Luther 1984: | Die Weidetrift der Stadt soll zweihundertfünfzig Ellen gegen Norden und gegen Süden messen, ebenso auch gegen Osten und gegen Westen zweihundertfünfzig Ellen. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | und die Gemeindetrift der Stadt soll im Norden 250 Ellen, im Süden 250, im Osten 250 und im Westen 250 Ellen betragen. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und die Stadt soll (dies) als Weideland haben: nach Norden 250 (Ellen) und nach Süden 250 (Ellen) und nach Osten 250 (Ellen) und nach Westen 250 (Ellen). |
Schlachter 1952: | Die Allmende soll im Norden 250, im Süden 250, im Osten 250 und im Westen 250 messen. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Der Freiplatz der Stadt soll im Norden 250 , im Süden 250 , im Osten 250 und im Westen 250 messen. |
Zürcher 1931: | Und als freier Raum soll zur Stadt gehören (ein Streifen von) 250 Ellen Breite im Norden, 250 im Süden, 250 im Osten und 250 im Westen. |
Luther 1912: | Die Vorstadt aber soll haben 250 Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag, desgleichen auch gegen Morgen und gegen Abend 250 Ruten. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Und als Weidetrieb sei der Stadt: nördlich zweihundertundfünfzig, südlich zweihundertundfünfzig, östlich zweihundertundfünfzig und westlich zweihundertundfünfzig. |
Tur-Sinai 1954: | Und es sei als Freifläche für die Stadt gegen Norden zweihundertfünfzig, gegen Süden zweihundertfünfzig, gegen Osten zweihundertfünfzig und gegen Westen zweihundertfünfzig. |
Luther 1545 (Original): | Die Vorstad aber, sol haben zwey hundert vnd funffzig Ruten, gegen mitternacht vnd gegen mittag, Des gleichen auch gegen morgen vnd gegen abend, zwey hundert vnd funffzig ruten. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Die Vorstadt aber soll haben zweihundertundfünfzig Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag; desgleichen auch gegen Morgen und gegen Abend zweihundertundfünfzig Ruten. |
NeÜ 2024: | und sie ist ringsherum von einem 125 Meter breiten Streifen Weideland umgeben. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und als freier Raum(a) soll für die Stadt sein: gegen Norden 250 und gegen das Südland hin 250 und gegen Osten 250 und gegen das Meer hin 250. -Fussnote(n): (a) o.: als Weideland |
English Standard Version 2001: | And the city shall have open land: on the north 250 cubits, on the south 250, on the east 250, and on the west 250. |
King James Version 1611: | And the suburbs of the city shall be toward the north two hundred and fifty, and toward the south two hundred and fifty, and toward the east two hundred and fifty, and toward the west two hundred and fifty. |
Westminster Leningrad Codex: | וְהָיָה מִגְרָשׁ לָעִיר צָפוֹנָה חֲמִשִּׁים וּמָאתַיִם וְנֶגְבָּה חֲמִשִּׁים וּמָאתָיִם וְקָדִימָה חֲמִשִּׁים וּמָאתַיִם וְיָמָּה חֲמִשִּׁים וּמָאתָֽיִם |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 48, 8: Weihegabe. Dieses einzigartige Gebiet wurde bereits in 45, 1-8 beschrieben und umfasst Landanteile für die Bediensteten und die zadokischen Priester (V. 8-12), die Leviten (V. 13-14), die Stadt (V. 15-20) und den Fürsten (V. 21.22). |