Luther 1984: | Findet man bei ihm das Gestohlene lebendig, sei es Rind, Esel oder Schaf, so soll er's zweifach erstatten. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Wird das gestohlene Tier, es sei ein Rind oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, noch lebend in seinem Besitz vorgefunden, so soll er nur doppelten Ersatz leisten; |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Falls das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Rind oder ein Esel oder ein Schaf, so soll er das Doppelte erstatten-1a-. -1) w: unversehrt machen. a) 2. Mose 21, 34.37; Jesaja 40, 2. |
Schlachter 1952: | Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Rind, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. |
Zürcher 1931: | Findet man das Gestohlene, es sei Rind oder Esel oder Schaf, noch lebend bei ihm, so soll er es doppelt erstatten. |
Luther 1912: | Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei Ochse, Esel oder Schaf, so soll er’s zwiefältig wiedergeben. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Findet aber, findet sich das Gestohlne noch lebend in seiner Hand, ob Ochs oder Esel oder Lamm, zahle er nur zwiefach. |
Tur-Sinai 1954: | Findet sich aber das Gestohlene, sei es Ochs, Esel oder Schaf, lebend bei ihm, so soll er es zweifach bezahlen. |
Luther 1545 (Original): | Findet man aber bey jm den Diebstal lebendig, es sey ochse, esel oder schaf, so sol ers zwifeltig wider geben. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. |
NeÜ 2024: | (3) Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Wird das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden, es sei Rind oder Esel oder Schaf(a), so soll er das Doppelte erstatten. -Fussnote(n): (a) oder Ziege -Parallelstelle(n): 2. Mose 21, 37; Jesaja 40, 2; Jeremia 16, 18; Offenbarung 18, 6 |
English Standard Version 2001: | If the stolen beast is found alive in his possession, whether it is an ox or a donkey or a sheep, he shall pay double. |
King James Version 1611: | If the theft be certainly found in his hand alive, whether it be ox, or ass, or sheep; he shall restore double. |
Westminster Leningrad Codex: | אִֽם הִמָּצֵא תִמָּצֵא בְיָדוֹ הַגְּנֵבָה מִשּׁוֹר עַד חֲמוֹר עַד שֶׂה חַיִּים שְׁנַיִם יְשַׁלֵּֽם |