Jeremia 34, 9

Das Buch des Propheten Jeremia

Kapitel: 34, Vers: 9

Jeremia 34, 8
Jeremia 34, 10

Luther 1984:daß ein jeder seinen Sklaven und ein jeder seine Sklavin, die Hebräer und Hebräerinnen waren, freilassen sollte, so daß kein Judäer den andern als Sklaven hielte.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):daß nämlich ein jeder seinen hebräischen Sklaven und ein jeder seine hebräische Sklavin frei ziehen lassen solle, so daß niemand künftig einen judäischen Volksgenossen zu Sklavendiensten zwingen dürfe.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:daß jeder seinen Sklaven und ein jeder seine Sklavin, (und zwar) Hebräer und Hebräerin, als Freie entlassen sollte, so daß niemand (mehr) seinen judäischen Volksgenossen jemals als Sklaven hielt-1-. -1) w: so daß niemand sie, (nämlich) einen Judäer, seinen Bruder.
Schlachter 1952:daß ein jeder seinen Knecht und ein jeder seine Magd, sofern sie Hebräer und Hebräerinnen seien, freilassen solle, und niemand mehr einen Juden, seinen Bruder, zu dienen zwinge.
Schlachter 2000 (05.2003):dass jeder seinen Knecht und jeder seine Magd, sofern sie Hebräer und Hebräerinnen waren, freilassen sollte, und niemand mehr einen Juden, seinen Bruder, zum Dienst zwingen sollte.
Zürcher 1931:dass ein jeder seinen Sklaven und seine Sklavin, sofern sie Hebräer seien, freilassen solle, sodass unter ihnen keiner mehr einen Judäer, seinen Bruder, als Sklaven halte.
Luther 1912:daß ein jeglicher seinen Knecht und ein jeglicher seine Magd, so Hebräer und Hebräerin wären, sollte freigeben, daß kein Jude den andern leibeigen hielte.
Buber-Rosenzweig 1929:daß jedermann wegschicke seinen Dienstknecht, jedermann seine Magd, den Ebräer und die Ebräerin, geledigt, ohne daß weiter jemand sich jenen Judäer, seinen Bruder, dienstbar machte,
Tur-Sinai 1954:Daß jedermann seinen ebräischen Sklaven und seine ebräische Magd frei entlasse, sie nicht verknechtet zu halten, jeder seinen jehudäischen Bruder.
Luther 1545 (Original):Das ein jglicher seinen Knecht, vnd ein jglicher seine Magd, so Ebreer vnd Ebreerin weren, solte frey geben, das kein Jüde den andern, vnter den selben Leibeigen hielte.
Luther 1545 (hochdeutsch):daß ein jeglicher seinen Knecht und ein jeglicher seine Magd, so Ebräer und Ebräerinnen wären, sollte freigeben, daß kein Jude den andern unter denselben leibeigen hielte.
NeÜ 2024:dass jeder seine hebräischen Sklaven und Sklavinnen freilassen würde. Keiner sollte mehr einen jüdischen Stammesgenossen als Sklaven halten.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):dass jeder seinen leibeigenen Knecht und jeder seine leibeigene Magd, den Hebräer und die Hebräerin, als Freie entlassen sollte, sodass niemand [mehr] einen Judäer, seinen Bruder, dienstbar mache.
-Parallelstelle(n): 2. Mose 21, 2-4; 3. Mose 25, 10.41; 5. Mose 15, 12
English Standard Version 2001:that everyone should set free his Hebrew slaves, male and female, so that no one should enslave a Jew, his brother.
King James Version 1611:That every man should let his manservant, and every man his maidservant, [being] an Hebrew or an Hebrewess, go free; that none should serve himself of them, [to wit], of a Jew his brother.
Westminster Leningrad Codex:לְשַׁלַּח אִישׁ אֶת עַבְדּוֹ וְאִישׁ אֶת שִׁפְחָתוֹ הָעִבְרִי וְהָעִבְרִיָּה חָפְשִׁים לְבִלְתִּי עֲבָד בָּם בִּיהוּדִי אָחִיהוּ אִֽישׁ



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:34, 8: einen Bund … eine Freilassung auszurufen. Zedekias Bund zur Freilassung der Sklaven traf auf anfängliches Einverständnis. Der Bund folgte dem Gesetz der Freilassung aus 3. Mose 25, 39-55 und 5. Mose 15, 12-18, in der Hoffnung Gottes Gunst zu erlangen und sein Gericht zu beenden.



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