2. Mose 21, 10

Das zweite Buch Mose, Exodus

Kapitel: 21, Vers: 10

2. Mose 21, 9
2. Mose 21, 11

Luther 1984:Nimmt er sich aber noch eine andere, so soll er der ersten an Nahrung, Kleidung und ehelichem Recht nichts abbrechen.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):Nimmt er sich noch eine andere, so darf er ihr doch die Fleischkost, die Kleidung und die Beiwohnung nicht verkürzen.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Falls er sich (noch) eine andere nimmt, soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und den ehelichen Verkehr mit ihr nicht verkürzen-a-. -a) 1. Korinther 7, 3.
Schlachter 1952:Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen.
Schlachter 2000 (05.2003):Wenn er sich aber eine andere nimmt, so soll er jener nichts schmälern an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Beiwohnung.
Zürcher 1931:Nimmt er sich noch eine andre (Frau), so soll er jener an der Nahrung, der Kleidung und dem ehelichen Umgang nichts entziehen.
Luther 1912:Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er ihr an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen.
Buber-Rosenzweig 1929:Nimmt er sich eine andre, schmälre er nicht ihre Kost, ihre Gewandung, ihren Eheverkehr.
Tur-Sinai 1954:Wenn er sich noch eine andere nimmt, so darf er ihre Fleischgabe, Kleidung und Festgeschenk nicht schmälern.
Luther 1545 (Original):Gibt er jm aber ein andere, so sol er jr an jrem Futter, Decke vnd Eheschuld nicht abbrechen.
Luther 1545 (hochdeutsch):Gibt er ihm aber eine andere, so soll er ihr an ihrem Futter, Decke und Eheschuld nicht abbrechen.
NeÜ 2024:Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Nimmt er ihm ‹noch› eine andere, darf er ihre Fleischkost, ihre Kleidung und ihre ‹eheliche› Beiwohnung nicht verkürzen.
-Parallelstelle(n): 1. Korinther 7, 3
English Standard Version 2001:If he takes another wife to himself, he shall not diminish her food, her clothing, or her marital rights.
King James Version 1611:If he take him another [wife]; her food, her raiment, and her duty of marriage, shall he not diminish.
Westminster Leningrad Codex:אִם אַחֶרֶת יִֽקַּֽח לוֹ שְׁאֵרָהּ כְּסוּתָהּ וְעֹנָתָהּ לֹא יִגְרָֽע



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:21, 2: Das Gesetz des Sklaven garantierte Freiheit nach einer festgesetzten Periode von 6 Arbeitsjahren, es sei denn, der Sklave entschied sich für einen dauerhaften Dienst, aber das wäre kein Dienstverhältnis der Ausnutzung, sondern der Liebe (V. 5). Jeder dauerhafte, unfreiwillige Dienst eines hebräischen Sklaven für einen hebräischen Herrn war für die israelitische Gemeinschaft offenbar unerwünscht und in Israel unbekannt (vgl. 3. Mose 25, 39-55). Außerdem wurde Vorsorge getroffen, um zu gewährleisten, dass Sklavinnen richtig behandelt würden und dass sie nicht durch absichtlich fehlerhaftes Verhalten auf Seiten ihres Herrn der Armut ausgeliefert werden durften. 21, 12-14 Vor den Gesetzen über Körperverletzung (V. 15-36) durch Mensch oder Tier stand das Gesetz der schwerwiegendsten Körperverletzung, die Tötung von Menschen. Die Todesstrafe stand nur auf Mord (absichtliche Tötung; s. 20, 13), wohingegen auf unabsichtliche Tötung die Strafe stand, an einen bestimmten Ort verbannt zu werden. Diese Orte erklärte Gott später zu Zufluchtsstädten (vgl. 4. Mose 35, 6-24; 5. Mose 19, 1-13). Für jemanden, der des vorsätzlichen Mordes schuldig war, gab es keinerlei Schutzgebiet. Der von anderen verursachte Unfalltod ist nicht von Menschen geplant, aber von Gott zugelassen. Das Gesetz bot einen Zufluchtsort an, jedoch fern der Heimat und fern von rächenden Verwandten. Oft lebte jemand, der einen anderen unabsichtlich erschlagen hatte, den Rest seines Lebens an diesem Zufluchtsort, weil er bis zum Tod des Hohenpriester dort bleiben musste (4. Mose 35, 25.28).



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