3. Mose 27, 9; 4. Mose 5, 9; Gelübde 3. Mose 22, 18 |
English Standard Version 2001: | But the holy things that are due from you, and your vow offerings, you shall take, and you shall go to the place that the LORD will choose, |
King James Version 1611: | Only thy holy things which thou hast, and thy vows, thou shalt take, and go unto the place which the LORD shall choose: |
Westminster Leningrad Codex: | רַק קָֽדָשֶׁיךָ אֲשֶׁר יִהְיוּ לְךָ וּנְדָרֶיךָ תִּשָּׂא וּבָאתָ אֶל הַמָּקוֹם אֲשֶׁר יִבְחַר יְהוָֽה |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 12, 1: Nachdem Mose die allgemeinen Prinzipien der Beziehung Israels zum Herrn dargestellt hatte (5, 1-11, 32), erklärte er anschließend die speziellen Gesetze, die dem Volk helfen würden, jeden Lebensbereich dem Herrn zu unterstellen. Diese Anweisungen wurden Israel gegeben, »um sie zu tun in dem Land« (12, 1). 12, 1 Die erste spezielle Anweisung, die Mose gibt, handelt von Israels öffentlicher Anbetung des Herrn, wenn sie ins Land kommen. 12, 1 Mose beginnt mit einer Wiederholung seiner Anweisungen bezüglich dessen, was sie mit den Stätten des Götzendienstes tun sollten, nachdem Israel das Land der Kanaaniter in Besitz genommen hatte (s. 7, 1-6). Sie sollten sie vollständig zerstören. |