Luther 1984: | Und nun tun wir dem König kund, daß du hernach nichts behalten wirst von dem, was jenseits des Euphrat liegt, wenn diese Stadt wieder aufgebaut wird und ihre Mauern wieder errichtet werden. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Wir machen also den König darauf aufmerksam, daß, wenn diese Stadt wieder aufgebaut wird und ihre Mauern wiederhergestellt werden, du infolgedessen nicht im Besitz der Länder jenseit-1- des Euphrats verbleiben wirst.» -1) = westlich. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Wir teilen dem König mit: Wenn diese Stadt (wieder) aufgebaut wird und die Mauern vollendet werden, wirst du infolge davon (im Gebiet) jenseits des Stromes-1- keinen Anteil mehr haben. -1) d.i. die persische Provinz westlich des Euphrat. |
Schlachter 1952: | Wir machen also den König darauf aufmerksam, daß, wenn diese Stadt gebaut wird und ihre Mauern vollendet werden, dir kein Teil diesseits des Stromes mehr bleiben wird.» - |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wir machen also den König darauf aufmerksam, dass, wenn diese Stadt wieder aufgebaut wird und Mauern vollendet werden, dir aus diesem Grund kein Teil jenseits des Stromes mehr bleiben wird!« |
Zürcher 1931: | Wir tun also dem König zu wissen, dass, wenn jene Stadt wieder aufgebaut wird und ihre Mauern vollendet werden, du an den Ländern westlich des (Euphrat-)Stromes keinen Anteil mehr haben wirst.» |
Luther 1912: | Darum tun wir dem König zu wissen, daß, wo diese Stadt gebaut wird und ihre Mauern gemacht, so wirst du vor ihr nichts behalten diesseit des Wassers. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Wir tun dem König kund, daß, wird jene Stadt wieder aufgebaut und werden die Mauern errichtet, dir dem zufolge ein Anteil am Jenseit des Stroms nicht mehr gehört.« |
Tur-Sinai 1954: | Wir tun dem König kund, daß, wenn diese Stadt aufgebaut und die Mauern hergestellt werden, du infolge davon einen Anteil am Überstromland nicht mehr haben wirst.» |
Luther 1545 (Original): | Darumb thun wir dem Könige zu wissen, das, wo diese Stad gebawet wird, vnd jre mauren gemacht, So wirstu fur jr nichts behalten disseid des wassers. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Da sandte der König eine Antwort zu Rehum, dem Kanzler, und Simsai, dem Schreiber, und den andern ihres Rats, die in Samaria wohneten, und den andern jenseit des Wassers; Friede und Gruß! |
NeÜ 2024: | Wir machen den König darauf aufmerksam: Wenn diese Stadt wieder aufgebaut wird und ihre Mauern wiederhergestellt sind, wird die ganze Westeuphrat-Provinz dem König verloren gehen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Wir bringen dem König zur Kenntnis: Wird diese Stadt aufgebaut und werden die Mauern vollendet, so wirst du in der Folge jenseits(a) des Stromes kein Teil [mehr] haben. -Fussnote(n): (a) d. h.: westlich |
English Standard Version 2001: | We make known to the king that if this city is rebuilt and its walls finished, you will then have no possession in the province Beyond the River. |
King James Version 1611: | We certify the king that, if this city be builded [again], and the walls thereof set up, by this means thou shalt have no portion on this side the river. |
Westminster Leningrad Codex: | מְהוֹדְעִין אֲנַחְנָה לְמַלְכָּא דִּי הֵן קִרְיְתָא דָךְ תִּתְבְּנֵא וְשׁוּרַיָּה יִֽשְׁתַּכְלְלוּן לָקֳבֵל דְּנָה חֲלָק בַּעֲבַר נַהֲרָא לָא אִיתַי לָֽךְ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 4, 6: Dieser Abschnitt beschreibt einen späteren Widerstand, den Esra hier als eingeschobene Fortsetzung des Themas »Widerstand gegen die Neuansiedlung und Aufbauarbeiten in Juda« einfügte (s. Einleitung: Herausforderungen für den Ausleger). Zunächst erwähnt er den Widerstand von Israels Feinden unter König Ahasverus (ein königlicher Titel) bzw. Xerxes (ca. 486-464 v.Chr.), der zur Zeit Esthers regierte (4, 6). Esra 4, 6 schrieben sie … eine Anklage. Das Wort für »Anklage« bedeutet auch »Beschwerde«. Das Wort »Satan«, das »juristischer Gegner« oder »Widersacher« bedeutet, ist damit verwandt. |