2. Chronik 31, 16

Das zweite Buch der Chronik

Kapitel: 31, Vers: 16

2. Chronik 31, 15
2. Chronik 31, 17

Luther 1984:allen denen, die aufgezeichnet waren als männlich, drei Jahre alt und darüber, allen, die in das Haus des HERRN gingen, je an ihrem Tage zu ihrem Amt in ihrem Dienst nach ihren Ordnungen. -
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):mit Ausnahme der in das Geschlechtsverzeichnis eingetragenen männlichen Personen im Alter von drei und mehr Jahren, das heißt aller, die zum Hause des HErrn kamen, wie es ein jeder Tag erforderte, um ihren Dienst nach ihren Obliegenheiten abteilungsweise auszurichten.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Außerdem hatte man von ihnen Geschlechtsregister angelegt, die die männlichen (Personen) von drei Jahren an und darüber (erfaßten), alle, die in das Haus des HERRN kamen nach der täglichen Ordnung, um ihren Dienst in ihren Ämtern, nach ihren Abteilungen zu (verrichten).
Schlachter 1952:Überdies wurden sie in Geschlechtsregister eingetragen, alles, was männlich war, von drei Jahren an und darüber, alle, die in das Haus des HERRN gehen sollten nach der täglichen Ordnung an ihren Dienst auf ihren Posten, nach ihren Abteilungen.
Schlachter 2000 (05.2003):Überdies wurden sie in Geschlechtsregister eingetragen, alles, was männlich war, von drei Jahren an und darüber, alle, die in das Haus des HERRN gehen sollten nach der täglichen Ordnung an ihren Dienst auf ihren Posten, nach ihren Abteilungen.
Zürcher 1931:einem jeden nebst seinen Nachkommen nach Ausweis der Geschlechtsregister, nämlich den männlichen Nachkommen von drei Jahren und darüber von all denen, die zum Tempel gehörten, entsprechend dem Amt und Dienst, der ihnen Tag für Tag befohlen war nach ihren Abteilungen.
Luther 1912:ausgenommen, die aufgezeichnet waren als Mannsbilder drei Jahre alt und darüber, alle, die in das Haus des Herrn gingen nach Gebühr eines jeglichen Tages zu ihrem Amt in ihrem Dienst nach ihren Ordnungen
Buber-Rosenzweig 1929:außerdem die Zugehörigkeit, nach Männlichen, vom Dreijährigen aufwärts, für jeden, der zu SEINEM Hause kommt, um Tages Sache an ihrem Tag, um ihren Dienst an ihren Hutposten, nach ihren Abteilungen,
Tur-Sinai 1954:Außer ihren Eingetragenen nach Männlichen, vom Dreijährigen an aufwärts, von allen, die ins Haus des Ewigen kommen, nach des Tages Satz an seinem Tag, für ihren Dienst, in ihren Posten, nach ihren Abteilungen.
Luther 1545 (Original):Dazu denen die gerechnet wurden fur Mansbilde, von drey jar alt vnd drüber, vnter allen die in das Haus des HERRN giengen, ein jglicher an seinem tage zu jrem Ampt, in jrer Hut, nach jrer ordnunge.
Luther 1545 (hochdeutsch):auch die für Priester gerechnet wurden im Hause ihrer Väter, und die Leviten, von zwanzig Jahren und drüber, in ihrer Hut nach ihrer Ordnung;
NeÜ 2024:Außerdem hatte man Verzeichnisse angelegt, in denen die männlichen Personen von drei Jahren an erfasst waren. Das betraf alle Priester, die in Dienstgruppen turnusmäßig ins Haus Jahwes kamen, um dort die täglichen Aufgaben zu erfüllen, wie es ihren jeweiligen Stellungen entsprach.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Außerdem wurden sie ins Geschlechtsregister eingetragen: die Männlichen, vom Dreijährigen an und darüber, alle, die, wie es jeder Tag erforderte(a), zum Haus Jahwehs kamen, um abteilungsweise ihren Dienst entsprechend ihren zu wahrenden Aufgaben [zu verrichten].
-Fussnote(n): (a) eigtl.: die Sache des Tages für ihren [jeweiligen] Tag
English Standard Version 2001:except those enrolled by genealogy, males from three years old and upward all who entered the house of the LORD as the duty of each day required for their service according to their offices, by their divisions.
King James Version 1611:Beside their genealogy of males, from three years old and upward, [even] unto every one that entereth into the house of the LORD, his daily portion for their service in their charges according to their courses;
Westminster Leningrad Codex:מִלְּבַד הִתְיַחְשָׂם לִזְכָרִים מִבֶּן שָׁלוֹשׁ שָׁנִים וּלְמַעְלָה לְכָל הַבָּא לְבֵית יְהוָה לִדְבַר יוֹם בְּיוֹמוֹ לַעֲבוֹדָתָם בְּמִשְׁמְרוֹתָם כְּמַחְלְקוֹתֵיהֶֽם



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:31, 2: die Abteilungen der Priester und der Leviten. Der Priesterdienst war während der Herrschaft der gottlosen Könige nicht von der Regierung unterstützt worden, und so führte Hiskia diese Unterstützung wieder so ein, wie Gott sie ursprünglich verordnet hatte (vgl. 1. Chronik 24, 1ff.; 2. Chronik 8, 12-14).



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