Luther 1984: | Mit der Schwester deiner Mutter und mit der Schwester deines Vaters sollst du nicht Umgang haben. Wer das tut, schändet seine Blutsverwandte; sie sollen ihre Schuld tragen. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Mit der Schwester deiner Mutter und mit der Schwester deines Vaters darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; denn wer das tut, der hat sich mit seiner nächsten Blutsverwandten geschlechtlich vergangen: sie sollen für ihre Verschuldung büßen. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und die Blöße der Schwester deiner Mutter und der Schwester deines Vaters sollst du nicht aufdecken; denn wer das tut, hat-1- seine Blutsverwandte entblößt: sie sollen ihre Schuld tragen. -1) w: denn er hat. |
Schlachter 1952: | Die Scham deiner Mutter Schwester und die Scham deines Vaters Schwester sollst du nicht entblößen; denn wer dies tut, hat seine Blutsverwandten entblößt; sie sollen ihre Schuld tragen! |
Schlachter 2000 (05.2003): | Die Scham der Schwester deiner Mutter und die Scham der Schwester deines Vaters sollst du nicht entblößen; denn wer dies tut, hat seine Blutsverwandten entblößt; sie sollen ihre Schuld tragen! |
Zürcher 1931: | Mit der Schwester deiner Mutter oder deines Vaters sollst du nicht ehelichen Umgang pflegen; denn ein solcher entblösst seine Blutsverwandte, und sie laden Schuld auf sich. |
Luther 1912: | Deiner Mutter Schwester Blöße und deines Vaters Schwester Blöße sollst du nicht aufdecken; denn ein solcher hat seine nächste Blutsfreundin aufgedeckt, und sie sollen ihre Missetat tragen. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Die Blöße der Schwester deiner Mutter und der Schwester deines Vaters mache nicht bar, denn seine Leibsverwandtschaft blößte der - sie tragen ihre Verfehlung. |
Tur-Sinai 1954: | Und die Blöße der Schwester deiner Mutter und der Schwester deines Vaters sollst du nicht enthüllen; denn seine Blutsverwandtschaft hätte der entblößt, ihre Schuld hätten sie zu tragen. |
Luther 1545 (Original): | Deiner Mutter schwester schambd, vnd deines Vaters schwester schambd soltu nicht blössen, Denn ein solcher hat seine neheste Blutfreundin auffgedeckt, vnd sie sollen jre missethat tragen. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Deiner Mutter Schwester Scham und deines Vaters Schwester Scham sollst du nicht blößen; denn ein solcher hat seine nächste Blutsfreundin aufgedecket, und sie sollen ihre Missetat tragen. |
NeÜ 2024: | Auch die Scham der Schwester deiner Mutter oder der Schwester deines Vaters darfst du nicht aufdecken. Denn wer das tut, hat seine Blutsverwandte entblößt. Beide müssen ihre Schuld tragen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und die Blöße der Schwester deiner Mutter und der Schwester deines Vaters sollst du nicht aufdecken; denn ein solcher(a) hat seine Blutsverwandte(b) entblößt: Sie müssen ihre Schuld tragen! -Fussnote(n): (a) w.: er (b) w.: sein Fleisch -Parallelstelle(n): 3. Mose 18, 12.13 |
English Standard Version 2001: | You shall not uncover the nakedness of your mother's sister or of your father's sister, for that is to make naked one's relative; they shall bear their iniquity. |
King James Version 1611: | And thou shalt not uncover the nakedness of thy mother's sister, nor of thy father's sister: for he uncovereth his near kin: they shall bear their iniquity. |
Westminster Leningrad Codex: | וְעֶרְוַת אֲחוֹת אִמְּךָ וַאֲחוֹת אָבִיךָ לֹא תְגַלֵּה כִּי אֶת שְׁאֵרוֹ הֶעֱרָה עֲוֺנָם יִשָּֽׂאוּ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 20, 1: In diesem Abschnitt werden Verbrechen mit Todesstrafe und andere schwere Vergehen behandelt. Viele der Themen aus Kap. 18.19 werden erörtert, wobei der Nachdruck auf der Schuld liegt, die für das Vergehen gezahlt werden musste. |