Luther 1984: | Aber wenn ich sie ausgerissen habe, will ich mich wieder über sie erbarmen und will einen jeden in sein Erbteil und in sein Land zurückbringen. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Wenn ich sie aber herausgerissen habe, alsdann will ich mich ihrer wieder erbarmen und will sie zurückführen, einen jeden in seinen Erbbesitz und einen jeden in sein Land. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und es soll geschehen, nachdem ich sie herausgerissen habe, werde ich mich wieder über sie erbarmen und sie zurückbringen, einen jeden in sein Erbteil und einen jeden in sein Land-a-. -a) Jeremia 16, 15; 24, 6. |
Schlachter 1952: | Und es soll geschehen, nachdem ich sie herausgerissen habe, will ich mich ihrer wieder erbarmen und will sie wieder heimführen, einen jeden zu seinem Erbteil und einen jeden in sein Land. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Und es soll geschehen, nachdem ich sie herausgerissen habe, will ich mich wieder über sie erbarmen und will sie wieder heimführen, jeden zu seinem Erbteil und jeden in sein Land. |
Zürcher 1931: | Aber wenn ich sie weggerissen, werde ich mich ihrer wieder erbarmen und sie zurückführen, einen jeden zu seinem Erbteil und einen jeden in sein Land. |
Luther 1912: | Und wenn ich sie nun ausgerissen habe, will ich mich wiederum über sie erbarmen und will einen jeglichen zu seinem Erbteil und in sein Land wiederbringen. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Aber es soll geschehn: nachdem ich sie gereutet habe, kehre ich um, erbarme mich ihrer, heimkehren lasse ich sie, jedermann zu seinem Eigen, jedermann zu seinem Land. |
Tur-Sinai 1954: | Es wird aber sein, nachdem ich sie ausgerissen habe, will ich mich ihrer wieder erbarmen und sie zurückführen, jeden zu seinem Erbbesitz und jeden in sein Land. |
Luther 1545 (Original): | Vnd wenn ich sie nu ausgerissen habe, wil ich mich widerumb vber sie erbarmen, vnd wil einen jglichen zu seinem Erbteil vnd in sein Land wider bringen. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Und wenn ich sie nun ausgerissen habe, will ich mich wiederum über sie erbarmen und will einen jeglichen zu seinem Erbteil und in sein Land wiederbringen. |
NeÜ 2024: | Doch nachdem ich sie herausgerissen habe, werde ich mich wieder über sie erbarmen: Ich lasse jedes Volk in sein Land und seinen Grundbesitz zurückkehren. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und es soll geschehen, nachdem ich sie herausgerissen habe, werde ich mich ihrer wieder erbarmen; und ich lasse sie zurückkehren, einen jeden in sein Erbteil und einen jeden in sein Land. -Parallelstelle(n): Jeremia 12, 16; Jeremia 48, 47; Jeremia 49, 6.39 |
English Standard Version 2001: | And after I have plucked them up, I will again have compassion on them, and I will bring them again each to his heritage and each to his land. |
King James Version 1611: | And it shall come to pass, after that I have plucked them out I will return, and have compassion on them, and will bring them again, every man to his heritage, and every man to his land. |
Westminster Leningrad Codex: | וְהָיָה אַֽחֲרֵי נָתְשִׁי אוֹתָם אָשׁוּב וְרִֽחַמְתִּים וַהֲשִׁבֹתִים אִישׁ לְנַחֲלָתוֹ וְאִישׁ לְאַרְצֽוֹ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 12, 15: sie wieder heimführen. Im zukünftigen Tausendjährigen Reich wird Gott sein Volk im Land Israel wiederherstellen, wie in Kap. 30-33 angedeutet. |