Luther 1984: | Ist er ohne Frau gekommen, so soll er auch ohne Frau gehen; ist er aber mit seiner Frau gekommen, so soll sie mit ihm gehen. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Ist er allein-1- gekommen, so soll er auch allein-1- wieder gehen; war er aber verheiratet, so soll auch seine Frau mit ihm freigelassen werden. -1) d.h. ohne Frau. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Falls er allein gekommen ist, soll er (auch) allein ausziehen. Falls er Ehemann-1- einer Frau war, soll seine Frau mit ihm ausziehen. -1) o: Eheherr; w: Herr, Besitzer. |
Schlachter 1952: | Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verheiratet gekommen, so soll seine Frau mit ihm gehen. |
Zürcher 1931: | Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; war er aber verheiratet, so soll sein Weib mit ihm entlassen werden. |
Luther 1912: | Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Kam er in eigner Person, gehe er aus in eigner Person, war er der Gatte eines Weibs, gehe sein Weib aus mit ihm. |
Tur-Sinai 1954: | Wenn er allein einkommt, soll er allein fortgehn; wenn er Gatte eines Weibes ist, so geht sein Weib mit ihm. |
Luther 1545 (Original): | Ist er on weib komen, so sol er auch on weib ausgehen, Ist er aber mit weib komen, so sol sein Weib mit jm ausgehen. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Ist er ohne Weib kommen, so, soll er auch ohne Weib ausgehen. Ist er aber mit Weib kommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. |
NeÜ 2024: | Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Ist er allein(a) gekommen, soll er allein ausziehen. War er der Eheherr(b) einer Frau, soll seine Frau mit ihm ausziehen. -Fussnote(n): (a) w.: mit seinem Körper; so a. V. 4. (b) eigtl.: Eigner; Besitzer -Parallelstelle(n): Eheherr Matthäus 19, 6 |
English Standard Version 2001: | If he comes in single, he shall go out single; if he comes in married, then his wife shall go out with him. |
King James Version 1611: | If he came in by himself, he shall go out by himself: if he were married, then his wife shall go out with him. |
Westminster Leningrad Codex: | אִם בְּגַפּוֹ יָבֹא בְּגַפּוֹ יֵצֵא אִם בַּעַל אִשָּׁה הוּא וְיָצְאָה אִשְׁתּוֹ עִמּֽוֹ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 21, 2: Das Gesetz des Sklaven garantierte Freiheit nach einer festgesetzten Periode von 6 Arbeitsjahren, es sei denn, der Sklave entschied sich für einen dauerhaften Dienst, aber das wäre kein Dienstverhältnis der Ausnutzung, sondern der Liebe (V. 5). Jeder dauerhafte, unfreiwillige Dienst eines hebräischen Sklaven für einen hebräischen Herrn war für die israelitische Gemeinschaft offenbar unerwünscht und in Israel unbekannt (vgl. 3. Mose 25, 39-55). Außerdem wurde Vorsorge getroffen, um zu gewährleisten, dass Sklavinnen richtig behandelt würden und dass sie nicht durch absichtlich fehlerhaftes Verhalten auf Seiten ihres Herrn der Armut ausgeliefert werden durften. 21, 12-14 Vor den Gesetzen über Körperverletzung (V. 15-36) durch Mensch oder Tier stand das Gesetz der schwerwiegendsten Körperverletzung, die Tötung von Menschen. Die Todesstrafe stand nur auf Mord (absichtliche Tötung; s. 20, 13), wohingegen auf unabsichtliche Tötung die Strafe stand, an einen bestimmten Ort verbannt zu werden. Diese Orte erklärte Gott später zu Zufluchtsstädten (vgl. 4. Mose 35, 6-24; 5. Mose 19, 1-13). Für jemanden, der des vorsätzlichen Mordes schuldig war, gab es keinerlei Schutzgebiet. Der von anderen verursachte Unfalltod ist nicht von Menschen geplant, aber von Gott zugelassen. Das Gesetz bot einen Zufluchtsort an, jedoch fern der Heimat und fern von rächenden Verwandten. Oft lebte jemand, der einen anderen unabsichtlich erschlagen hatte, den Rest seines Lebens an diesem Zufluchtsort, weil er bis zum Tod des Hohenpriester dort bleiben musste (4. Mose 35, 25.28). |