3. Mose 25, 10

Das dritte Buch Mose, Leviticus

Kapitel: 25, Vers: 10

3. Mose 25, 9
3. Mose 25, 11

Luther 1984:Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt eine Freilassung ausrufen im Lande für alle, die darin wohnen; es soll ein -a-Erlaßjahr für euch sein. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seiner Sippe kommen. -a) Jesaja 61, 2; Lukas 4, 19.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):und so das fünfzigste Jahr heiligen, und sollt im Lande Freiheit-1- für alle seine Bewohner ausrufen: ein Halljahr-2- soll es für euch sein, in dem ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen und ein jeder zu seiner Familie zurückkehren soll. -1) o: Befreiung. 2) o: Jobeljahr; so genannt vom Schall der Widderhörner (hebr. -+Jobel-), die seinen Beginn ankündeten.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Land Freilassung für all seine Bewohner ausrufen-a-. Ein Jobel(jahr)-1- soll es euch sein, und ihr werdet jeder wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder zu seiner Sippe zurückkehren-b-. -1) das hebrW. -+Jobel- bed. ursprünglich «Widder», «Widderhorn». Da man das Erlaßjahr durch das Blasen des Jobel-Horns eröffnete, wurde das Erlaßjahr auch Jobeljahr genannt. a) Jeremia 34, 14-17; Hesekiel 46, 17; Lukas 4, 18. b) 4. Mose 36, 4.
Schlachter 1952:Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr-1-. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. -1) o: Halljahr.++
Schlachter 2000 (05.2003):Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt im Land eine Freilassung ausrufen für alle, die darin wohnen. Es ist das Halljahr, in dem jeder bei euch wieder zu seinem Eigentum kommen und zu seiner Familie zurückkehren soll.
Zürcher 1931:So sollt ihr das fünfzigste Jahr weihen und Befreiung ausrufen im Lande für alle, die darin wohnen; als Halljahr soll es euch gelten. Da sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Besitz und ein jeder wieder zu seinem Geschlecht kommen.
Luther 1912:Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein a) Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; - a) Jesaja 61, 2; Lukas 4, 19.
Buber-Rosenzweig 1929:und heiligt das Jahr, das Fünfzigerjahr, ausrufet Freilauf im Land all seinen Insassen: Heimholer sei es euch, da kehrt ihr zurück jedermann zu seiner Hufe, jedermann zu seiner Sippe sollt zurück ihr kehren.
Tur-Sinai 1954:Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und Freilassung ausrufen im Land für alle seine Bewohner; ein Jobel soll es euch sein; da sollt ihr zurückkehren, ein jeder zu seinem Besitz und ein jeder zu seiner Familie sollt ihr zurückkehren.
Luther 1545 (Original):Vnd jr solt das Funffzigst jar heiligen, vnd solts ein Erlasiar heissen im Lande, allen die drinnen wonen, denn es ist ewr Halliar, Da sol ein jglicher bey euch wider zu seiner Habe, vnd zu seinem Geschlecht komen,
Luther 1545 (hochdeutsch):Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt es ein Erlaßjahr heißen im Lande allen, die drinnen wohnen; denn es ist euer Halljahr, da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen.
NeÜ 2024:Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr (Hebräisch: "jobel" = Horn eines Schafbocks. Das deutsche Wort Jubel ist davon abgeleitet. Durch das Blasen dieser Signalhörner, die Schofar hießen, wurde das Jubeljahr eingeleitet.) für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Und ihr sollt das Jahr, das Fünfzigerjahr, heiligen und im Land Freilassung ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jobeljahr(a) wird es euch sein, und ihr werdet jeder wieder zu seinem ‹erblichen› Besitztum kommen und jeder zu seiner Sippe zurückkehren.
-Fussnote(n): (a) o.: Widderhornjahr (jobel bed.: Widder)
-Parallelstelle(n): Freilass. Jesaja 61, 1; Jeremia 34, 8.15.17; Hesekiel 46, 17; Lukas 4, 19; Johannes 8, 36; 2. Korinther 3, 17; Jobeljahr 3. Mose 25, 28.40.50; 3. Mose 27, 23.24; 4. Mose 36, 4
English Standard Version 2001:And you shall consecrate the fiftieth year, and proclaim liberty throughout the land to all its inhabitants. It shall be a jubilee for you, when each of you shall return to his property and each of you shall return to his clan.
King James Version 1611:And ye shall hallow the fiftieth year, and proclaim liberty throughout [all] the land unto all the inhabitants thereof: it shall be a jubile unto you; and ye shall return every man unto his possession, and ye shall return every man unto his family.
Westminster Leningrad Codex:וְקִדַּשְׁתֶּם אֵת שְׁנַת הַחֲמִשִּׁים שָׁנָה וּקְרָאתֶם דְּרוֹר בָּאָרֶץ לְכָל יֹשְׁבֶיהָ יוֹבֵל הִוא תִּהְיֶה לָכֶם וְשַׁבְתֶּם אִישׁ אֶל אֲחֻזָּתוֹ וְאִישׁ אֶל מִשְׁפַּחְתּוֹ תָּשֻֽׁבוּ



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:25, 8: Dieser Abschnitt enthält die allgemeinen Anweisungen für das Jubeljahr.



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