Luther 1984: | «Wer noch unverständig ist, der kehre hier ein!», und zum Toren spricht sie: |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | «Wer einfältig-1- ist, der kehre hier ein!» und zu den Unverständigen sagt sie: -1) o: unerfahren. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Wer unerfahren-1- ist, der kehre hier ein!-a- - Wer ohne Verstand ist, zu dem spricht sie: -1) o: unverständig; o: einfältig. a) V. 3.4. |
Schlachter 1952: | «Wer einfältig ist, der kehre hier ein!» Und zum Unverständigen spricht sie: |
Schlachter 2000 (05.2003): | »Wer unverständig ist, der komme herzu!« Und zum Uneinsichtigen spricht sie: |
Zürcher 1931: | «Wer unerfahren ist, der kehre hier ein!» / Zum Unverständigen spricht sie: / |
Luther 1912: | »Wer unverständig ist, der mache sich hieher!« und zum Narren spricht sie: |
Buber-Rosenzweig 1929: | »Wer ist einfältig? er kehre hier ein!« Mangelts einem an Herzsinn, spricht sie zu ihm: |
Tur-Sinai 1954: | ,Wer einfältig, er kehr hier ein!' / Wer unverständig, zu dem sagt sie: |
Luther 1545 (Original): | Wer ist Alber? Der mache sich hie her, Vnd zum Narren spricht sie, |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Wer ist albern, der mache sich hieher! Und zum Narren spricht sie: |
NeÜ 2024: | Wer unerfahren ist, der kehre hier ein! / Sie redet zu denen ohne Verstand: |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Wer ist einfältig? Er kehre sich hierher! Wem es an Herzsinn(a) mangelt, zu dem sagt sie: -Fussnote(n): (a) i. S. v.: Verstand -Parallelstelle(n): Sprüche 9, 4 |
English Standard Version 2001: | Whoever is simple, let him turn in here! And to him who lacks sense she says, |
King James Version 1611: | Whoso [is] simple, let him turn in hither: and [as for] him that wanteth understanding, she saith to him, |
Westminster Leningrad Codex: | מִי פֶתִי יָסֻר הֵנָּה וַחֲסַר לֵב וְאָמְרָה לּֽוֹ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 9, 13: Zum Fest der Torheit lädt Frau Torheit als Gastgeberin ein. Man beachte den Gegensatz zu Frau Weisheit in V. 1-6 und die Ähnlichkeiten zu der unmoralischen Frau in 7, 6-23. 9, 13 unbändig. Vgl. 7, 11.12. |